Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.Basilius, Gregor von Nazianz, Chrysostomus; als die 4 großen lateinischen: Ambrosius, Augustinus, Hieronymus u. Gregor d. Gr.; diesen wurden später außer dem Papste Leo d. Gr. noch zugereiht: Thomas von Aquin, Bonaventura u. Bernhard von Klairvaux (letzterer erst 1830 durch Pius VIII.). Die 3 Letztgenannten sind aber strenggenommen keine K., sondern Kirchenlehrer, doctores ecclesiae (s. Doctor) u. zu diesen doctores rechnet man noch den Isidor von Sevilla, Anselm von Canterbury. Petrus Chrysologus und Petrus Damiani. Mit den Lebensumständen, Schriften und Lehren der K. beschäftigt sich eine eigene u. sehr umfassende theologische Wissenschaft, nämlich die Patristik. Die Werke der K. wurden vielfältig gesammelt (von de la Bigne, Lyon 1677, Galland, Venedig 1766 u. s. f.) und häufig einzeln herausgegeben. Kirchenverfassung, s. Hierarchie, Kirche; hinsichtlich der K.en der Nichtkatholiken: Cäsareopapismus, Collegial-, Episkopal- und Territorialsystem. Kirchenversammlung, s. Concil. Kirchenvisitation, die Untersuchung der einzelnen Kirchen u. kirchlichen Anstalten an Ort und Stelle, um zu verbessern oder wegzuschaffen, was dem Glauben und der Sitte sowie den Kirchengesetzen zuwiderläuft. K.en hielten schon die Apostel (Apg. XV, 36; I Kor. I; 11; Koloss. I, 4); ihnen folgten die Bischöfe fleißig nach, so daß neben den ordentlichen auch wiederholte u. außerordentliche K.en aufkamen u. in Uebung blieben. Der Papst übte sein Recht. K.en in jeder Diöcese vorzunehmen, früher häufig durch Stellvertreter, namentlich durch seine Legaten. Das Tridentinerconcil ließ den Erzbischöfen das Recht, K.en innerhalb der Erzdiöcese vorzunehmen, bestimmte aber, daß dies nur geschehen dürfe: 1) nach Beendigung der K. der engern Diöcese u. 2) aus einem bestimmten, von einem Provincialconcil zu billigenden Grunde. Mit den Provincialconcilien schliefen die K.en der Metropoliten ein. Den Bischöfen schärfte das Tridentinerconcil ein, längstens innerhalb 2 Jahren die ganze Diöcese in eigener Person oder durch den Generalvicar zu untersuchen und dazu sich von den Archidiakonen, Dekanen und andern niederen Kirchenbeamten, welche aufgetragene K.en stets in eigener Person vornehmen müssen, regelmäßige und genaue Berichte erstatten zu lassen. Auch bei den Protestanten sind Visitationen der Kirchen und Schulen seit Luthers Zeit gehalten worden. Kirchenzucht, die Aufrechthaltung der kirchlichen Disciplin; s. Disciplin und Kirchenstrafen. Kircher, Athanasius, geb. 1602 zu Geiß im Fuldaischen, Jesuite, einer der scharfsinnigsten und gelehrtesten Männer seiner Zeit, in der Naturkunde, Mathematik u. Philologie ausgezeichnet, war Professor der orientalischen Sprachen zu Würzburg, verließ wegen des 30jährigen Krieges Deutschland, lehrte hierauf zu Avignon, Malta und Rom, wo er 1680 st. Er schrieb über Optik, Schall, ein Organon mathematicum. bahnte den Weg zur Erforschung der ägypt. Alterthümer durch seinen Oedipus Aegyptiacus u. sein Handbuch der koptischen Sprache; auch sein Werk Latium, über röm. Alterthümer, wurde mit Recht hochgeschätzt. Erfand einen nach ihm benannten Brennspiegel u. Heber (Kircherscher Springbrunnen), wohl auch die Zauberlaterne. Kirchgang, der erste Gang in die Kirche, den eine Wöchnerin nach ihrer Genesung unternimmt, um vom Priester ausgesegnet. d. h. am Kirchenportal mit Weihwasser besprengt, mit einer brennenden Kerze zum Altare geführt und hier besonders gesegnet zu werden. Der K. knüpft an das mosaische Gesetz an, daß eine Mutter das Heiligthum nicht betreten durfte, bevor nach der Geburt eines Knaben 40, nach der eines Mädchens 80 Tage verflossen waren. In der griech. Kirche ist der K. noch allenthalben im Gebrauch u. wird das Kind selbst mitgenommen. Kirchhain, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Frankfurt a. d. O., mit 3300 E., Tuchfabrikation, Tabaksbau. - K., kurhess. Stadt in der Provinz Oberhessen mit 2000 E., Viehhandel. Kirchheim-Boland, rheinbayer. Stadt Basilius, Gregor von Nazianz, Chrysostomus; als die 4 großen lateinischen: Ambrosius, Augustinus, Hieronymus u. Gregor d. Gr.; diesen wurden später außer dem Papste Leo d. Gr. noch zugereiht: Thomas von Aquin, Bonaventura u. Bernhard von Klairvaux (letzterer erst 1830 durch Pius VIII.). Die 3 Letztgenannten sind aber strenggenommen keine K., sondern Kirchenlehrer, doctores ecclesiae (s. Doctor) u. zu diesen doctores rechnet man noch den Isidor von Sevilla, Anselm von Canterbury. Petrus Chrysologus und Petrus Damiani. Mit den Lebensumständen, Schriften und Lehren der K. beschäftigt sich eine eigene u. sehr umfassende theologische Wissenschaft, nämlich die Patristik. Die Werke der K. wurden vielfältig gesammelt (von de la Bigne, Lyon 1677, Galland, Venedig 1766 u. s. f.) und häufig einzeln herausgegeben. Kirchenverfassung, s. 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Er schrieb über Optik, Schall, ein Organon mathematicum. bahnte den Weg zur Erforschung der ägypt. Alterthümer durch seinen Oedipus Aegyptiacus u. sein Handbuch der koptischen Sprache; auch sein Werk Latium, über röm. Alterthümer, wurde mit Recht hochgeschätzt. Erfand einen nach ihm benannten Brennspiegel u. Heber (Kircherscher Springbrunnen), wohl auch die Zauberlaterne. Kirchgang, der erste Gang in die Kirche, den eine Wöchnerin nach ihrer Genesung unternimmt, um vom Priester ausgesegnet. d. h. am Kirchenportal mit Weihwasser besprengt, mit einer brennenden Kerze zum Altare geführt und hier besonders gesegnet zu werden. Der K. knüpft an das mosaische Gesetz an, daß eine Mutter das Heiligthum nicht betreten durfte, bevor nach der Geburt eines Knaben 40, nach der eines Mädchens 80 Tage verflossen waren. In der griech. Kirche ist der K. noch allenthalben im Gebrauch u. wird das Kind selbst mitgenommen. Kirchhain, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Frankfurt a. d. 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Kirchenverfassung, s. Hierarchie, Kirche; hinsichtlich der K.en der Nichtkatholiken: Cäsareopapismus, Collegial-, Episkopal- und Territorialsystem.
Kirchenversammlung, s. Concil.
Kirchenvisitation, die Untersuchung der einzelnen Kirchen u. kirchlichen Anstalten an Ort und Stelle, um zu verbessern oder wegzuschaffen, was dem Glauben und der Sitte sowie den Kirchengesetzen zuwiderläuft. K.en hielten schon die Apostel (Apg. XV, 36; I Kor. I; 11; Koloss. I, 4); ihnen folgten die Bischöfe fleißig nach, so daß neben den ordentlichen auch wiederholte u. außerordentliche K.en aufkamen u. in Uebung blieben. Der Papst übte sein Recht. K.en in jeder Diöcese vorzunehmen, früher häufig durch Stellvertreter, namentlich durch seine Legaten. Das Tridentinerconcil ließ den Erzbischöfen das Recht, K.en innerhalb der Erzdiöcese vorzunehmen, bestimmte aber, daß dies nur geschehen dürfe: 1) nach Beendigung der K. der engern Diöcese u. 2) aus einem bestimmten, von einem Provincialconcil zu billigenden Grunde. Mit den Provincialconcilien schliefen die K.en der Metropoliten ein. Den Bischöfen schärfte das Tridentinerconcil ein, längstens innerhalb 2 Jahren die ganze Diöcese in eigener Person oder durch den Generalvicar zu untersuchen und dazu sich von den Archidiakonen, Dekanen und andern niederen Kirchenbeamten, welche aufgetragene K.en stets in eigener Person vornehmen müssen, regelmäßige und genaue Berichte erstatten zu lassen. Auch bei den Protestanten sind Visitationen der Kirchen und Schulen seit Luthers Zeit gehalten worden.
Kirchenzucht, die Aufrechthaltung der kirchlichen Disciplin; s. Disciplin und Kirchenstrafen.
Kircher, Athanasius, geb. 1602 zu Geiß im Fuldaischen, Jesuite, einer der scharfsinnigsten und gelehrtesten Männer seiner Zeit, in der Naturkunde, Mathematik u. Philologie ausgezeichnet, war Professor der orientalischen Sprachen zu Würzburg, verließ wegen des 30jährigen Krieges Deutschland, lehrte hierauf zu Avignon, Malta und Rom, wo er 1680 st. Er schrieb über Optik, Schall, ein Organon mathematicum. bahnte den Weg zur Erforschung der ägypt. Alterthümer durch seinen Oedipus Aegyptiacus u. sein Handbuch der koptischen Sprache; auch sein Werk Latium, über röm. Alterthümer, wurde mit Recht hochgeschätzt. Erfand einen nach ihm benannten Brennspiegel u. Heber (Kircherscher Springbrunnen), wohl auch die Zauberlaterne.
Kirchgang, der erste Gang in die Kirche, den eine Wöchnerin nach ihrer Genesung unternimmt, um vom Priester ausgesegnet. d. h. am Kirchenportal mit Weihwasser besprengt, mit einer brennenden Kerze zum Altare geführt und hier besonders gesegnet zu werden. Der K. knüpft an das mosaische Gesetz an, daß eine Mutter das Heiligthum nicht betreten durfte, bevor nach der Geburt eines Knaben 40, nach der eines Mädchens 80 Tage verflossen waren. In der griech. Kirche ist der K. noch allenthalben im Gebrauch u. wird das Kind selbst mitgenommen.
Kirchhain, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Frankfurt a. d. O., mit 3300 E., Tuchfabrikation, Tabaksbau. – K., kurhess. Stadt in der Provinz Oberhessen mit 2000 E., Viehhandel.
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