Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.oder daß er sich der Mühe überhebt, diese Gründe zu prüfen. Die F.ei beruht auf Unkenntniß oder Verkennung der menschl. Natur und der unübersteigbaren Schranken der menschl. Vernunft und schreitet im Bunde mit praktischen Interessen vom Abfalle vom Autoritätsglauben leicht zum entschiedenen Unglauben und Hasse gegen jede positive Religion fort. Im engern Sinne nannte man F. oder "starke Geister" die sehr verschiedenartig begabten Köpfe, welche im 18. Jahrh. den Ansichten der engl. Deisten und französ. Encyclopädisten huldigten, dieselben zu verbreiten, wissenschaftlich zu gestalten und weiter zu bilden strebten. Freie, Frilinge, s. Deutsche u. Germanen. Freie Gemeinden, nannten sich protestant. Vereine, welche sich ihrer Landesreligionsordnung entziehen und Gemeinden, selbständig im Glauben, ohne Symbole, Zwang und landesherrlich-consistoriale Obhut, bilden wollten (von 1841-50). Hauptsprecher waren: Uhlich, Wislicenus, Rupp, Baltzer, Bayrhoffer, Schünemann etc. Anfangs ließen die Regierungen mit Rücksicht auf Ronge so ziemlich gewähren, als sich aber in denselben wie bei den Rongeanern ein politisch-revolutionärer Geist fortzupflanzen drohte, hörte die staatl. Toleranz auf. Freie Künste (artes liberales, ingenuae), soviel wie schöne Künste; bei den Alten diejenigen Wissenschaften u. Beschäftigungen, die sich für Freie ziemten; später die Künste im Gegensatz zu den zunftmäßigen Gewerken. Als die 7 s. K. galten: Grammatik, Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie, Dialektik, Rhetorik. Freienwalde, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Potsdam, an der Oder mit 4100 E., königl. Lustschloß, Bergbau auf Alaun und Braunkohlen, eisenhaltige Mineralquellen mit guten Badeanstalten. Freiesleben, Joh. Karl, geb. 1774 zu Freiberg, sächs. Berg- und Hüttenbeamter, gest. 1846, sehr verdient durch amtliche Thätigkeit u. Schriften ("Geognostische Arbeiten", Freiberg 1807 bis 18). - Karl Friedr. Gottlob F., Sohn des Vorigen, geb. 1801, gest. 1836 als Bergamtsassessor von Freiberg, schrieb: "der Staat u. der Bergbau, mit vorzüglicher Rücksicht auf Sachsen", 2. Aufl. Leipzig 1839. Freie Städte, s. Reichsstädte und Hansa; gegenwärtig der Name der 4 deutschen Republiken: Frankfurt, Lübeck, Hamburg, Bremen. Freie Wirthschaft, Ackerbausystem, das sich nicht an eine bestimmte Fruchtfolge hält, sondern sich nach dem Absatze richtet, den die Erzeugnisse haben, um den möglichst hohen Ertrag aus einem Grundstücke zu ziehen. Freigeist, s. Freidenker. Freigelassener, freigelassener Sklave, auf dessen Person der Herr alle Rechte aufgegeben hat. Bei den Römern blieb dem Freigelassenen jedoch die Verpflichtung, seinen frühern Herrn im Falle der Verarmung zu unterstützen, u. die Vornehmen brauchten Freigelassene gerne zu Diensten, welche die Freien unter ihrer Würde hielten; solche Diener der röm. Kaiser hatten oft einen allmächtigen Einfluß und beherrschten mittelbar das Reich. Die spätere röm. Stadtbevölkerung bestand größtentheils aus den Nachkommen F., denn die Verschmelzung mit dem andern Volke fand kein besonderes Hinderniß; in den amerikan. Colonien geschieht dies des Farbeunterschieds wegen viel schwerer. Freigerichte, Freigrafen, s. Femgericht. Freigut, Grundeigenthum, das nicht im Lehensverbande ist, also unmittelbar vom Staate abhängt und nur Staatssteuern unterworfen ist (s. Allod). F. heißen auch Güter oder Waaren, die von gewissen Abgaben frei sind. Freihafen, heißt ein Seehafen, in welchem die eingeführten Güter so lange unverzollt lagern können, bis sie verkauft werden; geschieht dies nicht, so können sie gegen einen geringern Durchgangszoll wieder ausgeführt werden. Freihandel, s. Handelsfreiheit. Freiheit, ein verneinender Begriff, bezeichnet die Abwesenheit jeder fremden Einwirkung auf einen Gegenstand, da diese F. aber in der Welt geradezu eine Unmöglichkeit ist, so kann von F. nur beziehungsweise die Rede sein. So nennt oder daß er sich der Mühe überhebt, diese Gründe zu prüfen. Die F.ei beruht auf Unkenntniß oder Verkennung der menschl. Natur und der unübersteigbaren Schranken der menschl. Vernunft und schreitet im Bunde mit praktischen Interessen vom Abfalle vom Autoritätsglauben leicht zum entschiedenen Unglauben und Hasse gegen jede positive Religion fort. Im engern Sinne nannte man F. oder „starke Geister“ die sehr verschiedenartig begabten Köpfe, welche im 18. Jahrh. den Ansichten der engl. Deisten und französ. Encyclopädisten huldigten, dieselben zu verbreiten, wissenschaftlich zu gestalten und weiter zu bilden strebten. Freie, Frilinge, s. Deutsche u. Germanen. Freie Gemeinden, nannten sich protestant. Vereine, welche sich ihrer Landesreligionsordnung entziehen und Gemeinden, selbständig im Glauben, ohne Symbole, Zwang und landesherrlich-consistoriale Obhut, bilden wollten (von 1841–50). Hauptsprecher waren: Uhlich, Wislicenus, Rupp, Baltzer, Bayrhoffer, Schünemann etc. Anfangs ließen die Regierungen mit Rücksicht auf Ronge so ziemlich gewähren, als sich aber in denselben wie bei den Rongeanern ein politisch-revolutionärer Geist fortzupflanzen drohte, hörte die staatl. Toleranz auf. Freie Künste (artes liberales, ingenuae), soviel wie schöne Künste; bei den Alten diejenigen Wissenschaften u. Beschäftigungen, die sich für Freie ziemten; später die Künste im Gegensatz zu den zunftmäßigen Gewerken. Als die 7 s. K. galten: Grammatik, Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie, Dialektik, Rhetorik. Freienwalde, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Potsdam, an der Oder mit 4100 E., königl. Lustschloß, Bergbau auf Alaun und Braunkohlen, eisenhaltige Mineralquellen mit guten Badeanstalten. Freiesleben, Joh. Karl, geb. 1774 zu Freiberg, sächs. Berg- und Hüttenbeamter, gest. 1846, sehr verdient durch amtliche Thätigkeit u. Schriften („Geognostische Arbeiten“, Freiberg 1807 bis 18). – Karl Friedr. Gottlob F., Sohn des Vorigen, geb. 1801, gest. 1836 als Bergamtsassessor von Freiberg, schrieb: „der Staat u. der Bergbau, mit vorzüglicher Rücksicht auf Sachsen“, 2. Aufl. Leipzig 1839. Freie Städte, s. Reichsstädte und Hansa; gegenwärtig der Name der 4 deutschen Republiken: Frankfurt, Lübeck, Hamburg, Bremen. Freie Wirthschaft, Ackerbausystem, das sich nicht an eine bestimmte Fruchtfolge hält, sondern sich nach dem Absatze richtet, den die Erzeugnisse haben, um den möglichst hohen Ertrag aus einem Grundstücke zu ziehen. Freigeist, s. Freidenker. Freigelassener, freigelassener Sklave, auf dessen Person der Herr alle Rechte aufgegeben hat. Bei den Römern blieb dem Freigelassenen jedoch die Verpflichtung, seinen frühern Herrn im Falle der Verarmung zu unterstützen, u. die Vornehmen brauchten Freigelassene gerne zu Diensten, welche die Freien unter ihrer Würde hielten; solche Diener der röm. Kaiser hatten oft einen allmächtigen Einfluß und beherrschten mittelbar das Reich. Die spätere röm. Stadtbevölkerung bestand größtentheils aus den Nachkommen F., denn die Verschmelzung mit dem andern Volke fand kein besonderes Hinderniß; in den amerikan. Colonien geschieht dies des Farbeunterschieds wegen viel schwerer. Freigerichte, Freigrafen, s. Femgericht. Freigut, Grundeigenthum, das nicht im Lehensverbande ist, also unmittelbar vom Staate abhängt und nur Staatssteuern unterworfen ist (s. Allod). F. heißen auch Güter oder Waaren, die von gewissen Abgaben frei sind. Freihafen, heißt ein Seehafen, in welchem die eingeführten Güter so lange unverzollt lagern können, bis sie verkauft werden; geschieht dies nicht, so können sie gegen einen geringern Durchgangszoll wieder ausgeführt werden. Freihandel, s. Handelsfreiheit. Freiheit, ein verneinender Begriff, bezeichnet die Abwesenheit jeder fremden Einwirkung auf einen Gegenstand, da diese F. aber in der Welt geradezu eine Unmöglichkeit ist, so kann von F. nur beziehungsweise die Rede sein. So nennt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0795" n="794"/> oder daß er sich der Mühe überhebt, diese Gründe zu prüfen. Die F.ei beruht auf Unkenntniß oder Verkennung der menschl. Natur und der unübersteigbaren Schranken der menschl. Vernunft und schreitet im Bunde mit praktischen Interessen vom Abfalle vom Autoritätsglauben leicht zum entschiedenen Unglauben und Hasse gegen jede positive Religion fort. Im engern Sinne nannte man F. oder „starke Geister“ die sehr verschiedenartig begabten Köpfe, welche im 18. Jahrh. den Ansichten der engl. Deisten und französ. Encyclopädisten huldigten, dieselben zu verbreiten, wissenschaftlich zu gestalten und weiter zu bilden strebten.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Freie</hi>, Frilinge, s. Deutsche u. Germanen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Freie Gemeinden</hi>, nannten sich protestant. Vereine, welche sich ihrer Landesreligionsordnung entziehen und Gemeinden, selbständig im Glauben, ohne Symbole, Zwang und landesherrlich-consistoriale Obhut, bilden wollten (von 1841–50). Hauptsprecher waren: Uhlich, Wislicenus, Rupp, Baltzer, Bayrhoffer, Schünemann etc. Anfangs ließen die Regierungen mit Rücksicht auf Ronge so ziemlich gewähren, als sich aber in denselben wie bei den Rongeanern ein politisch-revolutionärer Geist fortzupflanzen drohte, hörte die staatl. 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oder daß er sich der Mühe überhebt, diese Gründe zu prüfen. Die F.ei beruht auf Unkenntniß oder Verkennung der menschl. Natur und der unübersteigbaren Schranken der menschl. Vernunft und schreitet im Bunde mit praktischen Interessen vom Abfalle vom Autoritätsglauben leicht zum entschiedenen Unglauben und Hasse gegen jede positive Religion fort. Im engern Sinne nannte man F. oder „starke Geister“ die sehr verschiedenartig begabten Köpfe, welche im 18. Jahrh. den Ansichten der engl. Deisten und französ. Encyclopädisten huldigten, dieselben zu verbreiten, wissenschaftlich zu gestalten und weiter zu bilden strebten.
Freie, Frilinge, s. Deutsche u. Germanen.
Freie Gemeinden, nannten sich protestant. Vereine, welche sich ihrer Landesreligionsordnung entziehen und Gemeinden, selbständig im Glauben, ohne Symbole, Zwang und landesherrlich-consistoriale Obhut, bilden wollten (von 1841–50). Hauptsprecher waren: Uhlich, Wislicenus, Rupp, Baltzer, Bayrhoffer, Schünemann etc. Anfangs ließen die Regierungen mit Rücksicht auf Ronge so ziemlich gewähren, als sich aber in denselben wie bei den Rongeanern ein politisch-revolutionärer Geist fortzupflanzen drohte, hörte die staatl. Toleranz auf.
Freie Künste (artes liberales, ingenuae), soviel wie schöne Künste; bei den Alten diejenigen Wissenschaften u. Beschäftigungen, die sich für Freie ziemten; später die Künste im Gegensatz zu den zunftmäßigen Gewerken. Als die 7 s. K. galten: Grammatik, Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie, Dialektik, Rhetorik.
Freienwalde, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Potsdam, an der Oder mit 4100 E., königl. Lustschloß, Bergbau auf Alaun und Braunkohlen, eisenhaltige Mineralquellen mit guten Badeanstalten.
Freiesleben, Joh. Karl, geb. 1774 zu Freiberg, sächs. Berg- und Hüttenbeamter, gest. 1846, sehr verdient durch amtliche Thätigkeit u. Schriften („Geognostische Arbeiten“, Freiberg 1807 bis 18). – Karl Friedr. Gottlob F., Sohn des Vorigen, geb. 1801, gest. 1836 als Bergamtsassessor von Freiberg, schrieb: „der Staat u. der Bergbau, mit vorzüglicher Rücksicht auf Sachsen“, 2. Aufl. Leipzig 1839.
Freie Städte, s. Reichsstädte und Hansa; gegenwärtig der Name der 4 deutschen Republiken: Frankfurt, Lübeck, Hamburg, Bremen.
Freie Wirthschaft, Ackerbausystem, das sich nicht an eine bestimmte Fruchtfolge hält, sondern sich nach dem Absatze richtet, den die Erzeugnisse haben, um den möglichst hohen Ertrag aus einem Grundstücke zu ziehen.
Freigeist, s. Freidenker.
Freigelassener, freigelassener Sklave, auf dessen Person der Herr alle Rechte aufgegeben hat. Bei den Römern blieb dem Freigelassenen jedoch die Verpflichtung, seinen frühern Herrn im Falle der Verarmung zu unterstützen, u. die Vornehmen brauchten Freigelassene gerne zu Diensten, welche die Freien unter ihrer Würde hielten; solche Diener der röm. Kaiser hatten oft einen allmächtigen Einfluß und beherrschten mittelbar das Reich. Die spätere röm. Stadtbevölkerung bestand größtentheils aus den Nachkommen F., denn die Verschmelzung mit dem andern Volke fand kein besonderes Hinderniß; in den amerikan. Colonien geschieht dies des Farbeunterschieds wegen viel schwerer.
Freigerichte, Freigrafen, s. Femgericht.
Freigut, Grundeigenthum, das nicht im Lehensverbande ist, also unmittelbar vom Staate abhängt und nur Staatssteuern unterworfen ist (s. Allod). F. heißen auch Güter oder Waaren, die von gewissen Abgaben frei sind.
Freihafen, heißt ein Seehafen, in welchem die eingeführten Güter so lange unverzollt lagern können, bis sie verkauft werden; geschieht dies nicht, so können sie gegen einen geringern Durchgangszoll wieder ausgeführt werden.
Freihandel, s. Handelsfreiheit.
Freiheit, ein verneinender Begriff, bezeichnet die Abwesenheit jeder fremden Einwirkung auf einen Gegenstand, da diese F. aber in der Welt geradezu eine Unmöglichkeit ist, so kann von F. nur beziehungsweise die Rede sein. So nennt
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