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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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geht. Die untere C. ist aber nur bei Circumpolarsternen sichtbar, bei allen anderen ist sie unsichtbar. Die C.szeit eines Sterns (nach astronomischer Zeit) gibt zugleich die gerade Aufsteigung des Sterns an, nur in Zeit ausgedrückt.


Culpa, zurechenbare Schuld an einer Rechtsverletzung. Im Strafrecht heißt C. Fahrläßigkeit, welche den Erfolg (z. B. Tödtung, Brandstiftung) nicht beabsichtigt hat, aber ihn bei der Handlung oder Unterlassung als möglich voraussetzen konnte. Die C. heißt dolo determinata, wenn statt des beabsichtigten ein nichtbeabsichtigter Erfolg eintritt. Im Civilrecht ist C. soviel als Nachläßigkeit, im Gegensatz zur Vorsicht und zum Fleiße (diligentia), welchen jeder ordentliche Mensch (C. lata) oder auch ein sorgsamer verständiger Hausvater (C. levis; diligentia patrisfamilias) anzuwenden pflegt. Je nach dem Rechtsverhältniß ist bald C. lata, bald C. levis zu prästiren d. h. der durch grobe od. leichtere Unvorsichtigkeit entstandene Schaden zu ersetzen. Die C. liegt in der Mitte zwischen dolus (arge Absicht) und casus (Zufall).


Cultivators. Unter diesem Namen begreift man im Allgemeinen jene uns aus England in großer Mannigfaltigkeit zugekommenen und bekannt gewordenen Ackerwerkzeuge, wodurch man mit großer Ersparniß von Kraft u. Zeit den Erdboden zwar nicht herumwendet, auch nicht sehr tief rührt, aber doch die Oberfläche auf 2,3-4 Zoll kräftig bearbeitet, sein pulvert, gleichmäßig durcheinandermengt, Unkrautsamen an die Luft und zum Keimen bringt, sodann aber zerstört, auch die Wurzeln des Unkrautes entweder heraushebt oder durch wiederholtes Abschneiden und Rühren tödtet. Hierzu gehören die Scarificators, die Hobelpflüge, Ruhrpflüge, namentlich der Exstirpator und wohl auch der Häufelpflug.


Cultiviren bearbeiten, urbar machen; ausbilden, gesittet machen.


Cultur ist im landwirthschaftlichen u. gärtnerischen Sinne der Bau, Anbau oder das Urbarmachen der Ländereien, auch der Anbau und die Behandlung der Pflanzen selbst. In C. stehen, sagt man von Ländereien, die unter dem Pfluge stehen oder sonst angebaut werden. C., in Beziehung auf den gesellschaftlichen Zustand, die höhere Ausbildung.


Culturpflanzen, alle Pflanzen, welche der Mensch zu irgend einem Zwecke anbaut oder pflegt, cultivirt.


Culturstangen, Aeste oder Stangen mit Samenzapfen behängt, die auf holzentblößten Boden zur Besamung desselben ausgesteckt werden.


Cultus, lat., Pflege, Verehrung, besonders aber der Gottesdienst einer religiösen Gemeinschaft.


Cum, lat., mit; z. B. c. annexo petito, mit beigefügter Bitte; c. appertinentiis mit Zugehör; c. approbatione, mit Gutheißung; c. beneficio inventarii, mit der Rechtswohlthat des Nachlaßverzeichnisses; c. confirmatione judiciali, mit gerichtlicher Bestätigung; c. grano salis, mit einem Korne Salz d. h. mit Verstand; c. infamia, mit Schande; c. jure substituendi, mit dem Rechte, die Vollmacht auf einen andern überzutragen; c. permissu superiorum, mit Erlaubniß der Oberen; c. notis variorum, mit den Anmerkungen Verschiedener; c. omni causa, mit allem Zuwachs; c. privilegio, mit Vergünstigung; c. protestatione, mit Einrede; c. refusione expensarum, mit Ersatz der Kosten; c. reservatione, mit Vorbehalt; c. secessione et voto, mit Sitz u. Stimme; c. jure succedendi, mit dem Recht der Nachfolge; c. venia, mit Erlaubniß.


Cumä, griech. Kyme, uralte griech. Colonie in Italien von äolischen Chalcidensern gegründet, lange Zeit mächtig u. blühend, kam 417 an die Campaner, mit diesen an die Römer und war im 2. Jahrh. nach Chr. bereits zerfallen. Hier soll eine Sibylla, die cumäische, gewohnt und Aeneas gelandet haben.


Cumana, Hauptstadt der gleichnamigen venezuelischen Provinz (auf 825 #M. 55000 E.), mit guter Rhede, 30000 E., lebhafter Ausfuhr der Landesprodukte: Tabak, Zucker, Cacao, Kasse etc. - In der Nachbarschaft Cumanacoa mit 5000 E.; berühmter Tabak.


Cumarin oder Tonkastearopten, aromatischer

geht. Die untere C. ist aber nur bei Circumpolarsternen sichtbar, bei allen anderen ist sie unsichtbar. Die C.szeit eines Sterns (nach astronomischer Zeit) gibt zugleich die gerade Aufsteigung des Sterns an, nur in Zeit ausgedrückt.


Culpa, zurechenbare Schuld an einer Rechtsverletzung. Im Strafrecht heißt C. Fahrläßigkeit, welche den Erfolg (z. B. Tödtung, Brandstiftung) nicht beabsichtigt hat, aber ihn bei der Handlung oder Unterlassung als möglich voraussetzen konnte. Die C. heißt dolo determinata, wenn statt des beabsichtigten ein nichtbeabsichtigter Erfolg eintritt. Im Civilrecht ist C. soviel als Nachläßigkeit, im Gegensatz zur Vorsicht und zum Fleiße (diligentia), welchen jeder ordentliche Mensch (C. lata) oder auch ein sorgsamer verständiger Hausvater (C. levis; diligentia patrisfamilias) anzuwenden pflegt. Je nach dem Rechtsverhältniß ist bald C. lata, bald C. levis zu prästiren d. h. der durch grobe od. leichtere Unvorsichtigkeit entstandene Schaden zu ersetzen. Die C. liegt in der Mitte zwischen dolus (arge Absicht) und casus (Zufall).


Cultivators. Unter diesem Namen begreift man im Allgemeinen jene uns aus England in großer Mannigfaltigkeit zugekommenen und bekannt gewordenen Ackerwerkzeuge, wodurch man mit großer Ersparniß von Kraft u. Zeit den Erdboden zwar nicht herumwendet, auch nicht sehr tief rührt, aber doch die Oberfläche auf 2,3–4 Zoll kräftig bearbeitet, sein pulvert, gleichmäßig durcheinandermengt, Unkrautsamen an die Luft und zum Keimen bringt, sodann aber zerstört, auch die Wurzeln des Unkrautes entweder heraushebt oder durch wiederholtes Abschneiden und Rühren tödtet. Hierzu gehören die Scarificators, die Hobelpflüge, Ruhrpflüge, namentlich der Exstirpator und wohl auch der Häufelpflug.


Cultiviren bearbeiten, urbar machen; ausbilden, gesittet machen.


Cultur ist im landwirthschaftlichen u. gärtnerischen Sinne der Bau, Anbau oder das Urbarmachen der Ländereien, auch der Anbau und die Behandlung der Pflanzen selbst. In C. stehen, sagt man von Ländereien, die unter dem Pfluge stehen oder sonst angebaut werden. C., in Beziehung auf den gesellschaftlichen Zustand, die höhere Ausbildung.


Culturpflanzen, alle Pflanzen, welche der Mensch zu irgend einem Zwecke anbaut oder pflegt, cultivirt.


Culturstangen, Aeste oder Stangen mit Samenzapfen behängt, die auf holzentblößten Boden zur Besamung desselben ausgesteckt werden.


Cultus, lat., Pflege, Verehrung, besonders aber der Gottesdienst einer religiösen Gemeinschaft.


Cum, lat., mit; z. B. c. annexo petito, mit beigefügter Bitte; c. appertinentiis mit Zugehör; c. approbatione, mit Gutheißung; c. beneficio inventarii, mit der Rechtswohlthat des Nachlaßverzeichnisses; c. confirmatione judiciali, mit gerichtlicher Bestätigung; c. grano salis, mit einem Korne Salz d. h. mit Verstand; c. infamia, mit Schande; c. jure substituendi, mit dem Rechte, die Vollmacht auf einen andern überzutragen; c. permissu superiorum, mit Erlaubniß der Oberen; c. notis variorum, mit den Anmerkungen Verschiedener; c. omni causa, mit allem Zuwachs; c. privilegio, mit Vergünstigung; c. protestatione, mit Einrede; c. refusione expensarum, mit Ersatz der Kosten; c. reservatione, mit Vorbehalt; c. secessione et voto, mit Sitz u. Stimme; c. jure succedendi, mit dem Recht der Nachfolge; c. venia, mit Erlaubniß.


Cumä, griech. Kyme, uralte griech. Colonie in Italien von äolischen Chalcidensern gegründet, lange Zeit mächtig u. blühend, kam 417 an die Campaner, mit diesen an die Römer und war im 2. Jahrh. nach Chr. bereits zerfallen. Hier soll eine Sibylla, die cumäische, gewohnt und Aeneas gelandet haben.


Cumana, Hauptstadt der gleichnamigen venezuelischen Provinz (auf 825 □M. 55000 E.), mit guter Rhede, 30000 E., lebhafter Ausfuhr der Landesprodukte: Tabak, Zucker, Cacao, Kasse etc. – In der Nachbarschaft Cumanacoa mit 5000 E.; berühmter Tabak.


Cumarin oder Tonkastearopten, aromatischer

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[244/0245] geht. Die untere C. ist aber nur bei Circumpolarsternen sichtbar, bei allen anderen ist sie unsichtbar. Die C.szeit eines Sterns (nach astronomischer Zeit) gibt zugleich die gerade Aufsteigung des Sterns an, nur in Zeit ausgedrückt. Culpa, zurechenbare Schuld an einer Rechtsverletzung. Im Strafrecht heißt C. Fahrläßigkeit, welche den Erfolg (z. B. Tödtung, Brandstiftung) nicht beabsichtigt hat, aber ihn bei der Handlung oder Unterlassung als möglich voraussetzen konnte. Die C. heißt dolo determinata, wenn statt des beabsichtigten ein nichtbeabsichtigter Erfolg eintritt. Im Civilrecht ist C. soviel als Nachläßigkeit, im Gegensatz zur Vorsicht und zum Fleiße (diligentia), welchen jeder ordentliche Mensch (C. lata) oder auch ein sorgsamer verständiger Hausvater (C. levis; diligentia patrisfamilias) anzuwenden pflegt. Je nach dem Rechtsverhältniß ist bald C. lata, bald C. levis zu prästiren d. h. der durch grobe od. leichtere Unvorsichtigkeit entstandene Schaden zu ersetzen. Die C. liegt in der Mitte zwischen dolus (arge Absicht) und casus (Zufall). Cultivators. Unter diesem Namen begreift man im Allgemeinen jene uns aus England in großer Mannigfaltigkeit zugekommenen und bekannt gewordenen Ackerwerkzeuge, wodurch man mit großer Ersparniß von Kraft u. Zeit den Erdboden zwar nicht herumwendet, auch nicht sehr tief rührt, aber doch die Oberfläche auf 2,3–4 Zoll kräftig bearbeitet, sein pulvert, gleichmäßig durcheinandermengt, Unkrautsamen an die Luft und zum Keimen bringt, sodann aber zerstört, auch die Wurzeln des Unkrautes entweder heraushebt oder durch wiederholtes Abschneiden und Rühren tödtet. Hierzu gehören die Scarificators, die Hobelpflüge, Ruhrpflüge, namentlich der Exstirpator und wohl auch der Häufelpflug. Cultiviren bearbeiten, urbar machen; ausbilden, gesittet machen. Cultur ist im landwirthschaftlichen u. gärtnerischen Sinne der Bau, Anbau oder das Urbarmachen der Ländereien, auch der Anbau und die Behandlung der Pflanzen selbst. In C. stehen, sagt man von Ländereien, die unter dem Pfluge stehen oder sonst angebaut werden. C., in Beziehung auf den gesellschaftlichen Zustand, die höhere Ausbildung. Culturpflanzen, alle Pflanzen, welche der Mensch zu irgend einem Zwecke anbaut oder pflegt, cultivirt. Culturstangen, Aeste oder Stangen mit Samenzapfen behängt, die auf holzentblößten Boden zur Besamung desselben ausgesteckt werden. Cultus, lat., Pflege, Verehrung, besonders aber der Gottesdienst einer religiösen Gemeinschaft. Cum, lat., mit; z. B. c. annexo petito, mit beigefügter Bitte; c. appertinentiis mit Zugehör; c. approbatione, mit Gutheißung; c. beneficio inventarii, mit der Rechtswohlthat des Nachlaßverzeichnisses; c. confirmatione judiciali, mit gerichtlicher Bestätigung; c. grano salis, mit einem Korne Salz d. h. mit Verstand; c. infamia, mit Schande; c. jure substituendi, mit dem Rechte, die Vollmacht auf einen andern überzutragen; c. permissu superiorum, mit Erlaubniß der Oberen; c. notis variorum, mit den Anmerkungen Verschiedener; c. omni causa, mit allem Zuwachs; c. privilegio, mit Vergünstigung; c. protestatione, mit Einrede; c. refusione expensarum, mit Ersatz der Kosten; c. reservatione, mit Vorbehalt; c. secessione et voto, mit Sitz u. Stimme; c. jure succedendi, mit dem Recht der Nachfolge; c. venia, mit Erlaubniß. Cumä, griech. Kyme, uralte griech. Colonie in Italien von äolischen Chalcidensern gegründet, lange Zeit mächtig u. blühend, kam 417 an die Campaner, mit diesen an die Römer und war im 2. Jahrh. nach Chr. bereits zerfallen. Hier soll eine Sibylla, die cumäische, gewohnt und Aeneas gelandet haben. Cumana, Hauptstadt der gleichnamigen venezuelischen Provinz (auf 825 □M. 55000 E.), mit guter Rhede, 30000 E., lebhafter Ausfuhr der Landesprodukte: Tabak, Zucker, Cacao, Kasse etc. – In der Nachbarschaft Cumanacoa mit 5000 E.; berühmter Tabak. Cumarin oder Tonkastearopten, aromatischer

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/245>, abgerufen am 27.11.2024.