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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Beziehung, welche Richtung besonders in seiner "Schullehrerbibel" hervortritt. Seine sämmtlichen Schriften gab Wilhelm zu Neustadt an der Orla in 4 Abtheilungen (1840-51) heraus.


Dinumeration, lat.-deutsch, Aufzählung; dinumeriren, aufzählen.


Dinus, Mugellanus, von Mugello bei Florenz, berühmter Rechtslehrer zu Bologna, der im Auftrage des Papstes Bonifaz VIII. laut dem Vorwort des 1298 publicirten liber VI decretalium eine neue Decretaliensammlung redigirte; schrieb einen Commentar zum letzten Titel des 5. Buches der Decretalensammlung, welcher zu Köln 1569, 1594 und 1617 gedruckt wurde und soll 1303 vor Gram gest. sein, weil er nicht Cardinal geworden.


Dinzenhofer, Kilian Ignaz, geb. 1690 zu Prag, gilt als der erste Architekt Böhmens, st. 1752; seine vorzüglichsten Bauten besitzt Prag.


Dio, von Prusa, s. Chrysostomus.


Diobolos, attische Silbermünze, doppelter Obolos, = 1/6 Drachme = 2 Sgr. 1 Pfg. = 6 kr. C.-M.


Dio Cassius, aus Nicäa in Bithynien, um die Mitte des 2. Jahrh. nach Chr. geb., gelangte in Rom zu den höchsten Ehrenstellen, war 221 Consul, schrieb in griech. Sprache eine röm. Geschichte von der Ankunft des Aeneas in Latium bis 229 nach Chr., in 80 Büchern, von denen wir 1-35 in Bruchstücken u. im Auszuge des Zonaras, 36 bis 54 ganz, dagegen 55-60 in Bruchstücken, 35-80 in dem Auszuge des Mönchs Xiphilinus besitzen; Ursinus, Valois, Angelo Mai, Fr. Haase haben sich um die Auffindung u. Sammlung der Bruchstücke besondere Verdienste erworben. D. ist ein für seine Zeit sehr achtungswerther Schriftsteller, zwar rhetorisch, die ältere Zeit theilweise entstellend, gegen die Machthaber schmeichlerisch, im Ganzen jedoch gewissenhaft, aus guten Quellen schöpfend, für uns eine Hauptquelle für einen Theil der röm. Geschichte. Beste Ausgabe von Bekker, Leipzig 1849.


Diöcesan, griech.-lat.-deutsch, wer u. was zu einer Diöcese gehört; D.katechismus, das vom Bischof bestätigte und eingeführte Religionslehrbuch; D.patrocinium, das Fest des Schutzheiligen einer Diöcese; D.recht, ursprünglich gleichbedeutend mit Bischofsgewalt, dann der Inbegriff derjenigen Rechte, auf welche der Bischof verzichten darf, in neuer Zeit besonders das Recht des Bischofs, in seinem Sprengel kirchliche Abgaben, temporalia, zu erheben; D.statuten, auch D.constitutionen, die besonderen Vorschriften für eine Diöcese; D.synoden, s. Concil.


Diöcese, griech.-deutsch, Haushaltung, nannte man bei der Reichseintheilung Konstantins d. Gr. jeden der 13 Bezirke der Staatsverwaltung, in welche die 4 Präfekturen des röm. Reiches weiter eingetheilt wurden. Jede D. zerfiel wieder in Provinzen, deren im Ganzen 117 waren. Der Präfektur stand ein praefectus praetorio, der D. ein vicarius und der Provinz gemeiniglich ein proconsul vor, die alle nur Civilgewalt besaßen. Diese Eintheilung ging sofort auf die Kirchenverfassung über und D., anfangs auch noch zuweilen parochia, bezeichnet seitdem einen Bezirk, der in allen geistlichen u. kirchlichen Dingen der Gerichtsbarkeit eines Bischofs unterworfen ist. Die Errichtung neuer D.n steht dem Papste zu, der sich hierüber mit dem betreffenden Landesherrn vereinbart.


Dioecia, Zweihäusigkeit, die 22. Klasse des Linneschen Pflanzensystemes, wohin z. B. Hanf, Hopfen, Weiden, Pappeln, das Bingelkraut u. a. m. gehören (vergl. Diklinische Blüthen).


Diocletianus, C. Aurelius Valerius, mit dem Beinamen Jovius, von Geburt ein gemeiner Dalmatier, schwang sich im Kriege zu den obersten Stellen empor und wurde 284 nach Chr. den 17. Septbr. zu Chalcedon von dem Heere als Kaiser ausgerufen. Als solcher bekämpfte er Usurpatoren u. äußere Feinde mit Glück, fand jedoch für nothwendig, den Maximianus als Augustus zum Mitregenten, den Galerius und Constantius als Cäsare, als Viceregenten u. Thronfolger anzunehmen. Seine Regierung ist besonders durch die 303 angeordnete allgemeine und grausame Christenverfolgung merkwürdig; das Christenthum

Beziehung, welche Richtung besonders in seiner „Schullehrerbibel“ hervortritt. Seine sämmtlichen Schriften gab Wilhelm zu Neustadt an der Orla in 4 Abtheilungen (1840–51) heraus.


Dinumeration, lat.-deutsch, Aufzählung; dinumeriren, aufzählen.


Dinus, Mugellanus, von Mugello bei Florenz, berühmter Rechtslehrer zu Bologna, der im Auftrage des Papstes Bonifaz VIII. laut dem Vorwort des 1298 publicirten liber VI decretalium eine neue Decretaliensammlung redigirte; schrieb einen Commentar zum letzten Titel des 5. Buches der Decretalensammlung, welcher zu Köln 1569, 1594 und 1617 gedruckt wurde und soll 1303 vor Gram gest. sein, weil er nicht Cardinal geworden.


Dinzenhofer, Kilian Ignaz, geb. 1690 zu Prag, gilt als der erste Architekt Böhmens, st. 1752; seine vorzüglichsten Bauten besitzt Prag.


Dio, von Prusa, s. Chrysostomus.


Diobolos, attische Silbermünze, doppelter Obolos, = 1/6 Drachme = 2 Sgr. 1 Pfg. = 6 kr. C.-M.


Dio Cassius, aus Nicäa in Bithynien, um die Mitte des 2. Jahrh. nach Chr. geb., gelangte in Rom zu den höchsten Ehrenstellen, war 221 Consul, schrieb in griech. Sprache eine röm. Geschichte von der Ankunft des Aeneas in Latium bis 229 nach Chr., in 80 Büchern, von denen wir 1–35 in Bruchstücken u. im Auszuge des Zonaras, 36 bis 54 ganz, dagegen 55–60 in Bruchstücken, 35–80 in dem Auszuge des Mönchs Xiphilinus besitzen; Ursinus, Valois, Angelo Mai, Fr. Haase haben sich um die Auffindung u. Sammlung der Bruchstücke besondere Verdienste erworben. D. ist ein für seine Zeit sehr achtungswerther Schriftsteller, zwar rhetorisch, die ältere Zeit theilweise entstellend, gegen die Machthaber schmeichlerisch, im Ganzen jedoch gewissenhaft, aus guten Quellen schöpfend, für uns eine Hauptquelle für einen Theil der röm. Geschichte. Beste Ausgabe von Bekker, Leipzig 1849.


Diöcesan, griech.-lat.-deutsch, wer u. was zu einer Diöcese gehört; D.katechismus, das vom Bischof bestätigte und eingeführte Religionslehrbuch; D.patrocinium, das Fest des Schutzheiligen einer Diöcese; D.recht, ursprünglich gleichbedeutend mit Bischofsgewalt, dann der Inbegriff derjenigen Rechte, auf welche der Bischof verzichten darf, in neuer Zeit besonders das Recht des Bischofs, in seinem Sprengel kirchliche Abgaben, temporalia, zu erheben; D.statuten, auch D.constitutionen, die besonderen Vorschriften für eine Diöcese; D.synoden, s. Concil.


Diöcese, griech.-deutsch, Haushaltung, nannte man bei der Reichseintheilung Konstantins d. Gr. jeden der 13 Bezirke der Staatsverwaltung, in welche die 4 Präfekturen des röm. Reiches weiter eingetheilt wurden. Jede D. zerfiel wieder in Provinzen, deren im Ganzen 117 waren. Der Präfektur stand ein praefectus praetorio, der D. ein vicarius und der Provinz gemeiniglich ein proconsul vor, die alle nur Civilgewalt besaßen. Diese Eintheilung ging sofort auf die Kirchenverfassung über und D., anfangs auch noch zuweilen parochia, bezeichnet seitdem einen Bezirk, der in allen geistlichen u. kirchlichen Dingen der Gerichtsbarkeit eines Bischofs unterworfen ist. Die Errichtung neuer D.n steht dem Papste zu, der sich hierüber mit dem betreffenden Landesherrn vereinbart.


Dioecia, Zweihäusigkeit, die 22. Klasse des Linnéschen Pflanzensystemes, wohin z. B. Hanf, Hopfen, Weiden, Pappeln, das Bingelkraut u. a. m. gehören (vergl. Diklinische Blüthen).


Diocletianus, C. Aurelius Valerius, mit dem Beinamen Jovius, von Geburt ein gemeiner Dalmatier, schwang sich im Kriege zu den obersten Stellen empor und wurde 284 nach Chr. den 17. Septbr. zu Chalcedon von dem Heere als Kaiser ausgerufen. Als solcher bekämpfte er Usurpatoren u. äußere Feinde mit Glück, fand jedoch für nothwendig, den Maximianus als Augustus zum Mitregenten, den Galerius und Constantius als Cäsare, als Viceregenten u. Thronfolger anzunehmen. Seine Regierung ist besonders durch die 303 angeordnete allgemeine und grausame Christenverfolgung merkwürdig; das Christenthum

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[396/0397] Beziehung, welche Richtung besonders in seiner „Schullehrerbibel“ hervortritt. Seine sämmtlichen Schriften gab Wilhelm zu Neustadt an der Orla in 4 Abtheilungen (1840–51) heraus. Dinumeration, lat.-deutsch, Aufzählung; dinumeriren, aufzählen. Dinus, Mugellanus, von Mugello bei Florenz, berühmter Rechtslehrer zu Bologna, der im Auftrage des Papstes Bonifaz VIII. laut dem Vorwort des 1298 publicirten liber VI decretalium eine neue Decretaliensammlung redigirte; schrieb einen Commentar zum letzten Titel des 5. Buches der Decretalensammlung, welcher zu Köln 1569, 1594 und 1617 gedruckt wurde und soll 1303 vor Gram gest. sein, weil er nicht Cardinal geworden. Dinzenhofer, Kilian Ignaz, geb. 1690 zu Prag, gilt als der erste Architekt Böhmens, st. 1752; seine vorzüglichsten Bauten besitzt Prag. Dio, von Prusa, s. Chrysostomus. Diobolos, attische Silbermünze, doppelter Obolos, = 1/6 Drachme = 2 Sgr. 1 Pfg. = 6 kr. C.-M. Dio Cassius, aus Nicäa in Bithynien, um die Mitte des 2. Jahrh. nach Chr. geb., gelangte in Rom zu den höchsten Ehrenstellen, war 221 Consul, schrieb in griech. Sprache eine röm. Geschichte von der Ankunft des Aeneas in Latium bis 229 nach Chr., in 80 Büchern, von denen wir 1–35 in Bruchstücken u. im Auszuge des Zonaras, 36 bis 54 ganz, dagegen 55–60 in Bruchstücken, 35–80 in dem Auszuge des Mönchs Xiphilinus besitzen; Ursinus, Valois, Angelo Mai, Fr. Haase haben sich um die Auffindung u. Sammlung der Bruchstücke besondere Verdienste erworben. D. ist ein für seine Zeit sehr achtungswerther Schriftsteller, zwar rhetorisch, die ältere Zeit theilweise entstellend, gegen die Machthaber schmeichlerisch, im Ganzen jedoch gewissenhaft, aus guten Quellen schöpfend, für uns eine Hauptquelle für einen Theil der röm. Geschichte. Beste Ausgabe von Bekker, Leipzig 1849. Diöcesan, griech.-lat.-deutsch, wer u. was zu einer Diöcese gehört; D.katechismus, das vom Bischof bestätigte und eingeführte Religionslehrbuch; D.patrocinium, das Fest des Schutzheiligen einer Diöcese; D.recht, ursprünglich gleichbedeutend mit Bischofsgewalt, dann der Inbegriff derjenigen Rechte, auf welche der Bischof verzichten darf, in neuer Zeit besonders das Recht des Bischofs, in seinem Sprengel kirchliche Abgaben, temporalia, zu erheben; D.statuten, auch D.constitutionen, die besonderen Vorschriften für eine Diöcese; D.synoden, s. Concil. Diöcese, griech.-deutsch, Haushaltung, nannte man bei der Reichseintheilung Konstantins d. Gr. jeden der 13 Bezirke der Staatsverwaltung, in welche die 4 Präfekturen des röm. Reiches weiter eingetheilt wurden. Jede D. zerfiel wieder in Provinzen, deren im Ganzen 117 waren. Der Präfektur stand ein praefectus praetorio, der D. ein vicarius und der Provinz gemeiniglich ein proconsul vor, die alle nur Civilgewalt besaßen. Diese Eintheilung ging sofort auf die Kirchenverfassung über und D., anfangs auch noch zuweilen parochia, bezeichnet seitdem einen Bezirk, der in allen geistlichen u. kirchlichen Dingen der Gerichtsbarkeit eines Bischofs unterworfen ist. Die Errichtung neuer D.n steht dem Papste zu, der sich hierüber mit dem betreffenden Landesherrn vereinbart. Dioecia, Zweihäusigkeit, die 22. Klasse des Linnéschen Pflanzensystemes, wohin z. B. Hanf, Hopfen, Weiden, Pappeln, das Bingelkraut u. a. m. gehören (vergl. Diklinische Blüthen). Diocletianus, C. Aurelius Valerius, mit dem Beinamen Jovius, von Geburt ein gemeiner Dalmatier, schwang sich im Kriege zu den obersten Stellen empor und wurde 284 nach Chr. den 17. Septbr. zu Chalcedon von dem Heere als Kaiser ausgerufen. Als solcher bekämpfte er Usurpatoren u. äußere Feinde mit Glück, fand jedoch für nothwendig, den Maximianus als Augustus zum Mitregenten, den Galerius und Constantius als Cäsare, als Viceregenten u. Thronfolger anzunehmen. Seine Regierung ist besonders durch die 303 angeordnete allgemeine und grausame Christenverfolgung merkwürdig; das Christenthum

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/397>, abgerufen am 22.11.2024.