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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Friedensschlusse, in welchem er einen Theil von Hinterpommern, die Grafschaft Hohenstein, die Bisthümer Halberstadt, Minden und Kamin und gegen die Ansprüche des mächtigeren Sachsen die Anwartschaft auf Magdeburg erhielt, die er bald darauf durchzusetzen wußte. 1647 beendete er durch einen Vertrag mit Pfalz-Neuburg den Jülich'schen Erbschaftsstreit und benutzte die Unmacht des zerrütteten Polens zu weiteren Erwerbungen; er half dem schwed. Könige Karl Gustav die 3tägige Schlacht von Warschau gewinnen, zog sich aber sogleich zurück, als Polen im Vertrag zu Wehlau (19. Sept. 1657) der Oberlehensherrlichkeit über Preußen entsagte. Den Widerstand des preuß. Adels und der Städte brach er und führte die unumschränkte Regierungsform ein, verwaltete aber seine Länder so gut, daß er im Stande war, ein verhältnißmäßig starkes Heer zu unterhalten, welches in Ungarn gegen die Türken, in Holland, der Pfalz und dem Elsaß gegen die Franzosen focht. Wenn der Kurfürst dem übermächtigen Ludwig XIV. nicht Einhalt zu thun vermochte, so zeigte er sich doch als ein so gefährlicher Gegner, daß der franz. König die Schweden zu einem verheerenden Einfall in die Mark Brandenburg bewog; allein F. W. überfiel eine schwed. Abtheilung in Rathenow, schlug das schwed. Heer (18. Juni 1675) entscheidend bei Fehrbellin, später bei Wolgast, nahm Stettin, Stralsund, Greifswalde und drang bis Riga vor, konnte jedoch im Frieden 1679 wegen der Gegenwirkung Frankreichs seine Eroberungen nicht behaupten. Einige Zeit war er mit dem Kaiser sehr gespannt und knüpfte eine gefährliche Verbindung mit Frankreich an, die sich jedoch wieder zerschlug. Auch die innere Ordnung seines Staats drohte er zu vernichten, indem er seine Kinder aus zweiter Ehe auf Kosten seines Sohnes aus erster Ehe, des nachmaligen Königs Friedrich I., auszustatten suchte. Als er aber am 29. April 1688 gestorben war, stieß Friedrich das Testament um und behauptete mit Unterstützung des Kaisers die Untheilbarkeit des Erbes. F. W. ist der Begründer des militär. Geistes in Preußen, so wie er auch jenen Geist der Ordnung in die preuß. Staatsverwaltung brachte, der, wenn auch zeitweise unterbrochen, sich immer wieder geltend machte; ebenso beförderte er durch die Aufnahme vieler verbannter Hugenotten die Industrie und Handelsthätigkeit. Er schuf selbst eine Seemacht, durch welche er die Spanier in den amerik. Gewässern bekämpfte, und legte Colonien in Afrika an, Unternehmungen, die jedoch keine weiteren Folgen hatten. Mit F. W. beginnen die großen preuß. Traditionen, welche den Staat schon mehr als einmal gerettet haben.


Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, geb. 2. August 1688, Sohn Friedrichs I., dem er den 25. Febr. 1713 folgte, das vollständige Gegentheil seines Vaters: einfach, sparsam und haushälterisch bis zur Kargheit, strenge bis zu despotischer Härte, gerecht, aber oft rauh, Feind des Müßiggangs und der Philosophen, guter Protestant und Familienvater, grundehrlicher Deutscher, leidenschaftlicher Liebhaber des Soldatenthums, obwohl kein Feldherr (das Riesenbataillon der Garde, aus halb Europa zusammengeworben), hinterließ bei seinem Tode (31. Mai 1740) Friedrich II. ein gehorsames Volk, ein gut ausgerüstetes und disciplinirtes Heer, einen wohlgefüllten Schatz und geregelte Finanzen; er hatte Geldern und Limburg durch Erbschaft, Vorpommern durch Eroberung erworben.


Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, geb. 25. Sept. 1744, Neffe und Thronfolger Friedrichs II., regierte von 1786-97, ein sinnlicher Fürst, aber Gegner von Friedrichs II. Grundsätzen in religiöser Hinsicht (das von Wöllner verfaßte, am 9. Juli 1788 erlassene Religionsedict), unter welchem die innere Entwicklung nicht weiter gedieh und die äußere Politik Preußens in den Ruf der Perfidie kam. Im J. 1787 setzte er den von den sog. Patrioten vertriebenen Erbstatthalter von Holland, seinen Schwager, durch ein Heer unter dem Herzoge von Braunschweig wieder ein, wovon jedoch Preußen keinen Vortheil hatte; als die Polen sich eine neue Verfassung gaben, um der innern Zerrüttung

Friedensschlusse, in welchem er einen Theil von Hinterpommern, die Grafschaft Hohenstein, die Bisthümer Halberstadt, Minden und Kamin und gegen die Ansprüche des mächtigeren Sachsen die Anwartschaft auf Magdeburg erhielt, die er bald darauf durchzusetzen wußte. 1647 beendete er durch einen Vertrag mit Pfalz-Neuburg den Jülichʼschen Erbschaftsstreit und benutzte die Unmacht des zerrütteten Polens zu weiteren Erwerbungen; er half dem schwed. Könige Karl Gustav die 3tägige Schlacht von Warschau gewinnen, zog sich aber sogleich zurück, als Polen im Vertrag zu Wehlau (19. Sept. 1657) der Oberlehensherrlichkeit über Preußen entsagte. Den Widerstand des preuß. Adels und der Städte brach er und führte die unumschränkte Regierungsform ein, verwaltete aber seine Länder so gut, daß er im Stande war, ein verhältnißmäßig starkes Heer zu unterhalten, welches in Ungarn gegen die Türken, in Holland, der Pfalz und dem Elsaß gegen die Franzosen focht. Wenn der Kurfürst dem übermächtigen Ludwig XIV. nicht Einhalt zu thun vermochte, so zeigte er sich doch als ein so gefährlicher Gegner, daß der franz. König die Schweden zu einem verheerenden Einfall in die Mark Brandenburg bewog; allein F. W. überfiel eine schwed. Abtheilung in Rathenow, schlug das schwed. Heer (18. Juni 1675) entscheidend bei Fehrbellin, später bei Wolgast, nahm Stettin, Stralsund, Greifswalde und drang bis Riga vor, konnte jedoch im Frieden 1679 wegen der Gegenwirkung Frankreichs seine Eroberungen nicht behaupten. Einige Zeit war er mit dem Kaiser sehr gespannt und knüpfte eine gefährliche Verbindung mit Frankreich an, die sich jedoch wieder zerschlug. Auch die innere Ordnung seines Staats drohte er zu vernichten, indem er seine Kinder aus zweiter Ehe auf Kosten seines Sohnes aus erster Ehe, des nachmaligen Königs Friedrich I., auszustatten suchte. Als er aber am 29. April 1688 gestorben war, stieß Friedrich das Testament um und behauptete mit Unterstützung des Kaisers die Untheilbarkeit des Erbes. F. W. ist der Begründer des militär. Geistes in Preußen, so wie er auch jenen Geist der Ordnung in die preuß. Staatsverwaltung brachte, der, wenn auch zeitweise unterbrochen, sich immer wieder geltend machte; ebenso beförderte er durch die Aufnahme vieler verbannter Hugenotten die Industrie und Handelsthätigkeit. Er schuf selbst eine Seemacht, durch welche er die Spanier in den amerik. Gewässern bekämpfte, und legte Colonien in Afrika an, Unternehmungen, die jedoch keine weiteren Folgen hatten. Mit F. W. beginnen die großen preuß. Traditionen, welche den Staat schon mehr als einmal gerettet haben.


Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, geb. 2. August 1688, Sohn Friedrichs I., dem er den 25. Febr. 1713 folgte, das vollständige Gegentheil seines Vaters: einfach, sparsam und haushälterisch bis zur Kargheit, strenge bis zu despotischer Härte, gerecht, aber oft rauh, Feind des Müßiggangs und der Philosophen, guter Protestant und Familienvater, grundehrlicher Deutscher, leidenschaftlicher Liebhaber des Soldatenthums, obwohl kein Feldherr (das Riesenbataillon der Garde, aus halb Europa zusammengeworben), hinterließ bei seinem Tode (31. Mai 1740) Friedrich II. ein gehorsames Volk, ein gut ausgerüstetes und disciplinirtes Heer, einen wohlgefüllten Schatz und geregelte Finanzen; er hatte Geldern und Limburg durch Erbschaft, Vorpommern durch Eroberung erworben.


Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, geb. 25. Sept. 1744, Neffe und Thronfolger Friedrichs II., regierte von 1786–97, ein sinnlicher Fürst, aber Gegner von Friedrichs II. Grundsätzen in religiöser Hinsicht (das von Wöllner verfaßte, am 9. Juli 1788 erlassene Religionsedict), unter welchem die innere Entwicklung nicht weiter gedieh und die äußere Politik Preußens in den Ruf der Perfidie kam. Im J. 1787 setzte er den von den sog. Patrioten vertriebenen Erbstatthalter von Holland, seinen Schwager, durch ein Heer unter dem Herzoge von Braunschweig wieder ein, wovon jedoch Preußen keinen Vortheil hatte; als die Polen sich eine neue Verfassung gaben, um der innern Zerrüttung

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[810/0811] Friedensschlusse, in welchem er einen Theil von Hinterpommern, die Grafschaft Hohenstein, die Bisthümer Halberstadt, Minden und Kamin und gegen die Ansprüche des mächtigeren Sachsen die Anwartschaft auf Magdeburg erhielt, die er bald darauf durchzusetzen wußte. 1647 beendete er durch einen Vertrag mit Pfalz-Neuburg den Jülichʼschen Erbschaftsstreit und benutzte die Unmacht des zerrütteten Polens zu weiteren Erwerbungen; er half dem schwed. Könige Karl Gustav die 3tägige Schlacht von Warschau gewinnen, zog sich aber sogleich zurück, als Polen im Vertrag zu Wehlau (19. Sept. 1657) der Oberlehensherrlichkeit über Preußen entsagte. Den Widerstand des preuß. Adels und der Städte brach er und führte die unumschränkte Regierungsform ein, verwaltete aber seine Länder so gut, daß er im Stande war, ein verhältnißmäßig starkes Heer zu unterhalten, welches in Ungarn gegen die Türken, in Holland, der Pfalz und dem Elsaß gegen die Franzosen focht. Wenn der Kurfürst dem übermächtigen Ludwig XIV. nicht Einhalt zu thun vermochte, so zeigte er sich doch als ein so gefährlicher Gegner, daß der franz. König die Schweden zu einem verheerenden Einfall in die Mark Brandenburg bewog; allein F. W. überfiel eine schwed. Abtheilung in Rathenow, schlug das schwed. Heer (18. Juni 1675) entscheidend bei Fehrbellin, später bei Wolgast, nahm Stettin, Stralsund, Greifswalde und drang bis Riga vor, konnte jedoch im Frieden 1679 wegen der Gegenwirkung Frankreichs seine Eroberungen nicht behaupten. Einige Zeit war er mit dem Kaiser sehr gespannt und knüpfte eine gefährliche Verbindung mit Frankreich an, die sich jedoch wieder zerschlug. Auch die innere Ordnung seines Staats drohte er zu vernichten, indem er seine Kinder aus zweiter Ehe auf Kosten seines Sohnes aus erster Ehe, des nachmaligen Königs Friedrich I., auszustatten suchte. Als er aber am 29. April 1688 gestorben war, stieß Friedrich das Testament um und behauptete mit Unterstützung des Kaisers die Untheilbarkeit des Erbes. F. W. ist der Begründer des militär. Geistes in Preußen, so wie er auch jenen Geist der Ordnung in die preuß. Staatsverwaltung brachte, der, wenn auch zeitweise unterbrochen, sich immer wieder geltend machte; ebenso beförderte er durch die Aufnahme vieler verbannter Hugenotten die Industrie und Handelsthätigkeit. Er schuf selbst eine Seemacht, durch welche er die Spanier in den amerik. Gewässern bekämpfte, und legte Colonien in Afrika an, Unternehmungen, die jedoch keine weiteren Folgen hatten. Mit F. W. beginnen die großen preuß. Traditionen, welche den Staat schon mehr als einmal gerettet haben. Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, geb. 2. August 1688, Sohn Friedrichs I., dem er den 25. Febr. 1713 folgte, das vollständige Gegentheil seines Vaters: einfach, sparsam und haushälterisch bis zur Kargheit, strenge bis zu despotischer Härte, gerecht, aber oft rauh, Feind des Müßiggangs und der Philosophen, guter Protestant und Familienvater, grundehrlicher Deutscher, leidenschaftlicher Liebhaber des Soldatenthums, obwohl kein Feldherr (das Riesenbataillon der Garde, aus halb Europa zusammengeworben), hinterließ bei seinem Tode (31. Mai 1740) Friedrich II. ein gehorsames Volk, ein gut ausgerüstetes und disciplinirtes Heer, einen wohlgefüllten Schatz und geregelte Finanzen; er hatte Geldern und Limburg durch Erbschaft, Vorpommern durch Eroberung erworben. Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, geb. 25. Sept. 1744, Neffe und Thronfolger Friedrichs II., regierte von 1786–97, ein sinnlicher Fürst, aber Gegner von Friedrichs II. Grundsätzen in religiöser Hinsicht (das von Wöllner verfaßte, am 9. Juli 1788 erlassene Religionsedict), unter welchem die innere Entwicklung nicht weiter gedieh und die äußere Politik Preußens in den Ruf der Perfidie kam. Im J. 1787 setzte er den von den sog. Patrioten vertriebenen Erbstatthalter von Holland, seinen Schwager, durch ein Heer unter dem Herzoge von Braunschweig wieder ein, wovon jedoch Preußen keinen Vortheil hatte; als die Polen sich eine neue Verfassung gaben, um der innern Zerrüttung

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 810. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/811>, abgerufen am 21.11.2024.