Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.Seine bedeutendste Schrift: Repertorium der Münzkunde des Mittelalters und der neuern Zeit; 4 Bde., Wien u. Pesth 1819-1829. Appell, das mit der Trommel oder Trompete gegebene Zeichen zur Sammlung der Soldaten; beim Fechten das Zeichen zum Beginnen, ein lebhafter Tritt mit dem vorgesetzten Fuße; bei Jagdhunden die willige Folge auf den Ruf. Appellation ist die Erklärung an ein Gericht, daß man sich bei seinem Spruche nicht beruhige, sondern sich an ein höheres Gericht (Instanz) zur Entscheidung wenden wolle; in der Regel wird dadurch die Entscheidung des ersten Gerichtes ihrer Rechtskräftigkeit für einstweilen entbunden. Das frühere Mittelalter kannte keine A. und also auch keine A's.-Gerichte; sie entstanden erst mit der zunehmenden Gewalt des Regenten gegenüber den größeren Vasallen; in Deutschland durch Max I., als Reichskammergericht, die meisten deutschen Landesherren erwarben sich aber das Privilegium, eigene A's.-Gerichte aufzustellen. Seit 1815 haben die deutschen Bundesstaaten ihre eigenen A's.-Gerichte, und die kleineren Staaten haben sich gruppenweise (Braunschweig, die 2 Lippe und Waldeck; die beiden Mecklenburg, die herzogl. sächs., anhalt., die fürstl. reuß. Staaten; die 4 freien Städte) zur Aufstellung gemeinschaftlicher A's.-Gerichte vereinigt. Appellativum, grammatik., Gattungsname. Appelliren, die Appellation nach den gesetzlichen Vorschriften erklären. Appendage (frz. -angdasch), Appendance (frz. -angs), Appendicula, Anhängsel, Zugehör. Appenzell, 13. Kanton der Eidsgenossenschaft, vom Kanton St. Gallen rings umschlossen, Gebirgsland, von 2200' bis 7800' ansteigend, 7 #M. groß mit 58000 E., demnach zu den dichtest bevölkerten Gegenden Europas gehörig, theilt sich in 2 Staaten, Innerrhoden u. Außerrhoden. Innerrhoden ist kath., von Hirten bewohnt, Weiber und Mädchen sticken für die Fabrikanten in Außerrhoden, 12000 E. mit dem Flecken A., Gonten und Weißbad. Außerrhoden, in das Land vor und hinter der Sitter getheilt, 46000 E., prot., sehr industriell, ausgezeichnet in Musselin und Stickereien. Beide Rhoden haben eine rein demokratische Verfassung; die Landsgemeinde, bestehend aus allen über 16 Jahre alten Appenzellern, gibt die Gesetze, wählt die Landesobrigkeiten und besteuert. Die richterliche und vollziehende Gewalt üben die 2 Landräthe aus, aus den Landesobrigkeiten und Gemeindebeamten bestehend, 2 kleine Räthe die niedere Justiz und Polizei. A. gehörte früher der Abtei St. Gallen, empörte sich 1404 und wurde durch die Hilfe der Schwyzer frei, doch erst 1513 in den eidsgenöss. Bund aufgenommen; das Wappen ist ein schwarzer, schreitender Bär. Apperception, Wahrnehmung, bewußte Auffassung einer Anschauung. Appert, Benj. Nikol., geb. 1797 zu Paris, nahm sich frühe des Gefängnißwesens an und durchreiste zu diesem Zwecke Frankreich, Belgien und Deutschland, schrieb mehrere Bücher in dieser Richtung, scheint aber in neuester Zeit statt eines Howard für einen Charlatan erkannt worden zu sein. Appertinenzen, Pertinenzen, Zugehör. Appetenz, Begierde; dasselbe ist Appetition. Appetit, ein sinnliches Gefühl, das zu dem Genusse von Speise oder Getränk reizt; Eßlust. Appiani, geb. zu Mailand 1754, arbeitete in der Jugend bei Decorationsmalern in Parma, Bologna, Florenz und Rom, studirte bei dieser Gelegenheit die großen Meisterwerke und erwarb sich selbst den höchsten Ruf, besonders als Freskomaler. Er wurde Napoleons Hofmaler; st. 1817. Appianus, aus Alexandrien, Advokat, dann Fiskalbeamter unter Trajan, Hadrian und Antonin, schrieb eine Geschichte Roms bis auf Augustus in 24 Büchern, von denen wichtige Bruchstücke, z. B. die Bürgerkriege, erhalten sind, Ausgab. von Schweighäuser, Bekker, Leipzig 1853, I. Bd. Appische Straße, die älteste und Seine bedeutendste Schrift: Repertorium der Münzkunde des Mittelalters und der neuern Zeit; 4 Bde., Wien u. Pesth 1819–1829. Appell, das mit der Trommel oder Trompete gegebene Zeichen zur Sammlung der Soldaten; beim Fechten das Zeichen zum Beginnen, ein lebhafter Tritt mit dem vorgesetzten Fuße; bei Jagdhunden die willige Folge auf den Ruf. Appellation ist die Erklärung an ein Gericht, daß man sich bei seinem Spruche nicht beruhige, sondern sich an ein höheres Gericht (Instanz) zur Entscheidung wenden wolle; in der Regel wird dadurch die Entscheidung des ersten Gerichtes ihrer Rechtskräftigkeit für einstweilen entbunden. Das frühere Mittelalter kannte keine A. und also auch keine Aʼs.-Gerichte; sie entstanden erst mit der zunehmenden Gewalt des Regenten gegenüber den größeren Vasallen; in Deutschland durch Max I., als Reichskammergericht, die meisten deutschen Landesherren erwarben sich aber das Privilegium, eigene Aʼs.-Gerichte aufzustellen. Seit 1815 haben die deutschen Bundesstaaten ihre eigenen Aʼs.-Gerichte, und die kleineren Staaten haben sich gruppenweise (Braunschweig, die 2 Lippe und Waldeck; die beiden Mecklenburg, die herzogl. sächs., anhalt., die fürstl. reuß. Staaten; die 4 freien Städte) zur Aufstellung gemeinschaftlicher Aʼs.-Gerichte vereinigt. Appellativum, grammatik., Gattungsname. Appelliren, die Appellation nach den gesetzlichen Vorschriften erklären. Appendage (frz. –angdasch), Appendance (frz. –angs), Appendicula, Anhängsel, Zugehör. Appenzell, 13. Kanton der Eidsgenossenschaft, vom Kanton St. Gallen rings umschlossen, Gebirgsland, von 2200' bis 7800' ansteigend, 7 □M. groß mit 58000 E., demnach zu den dichtest bevölkerten Gegenden Europas gehörig, theilt sich in 2 Staaten, Innerrhoden u. Außerrhoden. Innerrhoden ist kath., von Hirten bewohnt, Weiber und Mädchen sticken für die Fabrikanten in Außerrhoden, 12000 E. mit dem Flecken A., Gonten und Weißbad. Außerrhoden, in das Land vor und hinter der Sitter getheilt, 46000 E., prot., sehr industriell, ausgezeichnet in Musselin und Stickereien. Beide Rhoden haben eine rein demokratische Verfassung; die Landsgemeinde, bestehend aus allen über 16 Jahre alten Appenzellern, gibt die Gesetze, wählt die Landesobrigkeiten und besteuert. Die richterliche und vollziehende Gewalt üben die 2 Landräthe aus, aus den Landesobrigkeiten und Gemeindebeamten bestehend, 2 kleine Räthe die niedere Justiz und Polizei. A. gehörte früher der Abtei St. Gallen, empörte sich 1404 und wurde durch die Hilfe der Schwyzer frei, doch erst 1513 in den eidsgenöss. Bund aufgenommen; das Wappen ist ein schwarzer, schreitender Bär. Apperception, Wahrnehmung, bewußte Auffassung einer Anschauung. Appert, Benj. Nikol., geb. 1797 zu Paris, nahm sich frühe des Gefängnißwesens an und durchreiste zu diesem Zwecke Frankreich, Belgien und Deutschland, schrieb mehrere Bücher in dieser Richtung, scheint aber in neuester Zeit statt eines Howard für einen Charlatan erkannt worden zu sein. Appertinenzen, Pertinenzen, Zugehör. Appetenz, Begierde; dasselbe ist Appetition. Appetit, ein sinnliches Gefühl, das zu dem Genusse von Speise oder Getränk reizt; Eßlust. Appiani, geb. zu Mailand 1754, arbeitete in der Jugend bei Decorationsmalern in Parma, Bologna, Florenz und Rom, studirte bei dieser Gelegenheit die großen Meisterwerke und erwarb sich selbst den höchsten Ruf, besonders als Freskomaler. Er wurde Napoleons Hofmaler; st. 1817. Appianus, aus Alexandrien, Advokat, dann Fiskalbeamter unter Trajan, Hadrian und Antonin, schrieb eine Geschichte Roms bis auf Augustus in 24 Büchern, von denen wichtige Bruchstücke, z. B. die Bürgerkriege, erhalten sind, Ausgab. von Schweighäuser, Bekker, Leipzig 1853, I. Bd. Appische Straße, die älteste und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0224" n="223"/> Seine bedeutendste Schrift: Repertorium der Münzkunde des Mittelalters und der neuern Zeit; 4 Bde., Wien u. 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Seit 1815 haben die deutschen Bundesstaaten ihre eigenen Aʼs.-Gerichte, und die kleineren Staaten haben sich gruppenweise (Braunschweig, die 2 Lippe und Waldeck; die beiden Mecklenburg, die herzogl. sächs., anhalt., die fürstl. reuß. Staaten; die 4 freien Städte) zur Aufstellung gemeinschaftlicher Aʼs.-Gerichte vereinigt.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Appellativum</hi>, grammatik., Gattungsname.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Appelliren</hi>, die Appellation nach den gesetzlichen Vorschriften erklären.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Appendage</hi> (frz. –angdasch), Appendance (frz. –angs), Appendicula, Anhängsel, Zugehör.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Appenzell</hi>, 13. 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A. gehörte früher der Abtei St. Gallen, empörte sich 1404 und wurde durch die Hilfe der Schwyzer frei, doch erst 1513 in den eidsgenöss. Bund aufgenommen; das Wappen ist ein schwarzer, schreitender Bär.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Apperception</hi>, Wahrnehmung, bewußte Auffassung einer Anschauung.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Appert</hi>, Benj. 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Seine bedeutendste Schrift: Repertorium der Münzkunde des Mittelalters und der neuern Zeit; 4 Bde., Wien u. Pesth 1819–1829.
Appell, das mit der Trommel oder Trompete gegebene Zeichen zur Sammlung der Soldaten; beim Fechten das Zeichen zum Beginnen, ein lebhafter Tritt mit dem vorgesetzten Fuße; bei Jagdhunden die willige Folge auf den Ruf.
Appellation ist die Erklärung an ein Gericht, daß man sich bei seinem Spruche nicht beruhige, sondern sich an ein höheres Gericht (Instanz) zur Entscheidung wenden wolle; in der Regel wird dadurch die Entscheidung des ersten Gerichtes ihrer Rechtskräftigkeit für einstweilen entbunden. Das frühere Mittelalter kannte keine A. und also auch keine Aʼs.-Gerichte; sie entstanden erst mit der zunehmenden Gewalt des Regenten gegenüber den größeren Vasallen; in Deutschland durch Max I., als Reichskammergericht, die meisten deutschen Landesherren erwarben sich aber das Privilegium, eigene Aʼs.-Gerichte aufzustellen. Seit 1815 haben die deutschen Bundesstaaten ihre eigenen Aʼs.-Gerichte, und die kleineren Staaten haben sich gruppenweise (Braunschweig, die 2 Lippe und Waldeck; die beiden Mecklenburg, die herzogl. sächs., anhalt., die fürstl. reuß. Staaten; die 4 freien Städte) zur Aufstellung gemeinschaftlicher Aʼs.-Gerichte vereinigt.
Appellativum, grammatik., Gattungsname.
Appelliren, die Appellation nach den gesetzlichen Vorschriften erklären.
Appendage (frz. –angdasch), Appendance (frz. –angs), Appendicula, Anhängsel, Zugehör.
Appenzell, 13. Kanton der Eidsgenossenschaft, vom Kanton St. Gallen rings umschlossen, Gebirgsland, von 2200' bis 7800' ansteigend, 7 □M. groß mit 58000 E., demnach zu den dichtest bevölkerten Gegenden Europas gehörig, theilt sich in 2 Staaten, Innerrhoden u. Außerrhoden. Innerrhoden ist kath., von Hirten bewohnt, Weiber und Mädchen sticken für die Fabrikanten in Außerrhoden, 12000 E. mit dem Flecken A., Gonten und Weißbad. Außerrhoden, in das Land vor und hinter der Sitter getheilt, 46000 E., prot., sehr industriell, ausgezeichnet in Musselin und Stickereien. Beide Rhoden haben eine rein demokratische Verfassung; die Landsgemeinde, bestehend aus allen über 16 Jahre alten Appenzellern, gibt die Gesetze, wählt die Landesobrigkeiten und besteuert. Die richterliche und vollziehende Gewalt üben die 2 Landräthe aus, aus den Landesobrigkeiten und Gemeindebeamten bestehend, 2 kleine Räthe die niedere Justiz und Polizei. A. gehörte früher der Abtei St. Gallen, empörte sich 1404 und wurde durch die Hilfe der Schwyzer frei, doch erst 1513 in den eidsgenöss. Bund aufgenommen; das Wappen ist ein schwarzer, schreitender Bär.
Apperception, Wahrnehmung, bewußte Auffassung einer Anschauung.
Appert, Benj. Nikol., geb. 1797 zu Paris, nahm sich frühe des Gefängnißwesens an und durchreiste zu diesem Zwecke Frankreich, Belgien und Deutschland, schrieb mehrere Bücher in dieser Richtung, scheint aber in neuester Zeit statt eines Howard für einen Charlatan erkannt worden zu sein.
Appertinenzen, Pertinenzen, Zugehör.
Appetenz, Begierde; dasselbe ist Appetition.
Appetit, ein sinnliches Gefühl, das zu dem Genusse von Speise oder Getränk reizt; Eßlust.
Appiani, geb. zu Mailand 1754, arbeitete in der Jugend bei Decorationsmalern in Parma, Bologna, Florenz und Rom, studirte bei dieser Gelegenheit die großen Meisterwerke und erwarb sich selbst den höchsten Ruf, besonders als Freskomaler. Er wurde Napoleons Hofmaler; st. 1817.
Appianus, aus Alexandrien, Advokat, dann Fiskalbeamter unter Trajan, Hadrian und Antonin, schrieb eine Geschichte Roms bis auf Augustus in 24 Büchern, von denen wichtige Bruchstücke, z. B. die Bürgerkriege, erhalten sind, Ausgab. von Schweighäuser, Bekker, Leipzig 1853, I. Bd.
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