Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.des nothwendigen Zurücktretens aller Persönlichkeit gefordert wird; lächerlich wird er aber, wenn er veraltete Ausdrucksweisen beibehält und sich in endlosen Perioden mit Mühe dahinschleppt. K.schrift, der Gegensatz der Kurrentschrift, größer, geschnörkelt, gewöhnlich nur mehr in den ersten Zeilen für Documente gebraucht. Kanzler (cancellarius), eigentlich der Vorsteher einer Kanzlei; im Mittelalter derjenige Beamte, welcher die von dem Regenten ausgehenden öffentl. Schriften ausfertigte. Der K. der deutschen Kaiser war der erste Beamte der Krone, später durfte der Kaiser ihn nicht mehr frei wählen, sondern die Würde gehörte dem Erzbischof von Mainz, wie der zu Köln Erz-K. von Italien, der von Trier Erz-K. von Arelate war; vergl. Erzämter. Im alten Frankreich war der K. Justizminister und der erste Beamte des Reichs. In England ist der Lord-K. (Lord High Chancellor) neben dem Erzbischof von Canterbury der erste Unterthan, Justizminister und Vorsteher eines besondern Gerichtshofes (Court of Chancery). Außerdem gibt es in England noch andere K. würden, z. B. einen K. der Schatzkammer (Chancellor of Exequer), des Herzogthums Lancaster, und der 2 Universitäten. In Deutschland wurde der Titel seit dem 15. Jahrh. für sehr verschiedene Behörden angewendet; in neuester Zeit führte Hardenberg in Preußen als erster Minister den Titel Staats-K., in Oesterreich Fürst Metternich als Haus-. Hof- u. Staats-K. Kapaun, der castrirte Haushahn. Kapelle (von capsa, capsella, Kapsel, Käpselchen, worin Reliquien von Heiligen aufbewahrt wurden, nach du Cange aber von cappa, cappella, einem Kleidungsstück des hl. Martin von Tours), heißt ein Gebäude oder der Theil eines Gebäudes (einer Kirche, eines Schlosses, Landgutes u. s. f.), in welchem zu bestimmter Zeit od. ausnahmsweise öffentlicher, jedoch kein pfarrlicher Gottesdienst abgehalten wird oder der lediglich der Privatandacht gewidmet ist. Die Unterschiede von Haus-, Feldweg-, Land-K. u. s. f. springen von selbst in die Augen. Die französ. Könige ließen den Gottesdienst in ihren Haus-K.n durch Musik verherrlichen; so ging der Name K. auf die Gesammtheit der Musiker eines Hofes über. der Musikmeister wurde zum Kapellmeister. - K., besser Kupelle, ein Gesäß. das zum Kupelliren (Abtreiben) des Kupfers und Bleies vom Silber oder zum Probiren von Gold und Silber dient. Kaper, heißt ein Schiff. das in Kriegszeiten von Privaten ausgerüstet wird, um die Handelsschiffe der feindlichen Flagge u. auch der neutralen wegzunehmen, sofern letztere die erklärte Blokade verletzen od. Kriegsvorräthe für den Feind führen. Gesetzliche Autorisation dazu erhält ein solches Schiff von der Regierung durch einen sog. K. brief. Kapern, Gewürz, besteht aus den unentfalteten olivengrünen Blüten des K.strauchs, der in den europ. Südländern und in der Levante wild wächst. Die gepflückten Blüten werden mehrmals mit Essig übergossen und ausgedrückt, in Fäßchen mit Essig verpackt u. versandt. Sie dienen als Gewürz bei Fleisch- und Fischspeisen, sind wohlschmeckend und gesund; s. Capparideae. Kapernaum, galiläische Stadt am See Genesareth, aus dem neuen Testamente hinlänglich bekannt. Kapidschi, die Wächter an den Thüren des Serails; K. Baschi, ein Offizier derselben, auch der Ueberbringer eines besondern Befehls des Sultans, sowie auch der seidenen Schnur. Kaplan, lat. capellanus, der Geistliche, welcher den Gottesdienst einer Kapelle (s. d.) besorgt: Hof-K. (für geistliche u. weltliche Fürsten), Haus-K. (für eine Person oder Familie ohne Fürstenrang), Feld-K., was Feldprediger u. s. f. Näher aber heißt K. od. Beneficiat der Hilfspriester, welcher ein eigenes abgesondertes beneficium inne u. die Obliegenheiten desselben zu erfüllen hat. definitiv angestellt u. dem Pfarrer gegenüber selbständig, jedoch zur Aushilfe in der Pfarrkirche verpflichtet ist. Auch jener zeitliche Hilfspriester eines Pfarrers, der hinsichtlich seiner Amtsverrichtungen, seines Einkommens und seiner Verpflegung vom Pfarrer abhängt u. vom Bischof jeden Augenblick des nothwendigen Zurücktretens aller Persönlichkeit gefordert wird; lächerlich wird er aber, wenn er veraltete Ausdrucksweisen beibehält und sich in endlosen Perioden mit Mühe dahinschleppt. K.schrift, der Gegensatz der Kurrentschrift, größer, geschnörkelt, gewöhnlich nur mehr in den ersten Zeilen für Documente gebraucht. Kanzler (cancellarius), eigentlich der Vorsteher einer Kanzlei; im Mittelalter derjenige Beamte, welcher die von dem Regenten ausgehenden öffentl. Schriften ausfertigte. Der K. der deutschen Kaiser war der erste Beamte der Krone, später durfte der Kaiser ihn nicht mehr frei wählen, sondern die Würde gehörte dem Erzbischof von Mainz, wie der zu Köln Erz-K. von Italien, der von Trier Erz-K. von Arelate war; vergl. Erzämter. Im alten Frankreich war der K. Justizminister und der erste Beamte des Reichs. In England ist der Lord-K. (Lord High Chancellor) neben dem Erzbischof von Canterbury der erste Unterthan, Justizminister und Vorsteher eines besondern Gerichtshofes (Court of Chancery). Außerdem gibt es in England noch andere K. würden, z. B. einen K. der Schatzkammer (Chancellor of Exequer), des Herzogthums Lancaster, und der 2 Universitäten. In Deutschland wurde der Titel seit dem 15. Jahrh. für sehr verschiedene Behörden angewendet; in neuester Zeit führte Hardenberg in Preußen als erster Minister den Titel Staats-K., in Oesterreich Fürst Metternich als Haus-. Hof- u. Staats-K. Kapaun, der castrirte Haushahn. Kapelle (von capsa, capsella, Kapsel, Käpselchen, worin Reliquien von Heiligen aufbewahrt wurden, nach du Cange aber von cappa, cappella, einem Kleidungsstück des hl. Martin von Tours), heißt ein Gebäude oder der Theil eines Gebäudes (einer Kirche, eines Schlosses, Landgutes u. s. f.), in welchem zu bestimmter Zeit od. ausnahmsweise öffentlicher, jedoch kein pfarrlicher Gottesdienst abgehalten wird oder der lediglich der Privatandacht gewidmet ist. Die Unterschiede von Haus-, Feldweg-, Land-K. u. s. f. springen von selbst in die Augen. Die französ. Könige ließen den Gottesdienst in ihren Haus-K.n durch Musik verherrlichen; so ging der Name K. auf die Gesammtheit der Musiker eines Hofes über. der Musikmeister wurde zum Kapellmeister. – K., besser Kupelle, ein Gesäß. das zum Kupelliren (Abtreiben) des Kupfers und Bleies vom Silber oder zum Probiren von Gold und Silber dient. Kaper, heißt ein Schiff. das in Kriegszeiten von Privaten ausgerüstet wird, um die Handelsschiffe der feindlichen Flagge u. auch der neutralen wegzunehmen, sofern letztere die erklärte Blokade verletzen od. Kriegsvorräthe für den Feind führen. Gesetzliche Autorisation dazu erhält ein solches Schiff von der Regierung durch einen sog. K. brief. Kapern, Gewürz, besteht aus den unentfalteten olivengrünen Blüten des K.strauchs, der in den europ. Südländern und in der Levante wild wächst. Die gepflückten Blüten werden mehrmals mit Essig übergossen und ausgedrückt, in Fäßchen mit Essig verpackt u. versandt. Sie dienen als Gewürz bei Fleisch- und Fischspeisen, sind wohlschmeckend und gesund; s. Capparideae. Kapernaum, galiläische Stadt am See Genesareth, aus dem neuen Testamente hinlänglich bekannt. Kapidschi, die Wächter an den Thüren des Serails; K. Baschi, ein Offizier derselben, auch der Ueberbringer eines besondern Befehls des Sultans, sowie auch der seidenen Schnur. Kaplan, lat. capellanus, der Geistliche, welcher den Gottesdienst einer Kapelle (s. d.) besorgt: Hof-K. (für geistliche u. weltliche Fürsten), Haus-K. (für eine Person oder Familie ohne Fürstenrang), Feld-K., was Feldprediger u. s. f. Näher aber heißt K. od. Beneficiat der Hilfspriester, welcher ein eigenes abgesondertes beneficium inne u. die Obliegenheiten desselben zu erfüllen hat. definitiv angestellt u. dem Pfarrer gegenüber selbständig, jedoch zur Aushilfe in der Pfarrkirche verpflichtet ist. Auch jener zeitliche Hilfspriester eines Pfarrers, der hinsichtlich seiner Amtsverrichtungen, seines Einkommens und seiner Verpflegung vom Pfarrer abhängt u. vom Bischof jeden Augenblick <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0542" n="541"/> des nothwendigen Zurücktretens aller Persönlichkeit gefordert wird; lächerlich wird er aber, wenn er veraltete Ausdrucksweisen beibehält und sich in endlosen Perioden mit Mühe dahinschleppt. 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Kanzler (cancellarius), eigentlich der Vorsteher einer Kanzlei; im Mittelalter derjenige Beamte, welcher die von dem Regenten ausgehenden öffentl. Schriften ausfertigte. Der K. der deutschen Kaiser war der erste Beamte der Krone, später durfte der Kaiser ihn nicht mehr frei wählen, sondern die Würde gehörte dem Erzbischof von Mainz, wie der zu Köln Erz-K. von Italien, der von Trier Erz-K. von Arelate war; vergl. Erzämter. Im alten Frankreich war der K. Justizminister und der erste Beamte des Reichs. In England ist der Lord-K. (Lord High Chancellor) neben dem Erzbischof von Canterbury der erste Unterthan, Justizminister und Vorsteher eines besondern Gerichtshofes (Court of Chancery). Außerdem gibt es in England noch andere K. würden, z. B. einen K. der Schatzkammer (Chancellor of Exequer), des Herzogthums Lancaster, und der 2 Universitäten. In Deutschland wurde der Titel seit dem 15. Jahrh. für sehr verschiedene Behörden angewendet; in neuester Zeit führte Hardenberg in Preußen als erster Minister den Titel Staats-K., in Oesterreich Fürst Metternich als Haus-. Hof- u. Staats-K.
Kapaun, der castrirte Haushahn.
Kapelle (von capsa, capsella, Kapsel, Käpselchen, worin Reliquien von Heiligen aufbewahrt wurden, nach du Cange aber von cappa, cappella, einem Kleidungsstück des hl. Martin von Tours), heißt ein Gebäude oder der Theil eines Gebäudes (einer Kirche, eines Schlosses, Landgutes u. s. f.), in welchem zu bestimmter Zeit od. ausnahmsweise öffentlicher, jedoch kein pfarrlicher Gottesdienst abgehalten wird oder der lediglich der Privatandacht gewidmet ist. Die Unterschiede von Haus-, Feldweg-, Land-K. u. s. f. springen von selbst in die Augen. Die französ. Könige ließen den Gottesdienst in ihren Haus-K.n durch Musik verherrlichen; so ging der Name K. auf die Gesammtheit der Musiker eines Hofes über. der Musikmeister wurde zum Kapellmeister. – K., besser Kupelle, ein Gesäß. das zum Kupelliren (Abtreiben) des Kupfers und Bleies vom Silber oder zum Probiren von Gold und Silber dient.
Kaper, heißt ein Schiff. das in Kriegszeiten von Privaten ausgerüstet wird, um die Handelsschiffe der feindlichen Flagge u. auch der neutralen wegzunehmen, sofern letztere die erklärte Blokade verletzen od. Kriegsvorräthe für den Feind führen. Gesetzliche Autorisation dazu erhält ein solches Schiff von der Regierung durch einen sog. K. brief.
Kapern, Gewürz, besteht aus den unentfalteten olivengrünen Blüten des K.strauchs, der in den europ. Südländern und in der Levante wild wächst. Die gepflückten Blüten werden mehrmals mit Essig übergossen und ausgedrückt, in Fäßchen mit Essig verpackt u. versandt. Sie dienen als Gewürz bei Fleisch- und Fischspeisen, sind wohlschmeckend und gesund; s. Capparideae.
Kapernaum, galiläische Stadt am See Genesareth, aus dem neuen Testamente hinlänglich bekannt.
Kapidschi, die Wächter an den Thüren des Serails; K. Baschi, ein Offizier derselben, auch der Ueberbringer eines besondern Befehls des Sultans, sowie auch der seidenen Schnur.
Kaplan, lat. capellanus, der Geistliche, welcher den Gottesdienst einer Kapelle (s. d.) besorgt: Hof-K. (für geistliche u. weltliche Fürsten), Haus-K. (für eine Person oder Familie ohne Fürstenrang), Feld-K., was Feldprediger u. s. f. Näher aber heißt K. od. Beneficiat der Hilfspriester, welcher ein eigenes abgesondertes beneficium inne u. die Obliegenheiten desselben zu erfüllen hat. definitiv angestellt u. dem Pfarrer gegenüber selbständig, jedoch zur Aushilfe in der Pfarrkirche verpflichtet ist. Auch jener zeitliche Hilfspriester eines Pfarrers, der hinsichtlich seiner Amtsverrichtungen, seines Einkommens und seiner Verpflegung vom Pfarrer abhängt u. vom Bischof jeden Augenblick
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