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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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Schweidnitz bei Grüneberg in Schlesien, wurde 1811 Priester, 1823 Professor der Kirchengeschichte zu Bonn, 1830 zu Breslau, wo er gleichzeitig die Stelle eines Domcapitulars und 1840 die des Bisthumsverwesers erhielt, in welcher Eigenschaft er 1843 den I. Ronge suspendirte. R., jetzt Domdekan und infulirter Prälat des Domstiftes, wirkt noch in Breslau. Unter seinen Schriften ist außer einer Uebersetzung u. Erläuterung von Chrysostomus Schrift über das Priesterthum vielfach ausgezeichnet sein "Handbuch der Kirchengeschichte" (Elberfeld und Bonn 1826-35, 3. Aufl. 1854. 3 B.).


Ritter, Aug. Heinr., Philosoph, geb. 1791 zu Zerbst, machte als Student der Theologie und Philosophie den Befreiungskrieg mit, lehrte 1817-33 Philosophie zu Berlin, kam alsdann nach Kiel und folgte 1837 einem Rufe nach Göttingen. R. ging vom Standpunkte Schleiermachers aus, schwur aber niemals auf die Worte eines Meisters, sondern suchte aus allen Systemen das Beste herauszufinden u. beschäftigte sich deßhalb vorzugsweise mit der Geschichte der Philosophie. Sein anerkanntes Hauptwerk ist die "Geschichte der Philosophie", Hamb. 1829-53, 12 Bde., welche zwar den Anforderungen einer Geschichte der Philosophie vom christlichen Standpunkte aus keineswegs genügt, sich aber vor allen ähnlichen Werken auszeichnet durch fleißige Quellenstudien, Berücksichtigung der Patristik, Scholastik und Mystik, ferner durch eine schöne und möglichst verständliche Darstellung u. namentlich durch den Mangel an Vorliebe für irgend eines der vielen philosophischen Systeme.


Ritter, Henry, Genremaler, geb. 1816 zu Montreal in Canada, bildete sich in Hamburg und Düsseldorf u. erwarb sich durch seine meisterhaften und höchst charakteristischen Darstellungen, hauptsächlich Scenen aus dem Fischer- u. Seemannsleben, ausgebreiteten Ruf, st. aber schon 1853.


Rittergut, Grundeigenthum, dessen Besitzer im Lehensstaate zum Kriegsdienst zu Pferde verpflichtet war, wofür er von Steuerlasten befreit und mit gewissen Vorrechten versehen wurde. Seitdem der Ritterdienst aufhörte, sind in den meisten Staaten die Vorrechte wesentlich beschränkt oder gänzlich beseitigt worden.


Ritterorden, s. Orden (weltliche) und Ritterthum.


Ritterpferde, hießen im Mittelalter die Reisigen (Berittenen), die ein größerer Vasall zur Heeresfolge stellen mußte; später trat dafür eine R. genannte Geldhilfe ein.


Ritterpoesie, heißt die höfische oder Kunstdichtung des Mittelalters im Gegensatz zur Volksdichtung, weil sie unter dem Schutze der Höfe vorherrschend von adeligen Dichtern geübt wurde, ein Spiegel des Ritterthums u. deßhalb von Kampflust, Gottes- u. Frauenliebe durchweht war. Sie verachtete die Volksdichtung u. erscheint dafür in allen Ländern hinsichtlich ihres Charakters und Stoffes so ziemlich über denselben Leisten geschlagen. Die deutsche R. blühte auf 1150 bis 1185, feierte ihr goldenes Zeitalter 1185-1210 u. sank von 1240-1330 sehr rasch, da sie durchaus bei ihren alten Stoffen bleiben wollte und nichts neues mehr daraus zu schaffen vermochte. Füglich läßt sich die R. unterscheiden 1) als Heldendichtung, welche sich mit antiken Stoffen (Alexander d. Gr., Aeneas), der Karlssage (Rolandslied, Flore und Blanscheflur), Gral- u. Artussage (Parcival, Titurel, Lohengrin, Tristan und Isolt, Wigalois, Lanzelot u. s. w.) u. nicht minder mit Legenden (Christus, Maria, die Heiligen), Erzählungen (der arme Heinrich, der gute Gerhard etc.), Chroniken (Rudolf von Ems, Ottokar von Horneck), Schwänken (Salomon und Morolf, Amis), der Thiersage u. Fabel (Heinrich der Glichesäre) befaßte. Ferner steht die R. auf ihrem Höhepunkte durch den 2) Minnegesang (s. Minne, Minnegesang) u. ist wohl am schwächsten 3) als Lehrdichtung (Freidank, Thomassin von Zerkläre, Hugo von Trimberg, König Tirols Lehren, der Windsbecke und die Windsbeckin).


Ritterschaft, Reichs-R., s. Reichsadel. - R., bezeichnet noch gegenwärtig in einzelnen deutschen Staaten (z. B.

Schweidnitz bei Grüneberg in Schlesien, wurde 1811 Priester, 1823 Professor der Kirchengeschichte zu Bonn, 1830 zu Breslau, wo er gleichzeitig die Stelle eines Domcapitulars und 1840 die des Bisthumsverwesers erhielt, in welcher Eigenschaft er 1843 den I. Ronge suspendirte. R., jetzt Domdekan und infulirter Prälat des Domstiftes, wirkt noch in Breslau. Unter seinen Schriften ist außer einer Uebersetzung u. Erläuterung von Chrysostomus Schrift über das Priesterthum vielfach ausgezeichnet sein „Handbuch der Kirchengeschichte“ (Elberfeld und Bonn 1826–35, 3. Aufl. 1854. 3 B.).


Ritter, Aug. Heinr., Philosoph, geb. 1791 zu Zerbst, machte als Student der Theologie und Philosophie den Befreiungskrieg mit, lehrte 1817–33 Philosophie zu Berlin, kam alsdann nach Kiel und folgte 1837 einem Rufe nach Göttingen. R. ging vom Standpunkte Schleiermachers aus, schwur aber niemals auf die Worte eines Meisters, sondern suchte aus allen Systemen das Beste herauszufinden u. beschäftigte sich deßhalb vorzugsweise mit der Geschichte der Philosophie. Sein anerkanntes Hauptwerk ist die „Geschichte der Philosophie“, Hamb. 1829–53, 12 Bde., welche zwar den Anforderungen einer Geschichte der Philosophie vom christlichen Standpunkte aus keineswegs genügt, sich aber vor allen ähnlichen Werken auszeichnet durch fleißige Quellenstudien, Berücksichtigung der Patristik, Scholastik und Mystik, ferner durch eine schöne und möglichst verständliche Darstellung u. namentlich durch den Mangel an Vorliebe für irgend eines der vielen philosophischen Systeme.


Ritter, Henry, Genremaler, geb. 1816 zu Montreal in Canada, bildete sich in Hamburg und Düsseldorf u. erwarb sich durch seine meisterhaften und höchst charakteristischen Darstellungen, hauptsächlich Scenen aus dem Fischer- u. Seemannsleben, ausgebreiteten Ruf, st. aber schon 1853.


Rittergut, Grundeigenthum, dessen Besitzer im Lehensstaate zum Kriegsdienst zu Pferde verpflichtet war, wofür er von Steuerlasten befreit und mit gewissen Vorrechten versehen wurde. Seitdem der Ritterdienst aufhörte, sind in den meisten Staaten die Vorrechte wesentlich beschränkt oder gänzlich beseitigt worden.


Ritterorden, s. Orden (weltliche) und Ritterthum.


Ritterpferde, hießen im Mittelalter die Reisigen (Berittenen), die ein größerer Vasall zur Heeresfolge stellen mußte; später trat dafür eine R. genannte Geldhilfe ein.


Ritterpoesie, heißt die höfische oder Kunstdichtung des Mittelalters im Gegensatz zur Volksdichtung, weil sie unter dem Schutze der Höfe vorherrschend von adeligen Dichtern geübt wurde, ein Spiegel des Ritterthums u. deßhalb von Kampflust, Gottes- u. Frauenliebe durchweht war. Sie verachtete die Volksdichtung u. erscheint dafür in allen Ländern hinsichtlich ihres Charakters und Stoffes so ziemlich über denselben Leisten geschlagen. Die deutsche R. blühte auf 1150 bis 1185, feierte ihr goldenes Zeitalter 1185–1210 u. sank von 1240–1330 sehr rasch, da sie durchaus bei ihren alten Stoffen bleiben wollte und nichts neues mehr daraus zu schaffen vermochte. Füglich läßt sich die R. unterscheiden 1) als Heldendichtung, welche sich mit antiken Stoffen (Alexander d. Gr., Aeneas), der Karlssage (Rolandslied, Flore und Blanscheflur), Gral- u. Artussage (Parcival, Titurel, Lohengrin, Tristan und Isolt, Wigalois, Lanzelot u. s. w.) u. nicht minder mit Legenden (Christus, Maria, die Heiligen), Erzählungen (der arme Heinrich, der gute Gerhard etc.), Chroniken (Rudolf von Ems, Ottokar von Horneck), Schwänken (Salomon und Morolf, Amis), der Thiersage u. Fabel (Heinrich der Glichesäre) befaßte. Ferner steht die R. auf ihrem Höhepunkte durch den 2) Minnegesang (s. Minne, Minnegesang) u. ist wohl am schwächsten 3) als Lehrdichtung (Freidank, Thomassin von Zerkläre, Hugo von Trimberg, König Tirols Lehren, der Windsbecke und die Windsbeckin).


Ritterschaft, Reichs-R., s. Reichsadel. – R., bezeichnet noch gegenwärtig in einzelnen deutschen Staaten (z. B.

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[735/0736] Schweidnitz bei Grüneberg in Schlesien, wurde 1811 Priester, 1823 Professor der Kirchengeschichte zu Bonn, 1830 zu Breslau, wo er gleichzeitig die Stelle eines Domcapitulars und 1840 die des Bisthumsverwesers erhielt, in welcher Eigenschaft er 1843 den I. Ronge suspendirte. R., jetzt Domdekan und infulirter Prälat des Domstiftes, wirkt noch in Breslau. Unter seinen Schriften ist außer einer Uebersetzung u. Erläuterung von Chrysostomus Schrift über das Priesterthum vielfach ausgezeichnet sein „Handbuch der Kirchengeschichte“ (Elberfeld und Bonn 1826–35, 3. Aufl. 1854. 3 B.). Ritter, Aug. Heinr., Philosoph, geb. 1791 zu Zerbst, machte als Student der Theologie und Philosophie den Befreiungskrieg mit, lehrte 1817–33 Philosophie zu Berlin, kam alsdann nach Kiel und folgte 1837 einem Rufe nach Göttingen. R. ging vom Standpunkte Schleiermachers aus, schwur aber niemals auf die Worte eines Meisters, sondern suchte aus allen Systemen das Beste herauszufinden u. beschäftigte sich deßhalb vorzugsweise mit der Geschichte der Philosophie. Sein anerkanntes Hauptwerk ist die „Geschichte der Philosophie“, Hamb. 1829–53, 12 Bde., welche zwar den Anforderungen einer Geschichte der Philosophie vom christlichen Standpunkte aus keineswegs genügt, sich aber vor allen ähnlichen Werken auszeichnet durch fleißige Quellenstudien, Berücksichtigung der Patristik, Scholastik und Mystik, ferner durch eine schöne und möglichst verständliche Darstellung u. namentlich durch den Mangel an Vorliebe für irgend eines der vielen philosophischen Systeme. Ritter, Henry, Genremaler, geb. 1816 zu Montreal in Canada, bildete sich in Hamburg und Düsseldorf u. erwarb sich durch seine meisterhaften und höchst charakteristischen Darstellungen, hauptsächlich Scenen aus dem Fischer- u. Seemannsleben, ausgebreiteten Ruf, st. aber schon 1853. Rittergut, Grundeigenthum, dessen Besitzer im Lehensstaate zum Kriegsdienst zu Pferde verpflichtet war, wofür er von Steuerlasten befreit und mit gewissen Vorrechten versehen wurde. Seitdem der Ritterdienst aufhörte, sind in den meisten Staaten die Vorrechte wesentlich beschränkt oder gänzlich beseitigt worden. Ritterorden, s. Orden (weltliche) und Ritterthum. Ritterpferde, hießen im Mittelalter die Reisigen (Berittenen), die ein größerer Vasall zur Heeresfolge stellen mußte; später trat dafür eine R. genannte Geldhilfe ein. Ritterpoesie, heißt die höfische oder Kunstdichtung des Mittelalters im Gegensatz zur Volksdichtung, weil sie unter dem Schutze der Höfe vorherrschend von adeligen Dichtern geübt wurde, ein Spiegel des Ritterthums u. deßhalb von Kampflust, Gottes- u. Frauenliebe durchweht war. Sie verachtete die Volksdichtung u. erscheint dafür in allen Ländern hinsichtlich ihres Charakters und Stoffes so ziemlich über denselben Leisten geschlagen. Die deutsche R. blühte auf 1150 bis 1185, feierte ihr goldenes Zeitalter 1185–1210 u. sank von 1240–1330 sehr rasch, da sie durchaus bei ihren alten Stoffen bleiben wollte und nichts neues mehr daraus zu schaffen vermochte. Füglich läßt sich die R. unterscheiden 1) als Heldendichtung, welche sich mit antiken Stoffen (Alexander d. Gr., Aeneas), der Karlssage (Rolandslied, Flore und Blanscheflur), Gral- u. Artussage (Parcival, Titurel, Lohengrin, Tristan und Isolt, Wigalois, Lanzelot u. s. w.) u. nicht minder mit Legenden (Christus, Maria, die Heiligen), Erzählungen (der arme Heinrich, der gute Gerhard etc.), Chroniken (Rudolf von Ems, Ottokar von Horneck), Schwänken (Salomon und Morolf, Amis), der Thiersage u. Fabel (Heinrich der Glichesäre) befaßte. Ferner steht die R. auf ihrem Höhepunkte durch den 2) Minnegesang (s. Minne, Minnegesang) u. ist wohl am schwächsten 3) als Lehrdichtung (Freidank, Thomassin von Zerkläre, Hugo von Trimberg, König Tirols Lehren, der Windsbecke und die Windsbeckin). Ritterschaft, Reichs-R., s. Reichsadel. – R., bezeichnet noch gegenwärtig in einzelnen deutschen Staaten (z. B.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 735. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/736>, abgerufen am 22.11.2024.