Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.Lehre Luthers und seiner Theologen dargestellt ist. Diese Confession ist ein sog. symbolisches Buch der Protestanten, gegen das aber in neuerer Zeit von der rationalistischen Partei die evangelische Freiheit in derselben Weise in Anspruch genommen wird, wie sie Luther, aber nur für sich, gegen die Kirchenlehre ansprach und übte. Melanchthon machte indessen an der Confessio fortwährend Aenderungen, namentlich bequemte er sie 1540 der zwinglischen Abendmahlslehre an, wodurch unter den Protestanten selbst langer Zwist entstand (Confessio variata). Augsburger Interim, ein Vermittlungsversuch bis zur endgiltigen Entscheidung des Concils in Trient, den Kaiser Karl V. 1548 zu Augsburg machte. Bei der Abfassung dieser Urkunde war auf kath. Seite besonders Julius Pflug, Bischof von Naumburg, auf prot. Agrikola thätig. Da in demselben die eigentlichen Differenzen verschleiert und nicht gehoben waren, so mißfiel dieses Interim den Katholiken ebensosehr als den Protestanten. Augsburger Religionsfriede, wurde den 21. Sept. 1555 geschlossen, nachdem Karl V. durch den Ueberfall des Kurfürsten Moritz seine Macht in Deutschland verloren hatte. Dieser Friede gab den Protestanten der Augsburger Confession (den calvinischen nicht) Religionsfreiheit und politische Rechtsgleichheit mit den kathol. Ständen, ließ ihnen die eingezogenen Kirchengüter, erlaubte den Unterthanen, welche nicht der Religion ihres Herrn waren, die Auswanderung und verbot, daß sich die Reichsstände ihre Unterthanen abspenstig machten. Beide Theile gelobten, keinem gegen diesen Frieden Handelnden beizustehen. Das Reservatum ecclesiasticum wollten aber die prot. Stände nicht anerkennen (vergl. Reservatum ecclesiasticum). Augurn hießen bei den Römern die Mitglieder eines Collegiums, welche aus Naturerscheinungen, besonders auch aus dem Vogelgeschrei und Fluge, aus dem Fressen der heiligen Hühner u. s. w. den Götterwillen verkündeten. Da nach der röm. Verfassung nichts gegen den Willen der Götter angefangen werden durfte, so waren die A. sehr wichtige Personen, und die Plebejer setzten es in ihrem Streite mit den Patriciern durch, daß das Collegium auch aus Plebejern bestehen mußte. August, unser 8. Monat, im altröm. Kalender der 6., Sextilis, dem Kaiser Augustus zu Ehren so genannt; aus gleichem Grunde wurde dem Februar ein Tag abgenommen und auf den A. übertragen, so daß dieser 31 Tage hat. August I., Kurfürst von Sachsen, geb. 1526, Moritzens Bruder und 1553 dessen Nachfolger, setzte die Concordienformel durch (vergl. Andreä), verfolgte die Calvinisten, benutzte die Grumbachschen Händel zur Vergrößerung seines Gebiets auf Kosten seiner Vetter, die Reformation zur Einziehung geistlicher Stifte und behauptete die Stellung der ersten prot. Macht. Indessen war er ein tüchtiger Regent, trefflicher Finanzmann, beförderte Ackerbau und Industrie und nahm sich des Schulwesens ernstlich an. August I. als Kurfürst von Sachsen, II. als König von Polen, Sohn Johann Georgs III., geb. 1670, von riesenmäßiger Stärke, geistreich, französisch gebildet, prachtliebend, üppig, verführte unzählige Weiber und Mädchen, zerrüttete Sachsen, konnte aber die polnische Anarchie nicht bemeistern. 1694 folgte er seinem Bruder Johann Georg IV. in der Kurwürde, wurde 1697 katholisch um die Königskrone von Polen zu erhalten (15. Sept. 1697). 1700 verbündete er sich mit Dänemark und Rußland gegen Karl XII. von Schweden, wurde von diesem geschlagen, aus Polen vertrieben, in Sachsen selbst heimgesucht und 1706 in dem Frieden von Altranstädt zur Verzichtung auf die poln. Krone gezwungen. Nach der Schlacht von Pultawa 1709 wurde er wieder König, 1716 aber zwangen ihn die poln. Großen, die sächsischen Truppen heimzuschicken, schlossen sich aber nachher dem üppigen Hofe an. Er st. 1733 in Warschau in Folge einer unbedeutenden Verletzung am Knie. August, des Vorigen Sohn und Nachfolger in Sachsen und Polen als A. II. und III., geb. 1696; er war pracht- und kunstliebend wie sein Vater, aber nicht ausschweifend. Unter ihm wurde Sachsen Lehre Luthers und seiner Theologen dargestellt ist. Diese Confession ist ein sog. symbolisches Buch der Protestanten, gegen das aber in neuerer Zeit von der rationalistischen Partei die evangelische Freiheit in derselben Weise in Anspruch genommen wird, wie sie Luther, aber nur für sich, gegen die Kirchenlehre ansprach und übte. Melanchthon machte indessen an der Confessio fortwährend Aenderungen, namentlich bequemte er sie 1540 der zwinglischen Abendmahlslehre an, wodurch unter den Protestanten selbst langer Zwist entstand (Confessio variata). Augsburger Interim, ein Vermittlungsversuch bis zur endgiltigen Entscheidung des Concils in Trient, den Kaiser Karl V. 1548 zu Augsburg machte. Bei der Abfassung dieser Urkunde war auf kath. Seite besonders Julius Pflug, Bischof von Naumburg, auf prot. Agrikola thätig. Da in demselben die eigentlichen Differenzen verschleiert und nicht gehoben waren, so mißfiel dieses Interim den Katholiken ebensosehr als den Protestanten. Augsburger Religionsfriede, wurde den 21. Sept. 1555 geschlossen, nachdem Karl V. durch den Ueberfall des Kurfürsten Moritz seine Macht in Deutschland verloren hatte. Dieser Friede gab den Protestanten der Augsburger Confession (den calvinischen nicht) Religionsfreiheit und politische Rechtsgleichheit mit den kathol. Ständen, ließ ihnen die eingezogenen Kirchengüter, erlaubte den Unterthanen, welche nicht der Religion ihres Herrn waren, die Auswanderung und verbot, daß sich die Reichsstände ihre Unterthanen abspenstig machten. Beide Theile gelobten, keinem gegen diesen Frieden Handelnden beizustehen. Das Reservatum ecclesiasticum wollten aber die prot. Stände nicht anerkennen (vergl. Reservatum ecclesiasticum). Augurn hießen bei den Römern die Mitglieder eines Collegiums, welche aus Naturerscheinungen, besonders auch aus dem Vogelgeschrei und Fluge, aus dem Fressen der heiligen Hühner u. s. w. den Götterwillen verkündeten. Da nach der röm. Verfassung nichts gegen den Willen der Götter angefangen werden durfte, so waren die A. sehr wichtige Personen, und die Plebejer setzten es in ihrem Streite mit den Patriciern durch, daß das Collegium auch aus Plebejern bestehen mußte. August, unser 8. Monat, im altröm. Kalender der 6., Sextilis, dem Kaiser Augustus zu Ehren so genannt; aus gleichem Grunde wurde dem Februar ein Tag abgenommen und auf den A. übertragen, so daß dieser 31 Tage hat. August I., Kurfürst von Sachsen, geb. 1526, Moritzens Bruder und 1553 dessen Nachfolger, setzte die Concordienformel durch (vergl. Andreä), verfolgte die Calvinisten, benutzte die Grumbachschen Händel zur Vergrößerung seines Gebiets auf Kosten seiner Vetter, die Reformation zur Einziehung geistlicher Stifte und behauptete die Stellung der ersten prot. Macht. Indessen war er ein tüchtiger Regent, trefflicher Finanzmann, beförderte Ackerbau und Industrie und nahm sich des Schulwesens ernstlich an. August I. als Kurfürst von Sachsen, II. als König von Polen, Sohn Johann Georgs III., geb. 1670, von riesenmäßiger Stärke, geistreich, französisch gebildet, prachtliebend, üppig, verführte unzählige Weiber und Mädchen, zerrüttete Sachsen, konnte aber die polnische Anarchie nicht bemeistern. 1694 folgte er seinem Bruder Johann Georg IV. in der Kurwürde, wurde 1697 katholisch um die Königskrone von Polen zu erhalten (15. Sept. 1697). 1700 verbündete er sich mit Dänemark und Rußland gegen Karl XII. von Schweden, wurde von diesem geschlagen, aus Polen vertrieben, in Sachsen selbst heimgesucht und 1706 in dem Frieden von Altranstädt zur Verzichtung auf die poln. Krone gezwungen. Nach der Schlacht von Pultawa 1709 wurde er wieder König, 1716 aber zwangen ihn die poln. Großen, die sächsischen Truppen heimzuschicken, schlossen sich aber nachher dem üppigen Hofe an. Er st. 1733 in Warschau in Folge einer unbedeutenden Verletzung am Knie. 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Augsburger Interim, ein Vermittlungsversuch bis zur endgiltigen Entscheidung des Concils in Trient, den Kaiser Karl V. 1548 zu Augsburg machte. Bei der Abfassung dieser Urkunde war auf kath. Seite besonders Julius Pflug, Bischof von Naumburg, auf prot. Agrikola thätig. Da in demselben die eigentlichen Differenzen verschleiert und nicht gehoben waren, so mißfiel dieses Interim den Katholiken ebensosehr als den Protestanten.
Augsburger Religionsfriede, wurde den 21. Sept. 1555 geschlossen, nachdem Karl V. durch den Ueberfall des Kurfürsten Moritz seine Macht in Deutschland verloren hatte. Dieser Friede gab den Protestanten der Augsburger Confession (den calvinischen nicht) Religionsfreiheit und politische Rechtsgleichheit mit den kathol. Ständen, ließ ihnen die eingezogenen Kirchengüter, erlaubte den Unterthanen, welche nicht der Religion ihres Herrn waren, die Auswanderung und verbot, daß sich die Reichsstände ihre Unterthanen abspenstig machten. Beide Theile gelobten, keinem gegen diesen Frieden Handelnden beizustehen. Das Reservatum ecclesiasticum wollten aber die prot. Stände nicht anerkennen (vergl. Reservatum ecclesiasticum).
Augurn hießen bei den Römern die Mitglieder eines Collegiums, welche aus Naturerscheinungen, besonders auch aus dem Vogelgeschrei und Fluge, aus dem Fressen der heiligen Hühner u. s. w. den Götterwillen verkündeten. Da nach der röm. Verfassung nichts gegen den Willen der Götter angefangen werden durfte, so waren die A. sehr wichtige Personen, und die Plebejer setzten es in ihrem Streite mit den Patriciern durch, daß das Collegium auch aus Plebejern bestehen mußte.
August, unser 8. Monat, im altröm. Kalender der 6., Sextilis, dem Kaiser Augustus zu Ehren so genannt; aus gleichem Grunde wurde dem Februar ein Tag abgenommen und auf den A. übertragen, so daß dieser 31 Tage hat.
August I., Kurfürst von Sachsen, geb. 1526, Moritzens Bruder und 1553 dessen Nachfolger, setzte die Concordienformel durch (vergl. Andreä), verfolgte die Calvinisten, benutzte die Grumbachschen Händel zur Vergrößerung seines Gebiets auf Kosten seiner Vetter, die Reformation zur Einziehung geistlicher Stifte und behauptete die Stellung der ersten prot. Macht. Indessen war er ein tüchtiger Regent, trefflicher Finanzmann, beförderte Ackerbau und Industrie und nahm sich des Schulwesens ernstlich an.
August I. als Kurfürst von Sachsen, II. als König von Polen, Sohn Johann Georgs III., geb. 1670, von riesenmäßiger Stärke, geistreich, französisch gebildet, prachtliebend, üppig, verführte unzählige Weiber und Mädchen, zerrüttete Sachsen, konnte aber die polnische Anarchie nicht bemeistern. 1694 folgte er seinem Bruder Johann Georg IV. in der Kurwürde, wurde 1697 katholisch um die Königskrone von Polen zu erhalten (15. Sept. 1697). 1700 verbündete er sich mit Dänemark und Rußland gegen Karl XII. von Schweden, wurde von diesem geschlagen, aus Polen vertrieben, in Sachsen selbst heimgesucht und 1706 in dem Frieden von Altranstädt zur Verzichtung auf die poln. Krone gezwungen. Nach der Schlacht von Pultawa 1709 wurde er wieder König, 1716 aber zwangen ihn die poln. Großen, die sächsischen Truppen heimzuschicken, schlossen sich aber nachher dem üppigen Hofe an. Er st. 1733 in Warschau in Folge einer unbedeutenden Verletzung am Knie.
August, des Vorigen Sohn und Nachfolger in Sachsen und Polen als A. II. und III., geb. 1696; er war pracht- und kunstliebend wie sein Vater, aber nicht ausschweifend. Unter ihm wurde Sachsen
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