Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.Pferde u. in den Marschgegenden treffliches Rindvieh, Schafe (Haidschnucken und veredelte); der sehr wichtige Bergbau im Harze liefert Silber (jährlich gegen 50000 Mark), viel Blei u. Eisen, auch Kupfer, Schwefel, Vitriol, Alaun, Stein- und Braunkohlen; Salzwerke gibt es 14. Die Industrie ist von geringer Bedeutung, auch der Handel nicht der günstigen Lage an dem Meere und 3 schiffbaren Flüssen entsprechend. Das Königreich H. hat am Bundestage im Plenum 4 Stimmen, im engeren Rathe 1; die Krone ist erblich im Mannsstamme; König ist Georg V., geb. 2. Mai 1819. Eingetheilt ist H. in die 6 Landdrosteien: Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück u. Aurich, u. die Berghauptmannschaft Klausthal. Die Katholiken haben einen Bischofssitz in Hildesheim. Die Ständeversammlung besteht aus 2 Kammern. In der 1. Kammer sitzen die königl. Prinzen, die Häupter der 5 mediatisirten fürstl. und gräfl. Häuser, der Erblandmarschall, 4 vom Könige ernannte Mitglieder, darunter 2 Minister, der von der Kammer ernannte Commissarius für das Schulden- u. Rechnungswesen, 33 Abgeordnete der größeren Grundbesitzer, 10 Abgeordnete des Gewerbs- u. Handelsstandes; 10 Abgeordnete der Kirche und Schule, 4 Abgeordnete vom Stande der Rechtsgelehrten. Von den gewählten Mitgliedern wird jedes 3. Jahr die Hälfte durch Neuwahlen ergänzt. Die 2. Kammer besteht aus 2 Ministern, aus dem von der Kammer erwählten Commissarius für das Schulden- und Rechnungswesen, aus 38 Abgeordneten der Städte und Flecken, aus 44 Abgeordneten der Landgemeinden. Außerdem bestehen besondere Landtage für die Provinziallandschaften, für das Fürstenthum Kalenberg, Göttingen, Grubenhagen; für das Fürstenthum Lüneburg; - die Grafschaften Hoya u. Diepholz; - die Herzogthümer Bremen und Verden; - das Fürstenthum Osnabrück; - das Fürstenthum Hildesheim u. die Stadt Goslar; - das Fürstenthum Ostfriesland und das Harlingerland. Für das Gerichtswesen besteht ein Oberappellationsgericht zu Celle; Mittelinstanzen sind die Obergerichte, unter denen die Stadt- u. Amtsgerichte stehen. Für den öffentl. Unterricht sorgen: die Landesuniversität Göttingen, 15 Gymnasien, 13 Progymnasien, 21 höhere Gewerbschulen, zahlreiche Elementarschulen, deren Lehrer in 6 Schullehrerseminarien gebildet werden. Das Budget vom Etatsjahr 1853-54 betrug an Ausgaben 8332718 Thlr. gegenüber v. 8005099 Thlr. Einnahmen. Die Staatsschuld betrug 36522887 Thlr. 12 Ngr. 3 Pfg. mit einer jährl. Verzinsung zu 1017510 Thlr. 3 Ngr. 2 Pfg., das umlaufende Papiergeld 200000 Thlr. Das Heer: 23687 Mann aller Waffengattungen, das Bundescontingent 13054 Mann; letzteres bildet den Hauptbestandtheil des 10. Armeecorps. - Geschichte. H. entstand aus Heinrichs des Löwen Alloden Braunschweig und Lüneburg, die ihm nach seiner Aechtung von dem Herzogthum Sachsen allein gelassen wurden; fortwährende Theilungen verdarben wieder, was einzelne Erwerbungen genutzt hatten und ließen das braunschweig. Haus zu keiner Macht gelangen. Die braunschw.-lüneburg. Linie (das Haus Hannover) stammt von Herzog Wilhelm (gest. 1592); sie besaß anfangs nur den südl. Theil von Lüneburg 8 Celle), erhielt aber bis 1689 Hoya, Diepholz, Grubenhagen, Kalenberg, Göttingen, den nördl. Theil von Lüneburg, Lauenburg und Osnabrück (wo ein protest. Prinz u. ein kathol. Bischof alternirte). Ernst August führte 1680 die Primogenitur ein u. erhielt für seine Dienste gegen Türken u. Franzosen von Kaiser Leopold I. die Kurwürde. Sein Sohn Georg Ludwig, der von mütterl. Seite mit den Stuarts verwandt war, wurde 1714 König von England als Georg I., eroberte von Schweden die Herzogthümer Bremen u. Verden; von 1714 bis 1837 waren nun die Könige von England zugleich Kurfürsten von H. Dieses litt viel im 7jähr. Kriege, hob sich aber im langen Frieden wieder, bis die franz. Kriege neues Unheil brachten. Georg III. hatte zwar mit der franz. Republik für H. einen Separatfrieden geschlossen, Napoleon anerkannte ihn aber nicht und ließ H. 1803 durch Mortier besetzen u. das Pferde u. in den Marschgegenden treffliches Rindvieh, Schafe (Haidschnucken und veredelte); der sehr wichtige Bergbau im Harze liefert Silber (jährlich gegen 50000 Mark), viel Blei u. Eisen, auch Kupfer, Schwefel, Vitriol, Alaun, Stein- und Braunkohlen; Salzwerke gibt es 14. Die Industrie ist von geringer Bedeutung, auch der Handel nicht der günstigen Lage an dem Meere und 3 schiffbaren Flüssen entsprechend. Das Königreich H. hat am Bundestage im Plenum 4 Stimmen, im engeren Rathe 1; die Krone ist erblich im Mannsstamme; König ist Georg V., geb. 2. Mai 1819. Eingetheilt ist H. in die 6 Landdrosteien: Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück u. Aurich, u. die Berghauptmannschaft Klausthal. Die Katholiken haben einen Bischofssitz in Hildesheim. Die Ständeversammlung besteht aus 2 Kammern. In der 1. Kammer sitzen die königl. Prinzen, die Häupter der 5 mediatisirten fürstl. und gräfl. Häuser, der Erblandmarschall, 4 vom Könige ernannte Mitglieder, darunter 2 Minister, der von der Kammer ernannte Commissarius für das Schulden- u. Rechnungswesen, 33 Abgeordnete der größeren Grundbesitzer, 10 Abgeordnete des Gewerbs- u. Handelsstandes; 10 Abgeordnete der Kirche und Schule, 4 Abgeordnete vom Stande der Rechtsgelehrten. Von den gewählten Mitgliedern wird jedes 3. Jahr die Hälfte durch Neuwahlen ergänzt. Die 2. Kammer besteht aus 2 Ministern, aus dem von der Kammer erwählten Commissarius für das Schulden- und Rechnungswesen, aus 38 Abgeordneten der Städte und Flecken, aus 44 Abgeordneten der Landgemeinden. Außerdem bestehen besondere Landtage für die Provinziallandschaften, für das Fürstenthum Kalenberg, Göttingen, Grubenhagen; für das Fürstenthum Lüneburg; – die Grafschaften Hoya u. Diepholz; – die Herzogthümer Bremen und Verden; – das Fürstenthum Osnabrück; – das Fürstenthum Hildesheim u. die Stadt Goslar; – das Fürstenthum Ostfriesland und das Harlingerland. Für das Gerichtswesen besteht ein Oberappellationsgericht zu Celle; Mittelinstanzen sind die Obergerichte, unter denen die Stadt- u. Amtsgerichte stehen. Für den öffentl. Unterricht sorgen: die Landesuniversität Göttingen, 15 Gymnasien, 13 Progymnasien, 21 höhere Gewerbschulen, zahlreiche Elementarschulen, deren Lehrer in 6 Schullehrerseminarien gebildet werden. Das Budget vom Etatsjahr 1853–54 betrug an Ausgaben 8332718 Thlr. gegenüber v. 8005099 Thlr. Einnahmen. Die Staatsschuld betrug 36522887 Thlr. 12 Ngr. 3 Pfg. mit einer jährl. Verzinsung zu 1017510 Thlr. 3 Ngr. 2 Pfg., das umlaufende Papiergeld 200000 Thlr. Das Heer: 23687 Mann aller Waffengattungen, das Bundescontingent 13054 Mann; letzteres bildet den Hauptbestandtheil des 10. Armeecorps. – Geschichte. H. entstand aus Heinrichs des Löwen Alloden Braunschweig und Lüneburg, die ihm nach seiner Aechtung von dem Herzogthum Sachsen allein gelassen wurden; fortwährende Theilungen verdarben wieder, was einzelne Erwerbungen genutzt hatten und ließen das braunschweig. Haus zu keiner Macht gelangen. Die braunschw.-lüneburg. Linie (das Haus Hannover) stammt von Herzog Wilhelm (gest. 1592); sie besaß anfangs nur den südl. Theil von Lüneburg 8 Celle), erhielt aber bis 1689 Hoya, Diepholz, Grubenhagen, Kalenberg, Göttingen, den nördl. Theil von Lüneburg, Lauenburg und Osnabrück (wo ein protest. Prinz u. ein kathol. Bischof alternirte). Ernst August führte 1680 die Primogenitur ein u. erhielt für seine Dienste gegen Türken u. Franzosen von Kaiser Leopold I. die Kurwürde. Sein Sohn Georg Ludwig, der von mütterl. Seite mit den Stuarts verwandt war, wurde 1714 König von England als Georg I., eroberte von Schweden die Herzogthümer Bremen u. Verden; von 1714 bis 1837 waren nun die Könige von England zugleich Kurfürsten von H. Dieses litt viel im 7jähr. Kriege, hob sich aber im langen Frieden wieder, bis die franz. Kriege neues Unheil brachten. Georg III. hatte zwar mit der franz. Republik für H. einen Separatfrieden geschlossen, Napoleon anerkannte ihn aber nicht und ließ H. 1803 durch Mortier besetzen u. das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0224" n="223"/> Pferde u. in den Marschgegenden treffliches Rindvieh, Schafe (Haidschnucken und veredelte); der sehr wichtige Bergbau im Harze liefert Silber (jährlich gegen 50000 Mark), viel Blei u. Eisen, auch Kupfer, Schwefel, Vitriol, Alaun, Stein- und Braunkohlen; Salzwerke gibt es 14. Die Industrie ist von geringer Bedeutung, auch der Handel nicht der günstigen Lage an dem Meere und 3 schiffbaren Flüssen entsprechend. Das Königreich H. hat am Bundestage im Plenum 4 Stimmen, im engeren Rathe 1; die Krone ist erblich im Mannsstamme; König ist Georg V., geb. 2. Mai 1819. Eingetheilt ist H. in die 6 Landdrosteien: Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück u. Aurich, u. die Berghauptmannschaft Klausthal. Die Katholiken haben einen Bischofssitz in Hildesheim. Die Ständeversammlung besteht aus 2 Kammern. In der 1. Kammer sitzen die königl. Prinzen, die Häupter der 5 mediatisirten fürstl. und gräfl. Häuser, der Erblandmarschall, 4 vom Könige ernannte Mitglieder, darunter 2 Minister, der von der Kammer ernannte Commissarius für das Schulden- u. Rechnungswesen, 33 Abgeordnete der größeren Grundbesitzer, 10 Abgeordnete des Gewerbs- u. Handelsstandes; 10 Abgeordnete der Kirche und Schule, 4 Abgeordnete vom Stande der Rechtsgelehrten. 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Unterricht sorgen: die Landesuniversität Göttingen, 15 Gymnasien, 13 Progymnasien, 21 höhere Gewerbschulen, zahlreiche Elementarschulen, deren Lehrer in 6 Schullehrerseminarien gebildet werden. Das Budget vom Etatsjahr 1853–54 betrug an Ausgaben 8332718 Thlr. gegenüber v. 8005099 Thlr. Einnahmen. Die Staatsschuld betrug 36522887 Thlr. 12 Ngr. 3 Pfg. mit einer jährl. Verzinsung zu 1017510 Thlr. 3 Ngr. 2 Pfg., das umlaufende Papiergeld 200000 Thlr. Das Heer: 23687 Mann aller Waffengattungen, das Bundescontingent 13054 Mann; letzteres bildet den Hauptbestandtheil des 10. Armeecorps. – <hi rendition="#g">Geschichte</hi>. H. entstand aus Heinrichs des Löwen Alloden Braunschweig und Lüneburg, die ihm nach seiner Aechtung von dem Herzogthum Sachsen allein gelassen wurden; fortwährende Theilungen verdarben wieder, was einzelne Erwerbungen genutzt hatten und ließen das braunschweig. Haus zu keiner Macht gelangen. Die braunschw.-lüneburg. Linie (das Haus Hannover) stammt von Herzog Wilhelm (gest. 1592); sie besaß anfangs nur den südl. Theil von Lüneburg 8 Celle), erhielt aber bis 1689 Hoya, Diepholz, Grubenhagen, Kalenberg, Göttingen, den nördl. Theil von Lüneburg, Lauenburg und Osnabrück (wo ein protest. Prinz u. ein kathol. Bischof alternirte). Ernst August führte 1680 die Primogenitur ein u. erhielt für seine Dienste gegen Türken u. Franzosen von Kaiser Leopold I. die Kurwürde. Sein Sohn Georg Ludwig, der von mütterl. Seite mit den Stuarts verwandt war, wurde 1714 König von England als Georg I., eroberte von Schweden die Herzogthümer Bremen u. Verden; von 1714 bis 1837 waren nun die Könige von England zugleich Kurfürsten von H. Dieses litt viel im 7jähr. Kriege, hob sich aber im langen Frieden wieder, bis die franz. Kriege neues Unheil brachten. Georg III. hatte zwar mit der franz. Republik für H. einen Separatfrieden geschlossen, Napoleon anerkannte ihn aber nicht und ließ H. 1803 durch Mortier besetzen u. das </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [223/0224]
Pferde u. in den Marschgegenden treffliches Rindvieh, Schafe (Haidschnucken und veredelte); der sehr wichtige Bergbau im Harze liefert Silber (jährlich gegen 50000 Mark), viel Blei u. Eisen, auch Kupfer, Schwefel, Vitriol, Alaun, Stein- und Braunkohlen; Salzwerke gibt es 14. Die Industrie ist von geringer Bedeutung, auch der Handel nicht der günstigen Lage an dem Meere und 3 schiffbaren Flüssen entsprechend. Das Königreich H. hat am Bundestage im Plenum 4 Stimmen, im engeren Rathe 1; die Krone ist erblich im Mannsstamme; König ist Georg V., geb. 2. Mai 1819. Eingetheilt ist H. in die 6 Landdrosteien: Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück u. Aurich, u. die Berghauptmannschaft Klausthal. Die Katholiken haben einen Bischofssitz in Hildesheim. Die Ständeversammlung besteht aus 2 Kammern. In der 1. Kammer sitzen die königl. Prinzen, die Häupter der 5 mediatisirten fürstl. und gräfl. Häuser, der Erblandmarschall, 4 vom Könige ernannte Mitglieder, darunter 2 Minister, der von der Kammer ernannte Commissarius für das Schulden- u. Rechnungswesen, 33 Abgeordnete der größeren Grundbesitzer, 10 Abgeordnete des Gewerbs- u. Handelsstandes; 10 Abgeordnete der Kirche und Schule, 4 Abgeordnete vom Stande der Rechtsgelehrten. Von den gewählten Mitgliedern wird jedes 3. Jahr die Hälfte durch Neuwahlen ergänzt. Die 2. Kammer besteht aus 2 Ministern, aus dem von der Kammer erwählten Commissarius für das Schulden- und Rechnungswesen, aus 38 Abgeordneten der Städte und Flecken, aus 44 Abgeordneten der Landgemeinden. Außerdem bestehen besondere Landtage für die Provinziallandschaften, für das Fürstenthum Kalenberg, Göttingen, Grubenhagen; für das Fürstenthum Lüneburg; – die Grafschaften Hoya u. Diepholz; – die Herzogthümer Bremen und Verden; – das Fürstenthum Osnabrück; – das Fürstenthum Hildesheim u. die Stadt Goslar; – das Fürstenthum Ostfriesland und das Harlingerland. Für das Gerichtswesen besteht ein Oberappellationsgericht zu Celle; Mittelinstanzen sind die Obergerichte, unter denen die Stadt- u. Amtsgerichte stehen. Für den öffentl. Unterricht sorgen: die Landesuniversität Göttingen, 15 Gymnasien, 13 Progymnasien, 21 höhere Gewerbschulen, zahlreiche Elementarschulen, deren Lehrer in 6 Schullehrerseminarien gebildet werden. Das Budget vom Etatsjahr 1853–54 betrug an Ausgaben 8332718 Thlr. gegenüber v. 8005099 Thlr. Einnahmen. Die Staatsschuld betrug 36522887 Thlr. 12 Ngr. 3 Pfg. mit einer jährl. Verzinsung zu 1017510 Thlr. 3 Ngr. 2 Pfg., das umlaufende Papiergeld 200000 Thlr. Das Heer: 23687 Mann aller Waffengattungen, das Bundescontingent 13054 Mann; letzteres bildet den Hauptbestandtheil des 10. Armeecorps. – Geschichte. H. entstand aus Heinrichs des Löwen Alloden Braunschweig und Lüneburg, die ihm nach seiner Aechtung von dem Herzogthum Sachsen allein gelassen wurden; fortwährende Theilungen verdarben wieder, was einzelne Erwerbungen genutzt hatten und ließen das braunschweig. Haus zu keiner Macht gelangen. Die braunschw.-lüneburg. Linie (das Haus Hannover) stammt von Herzog Wilhelm (gest. 1592); sie besaß anfangs nur den südl. Theil von Lüneburg 8 Celle), erhielt aber bis 1689 Hoya, Diepholz, Grubenhagen, Kalenberg, Göttingen, den nördl. Theil von Lüneburg, Lauenburg und Osnabrück (wo ein protest. Prinz u. ein kathol. Bischof alternirte). Ernst August führte 1680 die Primogenitur ein u. erhielt für seine Dienste gegen Türken u. Franzosen von Kaiser Leopold I. die Kurwürde. Sein Sohn Georg Ludwig, der von mütterl. Seite mit den Stuarts verwandt war, wurde 1714 König von England als Georg I., eroberte von Schweden die Herzogthümer Bremen u. Verden; von 1714 bis 1837 waren nun die Könige von England zugleich Kurfürsten von H. Dieses litt viel im 7jähr. Kriege, hob sich aber im langen Frieden wieder, bis die franz. Kriege neues Unheil brachten. Georg III. hatte zwar mit der franz. Republik für H. einen Separatfrieden geschlossen, Napoleon anerkannte ihn aber nicht und ließ H. 1803 durch Mortier besetzen u. das
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