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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Hoffnungskauf (emtio spei, emtio rei speratae), Kauf einer noch ungewissen Sache, z. B. was auf der Jagd, Lotterie u. s. w. gewonnen werde.


Hofgeißmar, kurhess. Stadt mit 3700 E., Leineindustrie, 2 salinischen Eisenquellen.


Hofgerichte, heißen in einigen deutschen Staaten die Appellationsgerichte; im Mittelalter die höheren, ursprünglich kais., später auch landesherrl. Gerichte.


Hofmann, Aug. Konr., Freiherr von, geb. 1776 zu Nidda, gest. 1841, hessendarmstädt. Finanzminister, der 1828 den Zollanschluß mit Preußen zu Stande brachte und dadurch den deutschen Zollverein anbahnte.


Hofmann, Joh. Christian Konrad, geb. 1810 zu Nürnberg, 1845 Prof. der Theologie in Erlangen, redigiert seit 1846 mit Höfling und Thomasius die "Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche"; Verfasser mehrer Schriften von altprotestant. Orthodoxie.


Hofmannswaldau, Christian, Hofmann von, neben Lohenstein der erträglichste Vertreter der 2. schles. Dichterschule, wurde geb. 1618 zu Breslau, wo er nach langem Umherreisen städt. Aemter begleitete und als kaiserl. Rath und Präsident des städtischen Rathscollegiums 1676 st. An seinen Reimereien, besonders an den "Curiosen Heldenbriefen u. andern herrlichen Gedichten" ist das Streben nach Eleganz u. der Sprachreichthum anzuerkennen, im Ganzen tragen sie das Spielende u. Süßliche, das erlogene Pathos u. die durchschimmernde Frivolität seiner Schule bereits, wenn auch noch mit einigem Maße, zur Schau. Gedichte von H. finden sich als Proben der Geschmacklosigkeit seiner unglückl. Zeit in allen größern Sammlungen.


Hofmark, der Landbezirk eines adel. Guts mit Rücksicht auf die vom Besitzer geübte niedere Gerichtsbarkeit.


Hofmarschall, derjenige höhere Hofbeamte, welcher die ganze Haushaltung eines Hofes beaufsichtigt (in England der High Steward).


Hofnarr, im Mittelalter und bis in das 17. Jahrh. die lustige Person bei Höfen, mit unbedingter Redefreiheit, wenn nicht immer gegen den Fürsten doch gegen das Hofpersonale; Abzeichen: geschorener Kopf, Narrenkappe, Pritsche, großer Halskragen, Schellen an Kappe, Rock und Schuhspitzen.


Hofrath, früher Mitglied des gleichnam. Collegiums, das in Regierungsangelegenheiten berathen wurde, auch richterliche Befugnisse ausübte; in neuester Zeit fast überall nur Ehrentitel.


Hofrechte, Hofsprache, im Mittelalter die mit Bauernhöfen verbundenen Rechtsordnungen.


Hofwyl, früher Wylhof, 114 Juch. großes Landgut unweit Bern, der Fellenbergischen Familie angehörig, bekannt durch die großartigen Institute des Emm. von Fellenberg, die nach seinem Tode (1844) größtentheils eingingen. Das wichtigste darunter war die landwirthschaftliche Armenschule. von J. J. Wehrli geleitet, in welcher die armen Kinder nicht nur den gewöhnlichen Schulunterricht genossen, sondern auch zur Handarbeit angeleitet und dadurch geistig u. sittlich gehoben wurden (vergl. Armenschulen).


Hogarth, William, geb. 1697 zu London, gest. 1764, einer der ausgezeichnetsten engl. Maler, war zuerst Lehrling bei einem Goldschmiede, lernte Zeichnen und Kupferstechen von selbst und hatte auch keine eigentl. Anleitung zur Malerei, noch konnte er sich nach den Meisterwerken der Malerei ausbilden, daher ist seine ausgezeichnete Gruppirung und sein schönes Colorit um so verdienstvoller. Er ist im humoristischen Genrebild noch nicht erreicht; die Darstellung ist immer wahr, die komische Wirkung vielmal unübertrefflich, obwohl er gewöhnlich eine sittliche Idee einem Cyklus von Darstellungen zu Grunde legt. In der polit. Caricatur, zu der er sich zuletzt verleiten ließ, hat er nichts geleistet; dagegen hat er in seiner "Analyse der Schönheit" die Wellenlinie richtig als die Schönheitslinie nachgewiesen. Seinen Ruhm verdankt er zumeist seinen Kupferstichen, die sich nicht allein über England, sondern namentlich auch über Deutschland verbreiteten. Dieselben erschienen bei uns zuletzt Leipzig 1841; eine in ihrer Art ebenso treffliche Erklärung hat Lichtenberg dazu gegeben.


Hoffnungskauf (emtio spei, emtio rei speratae), Kauf einer noch ungewissen Sache, z. B. was auf der Jagd, Lotterie u. s. w. gewonnen werde.


Hofgeißmar, kurhess. Stadt mit 3700 E., Leineindustrie, 2 salinischen Eisenquellen.


Hofgerichte, heißen in einigen deutschen Staaten die Appellationsgerichte; im Mittelalter die höheren, ursprünglich kais., später auch landesherrl. Gerichte.


Hofmann, Aug. Konr., Freiherr von, geb. 1776 zu Nidda, gest. 1841, hessendarmstädt. Finanzminister, der 1828 den Zollanschluß mit Preußen zu Stande brachte und dadurch den deutschen Zollverein anbahnte.


Hofmann, Joh. Christian Konrad, geb. 1810 zu Nürnberg, 1845 Prof. der Theologie in Erlangen, redigiert seit 1846 mit Höfling und Thomasius die „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche“; Verfasser mehrer Schriften von altprotestant. Orthodoxie.


Hofmannswaldau, Christian, Hofmann von, neben Lohenstein der erträglichste Vertreter der 2. schles. Dichterschule, wurde geb. 1618 zu Breslau, wo er nach langem Umherreisen städt. Aemter begleitete und als kaiserl. Rath und Präsident des städtischen Rathscollegiums 1676 st. An seinen Reimereien, besonders an den „Curiosen Heldenbriefen u. andern herrlichen Gedichten“ ist das Streben nach Eleganz u. der Sprachreichthum anzuerkennen, im Ganzen tragen sie das Spielende u. Süßliche, das erlogene Pathos u. die durchschimmernde Frivolität seiner Schule bereits, wenn auch noch mit einigem Maße, zur Schau. Gedichte von H. finden sich als Proben der Geschmacklosigkeit seiner unglückl. Zeit in allen größern Sammlungen.


Hofmark, der Landbezirk eines adel. Guts mit Rücksicht auf die vom Besitzer geübte niedere Gerichtsbarkeit.


Hofmarschall, derjenige höhere Hofbeamte, welcher die ganze Haushaltung eines Hofes beaufsichtigt (in England der High Steward).


Hofnarr, im Mittelalter und bis in das 17. Jahrh. die lustige Person bei Höfen, mit unbedingter Redefreiheit, wenn nicht immer gegen den Fürsten doch gegen das Hofpersonale; Abzeichen: geschorener Kopf, Narrenkappe, Pritsche, großer Halskragen, Schellen an Kappe, Rock und Schuhspitzen.


Hofrath, früher Mitglied des gleichnam. Collegiums, das in Regierungsangelegenheiten berathen wurde, auch richterliche Befugnisse ausübte; in neuester Zeit fast überall nur Ehrentitel.


Hofrechte, Hofsprache, im Mittelalter die mit Bauernhöfen verbundenen Rechtsordnungen.


Hofwyl, früher Wylhof, 114 Juch. großes Landgut unweit Bern, der Fellenbergischen Familie angehörig, bekannt durch die großartigen Institute des Emm. von Fellenberg, die nach seinem Tode (1844) größtentheils eingingen. Das wichtigste darunter war die landwirthschaftliche Armenschule. von J. J. Wehrli geleitet, in welcher die armen Kinder nicht nur den gewöhnlichen Schulunterricht genossen, sondern auch zur Handarbeit angeleitet und dadurch geistig u. sittlich gehoben wurden (vergl. Armenschulen).


Hogarth, William, geb. 1697 zu London, gest. 1764, einer der ausgezeichnetsten engl. Maler, war zuerst Lehrling bei einem Goldschmiede, lernte Zeichnen und Kupferstechen von selbst und hatte auch keine eigentl. Anleitung zur Malerei, noch konnte er sich nach den Meisterwerken der Malerei ausbilden, daher ist seine ausgezeichnete Gruppirung und sein schönes Colorit um so verdienstvoller. Er ist im humoristischen Genrebild noch nicht erreicht; die Darstellung ist immer wahr, die komische Wirkung vielmal unübertrefflich, obwohl er gewöhnlich eine sittliche Idee einem Cyklus von Darstellungen zu Grunde legt. In der polit. Caricatur, zu der er sich zuletzt verleiten ließ, hat er nichts geleistet; dagegen hat er in seiner „Analyse der Schönheit“ die Wellenlinie richtig als die Schönheitslinie nachgewiesen. Seinen Ruhm verdankt er zumeist seinen Kupferstichen, die sich nicht allein über England, sondern namentlich auch über Deutschland verbreiteten. Dieselben erschienen bei uns zuletzt Leipzig 1841; eine in ihrer Art ebenso treffliche Erklärung hat Lichtenberg dazu gegeben.

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[328/0329] Hoffnungskauf (emtio spei, emtio rei speratae), Kauf einer noch ungewissen Sache, z. B. was auf der Jagd, Lotterie u. s. w. gewonnen werde. Hofgeißmar, kurhess. Stadt mit 3700 E., Leineindustrie, 2 salinischen Eisenquellen. Hofgerichte, heißen in einigen deutschen Staaten die Appellationsgerichte; im Mittelalter die höheren, ursprünglich kais., später auch landesherrl. Gerichte. Hofmann, Aug. Konr., Freiherr von, geb. 1776 zu Nidda, gest. 1841, hessendarmstädt. Finanzminister, der 1828 den Zollanschluß mit Preußen zu Stande brachte und dadurch den deutschen Zollverein anbahnte. Hofmann, Joh. Christian Konrad, geb. 1810 zu Nürnberg, 1845 Prof. der Theologie in Erlangen, redigiert seit 1846 mit Höfling und Thomasius die „Zeitschrift für Protestantismus u. Kirche“; Verfasser mehrer Schriften von altprotestant. Orthodoxie. Hofmannswaldau, Christian, Hofmann von, neben Lohenstein der erträglichste Vertreter der 2. schles. Dichterschule, wurde geb. 1618 zu Breslau, wo er nach langem Umherreisen städt. Aemter begleitete und als kaiserl. Rath und Präsident des städtischen Rathscollegiums 1676 st. An seinen Reimereien, besonders an den „Curiosen Heldenbriefen u. andern herrlichen Gedichten“ ist das Streben nach Eleganz u. der Sprachreichthum anzuerkennen, im Ganzen tragen sie das Spielende u. Süßliche, das erlogene Pathos u. die durchschimmernde Frivolität seiner Schule bereits, wenn auch noch mit einigem Maße, zur Schau. Gedichte von H. finden sich als Proben der Geschmacklosigkeit seiner unglückl. Zeit in allen größern Sammlungen. Hofmark, der Landbezirk eines adel. Guts mit Rücksicht auf die vom Besitzer geübte niedere Gerichtsbarkeit. Hofmarschall, derjenige höhere Hofbeamte, welcher die ganze Haushaltung eines Hofes beaufsichtigt (in England der High Steward). Hofnarr, im Mittelalter und bis in das 17. Jahrh. die lustige Person bei Höfen, mit unbedingter Redefreiheit, wenn nicht immer gegen den Fürsten doch gegen das Hofpersonale; Abzeichen: geschorener Kopf, Narrenkappe, Pritsche, großer Halskragen, Schellen an Kappe, Rock und Schuhspitzen. Hofrath, früher Mitglied des gleichnam. Collegiums, das in Regierungsangelegenheiten berathen wurde, auch richterliche Befugnisse ausübte; in neuester Zeit fast überall nur Ehrentitel. Hofrechte, Hofsprache, im Mittelalter die mit Bauernhöfen verbundenen Rechtsordnungen. Hofwyl, früher Wylhof, 114 Juch. großes Landgut unweit Bern, der Fellenbergischen Familie angehörig, bekannt durch die großartigen Institute des Emm. von Fellenberg, die nach seinem Tode (1844) größtentheils eingingen. Das wichtigste darunter war die landwirthschaftliche Armenschule. von J. J. Wehrli geleitet, in welcher die armen Kinder nicht nur den gewöhnlichen Schulunterricht genossen, sondern auch zur Handarbeit angeleitet und dadurch geistig u. sittlich gehoben wurden (vergl. Armenschulen). Hogarth, William, geb. 1697 zu London, gest. 1764, einer der ausgezeichnetsten engl. Maler, war zuerst Lehrling bei einem Goldschmiede, lernte Zeichnen und Kupferstechen von selbst und hatte auch keine eigentl. Anleitung zur Malerei, noch konnte er sich nach den Meisterwerken der Malerei ausbilden, daher ist seine ausgezeichnete Gruppirung und sein schönes Colorit um so verdienstvoller. Er ist im humoristischen Genrebild noch nicht erreicht; die Darstellung ist immer wahr, die komische Wirkung vielmal unübertrefflich, obwohl er gewöhnlich eine sittliche Idee einem Cyklus von Darstellungen zu Grunde legt. In der polit. Caricatur, zu der er sich zuletzt verleiten ließ, hat er nichts geleistet; dagegen hat er in seiner „Analyse der Schönheit“ die Wellenlinie richtig als die Schönheitslinie nachgewiesen. Seinen Ruhm verdankt er zumeist seinen Kupferstichen, die sich nicht allein über England, sondern namentlich auch über Deutschland verbreiteten. Dieselben erschienen bei uns zuletzt Leipzig 1841; eine in ihrer Art ebenso treffliche Erklärung hat Lichtenberg dazu gegeben.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/329>, abgerufen am 09.11.2024.