Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.starke Festung, Residenz einer herzogl. bayer. Linie, wurde 1800 von den Franzosen geschleift, seit 1827 durch König Ludwig I. als Festung ersten Ranges wieder hergestellt. Die 1472 gegründete Universität kam 1800 nach Landshut. In granulis, lat., in kleinen Körnern. In gratiam, lat., zu Gunsten, zu Gefallen. Ingredienzen, lat.-deutsch, Bestandtheile einer Arznei; Zuthaten bei der Bereitung einer Speise. Ingremination, lat.-dtsch., die Aufnahme in eine geistliche Körperschaft. Ingres (Aengr), Jean Aug. Domin., geb. 1781 zu Montauban, franz. Historienmaler, dessen Ruhm nicht unangefochten ist. Ingreß, lat.-deutsch, der Eintritt, Aufnahme; I.ation, Eintragung von Kauf- u. Pfandbriefen ins Grundbuch. S. Hypothek. In grosso, ital., was das franz. en gros, s. d. Inguinal, heißen in der Anatomie die Muskeln, Bänder, Nerven, Drüsen, welche zur Weiche gehören. Inguiomer, Oheim Hermanns des Cheruskers, der mit ihm gegen Germanicus focht, später aber zu Marbod überging. Ingwer, s. Amomen. Inhabil, lat.-dtsch., ungeschickt; I.ität, Ungeschicklichkeit; inhabilitas testium, lat., die Unzulässigkeit der Zeugen. Inhärent, lat.-deutsch, anhängend; Inhärenz, Anhängsel, zufällige Eigenschaft; inhäriren, anhängen, festhalten. Inhäsivbescheid, im Mandatsproceß, wenn die Einreden verwerflich od. illiquid erscheinen, die Erneuerung des Mandats durch ein Urtheil, gegen welches kein Rechtsmittel zulässig ist. Inhalation, lat.-dtsch., Einhauchung; Einathmung. In herbis, lat., im Grase (versteckt). Inheritance (engl. -änß), Erbgut; Inheritor, Erbe. Inhiation, lat.-deutsch, Gier. Inhibiren, lat. inhibere, innehalten, untersagen. Inhibitorien, bei Appellationen Befehle des Obergerichts, die dem Unterrichter alle weitere Verfügung untersagen. In hoc casu, lat., in diesem Falle. In honorem, lat., zu Ehren. Inhumatio, lat., die Beerdigung einer Leiche. In hypothesi, angenommen, vorausgesetzt. In infinitum, lat., ins Unendliche. In instanti, lat., im Augenblicke. In integrum restituiren, s. Restitution. In ipso termino, lat., zur festgesetzten Zeit. Iniquität, lat.-deutsch, Unbilligkeit, Ungerechtigkeit. Initia, lat., Anfangsgründe; die ersten Mysterien, daher initiiren, einweihen; initial, am Anfange; Initiation, Einweihung. Initiative, lat.-deutsch, der Beginn irgend einer Handlung, namentlich auch bei militär. Operationen; in constitutionellen Staaten das Recht, ein Gesetz vorzuschlagen und zu entwerfen. Injection, lat.-deutsch, die Einspritzung von Flüssigkeiten in die Kanäle od. Höhlen des Körpers, entweder zu anatomischen Zwecken an der Leiche, od. zu Heilzwecken am Lebenden. I.en der letzten Art geschehen hauptsächlich in den Mastdarm, die Geschlechtstheile, in Mund, Nase, Ohren, Augen, in krankhaft erzeugte Höhlen, theils mit Wasser, theils mit flüssigen Arzneistoffen. Injunctio, lat., Auflage; gerichtlicher Befehl; injungiren, auferlegen. Injuria, lat., Unrecht. Im engeren Sinn Verletzung fremder Ehre, sei es durch Handlungen (Realinj., wie Mißhandlung, verächtliche Gebärden) oder Worte (Verbalinj.). Die letztere entweder mündlich oder schriftlich, wobei die Preßinj. und geheime Schmähschrift (Pasquille) besonders ausgezeichnet sind. Die I. richtet sich gegen die Privatehre, wobei der Beleidigte u. seine nächsten Erben klagberechtigt sind, od. gegen die Amtsehre, wo dann von Staatswegen procedirt wird. Entweder enthält die I. eine bloße Verachtungsbezeugung (Beschimpfung) od. aber den Vorwurf einer bestimmten unsittlichen oder strafbaren Handlung (Verläumdung), wo nur der Beweis der Wahrheit (exceptio veritatis) oder des redlichen Fürwahrhaltens (bona fides) vor Strafe sichern starke Festung, Residenz einer herzogl. bayer. Linie, wurde 1800 von den Franzosen geschleift, seit 1827 durch König Ludwig I. als Festung ersten Ranges wieder hergestellt. Die 1472 gegründete Universität kam 1800 nach Landshut. In granulis, lat., in kleinen Körnern. In gratiam, lat., zu Gunsten, zu Gefallen. Ingredienzen, lat.-deutsch, Bestandtheile einer Arznei; Zuthaten bei der Bereitung einer Speise. Ingremination, lat.-dtsch., die Aufnahme in eine geistliche Körperschaft. Ingres (Aengr), Jean Aug. Domin., geb. 1781 zu Montauban, franz. Historienmaler, dessen Ruhm nicht unangefochten ist. Ingreß, lat.-deutsch, der Eintritt, Aufnahme; I.ation, Eintragung von Kauf- u. Pfandbriefen ins Grundbuch. S. Hypothek. In grosso, ital., was das franz. en gros, s. d. Inguinal, heißen in der Anatomie die Muskeln, Bänder, Nerven, Drüsen, welche zur Weiche gehören. Inguiomer, Oheim Hermanns des Cheruskers, der mit ihm gegen Germanicus focht, später aber zu Marbod überging. Ingwer, s. Amomen. Inhabil, lat.-dtsch., ungeschickt; I.ität, Ungeschicklichkeit; inhabilitas testium, lat., die Unzulässigkeit der Zeugen. 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Die letztere entweder mündlich oder schriftlich, wobei die Preßinj. und geheime Schmähschrift (Pasquille) besonders ausgezeichnet sind. Die I. richtet sich gegen die Privatehre, wobei der Beleidigte u. seine nächsten Erben klagberechtigt sind, od. gegen die Amtsehre, wo dann von Staatswegen procedirt wird. Entweder enthält die I. eine bloße Verachtungsbezeugung (Beschimpfung) od. aber den Vorwurf einer bestimmten unsittlichen oder strafbaren Handlung (Verläumdung), wo nur der Beweis der Wahrheit (exceptio veritatis) oder des redlichen Fürwahrhaltens (bona fides) vor Strafe sichern <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0416" n="415"/> starke Festung, Residenz einer herzogl. bayer. Linie, wurde 1800 von den Franzosen geschleift, seit 1827 durch König Ludwig I. als Festung ersten Ranges wieder hergestellt. 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In granulis, lat., in kleinen Körnern.
In gratiam, lat., zu Gunsten, zu Gefallen.
Ingredienzen, lat.-deutsch, Bestandtheile einer Arznei; Zuthaten bei der Bereitung einer Speise.
Ingremination, lat.-dtsch., die Aufnahme in eine geistliche Körperschaft.
Ingres (Aengr), Jean Aug. Domin., geb. 1781 zu Montauban, franz. Historienmaler, dessen Ruhm nicht unangefochten ist.
Ingreß, lat.-deutsch, der Eintritt, Aufnahme; I.ation, Eintragung von Kauf- u. Pfandbriefen ins Grundbuch. S. Hypothek.
In grosso, ital., was das franz. en gros, s. d.
Inguinal, heißen in der Anatomie die Muskeln, Bänder, Nerven, Drüsen, welche zur Weiche gehören.
Inguiomer, Oheim Hermanns des Cheruskers, der mit ihm gegen Germanicus focht, später aber zu Marbod überging.
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Inhabil, lat.-dtsch., ungeschickt; I.ität, Ungeschicklichkeit; inhabilitas testium, lat., die Unzulässigkeit der Zeugen.
Inhärent, lat.-deutsch, anhängend; Inhärenz, Anhängsel, zufällige Eigenschaft; inhäriren, anhängen, festhalten.
Inhäsivbescheid, im Mandatsproceß, wenn die Einreden verwerflich od. illiquid erscheinen, die Erneuerung des Mandats durch ein Urtheil, gegen welches kein Rechtsmittel zulässig ist.
Inhalation, lat.-dtsch., Einhauchung; Einathmung.
In herbis, lat., im Grase (versteckt).
Inheritance (engl. –änß), Erbgut; Inheritor, Erbe.
Inhiation, lat.-deutsch, Gier.
Inhibiren, lat. inhibere, innehalten, untersagen. Inhibitorien, bei Appellationen Befehle des Obergerichts, die dem Unterrichter alle weitere Verfügung untersagen.
In hoc casu, lat., in diesem Falle.
In honorem, lat., zu Ehren.
Inhumatio, lat., die Beerdigung einer Leiche.
In hypothesi, angenommen, vorausgesetzt.
In infinitum, lat., ins Unendliche.
In instanti, lat., im Augenblicke.
In integrum restituiren, s. Restitution.
In ipso termino, lat., zur festgesetzten Zeit.
Iniquität, lat.-deutsch, Unbilligkeit, Ungerechtigkeit.
Initia, lat., Anfangsgründe; die ersten Mysterien, daher initiiren, einweihen; initial, am Anfange; Initiation, Einweihung.
Initiative, lat.-deutsch, der Beginn irgend einer Handlung, namentlich auch bei militär. Operationen; in constitutionellen Staaten das Recht, ein Gesetz vorzuschlagen und zu entwerfen.
Injection, lat.-deutsch, die Einspritzung von Flüssigkeiten in die Kanäle od. Höhlen des Körpers, entweder zu anatomischen Zwecken an der Leiche, od. zu Heilzwecken am Lebenden. I.en der letzten Art geschehen hauptsächlich in den Mastdarm, die Geschlechtstheile, in Mund, Nase, Ohren, Augen, in krankhaft erzeugte Höhlen, theils mit Wasser, theils mit flüssigen Arzneistoffen.
Injunctio, lat., Auflage; gerichtlicher Befehl; injungiren, auferlegen.
Injuria, lat., Unrecht. Im engeren Sinn Verletzung fremder Ehre, sei es durch Handlungen (Realinj., wie Mißhandlung, verächtliche Gebärden) oder Worte (Verbalinj.). Die letztere entweder mündlich oder schriftlich, wobei die Preßinj. und geheime Schmähschrift (Pasquille) besonders ausgezeichnet sind. Die I. richtet sich gegen die Privatehre, wobei der Beleidigte u. seine nächsten Erben klagberechtigt sind, od. gegen die Amtsehre, wo dann von Staatswegen procedirt wird. Entweder enthält die I. eine bloße Verachtungsbezeugung (Beschimpfung) od. aber den Vorwurf einer bestimmten unsittlichen oder strafbaren Handlung (Verläumdung), wo nur der Beweis der Wahrheit (exceptio veritatis) oder des redlichen Fürwahrhaltens (bona fides) vor Strafe sichern
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