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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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erreichte diese Unterwürfigkeit den tiefsten Grad. Seit Mitte des 18. u. vorzüglich des 19. Jahrh. nimmt eine entgegengesetzte Richtung zu. Die legale Autorität des corpus juris wird in großen Staaten (Preußen, Oesterreich) gesetzlich aufgehoben, das r. R. mehr und mehr wieder zu einem bloßen Gegenstande der Wissenschaft, die Bedeutung des deutschen Rechts fängt an zu steigen. - Gegenwärtige Stellung. Das r. R. ist antiquirt u. gilt in allen denjenigen Rechtsverhältnissen nichts, welche unserer Zeit überhaupt fremd sind, wie z. B. die ganze Sklavenlehre, mancipium u. s. w. Es gilt ebensowenig in den Verhältnissen, welche ihrer Natur nach deutschrechtliche Institutionen sind, wie mehrentheils im Personen-, Familien- u. Sachenrecht. Dagegen findet es als Recht noch Anwendung in den aus dem r. R. wirklich recipirten Institutionen, zwar nicht als Gesetz, sondern als Recht aus der Natur der Sache, wie im Obligationen- und theilweise auch im Erbrecht. Das Studium aber des r. R.s wird bleiben so lange es eine wahrhaftige R.swissenschaft gibt. Die Denkweise, Lebensanschauung u. Entwicklung des großen röm. Volkes spiegelt sich wundersam ab in seinem Rechte, das aus ihm herausgewachsen ist. Für die Juristen allerwärts bietet die consequente Ausbildung der r. R.sinstitute sowie das außerordentliche Maß von Rechtlichkeit, Scharfsinn u. Billigkeit, womit in kurzen schlagenden Worten das den Verhältnissen innewohnende Recht ergründet wurde, ein unerreichtes Muster und eine ewige Schule für Rechtsbehandlung. Endlich ruht das sog. Gemeine Civilrecht noch immer auf dem r. R. und kann ohne Kenntniß des letztern gar nicht verstanden werden. Bedeutendste Schriftsteller: Cujacius, Bynkershoek, Brissonius, Faber, Heineccius, Carpzow, J. H. Böhmer, Leyser, Bach, Gebauer, Höpfner, Spangenberg, Glük, Schweppe, Zimmern, Geib, Mühlenbruch, Puchta, Kierulf, Vangerow, Dirksen, Keller und vor allen Savigny.


Römischkatholische Kirche, s. Kirche.


Roer (Ruhr), Nebenfluß der Maas, entspringt auf der Hohen Veen 3 St. nördl. von Malmedy, mündet nach 17 Ml. bei Roermünde in holländ. Limburg.


Roeskilde, dän. Stadt auf Seeland, 4 Ml. westl. von Kopenhagen, mit 3000 E., alter Kathedrale, in welcher 20 dän. Könige und Königinen begraben sind.


Rösselsprung, Spielerei im Schachspiel, wobei der Springer (Rössel) von einem leeren Felde zum andern über das ganze Brett so geführt wird, daß er jedes Feld nur einmal berührt.


Rösten, nennt man das Erhitzen eines Körpers bei Zutritt der Luft, um in demselben enthaltene Substanzen gasförmig zu verflüchtigen, wie Schwefel, Arsenik, Kohle etc., oder um die Körper zu oxydiren. Das R. kohlenstoffhaltiger Körper heißt man auch Einäschern.


Röthel, Rothstein, Rothstift, Mineral aus Thon und Rotheisenocker.


Rötheln (rubeolae), auch Feuermasern genannt, ein acuter Hautausschlag von gewöhnlich gutartigem Verlauf, der zwischen Scharlach und Masern mitten inne steht. Der Ausschlag besteht in kleineren oder größeren rothen Flecken von runder Form, die ohne bestimmte Ordnung ausbrechen und nach 3-4 Tagen wieder verschwinden. Auch eine andere Form von Hautausschlag, in ähnlichen rothen Flecken bestehend, aber durch äußere Hautreize hervorgebracht, nennt man R. (roseola); Veranlassung dazu geben Sommerhitze, Berührung mit den Borstenhaaren gewisser Raupen oder Pflanzen, Insektenstich etc.; auch symptomatisch bei andern Krankheiten, wie bei Typhus und andern Fiebern.


Röthscher, Heinrich Theodor, geb. 1804 zu Mittenwalde, zuerst Gymnasiallehrer, seit 1842 Dramaturg in Berlin; schrieb u. a.: "Aristophanes u. sein Zeitalter", Berlin 1827; "Kunst der dramatischen Darstellung", 3 Bde., Berlin 1811-46; "Seydelmanns Leben u. Wirken", Berlin 1845.


Rogate, lat. (bittet), der 5. Sonntag nach Ostern, so genannt wegen der in der Woche darauf folgenden Bittgänge.


Rogation, lat.-dtsch., Frage; Bitte Gesetzesvorschlag; rogatorium, Bitt schreiben.


Rogen, s. Laich.

erreichte diese Unterwürfigkeit den tiefsten Grad. Seit Mitte des 18. u. vorzüglich des 19. Jahrh. nimmt eine entgegengesetzte Richtung zu. Die legale Autorität des corpus juris wird in großen Staaten (Preußen, Oesterreich) gesetzlich aufgehoben, das r. R. mehr und mehr wieder zu einem bloßen Gegenstande der Wissenschaft, die Bedeutung des deutschen Rechts fängt an zu steigen. – Gegenwärtige Stellung. Das r. R. ist antiquirt u. gilt in allen denjenigen Rechtsverhältnissen nichts, welche unserer Zeit überhaupt fremd sind, wie z. B. die ganze Sklavenlehre, mancipium u. s. w. Es gilt ebensowenig in den Verhältnissen, welche ihrer Natur nach deutschrechtliche Institutionen sind, wie mehrentheils im Personen-, Familien- u. Sachenrecht. Dagegen findet es als Recht noch Anwendung in den aus dem r. R. wirklich recipirten Institutionen, zwar nicht als Gesetz, sondern als Recht aus der Natur der Sache, wie im Obligationen- und theilweise auch im Erbrecht. Das Studium aber des r. R.s wird bleiben so lange es eine wahrhaftige R.swissenschaft gibt. Die Denkweise, Lebensanschauung u. Entwicklung des großen röm. Volkes spiegelt sich wundersam ab in seinem Rechte, das aus ihm herausgewachsen ist. Für die Juristen allerwärts bietet die consequente Ausbildung der r. R.sinstitute sowie das außerordentliche Maß von Rechtlichkeit, Scharfsinn u. Billigkeit, womit in kurzen schlagenden Worten das den Verhältnissen innewohnende Recht ergründet wurde, ein unerreichtes Muster und eine ewige Schule für Rechtsbehandlung. Endlich ruht das sog. Gemeine Civilrecht noch immer auf dem r. R. und kann ohne Kenntniß des letztern gar nicht verstanden werden. Bedeutendste Schriftsteller: Cujacius, Bynkershoek, Brissonius, Faber, Heineccius, Carpzow, J. H. Böhmer, Leyser, Bach, Gebauer, Höpfner, Spangenberg, Glük, Schweppe, Zimmern, Geib, Mühlenbruch, Puchta, Kierulf, Vangerow, Dirksen, Keller und vor allen Savigny.


Römischkatholische Kirche, s. Kirche.


Roer (Ruhr), Nebenfluß der Maas, entspringt auf der Hohen Veen 3 St. nördl. von Malmedy, mündet nach 17 Ml. bei Roermünde in holländ. Limburg.


Roeskilde, dän. Stadt auf Seeland, 4 Ml. westl. von Kopenhagen, mit 3000 E., alter Kathedrale, in welcher 20 dän. Könige und Königinen begraben sind.


Rösselsprung, Spielerei im Schachspiel, wobei der Springer (Rössel) von einem leeren Felde zum andern über das ganze Brett so geführt wird, daß er jedes Feld nur einmal berührt.


Rösten, nennt man das Erhitzen eines Körpers bei Zutritt der Luft, um in demselben enthaltene Substanzen gasförmig zu verflüchtigen, wie Schwefel, Arsenik, Kohle etc., oder um die Körper zu oxydiren. Das R. kohlenstoffhaltiger Körper heißt man auch Einäschern.


Röthel, Rothstein, Rothstift, Mineral aus Thon und Rotheisenocker.


Rötheln (rubeolae), auch Feuermasern genannt, ein acuter Hautausschlag von gewöhnlich gutartigem Verlauf, der zwischen Scharlach und Masern mitten inne steht. Der Ausschlag besteht in kleineren oder größeren rothen Flecken von runder Form, die ohne bestimmte Ordnung ausbrechen und nach 3–4 Tagen wieder verschwinden. Auch eine andere Form von Hautausschlag, in ähnlichen rothen Flecken bestehend, aber durch äußere Hautreize hervorgebracht, nennt man R. (roseola); Veranlassung dazu geben Sommerhitze, Berührung mit den Borstenhaaren gewisser Raupen oder Pflanzen, Insektenstich etc.; auch symptomatisch bei andern Krankheiten, wie bei Typhus und andern Fiebern.


Röthscher, Heinrich Theodor, geb. 1804 zu Mittenwalde, zuerst Gymnasiallehrer, seit 1842 Dramaturg in Berlin; schrieb u. a.: „Aristophanes u. sein Zeitalter“, Berlin 1827; „Kunst der dramatischen Darstellung“, 3 Bde., Berlin 1811–46; „Seydelmanns Leben u. Wirken“, Berlin 1845.


Rogate, lat. (bittet), der 5. Sonntag nach Ostern, so genannt wegen der in der Woche darauf folgenden Bittgänge.


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Rogen, s. Laich.

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[746/0747] erreichte diese Unterwürfigkeit den tiefsten Grad. Seit Mitte des 18. u. vorzüglich des 19. Jahrh. nimmt eine entgegengesetzte Richtung zu. Die legale Autorität des corpus juris wird in großen Staaten (Preußen, Oesterreich) gesetzlich aufgehoben, das r. R. mehr und mehr wieder zu einem bloßen Gegenstande der Wissenschaft, die Bedeutung des deutschen Rechts fängt an zu steigen. – Gegenwärtige Stellung. Das r. R. ist antiquirt u. gilt in allen denjenigen Rechtsverhältnissen nichts, welche unserer Zeit überhaupt fremd sind, wie z. B. die ganze Sklavenlehre, mancipium u. s. w. Es gilt ebensowenig in den Verhältnissen, welche ihrer Natur nach deutschrechtliche Institutionen sind, wie mehrentheils im Personen-, Familien- u. Sachenrecht. Dagegen findet es als Recht noch Anwendung in den aus dem r. R. wirklich recipirten Institutionen, zwar nicht als Gesetz, sondern als Recht aus der Natur der Sache, wie im Obligationen- und theilweise auch im Erbrecht. Das Studium aber des r. R.s wird bleiben so lange es eine wahrhaftige R.swissenschaft gibt. Die Denkweise, Lebensanschauung u. Entwicklung des großen röm. Volkes spiegelt sich wundersam ab in seinem Rechte, das aus ihm herausgewachsen ist. Für die Juristen allerwärts bietet die consequente Ausbildung der r. R.sinstitute sowie das außerordentliche Maß von Rechtlichkeit, Scharfsinn u. Billigkeit, womit in kurzen schlagenden Worten das den Verhältnissen innewohnende Recht ergründet wurde, ein unerreichtes Muster und eine ewige Schule für Rechtsbehandlung. Endlich ruht das sog. Gemeine Civilrecht noch immer auf dem r. R. und kann ohne Kenntniß des letztern gar nicht verstanden werden. Bedeutendste Schriftsteller: Cujacius, Bynkershoek, Brissonius, Faber, Heineccius, Carpzow, J. H. Böhmer, Leyser, Bach, Gebauer, Höpfner, Spangenberg, Glük, Schweppe, Zimmern, Geib, Mühlenbruch, Puchta, Kierulf, Vangerow, Dirksen, Keller und vor allen Savigny. Römischkatholische Kirche, s. Kirche. Roer (Ruhr), Nebenfluß der Maas, entspringt auf der Hohen Veen 3 St. nördl. von Malmedy, mündet nach 17 Ml. bei Roermünde in holländ. Limburg. Roeskilde, dän. Stadt auf Seeland, 4 Ml. westl. von Kopenhagen, mit 3000 E., alter Kathedrale, in welcher 20 dän. Könige und Königinen begraben sind. Rösselsprung, Spielerei im Schachspiel, wobei der Springer (Rössel) von einem leeren Felde zum andern über das ganze Brett so geführt wird, daß er jedes Feld nur einmal berührt. Rösten, nennt man das Erhitzen eines Körpers bei Zutritt der Luft, um in demselben enthaltene Substanzen gasförmig zu verflüchtigen, wie Schwefel, Arsenik, Kohle etc., oder um die Körper zu oxydiren. Das R. kohlenstoffhaltiger Körper heißt man auch Einäschern. Röthel, Rothstein, Rothstift, Mineral aus Thon und Rotheisenocker. Rötheln (rubeolae), auch Feuermasern genannt, ein acuter Hautausschlag von gewöhnlich gutartigem Verlauf, der zwischen Scharlach und Masern mitten inne steht. Der Ausschlag besteht in kleineren oder größeren rothen Flecken von runder Form, die ohne bestimmte Ordnung ausbrechen und nach 3–4 Tagen wieder verschwinden. Auch eine andere Form von Hautausschlag, in ähnlichen rothen Flecken bestehend, aber durch äußere Hautreize hervorgebracht, nennt man R. (roseola); Veranlassung dazu geben Sommerhitze, Berührung mit den Borstenhaaren gewisser Raupen oder Pflanzen, Insektenstich etc.; auch symptomatisch bei andern Krankheiten, wie bei Typhus und andern Fiebern. Röthscher, Heinrich Theodor, geb. 1804 zu Mittenwalde, zuerst Gymnasiallehrer, seit 1842 Dramaturg in Berlin; schrieb u. a.: „Aristophanes u. sein Zeitalter“, Berlin 1827; „Kunst der dramatischen Darstellung“, 3 Bde., Berlin 1811–46; „Seydelmanns Leben u. Wirken“, Berlin 1845. Rogate, lat. (bittet), der 5. Sonntag nach Ostern, so genannt wegen der in der Woche darauf folgenden Bittgänge. Rogation, lat.-dtsch., Frage; Bitte Gesetzesvorschlag; rogatorium, Bitt schreiben. Rogen, s. Laich.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 746. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/747>, abgerufen am 22.11.2024.