Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.Der chronische F. bildet sich entweder aus einem acuten oder auch ursprünglich bei sehr zarter Haut und übermäßigem Schwitzen. - Der acute F. ist immer eine bedenkliche Erscheinung, besonders der selbständige, aber auch der symptomat. erlaubt nur eine zweifelhafte Voraussage. In andern Fällen dagegen ist er eine gefahrlose Erscheinung, besonders bei chron. Verlaufe. - Die Behandlung ist im Allgemeinen eine kühlende, jedoch mit großer Vorsicht gegen wirkliche Erkältungen, daher leichtes Bedecken, öfteres Lüften und kühlere Zimmerluft, innerlich Limonaden, kühlende Salze, in geeigneten Fällen auch Chlorwasser und Mineralsäuren. Sehr günstig erweisen sich äußerlich Waschungen mit Aetzkalilösung. Friesen (Frisii, Frisiones, Frisones), alter Volksstamm des nördl. Deutschlands, zu den Zeiten der röm. Kaiser am linken Emsufer, später von den Scheldemündungen bis Schleswig wohnend. Zuerst waren sie Bundesgenossen der Römer in den Feldzügen des Germanicus, empörten sich später, wurden 47 n. Chr. wieder unterworfen, doch zog schon Kaiser Claudius die röm. Besatzungen aus dem Lande. Mit den Franken waren sie seit dem 7. Jahrh. im Kampfe und wurden erst von Karl dem Gr. vollständig unterworfen, behielten jedoch ihre Rechte, die Karl 802 niederschreiben ließ (Lex Frisionum). Sie theilten sich in Nord-, West- u. Ost-F. (östl. und westl. von der Zuydersee). Die Verfassung der F. war eine demokrat., erst später bildete sich die Erblichkeit der Häuptlinge aus; sie vertheidigten sich sehr tapfer gegen die Angriffe benachbarter Großen und gehörten zum Bunde der 7 Seelande, der jedoch ebenso sehr durch innere Zwistigkeiten sich auflöste als durch fremde Waffen zertrümmert wurde (s. Stedinger). Westfriesland unterwarf sich 1457 dem Schutze des Kaisers; Karl V. vereinigte es mit Burgund, später wurde es in die niederländ. Erhebung hineingezogen u. bildete die beiden Staaten Gröningen und Westfriesland. Ostfriesland kam zum Theil an Oldenburg, theils blieb es unter einem eigenen Häuptling vereinigt, der Fürstenrang hatte, aber durch die Landtage sehr beschränkt war. Als deren Stamm 1744 mit dem Grafen Karl Edgard von Ostfriesland erlosch, fiel das Land gemäß eines Erbvertrags an Preußen, 1814 an Hannover. Die Nord-F. (wahrscheinlich eigentliche Angelsachen) unterlagen zuletzt den dän. Königen, nachdem sie sich lange gegen diese und die Grafen von Holstein, Schleswig etc. glücklich vertheidigt hatten. Die fries. Sprache, die dem sächs. Stamme angehört, hat sich in einigen Dialekten erhalten, ist jedoch sehr verändert. In der alten haben wir die Rechtsquellen Asegabuch, um 1200, Brokmerbrief, wenig jünger, Emsiger Domen nach 1200, Recht der Rüstringer aus dem 14. Jahrh. (Richthofen, fries. Rechtsquellen, Göttingen 1840; Ehrentraut, fries. Archiv; Richthofen, altfries. Wörterbuch). Friesland, Vriesland, niederländ. Prov. an der Zuydersee, mit 256000 E. auf 591/2 #M., theils fruchtbare Marsch, theils Torfmoor und Sandboden, hat viele kleine Seen und ist von Kanälen durch schnitten. Die Einw. unterscheiden sich noch immer von den nichtfries. Niederländern. sind kernhaft, fleißig, treiben Ackerbau, Viehzucht, Fischfang, Fluß-, Kanal- und Seeschiffahrt. Hauptst.: Leeuwarden; Seestadt: Harlingen; Akademie: Franeker. Frigid, lat. frigidus, kalt, gleichgiltig; Frigidität, Kälte, Gleichgiltigkeit; Impotenz. Frimaire (Frimähr), im franz. republik. Kalender der Reifmonat, vom 21. Nov. bis 20. Dez. Frimont (-mong), Joh. Phil., geb. 1759 zu Finstriegen in Deutschlothringen, trat 1776 als Gemeiner in das Husarenregiment Wurmser, focht 1778-79 in Böhmen, 1788 und 89 gegen die Türken, 1790 gegen die belg. Insurgenten, seit 1792 in allen Feldzügen gegen die Franzosen immer mit Auszeichnung; er erhielt 1797 den Theresienorden, wurde 1798 Oberst, 1801 Brigadegeneral, 1809 Feldmarschallieutenant; 1812 commandirte er unter Schwarzenberg das österr. Hilfscorps in Rußland, 1813 stand er zuerst bei der Armee Hillers in Oberitalien, dann Der chronische F. bildet sich entweder aus einem acuten oder auch ursprünglich bei sehr zarter Haut und übermäßigem Schwitzen. – Der acute F. ist immer eine bedenkliche Erscheinung, besonders der selbständige, aber auch der symptomat. erlaubt nur eine zweifelhafte Voraussage. In andern Fällen dagegen ist er eine gefahrlose Erscheinung, besonders bei chron. Verlaufe. – Die Behandlung ist im Allgemeinen eine kühlende, jedoch mit großer Vorsicht gegen wirkliche Erkältungen, daher leichtes Bedecken, öfteres Lüften und kühlere Zimmerluft, innerlich Limonaden, kühlende Salze, in geeigneten Fällen auch Chlorwasser und Mineralsäuren. Sehr günstig erweisen sich äußerlich Waschungen mit Aetzkalilösung. Friesen (Frisii, Frisiones, Frisones), alter Volksstamm des nördl. Deutschlands, zu den Zeiten der röm. Kaiser am linken Emsufer, später von den Scheldemündungen bis Schleswig wohnend. Zuerst waren sie Bundesgenossen der Römer in den Feldzügen des Germanicus, empörten sich später, wurden 47 n. Chr. wieder unterworfen, doch zog schon Kaiser Claudius die röm. Besatzungen aus dem Lande. Mit den Franken waren sie seit dem 7. Jahrh. im Kampfe und wurden erst von Karl dem Gr. vollständig unterworfen, behielten jedoch ihre Rechte, die Karl 802 niederschreiben ließ (Lex Frisionum). Sie theilten sich in Nord-, West- u. Ost-F. (östl. und westl. von der Zuydersee). Die Verfassung der F. war eine demokrat., erst später bildete sich die Erblichkeit der Häuptlinge aus; sie vertheidigten sich sehr tapfer gegen die Angriffe benachbarter Großen und gehörten zum Bunde der 7 Seelande, der jedoch ebenso sehr durch innere Zwistigkeiten sich auflöste als durch fremde Waffen zertrümmert wurde (s. Stedinger). Westfriesland unterwarf sich 1457 dem Schutze des Kaisers; Karl V. vereinigte es mit Burgund, später wurde es in die niederländ. Erhebung hineingezogen u. bildete die beiden Staaten Gröningen und Westfriesland. Ostfriesland kam zum Theil an Oldenburg, theils blieb es unter einem eigenen Häuptling vereinigt, der Fürstenrang hatte, aber durch die Landtage sehr beschränkt war. Als deren Stamm 1744 mit dem Grafen Karl Edgard von Ostfriesland erlosch, fiel das Land gemäß eines Erbvertrags an Preußen, 1814 an Hannover. Die Nord-F. (wahrscheinlich eigentliche Angelsachen) unterlagen zuletzt den dän. Königen, nachdem sie sich lange gegen diese und die Grafen von Holstein, Schleswig etc. glücklich vertheidigt hatten. Die fries. Sprache, die dem sächs. Stamme angehört, hat sich in einigen Dialekten erhalten, ist jedoch sehr verändert. In der alten haben wir die Rechtsquellen Asegabuch, um 1200, Brokmerbrief, wenig jünger, Emsiger Domen nach 1200, Recht der Rüstringer aus dem 14. Jahrh. (Richthofen, fries. Rechtsquellen, Göttingen 1840; Ehrentraut, fries. Archiv; Richthofen, altfries. Wörterbuch). Friesland, Vriesland, niederländ. Prov. an der Zuydersee, mit 256000 E. auf 591/2 □M., theils fruchtbare Marsch, theils Torfmoor und Sandboden, hat viele kleine Seen und ist von Kanälen durch schnitten. Die Einw. unterscheiden sich noch immer von den nichtfries. Niederländern. sind kernhaft, fleißig, treiben Ackerbau, Viehzucht, Fischfang, Fluß-, Kanal- und Seeschiffahrt. Hauptst.: Leeuwarden; Seestadt: Harlingen; Akademie: Franeker. Frigid, lat. frigidus, kalt, gleichgiltig; Frigidität, Kälte, Gleichgiltigkeit; Impotenz. Frimaire (Frimähr), im franz. republik. Kalender der Reifmonat, vom 21. Nov. bis 20. Dez. Frimont (–mong), Joh. Phil., geb. 1759 zu Finstriegen in Deutschlothringen, trat 1776 als Gemeiner in das Husarenregiment Wurmser, focht 1778–79 in Böhmen, 1788 und 89 gegen die Türken, 1790 gegen die belg. Insurgenten, seit 1792 in allen Feldzügen gegen die Franzosen immer mit Auszeichnung; er erhielt 1797 den Theresienorden, wurde 1798 Oberst, 1801 Brigadegeneral, 1809 Feldmarschallieutenant; 1812 commandirte er unter Schwarzenberg das österr. Hilfscorps in Rußland, 1813 stand er zuerst bei der Armee Hillers in Oberitalien, dann <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0815" n="814"/> Der chronische F. bildet sich entweder aus einem acuten oder auch ursprünglich bei sehr zarter Haut und übermäßigem Schwitzen. – Der acute F. ist immer eine bedenkliche Erscheinung, besonders der selbständige, aber auch der symptomat. erlaubt nur eine zweifelhafte Voraussage. In andern Fällen dagegen ist er eine gefahrlose Erscheinung, besonders bei chron. Verlaufe. – Die Behandlung ist im Allgemeinen eine kühlende, jedoch mit großer Vorsicht gegen wirkliche Erkältungen, daher leichtes Bedecken, öfteres Lüften und kühlere Zimmerluft, innerlich Limonaden, kühlende Salze, in geeigneten Fällen auch Chlorwasser und Mineralsäuren. Sehr günstig erweisen sich äußerlich Waschungen mit Aetzkalilösung.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Friesen</hi> (<hi rendition="#i">Frisii, Frisiones, Frisones),</hi> alter Volksstamm des nördl. Deutschlands, zu den Zeiten der röm. Kaiser am linken Emsufer, später von den Scheldemündungen bis Schleswig wohnend. Zuerst waren sie Bundesgenossen der Römer in den Feldzügen des Germanicus, empörten sich später, wurden 47 n. Chr. wieder unterworfen, doch zog schon Kaiser Claudius die röm. Besatzungen aus dem Lande. Mit den Franken waren sie seit dem 7. Jahrh. im Kampfe und wurden erst von Karl dem Gr. vollständig unterworfen, behielten jedoch ihre Rechte, die Karl 802 niederschreiben ließ <hi rendition="#i">(Lex Frisionum)</hi>. Sie theilten sich in Nord-, West- u. Ost-F. (östl. und westl. von der Zuydersee). Die Verfassung der F. war eine demokrat., erst später bildete sich die Erblichkeit der Häuptlinge aus; sie vertheidigten sich sehr tapfer gegen die Angriffe benachbarter Großen und gehörten zum Bunde der 7 Seelande, der jedoch ebenso sehr durch innere Zwistigkeiten sich auflöste als durch fremde Waffen zertrümmert wurde (s. Stedinger). Westfriesland unterwarf sich 1457 dem Schutze des Kaisers; Karl V. vereinigte es mit Burgund, später wurde es in die niederländ. Erhebung hineingezogen u. bildete die beiden Staaten Gröningen und Westfriesland. Ostfriesland kam zum Theil an Oldenburg, theils blieb es unter einem eigenen Häuptling vereinigt, der Fürstenrang hatte, aber durch die Landtage sehr beschränkt war. Als deren Stamm 1744 mit dem Grafen Karl Edgard von Ostfriesland erlosch, fiel das Land gemäß eines Erbvertrags an Preußen, 1814 an Hannover. Die Nord-F. (wahrscheinlich eigentliche Angelsachen) unterlagen zuletzt den dän. Königen, nachdem sie sich lange gegen diese und die Grafen von Holstein, Schleswig etc. glücklich vertheidigt hatten. Die fries. Sprache, die dem sächs. Stamme angehört, hat sich in einigen Dialekten erhalten, ist jedoch sehr verändert. In der alten haben wir die Rechtsquellen Asegabuch, um 1200, Brokmerbrief, wenig jünger, Emsiger Domen nach 1200, Recht der Rüstringer aus dem 14. Jahrh. (Richthofen, fries. Rechtsquellen, Göttingen 1840; Ehrentraut, fries. Archiv; Richthofen, altfries. Wörterbuch).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Friesland</hi>, Vriesland, niederländ. Prov. an der Zuydersee, mit 256000 E. auf 59<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> □M., theils fruchtbare Marsch, theils Torfmoor und Sandboden, hat viele kleine Seen und ist von Kanälen durch schnitten. Die Einw. unterscheiden sich noch immer von den nichtfries. Niederländern. sind kernhaft, fleißig, treiben Ackerbau, Viehzucht, Fischfang, Fluß-, Kanal- und Seeschiffahrt. Hauptst.: Leeuwarden; Seestadt: Harlingen; Akademie: Franeker.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Frigid</hi>, lat. <hi rendition="#i">frigidus,</hi> kalt, gleichgiltig; <hi rendition="#g">Frigidität</hi>, Kälte, Gleichgiltigkeit; Impotenz.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Frimaire</hi> (Frimähr), im franz. republik. Kalender der Reifmonat, vom 21. Nov. bis 20. Dez.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Frimont</hi> (–mong), Joh. Phil., geb. 1759 zu Finstriegen in Deutschlothringen, trat 1776 als Gemeiner in das Husarenregiment Wurmser, focht 1778–79 in Böhmen, 1788 und 89 gegen die Türken, 1790 gegen die belg. Insurgenten, seit 1792 in allen Feldzügen gegen die Franzosen immer mit Auszeichnung; er erhielt 1797 den Theresienorden, wurde 1798 Oberst, 1801 Brigadegeneral, 1809 Feldmarschallieutenant; 1812 commandirte er unter Schwarzenberg das österr. Hilfscorps in Rußland, 1813 stand er zuerst bei der Armee Hillers in Oberitalien, dann </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [814/0815]
Der chronische F. bildet sich entweder aus einem acuten oder auch ursprünglich bei sehr zarter Haut und übermäßigem Schwitzen. – Der acute F. ist immer eine bedenkliche Erscheinung, besonders der selbständige, aber auch der symptomat. erlaubt nur eine zweifelhafte Voraussage. In andern Fällen dagegen ist er eine gefahrlose Erscheinung, besonders bei chron. Verlaufe. – Die Behandlung ist im Allgemeinen eine kühlende, jedoch mit großer Vorsicht gegen wirkliche Erkältungen, daher leichtes Bedecken, öfteres Lüften und kühlere Zimmerluft, innerlich Limonaden, kühlende Salze, in geeigneten Fällen auch Chlorwasser und Mineralsäuren. Sehr günstig erweisen sich äußerlich Waschungen mit Aetzkalilösung.
Friesen (Frisii, Frisiones, Frisones), alter Volksstamm des nördl. Deutschlands, zu den Zeiten der röm. Kaiser am linken Emsufer, später von den Scheldemündungen bis Schleswig wohnend. Zuerst waren sie Bundesgenossen der Römer in den Feldzügen des Germanicus, empörten sich später, wurden 47 n. Chr. wieder unterworfen, doch zog schon Kaiser Claudius die röm. Besatzungen aus dem Lande. Mit den Franken waren sie seit dem 7. Jahrh. im Kampfe und wurden erst von Karl dem Gr. vollständig unterworfen, behielten jedoch ihre Rechte, die Karl 802 niederschreiben ließ (Lex Frisionum). Sie theilten sich in Nord-, West- u. Ost-F. (östl. und westl. von der Zuydersee). Die Verfassung der F. war eine demokrat., erst später bildete sich die Erblichkeit der Häuptlinge aus; sie vertheidigten sich sehr tapfer gegen die Angriffe benachbarter Großen und gehörten zum Bunde der 7 Seelande, der jedoch ebenso sehr durch innere Zwistigkeiten sich auflöste als durch fremde Waffen zertrümmert wurde (s. Stedinger). Westfriesland unterwarf sich 1457 dem Schutze des Kaisers; Karl V. vereinigte es mit Burgund, später wurde es in die niederländ. Erhebung hineingezogen u. bildete die beiden Staaten Gröningen und Westfriesland. Ostfriesland kam zum Theil an Oldenburg, theils blieb es unter einem eigenen Häuptling vereinigt, der Fürstenrang hatte, aber durch die Landtage sehr beschränkt war. Als deren Stamm 1744 mit dem Grafen Karl Edgard von Ostfriesland erlosch, fiel das Land gemäß eines Erbvertrags an Preußen, 1814 an Hannover. Die Nord-F. (wahrscheinlich eigentliche Angelsachen) unterlagen zuletzt den dän. Königen, nachdem sie sich lange gegen diese und die Grafen von Holstein, Schleswig etc. glücklich vertheidigt hatten. Die fries. Sprache, die dem sächs. Stamme angehört, hat sich in einigen Dialekten erhalten, ist jedoch sehr verändert. In der alten haben wir die Rechtsquellen Asegabuch, um 1200, Brokmerbrief, wenig jünger, Emsiger Domen nach 1200, Recht der Rüstringer aus dem 14. Jahrh. (Richthofen, fries. Rechtsquellen, Göttingen 1840; Ehrentraut, fries. Archiv; Richthofen, altfries. Wörterbuch).
Friesland, Vriesland, niederländ. Prov. an der Zuydersee, mit 256000 E. auf 591/2 □M., theils fruchtbare Marsch, theils Torfmoor und Sandboden, hat viele kleine Seen und ist von Kanälen durch schnitten. Die Einw. unterscheiden sich noch immer von den nichtfries. Niederländern. sind kernhaft, fleißig, treiben Ackerbau, Viehzucht, Fischfang, Fluß-, Kanal- und Seeschiffahrt. Hauptst.: Leeuwarden; Seestadt: Harlingen; Akademie: Franeker.
Frigid, lat. frigidus, kalt, gleichgiltig; Frigidität, Kälte, Gleichgiltigkeit; Impotenz.
Frimaire (Frimähr), im franz. republik. Kalender der Reifmonat, vom 21. Nov. bis 20. Dez.
Frimont (–mong), Joh. Phil., geb. 1759 zu Finstriegen in Deutschlothringen, trat 1776 als Gemeiner in das Husarenregiment Wurmser, focht 1778–79 in Böhmen, 1788 und 89 gegen die Türken, 1790 gegen die belg. Insurgenten, seit 1792 in allen Feldzügen gegen die Franzosen immer mit Auszeichnung; er erhielt 1797 den Theresienorden, wurde 1798 Oberst, 1801 Brigadegeneral, 1809 Feldmarschallieutenant; 1812 commandirte er unter Schwarzenberg das österr. Hilfscorps in Rußland, 1813 stand er zuerst bei der Armee Hillers in Oberitalien, dann
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T15:05:47Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T15:05:47Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |