Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.Leder. Der Seehandel u. die Rhederei ist lebhaft (Kiel und Altona), die Industrie ohne Bedeutung. - H. bildet mit Lauenburg einen Theil des deutschen Bundes, hat im engern Rathe die 10. Stelle, im Plenum 3 Stimmen. Eingetheilt ist es in 21 Aemter, von welchen jedoch 14 Städte und die adeligen Districte mit 147 Rittergütern ausgenommen sind. Das Recht ist auf das gemeine deutsche, besonders auf den Sachsenspiegel gegründet, in Altona gilt das lübische Stadtrecht; das Seerecht ist das dänische. Die höchste Instanz bildet das Oberappellationsgericht zu Kiel. Landesherr ist der König von Dänemark; die früheren Provinzialstände sind seit 1852 wieder hergestellt. Die Staatseinkünfte betragen etwa 1200000 Thlr.; das Bundescontingent bestand vor 1848 aus 3636 Mann, die von dän. Offizieren in dän. Sprache commandiert wurden. - H. war seit dem 5. Jahrh. von Sachsen bewohnt, zu denen sich östlich (Wagrien) Slaven gesellten, die jedoch frühe germanisirt wurden. Unter Karl d. Gr. wurde es unterworfen u. christl. und bildete bis zum Sturze Heinrichs des Löwen einen Bestandtheil des Herzogthums Sachsen; die Grafen waren seit 1106 aus dem Hause Schauenburg. Seit dem Sturze Heinrichs bestand die sächs. Lehensherrlichkeit nur mehr dem Namen nach, die Grafen lagen aber oft mit Slaven, Dänen u. am meisten mit der Bauernrepublik der Dithmarschen (s. d.) im Kampfe. Durch die Schlacht von Bornhöved (s. d.) wurde der Dänenkönig gedemüthigt u. 1386 erhielten die Söhne des Grafen Gerhard IV. Schleswig von Dänemark zu Lehen. Mit Graf Adolf VIII. erlosch die männliche Linie des Hauses Schauenburg, worauf die Stände Adolfs Schwestersohn, Christian I. von Dänemark (aus dem Hause Oldenburg), als Grafen von H. wählten, der die Rechte des Landes beschwor und versprach, daß H. u. Schleswig nie getrennt werden sollten. 1474 ertheilte Kaiser Friedrich III. dem Grafen von H. den herzogl. Titel und belehnte ihn auch mit Dithmarschen, dessen Bezwingung durch die dän. Macht aber erst 1559 gelang. Seit 1544 trat eine Theilung der Linie ein, in die königl. dän. Hauptlinie (mit den Nebenlinien Sonderburg-Augustenburg. H.-Beck oder H.-Glücksburg) und H.-Gottorp, das Landeshoheit behauptete. Die dän. Linie drückte immer auf H.-Gottorp u. drohte es gänzlich zu berauben, daher eine selten unterbrochene Feindschaft zwischen beiden herrschte. Friedrich IV. von H.-Gottorp (1671-1702) war Schwager Karls XII. von Schweden und wurde durch denselben gerettet; als aber Karls Macht gebrochen war, wurde Herzog Karl Friedrich seines Antheils an Schleswig beraubt u. mußte für einige Zeit nach Petersburg flüchten, wo er sich 1725 mit der Großfürstin Anna Petrowna vermählte und Stammvater des russ. Kaiserhauses wurde, indem sein Sohn als Peter III. 1762 den russ. Thron bestieg. Durch Rußlands Einfluß wurde 1751 Peters III. Oheim, Adolf Friedrich, König v. Schweden (sein Haus verlor 1808 den Thron, s. Gustav IV.). Die Streitigkeiten mit Dänemark dauerten fort, bis Kaiser Paul I. seinen Antheil an H. dem dän. Königshause gegen Abtretung von Oldenburg und Delmenhorst überließ, die derselbe als Herzogthum einer jüngeren Linie H.-Gottorp gab. Seit dieser Zeit theilte H. die nicht eben glückl. Schicksale der dän. Monarchie, wurde 1815 Mitglied des deutschen Bundes und erhielt 1834 eine ständische Verfassung. Unter König Christian VIII. (1839 bis 48) verschärfte sich der längst bestehende Gegensatz zwischen H. und Dänemark bis zum Bruche, indem bei dem voraussichtlichen Erlöschen des dän. Königshauses in männl. Linie die Thronfolge in Dänemark auf die weibl. übergeht, was aber gegen das holstein. Erbgesetz ist, so daß demnach eine Trennung der dän. Monarchie eintreten würde. Der König suchte dieses zu hindern und die Integrität der ganzen Monarchie durch den offenen Brief (8. Juli 1846) zu wahren, während H. die Trennung wünschte u. Schleswig als unzertrennlich mit H. verbunden mitlosreißen wollte. Unter Friedrich VII. kam im März 1848 der Streit zum Bruche; H. erhob sich u. es entspann sich der deutsch-dän. Leder. Der Seehandel u. die Rhederei ist lebhaft (Kiel und Altona), die Industrie ohne Bedeutung. – H. bildet mit Lauenburg einen Theil des deutschen Bundes, hat im engern Rathe die 10. Stelle, im Plenum 3 Stimmen. Eingetheilt ist es in 21 Aemter, von welchen jedoch 14 Städte und die adeligen Districte mit 147 Rittergütern ausgenommen sind. Das Recht ist auf das gemeine deutsche, besonders auf den Sachsenspiegel gegründet, in Altona gilt das lübische Stadtrecht; das Seerecht ist das dänische. Die höchste Instanz bildet das Oberappellationsgericht zu Kiel. Landesherr ist der König von Dänemark; die früheren Provinzialstände sind seit 1852 wieder hergestellt. Die Staatseinkünfte betragen etwa 1200000 Thlr.; das Bundescontingent bestand vor 1848 aus 3636 Mann, die von dän. Offizieren in dän. Sprache commandiert wurden. – H. war seit dem 5. Jahrh. von Sachsen bewohnt, zu denen sich östlich (Wagrien) Slaven gesellten, die jedoch frühe germanisirt wurden. Unter Karl d. Gr. wurde es unterworfen u. christl. und bildete bis zum Sturze Heinrichs des Löwen einen Bestandtheil des Herzogthums Sachsen; die Grafen waren seit 1106 aus dem Hause Schauenburg. Seit dem Sturze Heinrichs bestand die sächs. Lehensherrlichkeit nur mehr dem Namen nach, die Grafen lagen aber oft mit Slaven, Dänen u. am meisten mit der Bauernrepublik der Dithmarschen (s. d.) im Kampfe. Durch die Schlacht von Bornhöved (s. d.) wurde der Dänenkönig gedemüthigt u. 1386 erhielten die Söhne des Grafen Gerhard IV. Schleswig von Dänemark zu Lehen. Mit Graf Adolf VIII. erlosch die männliche Linie des Hauses Schauenburg, worauf die Stände Adolfs Schwestersohn, Christian I. von Dänemark (aus dem Hause Oldenburg), als Grafen von H. wählten, der die Rechte des Landes beschwor und versprach, daß H. u. Schleswig nie getrennt werden sollten. 1474 ertheilte Kaiser Friedrich III. dem Grafen von H. den herzogl. Titel und belehnte ihn auch mit Dithmarschen, dessen Bezwingung durch die dän. Macht aber erst 1559 gelang. Seit 1544 trat eine Theilung der Linie ein, in die königl. dän. Hauptlinie (mit den Nebenlinien Sonderburg-Augustenburg. H.-Beck oder H.-Glücksburg) und H.-Gottorp, das Landeshoheit behauptete. Die dän. Linie drückte immer auf H.-Gottorp u. drohte es gänzlich zu berauben, daher eine selten unterbrochene Feindschaft zwischen beiden herrschte. Friedrich IV. von H.-Gottorp (1671–1702) war Schwager Karls XII. von Schweden und wurde durch denselben gerettet; als aber Karls Macht gebrochen war, wurde Herzog Karl Friedrich seines Antheils an Schleswig beraubt u. mußte für einige Zeit nach Petersburg flüchten, wo er sich 1725 mit der Großfürstin Anna Petrowna vermählte und Stammvater des russ. Kaiserhauses wurde, indem sein Sohn als Peter III. 1762 den russ. Thron bestieg. Durch Rußlands Einfluß wurde 1751 Peters III. Oheim, Adolf Friedrich, König v. Schweden (sein Haus verlor 1808 den Thron, s. Gustav IV.). Die Streitigkeiten mit Dänemark dauerten fort, bis Kaiser Paul I. seinen Antheil an H. dem dän. Königshause gegen Abtretung von Oldenburg und Delmenhorst überließ, die derselbe als Herzogthum einer jüngeren Linie H.-Gottorp gab. Seit dieser Zeit theilte H. die nicht eben glückl. Schicksale der dän. Monarchie, wurde 1815 Mitglied des deutschen Bundes und erhielt 1834 eine ständische Verfassung. Unter König Christian VIII. (1839 bis 48) verschärfte sich der längst bestehende Gegensatz zwischen H. und Dänemark bis zum Bruche, indem bei dem voraussichtlichen Erlöschen des dän. Königshauses in männl. Linie die Thronfolge in Dänemark auf die weibl. übergeht, was aber gegen das holstein. Erbgesetz ist, so daß demnach eine Trennung der dän. Monarchie eintreten würde. Der König suchte dieses zu hindern und die Integrität der ganzen Monarchie durch den offenen Brief (8. Juli 1846) zu wahren, während H. die Trennung wünschte u. Schleswig als unzertrennlich mit H. verbunden mitlosreißen wollte. Unter Friedrich VII. kam im März 1848 der Streit zum Bruche; H. erhob sich u. es entspann sich der deutsch-dän. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0336" n="335"/> Leder. Der Seehandel u. die Rhederei ist lebhaft (Kiel und Altona), die Industrie ohne Bedeutung. – H. bildet mit Lauenburg einen Theil des deutschen Bundes, hat im engern Rathe die 10. Stelle, im Plenum 3 Stimmen. Eingetheilt ist es in 21 Aemter, von welchen jedoch 14 Städte und die adeligen Districte mit 147 Rittergütern ausgenommen sind. Das Recht ist auf das gemeine deutsche, besonders auf den Sachsenspiegel gegründet, in Altona gilt das lübische Stadtrecht; das Seerecht ist das dänische. Die höchste Instanz bildet das Oberappellationsgericht zu Kiel. Landesherr ist der König von Dänemark; die früheren Provinzialstände sind seit 1852 wieder hergestellt. Die Staatseinkünfte betragen etwa 1200000 Thlr.; das Bundescontingent bestand vor 1848 aus 3636 Mann, die von dän. Offizieren in dän. Sprache commandiert wurden. – H. war seit dem 5. Jahrh. von Sachsen bewohnt, zu denen sich östlich (Wagrien) Slaven gesellten, die jedoch frühe germanisirt wurden. Unter Karl d. Gr. wurde es unterworfen u. christl. und bildete bis zum Sturze Heinrichs des Löwen einen Bestandtheil des Herzogthums Sachsen; die Grafen waren seit 1106 aus dem Hause Schauenburg. Seit dem Sturze Heinrichs bestand die sächs. Lehensherrlichkeit nur mehr dem Namen nach, die Grafen lagen aber oft mit Slaven, Dänen u. am meisten mit der Bauernrepublik der Dithmarschen (s. d.) im Kampfe. Durch die Schlacht von Bornhöved (s. d.) wurde der Dänenkönig gedemüthigt u. 1386 erhielten die Söhne des Grafen Gerhard IV. Schleswig von Dänemark zu Lehen. Mit Graf Adolf VIII. erlosch die männliche Linie des Hauses Schauenburg, worauf die Stände Adolfs Schwestersohn, Christian I. von Dänemark (aus dem Hause <hi rendition="#g">Oldenburg</hi>), als Grafen von H. wählten, der die Rechte des Landes beschwor und versprach, daß H. u. Schleswig nie getrennt werden sollten. 1474 ertheilte Kaiser Friedrich III. dem Grafen von H. den herzogl. Titel und belehnte ihn auch mit Dithmarschen, dessen Bezwingung durch die dän. Macht aber erst 1559 gelang. Seit 1544 trat eine Theilung der Linie ein, in die königl. dän. Hauptlinie (mit den Nebenlinien Sonderburg-Augustenburg. H.-Beck oder H.-Glücksburg) und H.-Gottorp, das Landeshoheit behauptete. Die dän. Linie drückte immer auf H.-Gottorp u. drohte es gänzlich zu berauben, daher eine selten unterbrochene Feindschaft zwischen beiden herrschte. Friedrich IV. von H.-Gottorp (1671–1702) war Schwager Karls XII. von Schweden und wurde durch denselben gerettet; als aber Karls Macht gebrochen war, wurde Herzog Karl Friedrich seines Antheils an Schleswig beraubt u. mußte für einige Zeit nach Petersburg flüchten, wo er sich 1725 mit der Großfürstin Anna Petrowna vermählte und Stammvater des russ. Kaiserhauses wurde, indem sein Sohn als Peter III. 1762 den russ. Thron bestieg. Durch Rußlands Einfluß wurde 1751 Peters III. Oheim, Adolf Friedrich, König v. Schweden (sein Haus verlor 1808 den Thron, s. Gustav IV.). Die Streitigkeiten mit Dänemark dauerten fort, bis Kaiser Paul I. seinen Antheil an H. dem dän. Königshause gegen Abtretung von Oldenburg und Delmenhorst überließ, die derselbe als Herzogthum einer jüngeren Linie H.-Gottorp gab. Seit dieser Zeit theilte H. die nicht eben glückl. Schicksale der dän. Monarchie, wurde 1815 Mitglied des deutschen Bundes und erhielt 1834 eine ständische Verfassung. Unter König Christian VIII. (1839 bis 48) verschärfte sich der längst bestehende Gegensatz zwischen H. und Dänemark bis zum Bruche, indem bei dem voraussichtlichen Erlöschen des dän. Königshauses in männl. Linie die Thronfolge in Dänemark auf die weibl. übergeht, was aber gegen das holstein. Erbgesetz ist, so daß demnach eine Trennung der dän. Monarchie eintreten würde. Der König suchte dieses zu hindern und die Integrität der ganzen Monarchie durch den offenen Brief (8. Juli 1846) zu wahren, während H. die Trennung wünschte u. Schleswig als unzertrennlich mit H. verbunden mitlosreißen wollte. 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Leder. Der Seehandel u. die Rhederei ist lebhaft (Kiel und Altona), die Industrie ohne Bedeutung. – H. bildet mit Lauenburg einen Theil des deutschen Bundes, hat im engern Rathe die 10. Stelle, im Plenum 3 Stimmen. Eingetheilt ist es in 21 Aemter, von welchen jedoch 14 Städte und die adeligen Districte mit 147 Rittergütern ausgenommen sind. Das Recht ist auf das gemeine deutsche, besonders auf den Sachsenspiegel gegründet, in Altona gilt das lübische Stadtrecht; das Seerecht ist das dänische. Die höchste Instanz bildet das Oberappellationsgericht zu Kiel. Landesherr ist der König von Dänemark; die früheren Provinzialstände sind seit 1852 wieder hergestellt. Die Staatseinkünfte betragen etwa 1200000 Thlr.; das Bundescontingent bestand vor 1848 aus 3636 Mann, die von dän. Offizieren in dän. Sprache commandiert wurden. – H. war seit dem 5. Jahrh. von Sachsen bewohnt, zu denen sich östlich (Wagrien) Slaven gesellten, die jedoch frühe germanisirt wurden. Unter Karl d. Gr. wurde es unterworfen u. christl. und bildete bis zum Sturze Heinrichs des Löwen einen Bestandtheil des Herzogthums Sachsen; die Grafen waren seit 1106 aus dem Hause Schauenburg. Seit dem Sturze Heinrichs bestand die sächs. Lehensherrlichkeit nur mehr dem Namen nach, die Grafen lagen aber oft mit Slaven, Dänen u. am meisten mit der Bauernrepublik der Dithmarschen (s. d.) im Kampfe. Durch die Schlacht von Bornhöved (s. d.) wurde der Dänenkönig gedemüthigt u. 1386 erhielten die Söhne des Grafen Gerhard IV. Schleswig von Dänemark zu Lehen. Mit Graf Adolf VIII. erlosch die männliche Linie des Hauses Schauenburg, worauf die Stände Adolfs Schwestersohn, Christian I. von Dänemark (aus dem Hause Oldenburg), als Grafen von H. wählten, der die Rechte des Landes beschwor und versprach, daß H. u. Schleswig nie getrennt werden sollten. 1474 ertheilte Kaiser Friedrich III. dem Grafen von H. den herzogl. Titel und belehnte ihn auch mit Dithmarschen, dessen Bezwingung durch die dän. Macht aber erst 1559 gelang. Seit 1544 trat eine Theilung der Linie ein, in die königl. dän. Hauptlinie (mit den Nebenlinien Sonderburg-Augustenburg. H.-Beck oder H.-Glücksburg) und H.-Gottorp, das Landeshoheit behauptete. Die dän. Linie drückte immer auf H.-Gottorp u. drohte es gänzlich zu berauben, daher eine selten unterbrochene Feindschaft zwischen beiden herrschte. Friedrich IV. von H.-Gottorp (1671–1702) war Schwager Karls XII. von Schweden und wurde durch denselben gerettet; als aber Karls Macht gebrochen war, wurde Herzog Karl Friedrich seines Antheils an Schleswig beraubt u. mußte für einige Zeit nach Petersburg flüchten, wo er sich 1725 mit der Großfürstin Anna Petrowna vermählte und Stammvater des russ. Kaiserhauses wurde, indem sein Sohn als Peter III. 1762 den russ. Thron bestieg. Durch Rußlands Einfluß wurde 1751 Peters III. Oheim, Adolf Friedrich, König v. Schweden (sein Haus verlor 1808 den Thron, s. Gustav IV.). Die Streitigkeiten mit Dänemark dauerten fort, bis Kaiser Paul I. seinen Antheil an H. dem dän. Königshause gegen Abtretung von Oldenburg und Delmenhorst überließ, die derselbe als Herzogthum einer jüngeren Linie H.-Gottorp gab. Seit dieser Zeit theilte H. die nicht eben glückl. Schicksale der dän. Monarchie, wurde 1815 Mitglied des deutschen Bundes und erhielt 1834 eine ständische Verfassung. Unter König Christian VIII. (1839 bis 48) verschärfte sich der längst bestehende Gegensatz zwischen H. und Dänemark bis zum Bruche, indem bei dem voraussichtlichen Erlöschen des dän. Königshauses in männl. Linie die Thronfolge in Dänemark auf die weibl. übergeht, was aber gegen das holstein. Erbgesetz ist, so daß demnach eine Trennung der dän. Monarchie eintreten würde. Der König suchte dieses zu hindern und die Integrität der ganzen Monarchie durch den offenen Brief (8. Juli 1846) zu wahren, während H. die Trennung wünschte u. Schleswig als unzertrennlich mit H. verbunden mitlosreißen wollte. Unter Friedrich VII. kam im März 1848 der Streit zum Bruche; H. erhob sich u. es entspann sich der deutsch-dän.
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