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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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hieher verlegte Universität kam 1827 nach München. Von 1353 bis 1506 war L. Residenz der Herzoge von Niederbayern. Treffen 21. April 1809.


Landshut, preuß.-schles. Stadt am Bober, mit 5000 E., Leinenindustrie; 1760 Laudons Sieg über Fouque (s. d.).


Landsknechte (d. h. Bauernbursche, weil aus dem Landvolke geworben) hießen seit Kaiser Max I. die deutschen Fußsoldaten. In Bewaffnung und Taktik waren sie dem schweizer. Fußvolke nachgebildet, mit dem sie in tödtlicher Feindschaft lebten; sie wurden auf eine bestimmte Zeit geworben, mußten Waffen und Kleidung selbst mitbringen u. wurden auf den Artikelbrief (Kriegsgesetz) vereidet. Bis zum 30jährigen Kriege waren sie der Kern des Fußvolkes, die für Sold jedem Potentaten (bei den Franzosen hießen sie Lansquenets) dienten; ihren Kriegsruhm beeinträchtigten sie durch Unbotmäßigkeit, wenn der Sold ausblieb, durch Raublust. Trink- und Spielsucht.


Landskron, böhm. Stadt im Kreise Pardubitz, mit 5100 E., Leinwandfabrikation. - L., franz. Bergfestung im Oberelsaß. 1814 von den Alliirten zusammengeschossen.


Landskrona, schwed. Festung am Sund, mit 4000 E. Hafen, Seehandel.


Landskrone, 1797' hoher Basalt- u. Granitberg bei Görlitz mit den Ruinen einer 1422 zerstörten Raubburg.


Landsmannschaften, jetzt gemeiniglich Corps, waren ursprünglich an den deutschen Universitäten die Verbindungen der Studenten einer Nation od. Gegend zum Zwecke fröhlicher Geselligkeit und des Zusammenhaltes gegenüber den andern Studierenden. Auf diesen L. beruhte großentheils die Poesie des Studentenlebens, die seit dem ersten Viertel dieses Jahrh. immer mehr verschwunden ist und einerseits nur ihre Symbolik, anderseits nur ihre Auswüchse, von denen Zacharias Renommist ein lebensvolles Bild liefert, zurückließ. Namen, die farbigen Mützen und Bänder der alten L. haben sich auf jeder Hochschule ziemlich erhalten, ebenso die Namen der Gesellschaftsobern (Chargirte, Senior, Consenior), ordentlichen Mitglieder (Corpsbursche), außerordentlichen (Mitkneipanten) u. Neueingetretenen (Füchse), aber in ein u. derselben L. finden sich Leute aus allen Gegenden zusammen. Der Seniorenconvent (Vereinigung der Vorstände aller L. einer Hochschule) hat längst aufgehört zu regieren, u. dies wird nicht ersetzt durch die Erlaubniß, nach den Bestimmungen eines besondern Gesetzbuches (Comment) Bier zu trinken, zu singen, zu fechten, Kanonenstiefel zu tragen und auf der Straße durch Schaustellung von Schnittwunden im Gesichte sich lächerlich zu machen. Vgl. Burschenschaft.


Landstände, ursprünglich die Versammlung der Abgeordneten der Stände eines Landes (Adel, Geistlichkeit, Städte, Landvolk), ohne deren Einwilligung der Landesfürst außerhalb seiner eigenen Herrschaften (Domänen) keine neue Steuer erheben und kein neues Gesetz einführen konnte. Die von ihnen bewilligten Steuern wurden gewöhnlich auch von einem Ausschusse verwaltet; auch an der Rechtspflege nahmen sie in einzelnen Beziehungen Antheil und mischten sich überhaupt gerne in alle öffentlichen Angelegenheiten ein, da in der Regel die Gränzen ihrer Befugnisse nicht scharf bestimmt waren. Durch den 30jährigen Krieg hörte ihre Bedeutung in den meisten deutschen Staaten auf, nur in Württemberg erhielt sich ihre volle Wirksamkeit bis 1805. Die neuen L. (Verfassungen, Constitutionen etc.) s. Repräsentativsystem.


Landstuhl, Stadt in der bayer. Rheinpfalz, mit 1500 E.; Ruinen von Sickingens Burg, in welcher er 1523 tödtlich verwundet und gefangen wurde.


Landsturm, das Aufgebot sämmtlicher wehrbarer Mannschaft bis zum 60. Altersjahre.


Landvoigtei, hießen im alten Reich zuletzt noch zwei Bezirke, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, nämlich die L. zu Altdorf in Oberschwaben (jetzt württemberg.) u. die zu Hagenau über 10 elsässische Städte (jetzt franz.).


Landwehr, Theil der bewaffneten Macht eines Landes, der in Friedenszeit nicht unter den Waffen steht, höchstens auf kurze Zeit zu Uebungen einberufen wird, im Kriegsfalle aber einberufen, besoldet und wie das stehende Militär

hieher verlegte Universität kam 1827 nach München. Von 1353 bis 1506 war L. Residenz der Herzoge von Niederbayern. Treffen 21. April 1809.


Landshut, preuß.-schles. Stadt am Bober, mit 5000 E., Leinenindustrie; 1760 Laudons Sieg über Fouqué (s. d.).


Landsknechte (d. h. Bauernbursche, weil aus dem Landvolke geworben) hießen seit Kaiser Max I. die deutschen Fußsoldaten. In Bewaffnung und Taktik waren sie dem schweizer. Fußvolke nachgebildet, mit dem sie in tödtlicher Feindschaft lebten; sie wurden auf eine bestimmte Zeit geworben, mußten Waffen und Kleidung selbst mitbringen u. wurden auf den Artikelbrief (Kriegsgesetz) vereidet. Bis zum 30jährigen Kriege waren sie der Kern des Fußvolkes, die für Sold jedem Potentaten (bei den Franzosen hießen sie Lansquenets) dienten; ihren Kriegsruhm beeinträchtigten sie durch Unbotmäßigkeit, wenn der Sold ausblieb, durch Raublust. Trink- und Spielsucht.


Landskron, böhm. Stadt im Kreise Pardubitz, mit 5100 E., Leinwandfabrikation. – L., franz. Bergfestung im Oberelsaß. 1814 von den Alliirten zusammengeschossen.


Landskrona, schwed. Festung am Sund, mit 4000 E. Hafen, Seehandel.


Landskrone, 1797' hoher Basalt- u. Granitberg bei Görlitz mit den Ruinen einer 1422 zerstörten Raubburg.


Landsmannschaften, jetzt gemeiniglich Corps, waren ursprünglich an den deutschen Universitäten die Verbindungen der Studenten einer Nation od. Gegend zum Zwecke fröhlicher Geselligkeit und des Zusammenhaltes gegenüber den andern Studierenden. Auf diesen L. beruhte großentheils die Poesie des Studentenlebens, die seit dem ersten Viertel dieses Jahrh. immer mehr verschwunden ist und einerseits nur ihre Symbolik, anderseits nur ihre Auswüchse, von denen Zacharias Renommist ein lebensvolles Bild liefert, zurückließ. Namen, die farbigen Mützen und Bänder der alten L. haben sich auf jeder Hochschule ziemlich erhalten, ebenso die Namen der Gesellschaftsobern (Chargirte, Senior, Consenior), ordentlichen Mitglieder (Corpsbursche), außerordentlichen (Mitkneipanten) u. Neueingetretenen (Füchse), aber in ein u. derselben L. finden sich Leute aus allen Gegenden zusammen. Der Seniorenconvent (Vereinigung der Vorstände aller L. einer Hochschule) hat längst aufgehört zu regieren, u. dies wird nicht ersetzt durch die Erlaubniß, nach den Bestimmungen eines besondern Gesetzbuches (Comment) Bier zu trinken, zu singen, zu fechten, Kanonenstiefel zu tragen und auf der Straße durch Schaustellung von Schnittwunden im Gesichte sich lächerlich zu machen. Vgl. Burschenschaft.


Landstände, ursprünglich die Versammlung der Abgeordneten der Stände eines Landes (Adel, Geistlichkeit, Städte, Landvolk), ohne deren Einwilligung der Landesfürst außerhalb seiner eigenen Herrschaften (Domänen) keine neue Steuer erheben und kein neues Gesetz einführen konnte. Die von ihnen bewilligten Steuern wurden gewöhnlich auch von einem Ausschusse verwaltet; auch an der Rechtspflege nahmen sie in einzelnen Beziehungen Antheil und mischten sich überhaupt gerne in alle öffentlichen Angelegenheiten ein, da in der Regel die Gränzen ihrer Befugnisse nicht scharf bestimmt waren. Durch den 30jährigen Krieg hörte ihre Bedeutung in den meisten deutschen Staaten auf, nur in Württemberg erhielt sich ihre volle Wirksamkeit bis 1805. Die neuen L. (Verfassungen, Constitutionen etc.) s. Repräsentativsystem.


Landstuhl, Stadt in der bayer. Rheinpfalz, mit 1500 E.; Ruinen von Sickingens Burg, in welcher er 1523 tödtlich verwundet und gefangen wurde.


Landsturm, das Aufgebot sämmtlicher wehrbarer Mannschaft bis zum 60. Altersjahre.


Landvoigtei, hießen im alten Reich zuletzt noch zwei Bezirke, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, nämlich die L. zu Altdorf in Oberschwaben (jetzt württemberg.) u. die zu Hagenau über 10 elsässische Städte (jetzt franz.).


Landwehr, Theil der bewaffneten Macht eines Landes, der in Friedenszeit nicht unter den Waffen steht, höchstens auf kurze Zeit zu Uebungen einberufen wird, im Kriegsfalle aber einberufen, besoldet und wie das stehende Militär

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[704/0705] hieher verlegte Universität kam 1827 nach München. Von 1353 bis 1506 war L. Residenz der Herzoge von Niederbayern. Treffen 21. April 1809. Landshut, preuß.-schles. Stadt am Bober, mit 5000 E., Leinenindustrie; 1760 Laudons Sieg über Fouqué (s. d.). Landsknechte (d. h. Bauernbursche, weil aus dem Landvolke geworben) hießen seit Kaiser Max I. die deutschen Fußsoldaten. In Bewaffnung und Taktik waren sie dem schweizer. Fußvolke nachgebildet, mit dem sie in tödtlicher Feindschaft lebten; sie wurden auf eine bestimmte Zeit geworben, mußten Waffen und Kleidung selbst mitbringen u. wurden auf den Artikelbrief (Kriegsgesetz) vereidet. Bis zum 30jährigen Kriege waren sie der Kern des Fußvolkes, die für Sold jedem Potentaten (bei den Franzosen hießen sie Lansquenets) dienten; ihren Kriegsruhm beeinträchtigten sie durch Unbotmäßigkeit, wenn der Sold ausblieb, durch Raublust. Trink- und Spielsucht. Landskron, böhm. Stadt im Kreise Pardubitz, mit 5100 E., Leinwandfabrikation. – L., franz. Bergfestung im Oberelsaß. 1814 von den Alliirten zusammengeschossen. Landskrona, schwed. Festung am Sund, mit 4000 E. Hafen, Seehandel. Landskrone, 1797' hoher Basalt- u. Granitberg bei Görlitz mit den Ruinen einer 1422 zerstörten Raubburg. Landsmannschaften, jetzt gemeiniglich Corps, waren ursprünglich an den deutschen Universitäten die Verbindungen der Studenten einer Nation od. Gegend zum Zwecke fröhlicher Geselligkeit und des Zusammenhaltes gegenüber den andern Studierenden. Auf diesen L. beruhte großentheils die Poesie des Studentenlebens, die seit dem ersten Viertel dieses Jahrh. immer mehr verschwunden ist und einerseits nur ihre Symbolik, anderseits nur ihre Auswüchse, von denen Zacharias Renommist ein lebensvolles Bild liefert, zurückließ. Namen, die farbigen Mützen und Bänder der alten L. haben sich auf jeder Hochschule ziemlich erhalten, ebenso die Namen der Gesellschaftsobern (Chargirte, Senior, Consenior), ordentlichen Mitglieder (Corpsbursche), außerordentlichen (Mitkneipanten) u. Neueingetretenen (Füchse), aber in ein u. derselben L. finden sich Leute aus allen Gegenden zusammen. Der Seniorenconvent (Vereinigung der Vorstände aller L. einer Hochschule) hat längst aufgehört zu regieren, u. dies wird nicht ersetzt durch die Erlaubniß, nach den Bestimmungen eines besondern Gesetzbuches (Comment) Bier zu trinken, zu singen, zu fechten, Kanonenstiefel zu tragen und auf der Straße durch Schaustellung von Schnittwunden im Gesichte sich lächerlich zu machen. Vgl. Burschenschaft. Landstände, ursprünglich die Versammlung der Abgeordneten der Stände eines Landes (Adel, Geistlichkeit, Städte, Landvolk), ohne deren Einwilligung der Landesfürst außerhalb seiner eigenen Herrschaften (Domänen) keine neue Steuer erheben und kein neues Gesetz einführen konnte. Die von ihnen bewilligten Steuern wurden gewöhnlich auch von einem Ausschusse verwaltet; auch an der Rechtspflege nahmen sie in einzelnen Beziehungen Antheil und mischten sich überhaupt gerne in alle öffentlichen Angelegenheiten ein, da in der Regel die Gränzen ihrer Befugnisse nicht scharf bestimmt waren. Durch den 30jährigen Krieg hörte ihre Bedeutung in den meisten deutschen Staaten auf, nur in Württemberg erhielt sich ihre volle Wirksamkeit bis 1805. Die neuen L. (Verfassungen, Constitutionen etc.) s. Repräsentativsystem. Landstuhl, Stadt in der bayer. Rheinpfalz, mit 1500 E.; Ruinen von Sickingens Burg, in welcher er 1523 tödtlich verwundet und gefangen wurde. Landsturm, das Aufgebot sämmtlicher wehrbarer Mannschaft bis zum 60. Altersjahre. Landvoigtei, hießen im alten Reich zuletzt noch zwei Bezirke, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, nämlich die L. zu Altdorf in Oberschwaben (jetzt württemberg.) u. die zu Hagenau über 10 elsässische Städte (jetzt franz.). Landwehr, Theil der bewaffneten Macht eines Landes, der in Friedenszeit nicht unter den Waffen steht, höchstens auf kurze Zeit zu Uebungen einberufen wird, im Kriegsfalle aber einberufen, besoldet und wie das stehende Militär

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 704. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/705>, abgerufen am 31.10.2024.