Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.oben blaugrau, bis 24' lang und dann an 30 Ctr. schwer, doch selten diese Größe und Schwere erreichend; im schwarzen, mittelländ. u. casp. Meere; geht zur Laichzeit die Donau, Wolga etc. hinaus. Aus den Eiern wird Caviar bereitet und aus der Schwimmblase der beste Leim, die H. blase; die geschätzteste kommt aus Rußland; sie ist in Bengeln oder Blättern, meist hufeisenförmig zusammengeflochten, innen gelbweiß, halb durchsichtig und hornartig; schlechte sieht schmutzig und trüb aus. Ihre Verwendung zum Klären von Flüssigkeiten, zu seinen Leimfarben, zu Steife, zu Abdrücken von Münzen, und namentlich auch in der Kochkunst zu Gelee's u. s. w. ist bekannt. Unächte H. blase wird leicht erkannt daran, daß sie sich im Wasser nicht vollkommen auflöst, u. beim Zerren nach allen Richtungen reißt, während ächte H. nur in der Richtung der Fasern auseinander geht. Hauser, Kaspar, der bekannte Findling, wurde am Morgen des 26. Mai 1828 in Nürnberg in der ärmlichen Kleidung eines Bauernburschen gefunden, mit einem Briefe und beigelegten Zettel, die beide offenbar nicht von den Personen herrührten, welche dieselben zwar geschrieben, aber nicht unterzeichnet haben wollten. Diesen nach wäre H. der uneheliche Sohn eines Reiters gewesen, von seiner Mutter einem armen Taglöhner vor die Thüre gelegt u. von diesem erzogen und in der Stille nach Nürnberg gebracht worden. H. selbst, der in Nürnberg sorgfältige Aufnahme und Pflege fand, erzählte, daß er sein ganzes Leben in einem finstern unterirdischen Behältnisse bei Wasser u. Brod erwachsen sei, was er immer während des Schlafes erhalten habe; sein Spielzeug seien 2 hölzerne Pferde gewesen. Bevor er nach Nürnberg gebracht worden sei, habe ihn der Mann, welcher ihn genährt, gehen u. seinen Namen schreiben gelehrt. Alle Nachforschungen führten zu keinem Ergebniß, H. selbst, der dem Prof. Daumer zur Erziehung übergeben wurde, entwickelte geringe geistige Fähigkeiten. Den 17. Oct. 1829 wurde er verwundet in dem Keller gefunden und behauptete, er sei von einem geschwärzten Manne angefallen worden; er kam nun unter specielle polizeiliche Aufsicht, wurde von Lord Stanhope adoptirt und in Anspach als Schreiber beschäftigt. Am 14. Dezbr. 1833 kam er Nachmittags mit einer Stichwunde in der linken Seite aus dem Schloßgarten zurück, die ihm nach seiner Aussage ein Unbekannter beibrachte, der ihn zu einer Zusammenkunft bestellt hatte; er st. 17. Dez. 1833. Schon bei H.s Leben hatte Merker in Berlin in einer eigenen Schrift (1830) zu beweisen gesucht, H. sei ein Betrüger, dagegen erklärte sich Prof. Daumer, die Section des Leichnams bewies, daß H. an einem dunkeln Orte und mit Pflanzenkost auferzogen worden sei u. die gerichtsärztliche Untersuchung die Unmöglichkeit des Selbstmords. Der bekannte Criminalist Feuerbach schrieb "K. H., Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben", Anspach 1832, der König von Bayern aber ordnete eine Untersuchung an und setzte einen Preis für die Entdeckung des Mörders aus. Ueber das Ergebniß hat öffentlich nichts verlautet. Hausfriede, das Recht eines jeden, in seiner Wohnung ungestört zu bleiben u. sich gegen Unbild (H.nsbruch) durch Selbsthilfe zu schützen (Hausrecht); die Ausdehnung des Hausrechts und besonders das Maß der Selbsthilfe gegen den Brecher des H.ns ist nach den Gesetzgebungen verschieden. Hausgesetze. Die Familien des hohen, vormals reichsständischen Adels haben sich, gegenüber dem eindringenden röm. Recht, die Autonomie bewahrt, über ihre Familien-, Güter- u. Erbverhältnisse - innerhalb der Schranken des übrigen öffentl. und des allgemein bindenden Privatrechts - neue H., Hausverträge zu erlassen, welche jedoch dem Landesherrn zur Anerkennung vorzulegen sind. In diesen Familienobservanzen hat sich viel älteres deutsches Recht erhalten. Hausirhandel, Form des Detailhandels, wobei die Waaren zum Verkauf von Haus zu Haus getragen werden. Hausmann, Joh. Friedrich Ludwig, geb. 1782 zu Hannover, später braunschweig. Berg- u. Hüttenbeamter, 1811 oben blaugrau, bis 24' lang und dann an 30 Ctr. schwer, doch selten diese Größe und Schwere erreichend; im schwarzen, mittelländ. u. casp. Meere; geht zur Laichzeit die Donau, Wolga etc. hinaus. Aus den Eiern wird Caviar bereitet und aus der Schwimmblase der beste Leim, die H. blase; die geschätzteste kommt aus Rußland; sie ist in Bengeln oder Blättern, meist hufeisenförmig zusammengeflochten, innen gelbweiß, halb durchsichtig und hornartig; schlechte sieht schmutzig und trüb aus. Ihre Verwendung zum Klären von Flüssigkeiten, zu seinen Leimfarben, zu Steife, zu Abdrücken von Münzen, und namentlich auch in der Kochkunst zu Geleeʼs u. s. w. ist bekannt. Unächte H. blase wird leicht erkannt daran, daß sie sich im Wasser nicht vollkommen auflöst, u. beim Zerren nach allen Richtungen reißt, während ächte H. nur in der Richtung der Fasern auseinander geht. Hauser, Kaspar, der bekannte Findling, wurde am Morgen des 26. Mai 1828 in Nürnberg in der ärmlichen Kleidung eines Bauernburschen gefunden, mit einem Briefe und beigelegten Zettel, die beide offenbar nicht von den Personen herrührten, welche dieselben zwar geschrieben, aber nicht unterzeichnet haben wollten. Diesen nach wäre H. der uneheliche Sohn eines Reiters gewesen, von seiner Mutter einem armen Taglöhner vor die Thüre gelegt u. von diesem erzogen und in der Stille nach Nürnberg gebracht worden. H. selbst, der in Nürnberg sorgfältige Aufnahme und Pflege fand, erzählte, daß er sein ganzes Leben in einem finstern unterirdischen Behältnisse bei Wasser u. Brod erwachsen sei, was er immer während des Schlafes erhalten habe; sein Spielzeug seien 2 hölzerne Pferde gewesen. Bevor er nach Nürnberg gebracht worden sei, habe ihn der Mann, welcher ihn genährt, gehen u. seinen Namen schreiben gelehrt. Alle Nachforschungen führten zu keinem Ergebniß, H. selbst, der dem Prof. Daumer zur Erziehung übergeben wurde, entwickelte geringe geistige Fähigkeiten. Den 17. Oct. 1829 wurde er verwundet in dem Keller gefunden und behauptete, er sei von einem geschwärzten Manne angefallen worden; er kam nun unter specielle polizeiliche Aufsicht, wurde von Lord Stanhope adoptirt und in Anspach als Schreiber beschäftigt. Am 14. Dezbr. 1833 kam er Nachmittags mit einer Stichwunde in der linken Seite aus dem Schloßgarten zurück, die ihm nach seiner Aussage ein Unbekannter beibrachte, der ihn zu einer Zusammenkunft bestellt hatte; er st. 17. Dez. 1833. Schon bei H.s Leben hatte Merker in Berlin in einer eigenen Schrift (1830) zu beweisen gesucht, H. sei ein Betrüger, dagegen erklärte sich Prof. Daumer, die Section des Leichnams bewies, daß H. an einem dunkeln Orte und mit Pflanzenkost auferzogen worden sei u. die gerichtsärztliche Untersuchung die Unmöglichkeit des Selbstmords. Der bekannte Criminalist Feuerbach schrieb „K. H., Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben“, Anspach 1832, der König von Bayern aber ordnete eine Untersuchung an und setzte einen Preis für die Entdeckung des Mörders aus. Ueber das Ergebniß hat öffentlich nichts verlautet. Hausfriede, das Recht eines jeden, in seiner Wohnung ungestört zu bleiben u. sich gegen Unbild (H.nsbruch) durch Selbsthilfe zu schützen (Hausrecht); die Ausdehnung des Hausrechts und besonders das Maß der Selbsthilfe gegen den Brecher des H.ns ist nach den Gesetzgebungen verschieden. Hausgesetze. Die Familien des hohen, vormals reichsständischen Adels haben sich, gegenüber dem eindringenden röm. Recht, die Autonomie bewahrt, über ihre Familien-, Güter- u. Erbverhältnisse – innerhalb der Schranken des übrigen öffentl. und des allgemein bindenden Privatrechts – neue H., Hausverträge zu erlassen, welche jedoch dem Landesherrn zur Anerkennung vorzulegen sind. In diesen Familienobservanzen hat sich viel älteres deutsches Recht erhalten. Hausirhandel, Form des Detailhandels, wobei die Waaren zum Verkauf von Haus zu Haus getragen werden. Hausmann, Joh. Friedrich Ludwig, geb. 1782 zu Hannover, später braunschweig. Berg- u. Hüttenbeamter, 1811 <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0240" n="239"/> oben blaugrau, bis 24' lang und dann an 30 Ctr. schwer, doch selten diese Größe und Schwere erreichend; im schwarzen, mittelländ. u. casp. Meere; geht zur Laichzeit die Donau, Wolga etc. hinaus. 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Den 17. Oct. 1829 wurde er verwundet in dem Keller gefunden und behauptete, er sei von einem geschwärzten Manne angefallen worden; er kam nun unter specielle polizeiliche Aufsicht, wurde von Lord Stanhope adoptirt und in Anspach als Schreiber beschäftigt. Am 14. Dezbr. 1833 kam er Nachmittags mit einer Stichwunde in der linken Seite aus dem Schloßgarten zurück, die ihm nach seiner Aussage ein Unbekannter beibrachte, der ihn zu einer Zusammenkunft bestellt hatte; er st. 17. Dez. 1833. Schon bei H.s Leben hatte Merker in Berlin in einer eigenen Schrift (1830) zu beweisen gesucht, H. sei ein Betrüger, dagegen erklärte sich Prof. Daumer, die Section des Leichnams bewies, daß H. an einem dunkeln Orte und mit Pflanzenkost auferzogen worden sei u. die gerichtsärztliche Untersuchung die Unmöglichkeit des Selbstmords. Der bekannte Criminalist Feuerbach schrieb „K. 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oben blaugrau, bis 24' lang und dann an 30 Ctr. schwer, doch selten diese Größe und Schwere erreichend; im schwarzen, mittelländ. u. casp. Meere; geht zur Laichzeit die Donau, Wolga etc. hinaus. Aus den Eiern wird Caviar bereitet und aus der Schwimmblase der beste Leim, die H. blase; die geschätzteste kommt aus Rußland; sie ist in Bengeln oder Blättern, meist hufeisenförmig zusammengeflochten, innen gelbweiß, halb durchsichtig und hornartig; schlechte sieht schmutzig und trüb aus. Ihre Verwendung zum Klären von Flüssigkeiten, zu seinen Leimfarben, zu Steife, zu Abdrücken von Münzen, und namentlich auch in der Kochkunst zu Geleeʼs u. s. w. ist bekannt. Unächte H. blase wird leicht erkannt daran, daß sie sich im Wasser nicht vollkommen auflöst, u. beim Zerren nach allen Richtungen reißt, während ächte H. nur in der Richtung der Fasern auseinander geht.
Hauser, Kaspar, der bekannte Findling, wurde am Morgen des 26. Mai 1828 in Nürnberg in der ärmlichen Kleidung eines Bauernburschen gefunden, mit einem Briefe und beigelegten Zettel, die beide offenbar nicht von den Personen herrührten, welche dieselben zwar geschrieben, aber nicht unterzeichnet haben wollten. Diesen nach wäre H. der uneheliche Sohn eines Reiters gewesen, von seiner Mutter einem armen Taglöhner vor die Thüre gelegt u. von diesem erzogen und in der Stille nach Nürnberg gebracht worden. H. selbst, der in Nürnberg sorgfältige Aufnahme und Pflege fand, erzählte, daß er sein ganzes Leben in einem finstern unterirdischen Behältnisse bei Wasser u. Brod erwachsen sei, was er immer während des Schlafes erhalten habe; sein Spielzeug seien 2 hölzerne Pferde gewesen. Bevor er nach Nürnberg gebracht worden sei, habe ihn der Mann, welcher ihn genährt, gehen u. seinen Namen schreiben gelehrt. Alle Nachforschungen führten zu keinem Ergebniß, H. selbst, der dem Prof. Daumer zur Erziehung übergeben wurde, entwickelte geringe geistige Fähigkeiten. Den 17. Oct. 1829 wurde er verwundet in dem Keller gefunden und behauptete, er sei von einem geschwärzten Manne angefallen worden; er kam nun unter specielle polizeiliche Aufsicht, wurde von Lord Stanhope adoptirt und in Anspach als Schreiber beschäftigt. Am 14. Dezbr. 1833 kam er Nachmittags mit einer Stichwunde in der linken Seite aus dem Schloßgarten zurück, die ihm nach seiner Aussage ein Unbekannter beibrachte, der ihn zu einer Zusammenkunft bestellt hatte; er st. 17. Dez. 1833. Schon bei H.s Leben hatte Merker in Berlin in einer eigenen Schrift (1830) zu beweisen gesucht, H. sei ein Betrüger, dagegen erklärte sich Prof. Daumer, die Section des Leichnams bewies, daß H. an einem dunkeln Orte und mit Pflanzenkost auferzogen worden sei u. die gerichtsärztliche Untersuchung die Unmöglichkeit des Selbstmords. Der bekannte Criminalist Feuerbach schrieb „K. H., Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben“, Anspach 1832, der König von Bayern aber ordnete eine Untersuchung an und setzte einen Preis für die Entdeckung des Mörders aus. Ueber das Ergebniß hat öffentlich nichts verlautet.
Hausfriede, das Recht eines jeden, in seiner Wohnung ungestört zu bleiben u. sich gegen Unbild (H.nsbruch) durch Selbsthilfe zu schützen (Hausrecht); die Ausdehnung des Hausrechts und besonders das Maß der Selbsthilfe gegen den Brecher des H.ns ist nach den Gesetzgebungen verschieden.
Hausgesetze. Die Familien des hohen, vormals reichsständischen Adels haben sich, gegenüber dem eindringenden röm. Recht, die Autonomie bewahrt, über ihre Familien-, Güter- u. Erbverhältnisse – innerhalb der Schranken des übrigen öffentl. und des allgemein bindenden Privatrechts – neue H., Hausverträge zu erlassen, welche jedoch dem Landesherrn zur Anerkennung vorzulegen sind. In diesen Familienobservanzen hat sich viel älteres deutsches Recht erhalten.
Hausirhandel, Form des Detailhandels, wobei die Waaren zum Verkauf von Haus zu Haus getragen werden.
Hausmann, Joh. Friedrich Ludwig, geb. 1782 zu Hannover, später braunschweig. Berg- u. Hüttenbeamter, 1811
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