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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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Wladislaw III. (1434-44) schlug das Heer des deutschen Ordens in Livland, blieb aber 1444 bei Varna; Kasimir IV. (1446-92) gewann die Oberherrlichkeit über Westpreußen, Sigismund I. (1506-46) die Oberlehensherrlichkeit über Ostpreußen, Sigismund II. (1546 bis 1572) brachte 1558 Livland wieder zu Lithauen und machte 1561 Kurland zum poln. Lehen. Mit Sigismund II. erlosch 1572 der Stamm der Jagellonen u. P. wurde förmliches Wahlreich; einheimische u. auswärtige Große strebten nach der Krone, es bildeten sich Parteien unter den Häuptern des mächtigen Adels, zu denen sich der niedere schaarte, je nachdem er bezahlt wurde; es trat eine Corruption ein, welche den Staat ruiniren mußte, was König Johann II. Kasimir (1648-72) dem Reichstage in einer merkwürdigen Rede voraussagte. Die Ausbildung der neuen Kriegskunst verminderte zugleich die Bedeutung der poln. Reiterei und schon 1655 siegten die Schweden Karl Gustavs vor Warschau; P. wurde zwar durch die allgemeine Erhebung des Adels noch gerettet, verlor aber Livland und Esthland an Schweden u. die Kosaken fielen zu Rußland ab, welches Smolensk, Kiew u. die Ukraine jenseits des Dnieprs 1667 eroberte; diese Verluste ersetzte auch der Ruhm des tapfern Joh. Sobieski (1674 bis 1696) nicht. Dagegen setzte der Adel unter Johann II. Kasimir das Liberum Veto durch, dem gemäß Einstimmigkeit zu jedem Beschlusse des Reichstags erfordert wurde, jeder Landbote also eine Beschlußfassung verhindern konnte. Gegen diese unsinnige Bestimmung konnte nur der Bürgerkrieg etwas durchsetzen, und dieser wurde gesetzlich durch das Recht der Föderation, d. h. das Recht einer Partei sich zum bewaffneten Widerstande gegen die andere zu organisiren. Daß unter solchen Verhältnissen keine Seemacht zu Stande kam und eben so wenig eine reguläre Landmacht aufgestellt wurde, daß die Gränzen ohne Festungen blieben, ist natürlich; eben so wenig konnte der Bürgerstand od. die leibeigenen Bauern emporkommen, und nur die Juden (1/2 Mill. stark), die alle Schenken und Branntweinbrennereien pachteten u. alle kleinen und großen Geldgeschäfte machten, gediehen bei einem solchen Staatswesen. Nach Sobieskys Tode setzte Kurfürst August II. von Sachsen seine Wahl durch Bestechung durch und verwickelte P. in den Nordischen Krieg (s. d.); ihn vertrieb der siegreiche Schwedenkönig Karl XII., der den Stanislaus Leszcynski einsetzte; der Sieg der russ. Waffen hob aber 1709 August II. wieder auf den poln. Thron, dem 1733 sein Sohn August III. mit Hilfe Rußlands folgte. Unter diesem erneuerten sich die Unruhen wegen der Dissidenten, d. h. der Nichtkatholiken in P., welche 1573 alle staatsbürgerlichen Rechte mit den Katholiken erhalten hatten, die ihnen 1587, 1717 und zuletzt 1736 sehr geschmälert wurden. Nach Augusts III. Tode ließ Katharina russ. Truppen in P. einmarschiren, angeblich um die Freiheit der Königswahl zu schützen u. sie setzte auf diese Weise einen ihrer ehemaligen Liebhaber, den Grafen Stanislaus Poniatowski auf den Thron, räumte aber P. nicht mehr. Die Unruhen in der Dissidentenfrage erneuerten sich auf ihren Antrieb und 1767 bildeten die Dissidenten eine Conföderation unter russ. Schutze, der sich andere kleinere Conföderationen verschiedener Art anschlossen. Auf dem Reichstag von 1768 erschien der russ. Gesandte Repnin mit Truppen, ließ widersprechende Magnaten aufheben und nach Sibirien abführen, u. nöthigte den Reichstag die Rechte der Dissidenten wiederherzustellen. Die russ. Truppen blieben aber dennoch u. Repnin fand mehr käufliche Werkzeuge unter dem Adel als er bedurfte, um eine fortwährende Gährung zu unterhalten. 1769 bildete sich die Generalconföderation zu Bar zur Behauptung der poln. Selbständigkeit, aber sie war trotz heldenmüthiger vereinzelter Anstrengungen nicht im Stande, 30000 Russen hinauszuwerfen, weil das gemeine Volk unthätig blieb. Während dessen setzte sich Oesterreich wieder in den Besitz der Zipser Städte, die König Sigmund von Ungarn im 15. Jahrh. an P. verpfändet hatte, und Rußland und Preußen machten einen Bund zur Theilung P.s, dem zuletzt auch Oesterreich

Wladislaw III. (1434–44) schlug das Heer des deutschen Ordens in Livland, blieb aber 1444 bei Varna; Kasimir IV. (1446–92) gewann die Oberherrlichkeit über Westpreußen, Sigismund I. (1506–46) die Oberlehensherrlichkeit über Ostpreußen, Sigismund II. (1546 bis 1572) brachte 1558 Livland wieder zu Lithauen und machte 1561 Kurland zum poln. Lehen. Mit Sigismund II. erlosch 1572 der Stamm der Jagellonen u. P. wurde förmliches Wahlreich; einheimische u. auswärtige Große strebten nach der Krone, es bildeten sich Parteien unter den Häuptern des mächtigen Adels, zu denen sich der niedere schaarte, je nachdem er bezahlt wurde; es trat eine Corruption ein, welche den Staat ruiniren mußte, was König Johann II. Kasimir (1648–72) dem Reichstage in einer merkwürdigen Rede voraussagte. Die Ausbildung der neuen Kriegskunst verminderte zugleich die Bedeutung der poln. Reiterei und schon 1655 siegten die Schweden Karl Gustavs vor Warschau; P. wurde zwar durch die allgemeine Erhebung des Adels noch gerettet, verlor aber Livland und Esthland an Schweden u. die Kosaken fielen zu Rußland ab, welches Smolensk, Kiew u. die Ukraine jenseits des Dnieprs 1667 eroberte; diese Verluste ersetzte auch der Ruhm des tapfern Joh. Sobieski (1674 bis 1696) nicht. Dagegen setzte der Adel unter Johann II. Kasimir das Liberum Veto durch, dem gemäß Einstimmigkeit zu jedem Beschlusse des Reichstags erfordert wurde, jeder Landbote also eine Beschlußfassung verhindern konnte. Gegen diese unsinnige Bestimmung konnte nur der Bürgerkrieg etwas durchsetzen, und dieser wurde gesetzlich durch das Recht der Föderation, d. h. das Recht einer Partei sich zum bewaffneten Widerstande gegen die andere zu organisiren. Daß unter solchen Verhältnissen keine Seemacht zu Stande kam und eben so wenig eine reguläre Landmacht aufgestellt wurde, daß die Gränzen ohne Festungen blieben, ist natürlich; eben so wenig konnte der Bürgerstand od. die leibeigenen Bauern emporkommen, und nur die Juden (1/2 Mill. stark), die alle Schenken und Branntweinbrennereien pachteten u. alle kleinen und großen Geldgeschäfte machten, gediehen bei einem solchen Staatswesen. Nach Sobieskys Tode setzte Kurfürst August II. von Sachsen seine Wahl durch Bestechung durch und verwickelte P. in den Nordischen Krieg (s. d.); ihn vertrieb der siegreiche Schwedenkönig Karl XII., der den Stanislaus Leszcynski einsetzte; der Sieg der russ. Waffen hob aber 1709 August II. wieder auf den poln. Thron, dem 1733 sein Sohn August III. mit Hilfe Rußlands folgte. Unter diesem erneuerten sich die Unruhen wegen der Dissidenten, d. h. der Nichtkatholiken in P., welche 1573 alle staatsbürgerlichen Rechte mit den Katholiken erhalten hatten, die ihnen 1587, 1717 und zuletzt 1736 sehr geschmälert wurden. Nach Augusts III. Tode ließ Katharina russ. Truppen in P. einmarschiren, angeblich um die Freiheit der Königswahl zu schützen u. sie setzte auf diese Weise einen ihrer ehemaligen Liebhaber, den Grafen Stanislaus Poniatowski auf den Thron, räumte aber P. nicht mehr. Die Unruhen in der Dissidentenfrage erneuerten sich auf ihren Antrieb und 1767 bildeten die Dissidenten eine Conföderation unter russ. Schutze, der sich andere kleinere Conföderationen verschiedener Art anschlossen. Auf dem Reichstag von 1768 erschien der russ. Gesandte Repnin mit Truppen, ließ widersprechende Magnaten aufheben und nach Sibirien abführen, u. nöthigte den Reichstag die Rechte der Dissidenten wiederherzustellen. Die russ. Truppen blieben aber dennoch u. Repnin fand mehr käufliche Werkzeuge unter dem Adel als er bedurfte, um eine fortwährende Gährung zu unterhalten. 1769 bildete sich die Generalconföderation zu Bar zur Behauptung der poln. Selbständigkeit, aber sie war trotz heldenmüthiger vereinzelter Anstrengungen nicht im Stande, 30000 Russen hinauszuwerfen, weil das gemeine Volk unthätig blieb. Während dessen setzte sich Oesterreich wieder in den Besitz der Zipser Städte, die König Sigmund von Ungarn im 15. Jahrh. an P. verpfändet hatte, und Rußland und Preußen machten einen Bund zur Theilung P.s, dem zuletzt auch Oesterreich

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[572/0573] Wladislaw III. (1434–44) schlug das Heer des deutschen Ordens in Livland, blieb aber 1444 bei Varna; Kasimir IV. (1446–92) gewann die Oberherrlichkeit über Westpreußen, Sigismund I. (1506–46) die Oberlehensherrlichkeit über Ostpreußen, Sigismund II. (1546 bis 1572) brachte 1558 Livland wieder zu Lithauen und machte 1561 Kurland zum poln. Lehen. Mit Sigismund II. erlosch 1572 der Stamm der Jagellonen u. P. wurde förmliches Wahlreich; einheimische u. auswärtige Große strebten nach der Krone, es bildeten sich Parteien unter den Häuptern des mächtigen Adels, zu denen sich der niedere schaarte, je nachdem er bezahlt wurde; es trat eine Corruption ein, welche den Staat ruiniren mußte, was König Johann II. Kasimir (1648–72) dem Reichstage in einer merkwürdigen Rede voraussagte. Die Ausbildung der neuen Kriegskunst verminderte zugleich die Bedeutung der poln. Reiterei und schon 1655 siegten die Schweden Karl Gustavs vor Warschau; P. wurde zwar durch die allgemeine Erhebung des Adels noch gerettet, verlor aber Livland und Esthland an Schweden u. die Kosaken fielen zu Rußland ab, welches Smolensk, Kiew u. die Ukraine jenseits des Dnieprs 1667 eroberte; diese Verluste ersetzte auch der Ruhm des tapfern Joh. Sobieski (1674 bis 1696) nicht. Dagegen setzte der Adel unter Johann II. Kasimir das Liberum Veto durch, dem gemäß Einstimmigkeit zu jedem Beschlusse des Reichstags erfordert wurde, jeder Landbote also eine Beschlußfassung verhindern konnte. Gegen diese unsinnige Bestimmung konnte nur der Bürgerkrieg etwas durchsetzen, und dieser wurde gesetzlich durch das Recht der Föderation, d. h. das Recht einer Partei sich zum bewaffneten Widerstande gegen die andere zu organisiren. Daß unter solchen Verhältnissen keine Seemacht zu Stande kam und eben so wenig eine reguläre Landmacht aufgestellt wurde, daß die Gränzen ohne Festungen blieben, ist natürlich; eben so wenig konnte der Bürgerstand od. die leibeigenen Bauern emporkommen, und nur die Juden (1/2 Mill. stark), die alle Schenken und Branntweinbrennereien pachteten u. alle kleinen und großen Geldgeschäfte machten, gediehen bei einem solchen Staatswesen. Nach Sobieskys Tode setzte Kurfürst August II. von Sachsen seine Wahl durch Bestechung durch und verwickelte P. in den Nordischen Krieg (s. d.); ihn vertrieb der siegreiche Schwedenkönig Karl XII., der den Stanislaus Leszcynski einsetzte; der Sieg der russ. Waffen hob aber 1709 August II. wieder auf den poln. Thron, dem 1733 sein Sohn August III. mit Hilfe Rußlands folgte. Unter diesem erneuerten sich die Unruhen wegen der Dissidenten, d. h. der Nichtkatholiken in P., welche 1573 alle staatsbürgerlichen Rechte mit den Katholiken erhalten hatten, die ihnen 1587, 1717 und zuletzt 1736 sehr geschmälert wurden. Nach Augusts III. Tode ließ Katharina russ. Truppen in P. einmarschiren, angeblich um die Freiheit der Königswahl zu schützen u. sie setzte auf diese Weise einen ihrer ehemaligen Liebhaber, den Grafen Stanislaus Poniatowski auf den Thron, räumte aber P. nicht mehr. Die Unruhen in der Dissidentenfrage erneuerten sich auf ihren Antrieb und 1767 bildeten die Dissidenten eine Conföderation unter russ. Schutze, der sich andere kleinere Conföderationen verschiedener Art anschlossen. Auf dem Reichstag von 1768 erschien der russ. Gesandte Repnin mit Truppen, ließ widersprechende Magnaten aufheben und nach Sibirien abführen, u. nöthigte den Reichstag die Rechte der Dissidenten wiederherzustellen. Die russ. Truppen blieben aber dennoch u. Repnin fand mehr käufliche Werkzeuge unter dem Adel als er bedurfte, um eine fortwährende Gährung zu unterhalten. 1769 bildete sich die Generalconföderation zu Bar zur Behauptung der poln. Selbständigkeit, aber sie war trotz heldenmüthiger vereinzelter Anstrengungen nicht im Stande, 30000 Russen hinauszuwerfen, weil das gemeine Volk unthätig blieb. Während dessen setzte sich Oesterreich wieder in den Besitz der Zipser Städte, die König Sigmund von Ungarn im 15. Jahrh. an P. verpfändet hatte, und Rußland und Preußen machten einen Bund zur Theilung P.s, dem zuletzt auch Oesterreich

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 572. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/573>, abgerufen am 22.11.2024.