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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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von dessen Regierungsantritt. 26. Febr. 747 v. Chr., eine Aera (Zeitrechnung) datirte, die im Morgenlande ziemlich allgemein wurde. Ein Jahr derselben hatte 365 Tage, der Monat 30 Tage, daher das Jahr am Schlusse 5 Schalttage.


Nachahmung, Imitation, in der Musik Wiederholung desselben Satzes von einer oder mehren andern fremden Stimmen.


Nachbarrecht, der volle Besitz der Gemeindebürgerrechte in einem Dorfe.


Nachdruck, die Vervielfachung einer Schrift, musikalischen Composition, Zeichnung durch einen Unberechtigten; früher konnte sich der Schriftsteller od. Verleger gegen den N. nur durch besondere Privilegien schützen, jetzt geschieht dies in den meisten Staaten, auch in Deutschland, durch die Gesetzgebung.


Nachdunkeln, bei der Oelmalerei das Dunkelwerden einzelner Farben od. des ganzen Bildes, ein Fehler, der mehr oder weniger bei allen Gemälden eintritt.


Nacheile, vor Zeiten die Verfolgung flüchtiger Verbrecher von Seiten der Gemeinde.


Nachfolge Christi, s. Thomas a Kempis.


Nachgeboren, ein nach dem Tode des Vaters gebornes Kind, gewöhnlich jedoch ein später gebornes, im Gegensatz zum Erstgebornen. In Ländern, wo das Erstgeburtsrecht gilt, sind die Nachgebornen in der Regel von dem Erbe der unbeweglichen Güter ausgeschlossen, hingegen erben sie von den beweglichen wie der Erstgeborne, oder doch einen für ihr Fortkommen genügenden Antheil.


Nachgeburt, die Hüllen des Fötus, die nach der Geburt abgehen; s. Fötus und Geburt.


Nachschlag, musikalische Verzierung, bestehend in einem oder mehren Nebentönen (gewöhnlich durch kleinere Noten bezeichnet), welche einem Haupttone der Melodie angehängt und mit diesem zusammengeschleift werden.


Nachspiel, kleineres Drama, Operette, Vaudeville, das nach dem Schlusse eines größeren Stückes gespielt wird, manchmal mit diesem in einem inneren Zusammenhange stehend.


Nachitschewan, Nakitschewan, Stadt oberhalb Asow am Don, 1780 von Armeniern angelegt, Sitz eines armen. Patriarchen, hat 12600 E., Seide-, Baumwolle- u. Lederfabriken, bedeutenden Handel. Vgl. Nachtschiwan.


Nachklage, fast was Widerklage, kommt aber erst nach Beendigung der Vorklage zur Behandlung.


Nacht, im astronomischen Sinne: die Zeit vom Untergange der Sonne bis zu ihrem Wiederaufgange. Gleichbleibend ist ihre Dauer allein unter dem Aequator, beständig 12 St. (beständige Tag- u. Nachtgleiche), und unter den Polen, wo sie beständig ein halbes Jahr beträgt und wo ein 1/2jahrlanger Tag ihr folgt. Vom Aequator entfernt ist ihre Dauer verschieden theils nach der Jahreszeit, theils nach der größeren od. geringeren geographischen Breite eines Ortes. Eine Tag- u. N. gleiche findet hier nur 2mal im Jahre statt, wenn nämlich die Sonne in den Aequator tritt. am 21. März und 23. Septbr. Die kürzeste N. ist zur Zeit der Sommersonnenwende, 21. Juni, die längste bei der Wintersonnenwende, 21. Dez. Diese Verschiedenheit in der Dauer der Nächte ist um so größer, je näher den Polen zu ein Ort liegt, was in dem Maße zunimmt, daß innerhalb der Polarzone die Nächte der Winter Tage, Wochen und Monate lang dauern, je nachdem der Ort näher dem Pole liegt, welchen Winternächten dann eben so lange Tage im Sommer folgen.


Nachtfalter oder Spinner (Bombyces), bilden eine Unterordnung der Schmetterlinge, wohin alle diejenigen gehören, welche nur Nachts fliegen, am Tage ruhig sitzen. Die Flügel sind in der Ruhe horizontal oder dachförmig, die Fühler bei den Männchen kammförmig, bei den Weibchen meistens borstenförmig; die Puppen in einem dichten Gespinnste. Hieher gehören die Gattungen: Nachtpfau (s. d.), Seidenfalter (s. d.), Dickleiber (s. d.); ferner die Gattung Sericaria: die Nonne (S. monacha), Raupe auf Apfelbäumen, Kiefern, sehr schädlich; der Großkopf (S. dispar), die Raupe besonders den Obstbäumen schädlich; der

von dessen Regierungsantritt. 26. Febr. 747 v. Chr., eine Aera (Zeitrechnung) datirte, die im Morgenlande ziemlich allgemein wurde. Ein Jahr derselben hatte 365 Tage, der Monat 30 Tage, daher das Jahr am Schlusse 5 Schalttage.


Nachahmung, Imitation, in der Musik Wiederholung desselben Satzes von einer oder mehren andern fremden Stimmen.


Nachbarrecht, der volle Besitz der Gemeindebürgerrechte in einem Dorfe.


Nachdruck, die Vervielfachung einer Schrift, musikalischen Composition, Zeichnung durch einen Unberechtigten; früher konnte sich der Schriftsteller od. Verleger gegen den N. nur durch besondere Privilegien schützen, jetzt geschieht dies in den meisten Staaten, auch in Deutschland, durch die Gesetzgebung.


Nachdunkeln, bei der Oelmalerei das Dunkelwerden einzelner Farben od. des ganzen Bildes, ein Fehler, der mehr oder weniger bei allen Gemälden eintritt.


Nacheile, vor Zeiten die Verfolgung flüchtiger Verbrecher von Seiten der Gemeinde.


Nachfolge Christi, s. Thomas a Kempis.


Nachgeboren, ein nach dem Tode des Vaters gebornes Kind, gewöhnlich jedoch ein später gebornes, im Gegensatz zum Erstgebornen. In Ländern, wo das Erstgeburtsrecht gilt, sind die Nachgebornen in der Regel von dem Erbe der unbeweglichen Güter ausgeschlossen, hingegen erben sie von den beweglichen wie der Erstgeborne, oder doch einen für ihr Fortkommen genügenden Antheil.


Nachgeburt, die Hüllen des Fötus, die nach der Geburt abgehen; s. Fötus und Geburt.


Nachschlag, musikalische Verzierung, bestehend in einem oder mehren Nebentönen (gewöhnlich durch kleinere Noten bezeichnet), welche einem Haupttone der Melodie angehängt und mit diesem zusammengeschleift werden.


Nachspiel, kleineres Drama, Operette, Vaudeville, das nach dem Schlusse eines größeren Stückes gespielt wird, manchmal mit diesem in einem inneren Zusammenhange stehend.


Nachitschewan, Nakitschewan, Stadt oberhalb Asow am Don, 1780 von Armeniern angelegt, Sitz eines armen. Patriarchen, hat 12600 E., Seide-, Baumwolle- u. Lederfabriken, bedeutenden Handel. Vgl. Nachtschiwan.


Nachklage, fast was Widerklage, kommt aber erst nach Beendigung der Vorklage zur Behandlung.


Nacht, im astronomischen Sinne: die Zeit vom Untergange der Sonne bis zu ihrem Wiederaufgange. Gleichbleibend ist ihre Dauer allein unter dem Aequator, beständig 12 St. (beständige Tag- u. Nachtgleiche), und unter den Polen, wo sie beständig ein halbes Jahr beträgt und wo ein 1/2jahrlanger Tag ihr folgt. Vom Aequator entfernt ist ihre Dauer verschieden theils nach der Jahreszeit, theils nach der größeren od. geringeren geographischen Breite eines Ortes. Eine Tag- u. N. gleiche findet hier nur 2mal im Jahre statt, wenn nämlich die Sonne in den Aequator tritt. am 21. März und 23. Septbr. Die kürzeste N. ist zur Zeit der Sommersonnenwende, 21. Juni, die längste bei der Wintersonnenwende, 21. Dez. Diese Verschiedenheit in der Dauer der Nächte ist um so größer, je näher den Polen zu ein Ort liegt, was in dem Maße zunimmt, daß innerhalb der Polarzone die Nächte der Winter Tage, Wochen und Monate lang dauern, je nachdem der Ort näher dem Pole liegt, welchen Winternächten dann eben so lange Tage im Sommer folgen.


Nachtfalter oder Spinner (Bombyces), bilden eine Unterordnung der Schmetterlinge, wohin alle diejenigen gehören, welche nur Nachts fliegen, am Tage ruhig sitzen. Die Flügel sind in der Ruhe horizontal oder dachförmig, die Fühler bei den Männchen kammförmig, bei den Weibchen meistens borstenförmig; die Puppen in einem dichten Gespinnste. Hieher gehören die Gattungen: Nachtpfau (s. d.), Seidenfalter (s. d.), Dickleiber (s. d.); ferner die Gattung Sericaria: die Nonne (S. monacha), Raupe auf Apfelbäumen, Kiefern, sehr schädlich; der Großkopf (S. dispar), die Raupe besonders den Obstbäumen schädlich; der

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[281/0282] von dessen Regierungsantritt. 26. Febr. 747 v. Chr., eine Aera (Zeitrechnung) datirte, die im Morgenlande ziemlich allgemein wurde. Ein Jahr derselben hatte 365 Tage, der Monat 30 Tage, daher das Jahr am Schlusse 5 Schalttage. Nachahmung, Imitation, in der Musik Wiederholung desselben Satzes von einer oder mehren andern fremden Stimmen. Nachbarrecht, der volle Besitz der Gemeindebürgerrechte in einem Dorfe. Nachdruck, die Vervielfachung einer Schrift, musikalischen Composition, Zeichnung durch einen Unberechtigten; früher konnte sich der Schriftsteller od. Verleger gegen den N. nur durch besondere Privilegien schützen, jetzt geschieht dies in den meisten Staaten, auch in Deutschland, durch die Gesetzgebung. Nachdunkeln, bei der Oelmalerei das Dunkelwerden einzelner Farben od. des ganzen Bildes, ein Fehler, der mehr oder weniger bei allen Gemälden eintritt. Nacheile, vor Zeiten die Verfolgung flüchtiger Verbrecher von Seiten der Gemeinde. Nachfolge Christi, s. Thomas a Kempis. Nachgeboren, ein nach dem Tode des Vaters gebornes Kind, gewöhnlich jedoch ein später gebornes, im Gegensatz zum Erstgebornen. In Ländern, wo das Erstgeburtsrecht gilt, sind die Nachgebornen in der Regel von dem Erbe der unbeweglichen Güter ausgeschlossen, hingegen erben sie von den beweglichen wie der Erstgeborne, oder doch einen für ihr Fortkommen genügenden Antheil. Nachgeburt, die Hüllen des Fötus, die nach der Geburt abgehen; s. Fötus und Geburt. Nachschlag, musikalische Verzierung, bestehend in einem oder mehren Nebentönen (gewöhnlich durch kleinere Noten bezeichnet), welche einem Haupttone der Melodie angehängt und mit diesem zusammengeschleift werden. Nachspiel, kleineres Drama, Operette, Vaudeville, das nach dem Schlusse eines größeren Stückes gespielt wird, manchmal mit diesem in einem inneren Zusammenhange stehend. Nachitschewan, Nakitschewan, Stadt oberhalb Asow am Don, 1780 von Armeniern angelegt, Sitz eines armen. Patriarchen, hat 12600 E., Seide-, Baumwolle- u. Lederfabriken, bedeutenden Handel. Vgl. Nachtschiwan. Nachklage, fast was Widerklage, kommt aber erst nach Beendigung der Vorklage zur Behandlung. Nacht, im astronomischen Sinne: die Zeit vom Untergange der Sonne bis zu ihrem Wiederaufgange. Gleichbleibend ist ihre Dauer allein unter dem Aequator, beständig 12 St. (beständige Tag- u. Nachtgleiche), und unter den Polen, wo sie beständig ein halbes Jahr beträgt und wo ein 1/2jahrlanger Tag ihr folgt. Vom Aequator entfernt ist ihre Dauer verschieden theils nach der Jahreszeit, theils nach der größeren od. geringeren geographischen Breite eines Ortes. Eine Tag- u. N. gleiche findet hier nur 2mal im Jahre statt, wenn nämlich die Sonne in den Aequator tritt. am 21. März und 23. Septbr. Die kürzeste N. ist zur Zeit der Sommersonnenwende, 21. Juni, die längste bei der Wintersonnenwende, 21. Dez. Diese Verschiedenheit in der Dauer der Nächte ist um so größer, je näher den Polen zu ein Ort liegt, was in dem Maße zunimmt, daß innerhalb der Polarzone die Nächte der Winter Tage, Wochen und Monate lang dauern, je nachdem der Ort näher dem Pole liegt, welchen Winternächten dann eben so lange Tage im Sommer folgen. Nachtfalter oder Spinner (Bombyces), bilden eine Unterordnung der Schmetterlinge, wohin alle diejenigen gehören, welche nur Nachts fliegen, am Tage ruhig sitzen. Die Flügel sind in der Ruhe horizontal oder dachförmig, die Fühler bei den Männchen kammförmig, bei den Weibchen meistens borstenförmig; die Puppen in einem dichten Gespinnste. Hieher gehören die Gattungen: Nachtpfau (s. d.), Seidenfalter (s. d.), Dickleiber (s. d.); ferner die Gattung Sericaria: die Nonne (S. monacha), Raupe auf Apfelbäumen, Kiefern, sehr schädlich; der Großkopf (S. dispar), die Raupe besonders den Obstbäumen schädlich; der

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/282>, abgerufen am 24.11.2024.