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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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1475, der erste Schriftsteller über deutsches Staatsrecht durch sein merkwürdiges Werk "de imperio Romano-Germanico libr. III.", 1603 zuerst herausgegeben. Die Familie theilt sich jetzt in 2 gräfliche Linien: die französische zu Kleinlandau im Elsaß; Felix v. A. entsagte 1830 der Pairie; die badische zu Bellingen im Breisgau; und in eine freiherrliche A.-Birseck zu Hugstetten im Breisgau. - A. Konrad Karl, Freiherr, 1810-13 großh. bad. Minister, 1814 Generalcommissär in Pruntrut, gest. 1839. Dessen Sohn Friedrich Franz, seit 1826 als Diplomate verwendet, ist gegenwärtig Gesandter in Wien. - Heinrich, Frhr. v. A., Sohn Konrad Karls, seit 1833 Abgeordneter des Adels oberhalb der Murg für die erste Kammer, als Redner und Schriftsteller unerschütterlicher Vertheidiger des Gesetzes u. Rechts, u. besonders auch des Rechts der kath. Kirche in ihrer Stellung zum Staate. Er war einer der Wenigen, welche die Folgen eines politischen Systems, das die Grundlage des Rechts aufgibt, erkannten und aussprachen. Schriften: "Ueber die Stiftungen im Großherzogthum Baden"; 1846. "Der Aufruhr und Umsturz in Baden, als eine natürliche Folge der Landesgesetzgebung", 1850.


Andocides wurde 468 v. Chr. zu Athen geboren, und fand, als der Sproß eines vornehmen adeligen Geschlechtes, frühzeitig Gelegenheit, dem Staate in bürgerlichen und militärischen Aemtern zu dienen. Später in den Proceß des Alcibiades wegen Verstümmelung der Hermen und Entweihung der Mysterien verwickelt, ward er gezwungen, Athen zu verlassen, und durfte erst ums J. 400 nach dem Sturz der 30 Tyrannen unter dem Schutze der allgemeinen Amnestie zurückkehren. Der unglückliche Erfolg einer während des korinthischen Krieges nach Sparta abgeordneten Gesandtschaft, an welcher er Theil nahm, zog ihm abermalige Verbannung zu, in welcher er wahrscheinlich gestorben ist. Es sind noch 4 Reden des A. vorhanden, von welchen die gegen Alcibiades alle Kennzeichen der Unächtheit an sich trägt, die drei anderen ächten sind für uns wichtiger durch ihre Beziehungen auf die Zeitgeschichte als durch die Kraft der Gedanken, Kunst der Anlage, Präcision und Schwung des Ausdrucks.


Andorn (Marrubium). Der gemeine A. (M. vulgare L.), eine unscheinbare, graugrüne Pflanze mit dichten weißen Blumenquirlen im Sommer. Die Blätter haben einen gewürzhaften, moschus-ähnlichen Geruch und salzigbittern Geschmack, und sind in verschiedener Form ein bewährtes Mittel gegen Leberkrankheiten, langwierige Katarrhe und sonstige Verschleimungen. Der A. hat von den ältesten Zeiten an bis heute bei den Aerzten viel gegolten, und wie hoch denselben bei uns der Volksglaube hält, beweisen wohl am besten die Namen Gotthelf, Helfenkraut u. dgl. m.


Andorra, ein Gebirgsthal, von Frankreich durch die Kette der Pyrenäen, von Katalonien durch 2 Pyrenäenausläufer geschieden und gegen dasselbe nur in der Gebirgsspalte geöffnet, durch welche die Baliza dem Segre zueilt, in welchen sie bei Urgel mündet. Dieser Thalkessel ist eine Republik von 9 #M. Größe, etwa 15000 E., die in 6 Gemeinden: Andorra, Hauptort, Canillo, Emcamp, La Massane, Ordino und St. Julin und in 34 Dörfern und Weilern leben. Die Republik ist ein Ueberbleibsel aus den karolingischen Zeiten, zahlt an den Bischof von Urgel jährlich 450 Frk., an Frankreich gegen Gestattung freier Getreideeinfuhr 960 Frl. Von den 2 Viguiers (Landammännern) setzt den einen Frankreich, den andern der Bischof von Urgel; den Regierungsrath (Landrath), aus 24 Mitgliedern bestehend, wählt die Landsgemeinde. Der Handhabung der Gerichtsordnung stehen die Viguiers vor, jeder mit einem Baile, d. h. Richter, die in bürgerlichen Streitsachen entscheiden; die Appellation steht an den Cassationshof zu Paris oder an das bischöfliche Collegium zu Urgel frei. Das Criminalgericht besteht aus den beiden Viguiers, einem Oberrichter, einem Advokaten, dem Landschreiber und 4 Landräthen; Appellation findet keine statt. Die Andorraner leben einfach, sittenstreng, jedes Haus unter einem Familienhaupte,

1475, der erste Schriftsteller über deutsches Staatsrecht durch sein merkwürdiges Werk „de imperio Romano-Germanico libr. III.“, 1603 zuerst herausgegeben. Die Familie theilt sich jetzt in 2 gräfliche Linien: die französische zu Kleinlandau im Elsaß; Felix v. A. entsagte 1830 der Pairie; die badische zu Bellingen im Breisgau; und in eine freiherrliche A.-Birseck zu Hugstetten im Breisgau. – A. Konrad Karl, Freiherr, 1810–13 großh. bad. Minister, 1814 Generalcommissär in Pruntrut, gest. 1839. Dessen Sohn Friedrich Franz, seit 1826 als Diplomate verwendet, ist gegenwärtig Gesandter in Wien. – Heinrich, Frhr. v. A., Sohn Konrad Karls, seit 1833 Abgeordneter des Adels oberhalb der Murg für die erste Kammer, als Redner und Schriftsteller unerschütterlicher Vertheidiger des Gesetzes u. Rechts, u. besonders auch des Rechts der kath. Kirche in ihrer Stellung zum Staate. Er war einer der Wenigen, welche die Folgen eines politischen Systems, das die Grundlage des Rechts aufgibt, erkannten und aussprachen. Schriften: „Ueber die Stiftungen im Großherzogthum Baden“; 1846. „Der Aufruhr und Umsturz in Baden, als eine natürliche Folge der Landesgesetzgebung“, 1850.


Andocides wurde 468 v. Chr. zu Athen geboren, und fand, als der Sproß eines vornehmen adeligen Geschlechtes, frühzeitig Gelegenheit, dem Staate in bürgerlichen und militärischen Aemtern zu dienen. Später in den Proceß des Alcibiades wegen Verstümmelung der Hermen und Entweihung der Mysterien verwickelt, ward er gezwungen, Athen zu verlassen, und durfte erst ums J. 400 nach dem Sturz der 30 Tyrannen unter dem Schutze der allgemeinen Amnestie zurückkehren. Der unglückliche Erfolg einer während des korinthischen Krieges nach Sparta abgeordneten Gesandtschaft, an welcher er Theil nahm, zog ihm abermalige Verbannung zu, in welcher er wahrscheinlich gestorben ist. Es sind noch 4 Reden des A. vorhanden, von welchen die gegen Alcibiades alle Kennzeichen der Unächtheit an sich trägt, die drei anderen ächten sind für uns wichtiger durch ihre Beziehungen auf die Zeitgeschichte als durch die Kraft der Gedanken, Kunst der Anlage, Präcision und Schwung des Ausdrucks.


Andorn (Marrubium). Der gemeine A. (M. vulgare L.), eine unscheinbare, graugrüne Pflanze mit dichten weißen Blumenquirlen im Sommer. Die Blätter haben einen gewürzhaften, moschus-ähnlichen Geruch und salzigbittern Geschmack, und sind in verschiedener Form ein bewährtes Mittel gegen Leberkrankheiten, langwierige Katarrhe und sonstige Verschleimungen. Der A. hat von den ältesten Zeiten an bis heute bei den Aerzten viel gegolten, und wie hoch denselben bei uns der Volksglaube hält, beweisen wohl am besten die Namen Gotthelf, Helfenkraut u. dgl. m.


Andorra, ein Gebirgsthal, von Frankreich durch die Kette der Pyrenäen, von Katalonien durch 2 Pyrenäenausläufer geschieden und gegen dasselbe nur in der Gebirgsspalte geöffnet, durch welche die Baliza dem Segre zueilt, in welchen sie bei Urgel mündet. Dieser Thalkessel ist eine Republik von 9 □M. Größe, etwa 15000 E., die in 6 Gemeinden: Andorra, Hauptort, Canillo, Emcamp, La Massane, Ordino und St. Julin und in 34 Dörfern und Weilern leben. Die Republik ist ein Ueberbleibsel aus den karolingischen Zeiten, zahlt an den Bischof von Urgel jährlich 450 Frk., an Frankreich gegen Gestattung freier Getreideeinfuhr 960 Frl. Von den 2 Viguiers (Landammännern) setzt den einen Frankreich, den andern der Bischof von Urgel; den Regierungsrath (Landrath), aus 24 Mitgliedern bestehend, wählt die Landsgemeinde. Der Handhabung der Gerichtsordnung stehen die Viguiers vor, jeder mit einem Baile, d. h. Richter, die in bürgerlichen Streitsachen entscheiden; die Appellation steht an den Cassationshof zu Paris oder an das bischöfliche Collegium zu Urgel frei. Das Criminalgericht besteht aus den beiden Viguiers, einem Oberrichter, einem Advokaten, dem Landschreiber und 4 Landräthen; Appellation findet keine statt. Die Andorraner leben einfach, sittenstreng, jedes Haus unter einem Familienhaupte,

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[180/0181] 1475, der erste Schriftsteller über deutsches Staatsrecht durch sein merkwürdiges Werk „de imperio Romano-Germanico libr. III.“, 1603 zuerst herausgegeben. Die Familie theilt sich jetzt in 2 gräfliche Linien: die französische zu Kleinlandau im Elsaß; Felix v. A. entsagte 1830 der Pairie; die badische zu Bellingen im Breisgau; und in eine freiherrliche A.-Birseck zu Hugstetten im Breisgau. – A. Konrad Karl, Freiherr, 1810–13 großh. bad. Minister, 1814 Generalcommissär in Pruntrut, gest. 1839. Dessen Sohn Friedrich Franz, seit 1826 als Diplomate verwendet, ist gegenwärtig Gesandter in Wien. – Heinrich, Frhr. v. A., Sohn Konrad Karls, seit 1833 Abgeordneter des Adels oberhalb der Murg für die erste Kammer, als Redner und Schriftsteller unerschütterlicher Vertheidiger des Gesetzes u. Rechts, u. besonders auch des Rechts der kath. Kirche in ihrer Stellung zum Staate. Er war einer der Wenigen, welche die Folgen eines politischen Systems, das die Grundlage des Rechts aufgibt, erkannten und aussprachen. Schriften: „Ueber die Stiftungen im Großherzogthum Baden“; 1846. „Der Aufruhr und Umsturz in Baden, als eine natürliche Folge der Landesgesetzgebung“, 1850. Andocides wurde 468 v. Chr. zu Athen geboren, und fand, als der Sproß eines vornehmen adeligen Geschlechtes, frühzeitig Gelegenheit, dem Staate in bürgerlichen und militärischen Aemtern zu dienen. Später in den Proceß des Alcibiades wegen Verstümmelung der Hermen und Entweihung der Mysterien verwickelt, ward er gezwungen, Athen zu verlassen, und durfte erst ums J. 400 nach dem Sturz der 30 Tyrannen unter dem Schutze der allgemeinen Amnestie zurückkehren. Der unglückliche Erfolg einer während des korinthischen Krieges nach Sparta abgeordneten Gesandtschaft, an welcher er Theil nahm, zog ihm abermalige Verbannung zu, in welcher er wahrscheinlich gestorben ist. Es sind noch 4 Reden des A. vorhanden, von welchen die gegen Alcibiades alle Kennzeichen der Unächtheit an sich trägt, die drei anderen ächten sind für uns wichtiger durch ihre Beziehungen auf die Zeitgeschichte als durch die Kraft der Gedanken, Kunst der Anlage, Präcision und Schwung des Ausdrucks. Andorn (Marrubium). Der gemeine A. (M. vulgare L.), eine unscheinbare, graugrüne Pflanze mit dichten weißen Blumenquirlen im Sommer. Die Blätter haben einen gewürzhaften, moschus-ähnlichen Geruch und salzigbittern Geschmack, und sind in verschiedener Form ein bewährtes Mittel gegen Leberkrankheiten, langwierige Katarrhe und sonstige Verschleimungen. Der A. hat von den ältesten Zeiten an bis heute bei den Aerzten viel gegolten, und wie hoch denselben bei uns der Volksglaube hält, beweisen wohl am besten die Namen Gotthelf, Helfenkraut u. dgl. m. Andorra, ein Gebirgsthal, von Frankreich durch die Kette der Pyrenäen, von Katalonien durch 2 Pyrenäenausläufer geschieden und gegen dasselbe nur in der Gebirgsspalte geöffnet, durch welche die Baliza dem Segre zueilt, in welchen sie bei Urgel mündet. Dieser Thalkessel ist eine Republik von 9 □M. Größe, etwa 15000 E., die in 6 Gemeinden: Andorra, Hauptort, Canillo, Emcamp, La Massane, Ordino und St. Julin und in 34 Dörfern und Weilern leben. Die Republik ist ein Ueberbleibsel aus den karolingischen Zeiten, zahlt an den Bischof von Urgel jährlich 450 Frk., an Frankreich gegen Gestattung freier Getreideeinfuhr 960 Frl. Von den 2 Viguiers (Landammännern) setzt den einen Frankreich, den andern der Bischof von Urgel; den Regierungsrath (Landrath), aus 24 Mitgliedern bestehend, wählt die Landsgemeinde. Der Handhabung der Gerichtsordnung stehen die Viguiers vor, jeder mit einem Baile, d. h. Richter, die in bürgerlichen Streitsachen entscheiden; die Appellation steht an den Cassationshof zu Paris oder an das bischöfliche Collegium zu Urgel frei. Das Criminalgericht besteht aus den beiden Viguiers, einem Oberrichter, einem Advokaten, dem Landschreiber und 4 Landräthen; Appellation findet keine statt. Die Andorraner leben einfach, sittenstreng, jedes Haus unter einem Familienhaupte,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/181>, abgerufen am 24.11.2024.