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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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u. mechanischen Gesetzen folgenden Leib einzuwirken vermag. Schon aus dem Wesen der Monaden folgt die Unsterblichkeit der Seele; der Tod ist lediglich der theilweise Verlust von Monaden, aus denen die Leibesmaschine besteht und ein Zurücktreten der Seele in den Zustand vor der Geburt. Gott aber ist der zureichende Grund (d. h. Endzweck) aller Monaden. - Gegen Locke verfocht L. die angebornen Ideen, jedoch in dem Sinne, daß der Geist die Ideen aus sich zu erzeugen vermöge, wie er überhaupt für Hervorbringung aller seiner Gedanken u. sogar der Empfindungen keiner Außendinge bedürfe. Als höchste Erkenntnißprincipien nahm L. an den Satz des Widerspruches, des zureichenden Grundes und den, daß es in der Welt nicht 2 völlig gleiche Dinge gebe. In der Theodicee erläuterte L. seine bekannte Lehre von der besten Welt, näher den Satz, daß keine vollkommenere Welt möglich sei als gerade die vorhandene; aber da er die kirchliche Lehre vom Bösen und Uebel nicht annimmt, scheitert er auch an der Erklärung desselben und verwickelt sich durch seine Unterscheidung von metaphysischem, physischem u. moralischem Uebel nur in noch mehr Widersprüche. Die oft gehörte Behauptung, L. sei Katholik gewesen, hat lediglich den Sinn, daß er in religiösen u. kirchlichen Dingen weiter sah u. unbefangener urtheilte als die meisten Glaubensgenossen seiner Zeit. Er vertheidigte den Katholicismus in dem berühmten Systema theologiae, das nach seinem Tode herauskam (deutsch von L. Doller, 2. Aufl. Mainz 1820) und strebte nach Einigung der Religionsparteien, aber der Grund davon lag in seiner philosophischen Idee von der Kirche Gottes, welche die Geisterwelt zur Harmonie verbinden, somit nicht in Confessionen gespalten sein sollte; auch erkannte er in der röm. Hierarchie das beste Mittel dieser Einigung, war aber nie gesonnen, sich der Autorität der kathol. Kirche zu unterwerfen. - Den subjectiven Idealismus L.ens trieb Berkeley (s. d.) auf die Spitze. Ch. Wolff überarbeitete denselben. Lebensbeschreibung von Guhrauer, Breslau 1842, mit Nachtrag 1846; gesammelte Werke von Dutens, Genf 1768, deutsche Schriften von Guhrauer, Berl. 1838-40, philosoph. von Erdmann, Berlin 1840. Denkmal auf dem Waterlooplatze zu Hannover.


Leibrecht, die nicht erbliche Leihe auf Lebenszeit des Bauern od. des Gutsherrn.


Leibrente (rente viagere), alljährliches Einkommen auf die Dauer des Lebens gegen eine Kapitaleinlage od. Beiträge. Die Größe richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit der Lebensdauer des L.bezügers oder auch einer dritten Person. Die L. ist übertragbar, im Concurs des L.bezügers fällt sie seinen Gläubigern zu. Im Concurs des L.gebers können nur die periodischen Renten (nicht das eingelegte Kapital) u. allfällige Sicherheit dafür gefordert werden. Gewöhnlich bilden die in gleichem Alter und im gleichen Jahre Beigetretenen eine Classe, deren Renten sich durch Absterben der andern Mitglieder vergrößern (Toutinen). Die Unternehmung kann selbstständige Speculation eines Einzelnen oder einer Actiengesellschaft sein od. auf Gegenseitigkeit beruhen, in welch letzterm Fall sie eine organisirte Genossenschaft bildet mit Vorsteherschaft, Generalversammlung, Agenten, Statuten und Domicil. Die neuere Zeit ist sehr erfinderisch in mancherlei derartigen Gestaltungen.


Leibzins, des Leibeigenen an seinen Grundherrn, unterschieden vom Grundzins.


Leibzucht, Verpfründungsvertrag, um gegen Hingabe eines Kapitals das Recht auf persönlichen Lebensunterhalt u. Pflege bis zum Tode zu erhalten. Meistens bei Gutsabtretungen das Gedinge über Altentheil, Auszug, Großvaterrecht, das, wenn es in einem besondern Wohngebäude und Gutstheile besteht, L.kathe heißt.


Leicester (Lestr), Grafschaft in Mittelengland, mit Ackerbau, trefflicher Viehzucht, Steinkohlenbergwerken, 38 #M. groß. mit 235000 E. Hauptstadt L., am Soar u. dem L.kanale. mit 60000 E., großartiger Fabrikation von wollenen Strümpfen, Mützen, Hosenzeugen etc. Von L. führte die Familie Dudley, dann Sidney, gegenwärtig Townhend den Pairstitel.


Leicester, Robert Dudley, Graf von, geb. 1531, Sohn des Herzogs von

u. mechanischen Gesetzen folgenden Leib einzuwirken vermag. Schon aus dem Wesen der Monaden folgt die Unsterblichkeit der Seele; der Tod ist lediglich der theilweise Verlust von Monaden, aus denen die Leibesmaschine besteht und ein Zurücktreten der Seele in den Zustand vor der Geburt. Gott aber ist der zureichende Grund (d. h. Endzweck) aller Monaden. – Gegen Locke verfocht L. die angebornen Ideen, jedoch in dem Sinne, daß der Geist die Ideen aus sich zu erzeugen vermöge, wie er überhaupt für Hervorbringung aller seiner Gedanken u. sogar der Empfindungen keiner Außendinge bedürfe. Als höchste Erkenntnißprincipien nahm L. an den Satz des Widerspruches, des zureichenden Grundes und den, daß es in der Welt nicht 2 völlig gleiche Dinge gebe. In der Theodicee erläuterte L. seine bekannte Lehre von der besten Welt, näher den Satz, daß keine vollkommenere Welt möglich sei als gerade die vorhandene; aber da er die kirchliche Lehre vom Bösen und Uebel nicht annimmt, scheitert er auch an der Erklärung desselben und verwickelt sich durch seine Unterscheidung von metaphysischem, physischem u. moralischem Uebel nur in noch mehr Widersprüche. Die oft gehörte Behauptung, L. sei Katholik gewesen, hat lediglich den Sinn, daß er in religiösen u. kirchlichen Dingen weiter sah u. unbefangener urtheilte als die meisten Glaubensgenossen seiner Zeit. Er vertheidigte den Katholicismus in dem berühmten Systema theologiae, das nach seinem Tode herauskam (deutsch von L. Doller, 2. Aufl. Mainz 1820) und strebte nach Einigung der Religionsparteien, aber der Grund davon lag in seiner philosophischen Idee von der Kirche Gottes, welche die Geisterwelt zur Harmonie verbinden, somit nicht in Confessionen gespalten sein sollte; auch erkannte er in der röm. Hierarchie das beste Mittel dieser Einigung, war aber nie gesonnen, sich der Autorität der kathol. Kirche zu unterwerfen. – Den subjectiven Idealismus L.ens trieb Berkeley (s. d.) auf die Spitze. Ch. Wolff überarbeitete denselben. Lebensbeschreibung von Guhrauer, Breslau 1842, mit Nachtrag 1846; gesammelte Werke von Dutens, Genf 1768, deutsche Schriften von Guhrauer, Berl. 1838–40, philosoph. von Erdmann, Berlin 1840. Denkmal auf dem Waterlooplatze zu Hannover.


Leibrecht, die nicht erbliche Leihe auf Lebenszeit des Bauern od. des Gutsherrn.


Leibrente (rente viagère), alljährliches Einkommen auf die Dauer des Lebens gegen eine Kapitaleinlage od. Beiträge. Die Größe richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit der Lebensdauer des L.bezügers oder auch einer dritten Person. Die L. ist übertragbar, im Concurs des L.bezügers fällt sie seinen Gläubigern zu. Im Concurs des L.gebers können nur die periodischen Renten (nicht das eingelegte Kapital) u. allfällige Sicherheit dafür gefordert werden. Gewöhnlich bilden die in gleichem Alter und im gleichen Jahre Beigetretenen eine Classe, deren Renten sich durch Absterben der andern Mitglieder vergrößern (Toutinen). Die Unternehmung kann selbstständige Speculation eines Einzelnen oder einer Actiengesellschaft sein od. auf Gegenseitigkeit beruhen, in welch letzterm Fall sie eine organisirte Genossenschaft bildet mit Vorsteherschaft, Generalversammlung, Agenten, Statuten und Domicil. Die neuere Zeit ist sehr erfinderisch in mancherlei derartigen Gestaltungen.


Leibzins, des Leibeigenen an seinen Grundherrn, unterschieden vom Grundzins.


Leibzucht, Verpfründungsvertrag, um gegen Hingabe eines Kapitals das Recht auf persönlichen Lebensunterhalt u. Pflege bis zum Tode zu erhalten. Meistens bei Gutsabtretungen das Gedinge über Altentheil, Auszug, Großvaterrecht, das, wenn es in einem besondern Wohngebäude und Gutstheile besteht, L.kathe heißt.


Leicester (Lestr), Grafschaft in Mittelengland, mit Ackerbau, trefflicher Viehzucht, Steinkohlenbergwerken, 38 □M. groß. mit 235000 E. Hauptstadt L., am Soar u. dem L.kanale. mit 60000 E., großartiger Fabrikation von wollenen Strümpfen, Mützen, Hosenzeugen etc. Von L. führte die Familie Dudley, dann Sidney, gegenwärtig Townhend den Pairstitel.


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[735/0736] u. mechanischen Gesetzen folgenden Leib einzuwirken vermag. Schon aus dem Wesen der Monaden folgt die Unsterblichkeit der Seele; der Tod ist lediglich der theilweise Verlust von Monaden, aus denen die Leibesmaschine besteht und ein Zurücktreten der Seele in den Zustand vor der Geburt. Gott aber ist der zureichende Grund (d. h. Endzweck) aller Monaden. – Gegen Locke verfocht L. die angebornen Ideen, jedoch in dem Sinne, daß der Geist die Ideen aus sich zu erzeugen vermöge, wie er überhaupt für Hervorbringung aller seiner Gedanken u. sogar der Empfindungen keiner Außendinge bedürfe. Als höchste Erkenntnißprincipien nahm L. an den Satz des Widerspruches, des zureichenden Grundes und den, daß es in der Welt nicht 2 völlig gleiche Dinge gebe. In der Theodicee erläuterte L. seine bekannte Lehre von der besten Welt, näher den Satz, daß keine vollkommenere Welt möglich sei als gerade die vorhandene; aber da er die kirchliche Lehre vom Bösen und Uebel nicht annimmt, scheitert er auch an der Erklärung desselben und verwickelt sich durch seine Unterscheidung von metaphysischem, physischem u. moralischem Uebel nur in noch mehr Widersprüche. Die oft gehörte Behauptung, L. sei Katholik gewesen, hat lediglich den Sinn, daß er in religiösen u. kirchlichen Dingen weiter sah u. unbefangener urtheilte als die meisten Glaubensgenossen seiner Zeit. Er vertheidigte den Katholicismus in dem berühmten Systema theologiae, das nach seinem Tode herauskam (deutsch von L. Doller, 2. Aufl. Mainz 1820) und strebte nach Einigung der Religionsparteien, aber der Grund davon lag in seiner philosophischen Idee von der Kirche Gottes, welche die Geisterwelt zur Harmonie verbinden, somit nicht in Confessionen gespalten sein sollte; auch erkannte er in der röm. Hierarchie das beste Mittel dieser Einigung, war aber nie gesonnen, sich der Autorität der kathol. Kirche zu unterwerfen. – Den subjectiven Idealismus L.ens trieb Berkeley (s. d.) auf die Spitze. Ch. Wolff überarbeitete denselben. Lebensbeschreibung von Guhrauer, Breslau 1842, mit Nachtrag 1846; gesammelte Werke von Dutens, Genf 1768, deutsche Schriften von Guhrauer, Berl. 1838–40, philosoph. von Erdmann, Berlin 1840. Denkmal auf dem Waterlooplatze zu Hannover. Leibrecht, die nicht erbliche Leihe auf Lebenszeit des Bauern od. des Gutsherrn. Leibrente (rente viagère), alljährliches Einkommen auf die Dauer des Lebens gegen eine Kapitaleinlage od. Beiträge. Die Größe richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit der Lebensdauer des L.bezügers oder auch einer dritten Person. Die L. ist übertragbar, im Concurs des L.bezügers fällt sie seinen Gläubigern zu. Im Concurs des L.gebers können nur die periodischen Renten (nicht das eingelegte Kapital) u. allfällige Sicherheit dafür gefordert werden. Gewöhnlich bilden die in gleichem Alter und im gleichen Jahre Beigetretenen eine Classe, deren Renten sich durch Absterben der andern Mitglieder vergrößern (Toutinen). Die Unternehmung kann selbstständige Speculation eines Einzelnen oder einer Actiengesellschaft sein od. auf Gegenseitigkeit beruhen, in welch letzterm Fall sie eine organisirte Genossenschaft bildet mit Vorsteherschaft, Generalversammlung, Agenten, Statuten und Domicil. Die neuere Zeit ist sehr erfinderisch in mancherlei derartigen Gestaltungen. Leibzins, des Leibeigenen an seinen Grundherrn, unterschieden vom Grundzins. Leibzucht, Verpfründungsvertrag, um gegen Hingabe eines Kapitals das Recht auf persönlichen Lebensunterhalt u. Pflege bis zum Tode zu erhalten. Meistens bei Gutsabtretungen das Gedinge über Altentheil, Auszug, Großvaterrecht, das, wenn es in einem besondern Wohngebäude und Gutstheile besteht, L.kathe heißt. Leicester (Lestr), Grafschaft in Mittelengland, mit Ackerbau, trefflicher Viehzucht, Steinkohlenbergwerken, 38 □M. groß. mit 235000 E. Hauptstadt L., am Soar u. dem L.kanale. mit 60000 E., großartiger Fabrikation von wollenen Strümpfen, Mützen, Hosenzeugen etc. Von L. führte die Familie Dudley, dann Sidney, gegenwärtig Townhend den Pairstitel. Leicester, Robert Dudley, Graf von, geb. 1531, Sohn des Herzogs von

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 735. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/736>, abgerufen am 23.11.2024.