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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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eine Hauptlinie bei Festungsanlagen und für den Angriff auf Festungswerke.


Capitalisiren, zu Capital machen. Capitaliter, z. B. bestraft, mit dem Tode bestraft; Capitalstrafe, Todesstrafe; Capitalverbrechen, todeswürdiges Verbrechen.


Capitalsteuer, die Abgabe von Capitalien, in neuer Zeit vielfach angepriesen und bekämpft. Für sie spricht die Billigkeit, daß die Last nach dem Verhältniß der Tragkraft vertheilt werde, gegen sie: die öfters mit ihr verbundene gehässige, öfters nachtheilige Durchspähung des Privatvermögens; der schwankende Werth der auf industrielle Unternehmungen angelegten Capitalien; die Leichtigkeit, womit der Capitalist die Steuer auf den Schuldner überträgt, oder das Capital so anlegt, daß es verborgen und deßwegen unversteuert bleibt.


Capitana, ital. und span., das Admiralschiff.


Capitanata, neapolit. Provinz, 64 #M. groß. mit 320000 E.; C. ist von einem Zweige der Apenninen durchzogen, dem Monte Gargano, liefert Südfrüchte, Wein, Getreide, Terpentin, Galläpfel, Salz; starke Schafzucht, Hauptstadt ist Foggia.


Capitano, ital., Theaterfigur, ein militär. Bramarbas; der C. ist bei den Italienern immer ein Ausländer, meistens ein Spanier.


Capitation, was Kopfsteuer.


Capitato, ital., im Handel: abgeliefert; capitiren, ankommen.


Capitel (capitulum), Hauptstück; Hauptinhalt eines Buches, Abschnitt desselben. Die Capiteleintheilung eines Buches ist eine neuere Erfindung und wurde zuerst im 12. Jahrh. bei der Bibel eingeführt, im 15. Jahrh. auf die Profanschriftsteller übertragen. - C., das Collegium der Kleriker an einer Kathedral- oder Collegiatkirche mit vollständiger corporativer Verfassung; der Capitular hat in seinem C. Sitz und Stimme. - C. nennen sich auch die Versammlungen geistlicher und weltlicher Orden, die einzelnen Mitglieder aber Capitular.


Capitis deminutio, in der Rechtssprache das Aufhören eines bisherigen status (Rechtsstandes). Die maxima besteht in völliger Vernichtung juristischer Persönlichkeit (bürgerlicher Tod); die media im Verlust der Civität, namentlich beim Exil und der Deportation; die minima im Aufhören des engern Familien- oder Agnationsrechtes.


Capito, lat., Dickkopf, Großmaul; Schmarotzer.


Capito, Fabricius, eigentlich Wolfgang Köpfle, eines Hufschmieds Sohn, wurde 1478 zu Hagenau im Elsaß geb., 20jährig in Basel Doctor der Medicin, später auch der Theologie und zu Freiburg, wo er seit 1506 Dogmatik lehrte endlich Doctor des canon. Rechts. 1512 ging er nach Bruchsal als Pfarrer, 1515 als Stiftsprediger nach Basel, wo er mit Erasmus und Zwingli in Verbindung trat und seit 1517 Luthers Schriften durch Froben eifrig verbreiten half. 1520 Hofprediger und bald Kanzler des Kurfürsten Albrecht von Mainz erhielt er vom Papst Leo X. 1521 die Propstei St. Thomas in Straßburg, und 1523 von Karl V. das Adelsdiplom. Plötzlich zog er nach Straßburg, wurde Bürger und ein Haupt der Reformatorischgesinnten, denen er auch deutsche Kirchenlieder dichtete, heirathete 1524 und reformirte 1525 auch in seiner Vaterstadt; 1527 bevorwortete er M. Kellers antitrinitarisches Buch, nahm Gesinnungsgenossen desselben sowie den spätern Wiedertäufer Pfarrer Rothmann als Hausgenossen auf, vertheidigte demungeachtet 1528 zu Bern die Schweizerlehre u. verfaßte 1530 zu Augsburg mit Bucer die Tetrapolitana. Drückende Vermögensumstände ließen ihn eine Buchdruckerei anfangen und er suchte 1533 durch die Schrift "der Kirche liebliche Einigung" den Kurfürsten Albrecht vergeblich wiederum für sich zu gewinnen. 1536 hatte er großen Antheil an der Wittenberger Concordanz, strebte fortan Luthers Leidenschaft gegen die Schweizer zu mäßigen, war 1541 auf dem Regensburger Reichstag bei den geheimen Unterredungen Bucers und Groppius, aus denen das Interim hervorging und st. 1542 zu Straßburg an der Pest. Außer exegetischen und apologetischen, meist noch in Handschrift gebliebenen

eine Hauptlinie bei Festungsanlagen und für den Angriff auf Festungswerke.


Capitalisiren, zu Capital machen. Capitaliter, z. B. bestraft, mit dem Tode bestraft; Capitalstrafe, Todesstrafe; Capitalverbrechen, todeswürdiges Verbrechen.


Capitalsteuer, die Abgabe von Capitalien, in neuer Zeit vielfach angepriesen und bekämpft. Für sie spricht die Billigkeit, daß die Last nach dem Verhältniß der Tragkraft vertheilt werde, gegen sie: die öfters mit ihr verbundene gehässige, öfters nachtheilige Durchspähung des Privatvermögens; der schwankende Werth der auf industrielle Unternehmungen angelegten Capitalien; die Leichtigkeit, womit der Capitalist die Steuer auf den Schuldner überträgt, oder das Capital so anlegt, daß es verborgen und deßwegen unversteuert bleibt.


Capitana, ital. und span., das Admiralschiff.


Capitanata, neapolit. Provinz, 64 □M. groß. mit 320000 E.; C. ist von einem Zweige der Apenninen durchzogen, dem Monte Gargano, liefert Südfrüchte, Wein, Getreide, Terpentin, Galläpfel, Salz; starke Schafzucht, Hauptstadt ist Foggia.


Capitano, ital., Theaterfigur, ein militär. Bramarbas; der C. ist bei den Italienern immer ein Ausländer, meistens ein Spanier.


Capitation, was Kopfsteuer.


Capitato, ital., im Handel: abgeliefert; capitiren, ankommen.


Capitel (capitulum), Hauptstück; Hauptinhalt eines Buches, Abschnitt desselben. Die Capiteleintheilung eines Buches ist eine neuere Erfindung und wurde zuerst im 12. Jahrh. bei der Bibel eingeführt, im 15. Jahrh. auf die Profanschriftsteller übertragen. – C., das Collegium der Kleriker an einer Kathedral- oder Collegiatkirche mit vollständiger corporativer Verfassung; der Capitular hat in seinem C. Sitz und Stimme. – C. nennen sich auch die Versammlungen geistlicher und weltlicher Orden, die einzelnen Mitglieder aber Capitular.


Capitis deminutio, in der Rechtssprache das Aufhören eines bisherigen status (Rechtsstandes). Die maxima besteht in völliger Vernichtung juristischer Persönlichkeit (bürgerlicher Tod); die media im Verlust der Civität, namentlich beim Exil und der Deportation; die minima im Aufhören des engern Familien- oder Agnationsrechtes.


Capito, lat., Dickkopf, Großmaul; Schmarotzer.


Capito, Fabricius, eigentlich Wolfgang Köpfle, eines Hufschmieds Sohn, wurde 1478 zu Hagenau im Elsaß geb., 20jährig in Basel Doctor der Medicin, später auch der Theologie und zu Freiburg, wo er seit 1506 Dogmatik lehrte endlich Doctor des canon. Rechts. 1512 ging er nach Bruchsal als Pfarrer, 1515 als Stiftsprediger nach Basel, wo er mit Erasmus und Zwingli in Verbindung trat und seit 1517 Luthers Schriften durch Froben eifrig verbreiten half. 1520 Hofprediger und bald Kanzler des Kurfürsten Albrecht von Mainz erhielt er vom Papst Leo X. 1521 die Propstei St. Thomas in Straßburg, und 1523 von Karl V. das Adelsdiplom. Plötzlich zog er nach Straßburg, wurde Bürger und ein Haupt der Reformatorischgesinnten, denen er auch deutsche Kirchenlieder dichtete, heirathete 1524 und reformirte 1525 auch in seiner Vaterstadt; 1527 bevorwortete er M. Kellers antitrinitarisches Buch, nahm Gesinnungsgenossen desselben sowie den spätern Wiedertäufer Pfarrer Rothmann als Hausgenossen auf, vertheidigte demungeachtet 1528 zu Bern die Schweizerlehre u. verfaßte 1530 zu Augsburg mit Bucer die Tetrapolitana. Drückende Vermögensumstände ließen ihn eine Buchdruckerei anfangen und er suchte 1533 durch die Schrift „der Kirche liebliche Einigung“ den Kurfürsten Albrecht vergeblich wiederum für sich zu gewinnen. 1536 hatte er großen Antheil an der Wittenberger Concordanz, strebte fortan Luthers Leidenschaft gegen die Schweizer zu mäßigen, war 1541 auf dem Regensburger Reichstag bei den geheimen Unterredungen Bucers und Groppius, aus denen das Interim hervorging und st. 1542 zu Straßburg an der Pest. Außer exegetischen und apologetischen, meist noch in Handschrift gebliebenen

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[791/0792] eine Hauptlinie bei Festungsanlagen und für den Angriff auf Festungswerke. Capitalisiren, zu Capital machen. Capitaliter, z. B. bestraft, mit dem Tode bestraft; Capitalstrafe, Todesstrafe; Capitalverbrechen, todeswürdiges Verbrechen. Capitalsteuer, die Abgabe von Capitalien, in neuer Zeit vielfach angepriesen und bekämpft. Für sie spricht die Billigkeit, daß die Last nach dem Verhältniß der Tragkraft vertheilt werde, gegen sie: die öfters mit ihr verbundene gehässige, öfters nachtheilige Durchspähung des Privatvermögens; der schwankende Werth der auf industrielle Unternehmungen angelegten Capitalien; die Leichtigkeit, womit der Capitalist die Steuer auf den Schuldner überträgt, oder das Capital so anlegt, daß es verborgen und deßwegen unversteuert bleibt. Capitana, ital. und span., das Admiralschiff. Capitanata, neapolit. Provinz, 64 □M. groß. mit 320000 E.; C. ist von einem Zweige der Apenninen durchzogen, dem Monte Gargano, liefert Südfrüchte, Wein, Getreide, Terpentin, Galläpfel, Salz; starke Schafzucht, Hauptstadt ist Foggia. Capitano, ital., Theaterfigur, ein militär. Bramarbas; der C. ist bei den Italienern immer ein Ausländer, meistens ein Spanier. Capitation, was Kopfsteuer. Capitato, ital., im Handel: abgeliefert; capitiren, ankommen. Capitel (capitulum), Hauptstück; Hauptinhalt eines Buches, Abschnitt desselben. Die Capiteleintheilung eines Buches ist eine neuere Erfindung und wurde zuerst im 12. Jahrh. bei der Bibel eingeführt, im 15. Jahrh. auf die Profanschriftsteller übertragen. – C., das Collegium der Kleriker an einer Kathedral- oder Collegiatkirche mit vollständiger corporativer Verfassung; der Capitular hat in seinem C. Sitz und Stimme. – C. nennen sich auch die Versammlungen geistlicher und weltlicher Orden, die einzelnen Mitglieder aber Capitular. Capitis deminutio, in der Rechtssprache das Aufhören eines bisherigen status (Rechtsstandes). Die maxima besteht in völliger Vernichtung juristischer Persönlichkeit (bürgerlicher Tod); die media im Verlust der Civität, namentlich beim Exil und der Deportation; die minima im Aufhören des engern Familien- oder Agnationsrechtes. Capito, lat., Dickkopf, Großmaul; Schmarotzer. Capito, Fabricius, eigentlich Wolfgang Köpfle, eines Hufschmieds Sohn, wurde 1478 zu Hagenau im Elsaß geb., 20jährig in Basel Doctor der Medicin, später auch der Theologie und zu Freiburg, wo er seit 1506 Dogmatik lehrte endlich Doctor des canon. Rechts. 1512 ging er nach Bruchsal als Pfarrer, 1515 als Stiftsprediger nach Basel, wo er mit Erasmus und Zwingli in Verbindung trat und seit 1517 Luthers Schriften durch Froben eifrig verbreiten half. 1520 Hofprediger und bald Kanzler des Kurfürsten Albrecht von Mainz erhielt er vom Papst Leo X. 1521 die Propstei St. Thomas in Straßburg, und 1523 von Karl V. das Adelsdiplom. Plötzlich zog er nach Straßburg, wurde Bürger und ein Haupt der Reformatorischgesinnten, denen er auch deutsche Kirchenlieder dichtete, heirathete 1524 und reformirte 1525 auch in seiner Vaterstadt; 1527 bevorwortete er M. Kellers antitrinitarisches Buch, nahm Gesinnungsgenossen desselben sowie den spätern Wiedertäufer Pfarrer Rothmann als Hausgenossen auf, vertheidigte demungeachtet 1528 zu Bern die Schweizerlehre u. verfaßte 1530 zu Augsburg mit Bucer die Tetrapolitana. Drückende Vermögensumstände ließen ihn eine Buchdruckerei anfangen und er suchte 1533 durch die Schrift „der Kirche liebliche Einigung“ den Kurfürsten Albrecht vergeblich wiederum für sich zu gewinnen. 1536 hatte er großen Antheil an der Wittenberger Concordanz, strebte fortan Luthers Leidenschaft gegen die Schweizer zu mäßigen, war 1541 auf dem Regensburger Reichstag bei den geheimen Unterredungen Bucers und Groppius, aus denen das Interim hervorging und st. 1542 zu Straßburg an der Pest. Außer exegetischen und apologetischen, meist noch in Handschrift gebliebenen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 791. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/792>, abgerufen am 22.11.2024.