Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

Bild:
<< vorherige Seite

erreichte diese Unterwürfigkeit den tiefsten Grad. Seit Mitte des 18. u. vorzüglich des 19. Jahrh. nimmt eine entgegengesetzte Richtung zu. Die legale Autorität des corpus juris wird in großen Staaten (Preußen, Oesterreich) gesetzlich aufgehoben, das r. R. mehr und mehr wieder zu einem bloßen Gegenstande der Wissenschaft, die Bedeutung des deutschen Rechts fängt an zu steigen. - Gegenwärtige Stellung. Das r. R. ist antiquirt u. gilt in allen denjenigen Rechtsverhältnissen nichts, welche unserer Zeit überhaupt fremd sind, wie z. B. die ganze Sklavenlehre, mancipium u. s. w. Es gilt ebensowenig in den Verhältnissen, welche ihrer Natur nach deutschrechtliche Institutionen sind, wie mehrentheils im Personen-, Familien- u. Sachenrecht. Dagegen findet es als Recht noch Anwendung in den aus dem r. R. wirklich recipirten Institutionen, zwar nicht als Gesetz, sondern als Recht aus der Natur der Sache, wie im Obligationen- und theilweise auch im Erbrecht. Das Studium aber des r. R.s wird bleiben so lange es eine wahrhaftige R.swissenschaft gibt. Die Denkweise, Lebensanschauung u. Entwicklung des großen röm. Volkes spiegelt sich wundersam ab in seinem Rechte, das aus ihm herausgewachsen ist. Für die Juristen allerwärts bietet die consequente Ausbildung der r. R.sinstitute sowie das außerordentliche Maß von Rechtlichkeit, Scharfsinn u. Billigkeit, womit in kurzen schlagenden Worten das den Verhältnissen innewohnende Recht ergründet wurde, ein unerreichtes Muster und eine ewige Schule für Rechtsbehandlung. Endlich ruht das sog. Gemeine Civilrecht noch immer auf dem r. R. und kann ohne Kenntniß des letztern gar nicht verstanden werden. Bedeutendste Schriftsteller: Cujacius, Bynkershoek, Brissonius, Faber, Heineccius, Carpzow, J. H. Böhmer, Leyser, Bach, Gebauer, Höpfner, Spangenberg, Glük, Schweppe, Zimmern, Geib, Mühlenbruch, Puchta, Kierulf, Vangerow, Dirksen, Keller und vor allen Savigny.


Römischkatholische Kirche, s. Kirche.


Roer (Ruhr), Nebenfluß der Maas, entspringt auf der Hohen Veen 3 St. nördl. von Malmedy, mündet nach 17 Ml. bei Roermünde in holländ. Limburg.


Roeskilde, dän. Stadt auf Seeland, 4 Ml. westl. von Kopenhagen, mit 3000 E., alter Kathedrale, in welcher 20 dän. Könige und Königinen begraben sind.


Rösselsprung, Spielerei im Schachspiel, wobei der Springer (Rössel) von einem leeren Felde zum andern über das ganze Brett so geführt wird, daß er jedes Feld nur einmal berührt.


Rösten, nennt man das Erhitzen eines Körpers bei Zutritt der Luft, um in demselben enthaltene Substanzen gasförmig zu verflüchtigen, wie Schwefel, Arsenik, Kohle etc., oder um die Körper zu oxydiren. Das R. kohlenstoffhaltiger Körper heißt man auch Einäschern.


Röthel, Rothstein, Rothstift, Mineral aus Thon und Rotheisenocker.


Rötheln (rubeolae), auch Feuermasern genannt, ein acuter Hautausschlag von gewöhnlich gutartigem Verlauf, der zwischen Scharlach und Masern mitten inne steht. Der Ausschlag besteht in kleineren oder größeren rothen Flecken von runder Form, die ohne bestimmte Ordnung ausbrechen und nach 3-4 Tagen wieder verschwinden. Auch eine andere Form von Hautausschlag, in ähnlichen rothen Flecken bestehend, aber durch äußere Hautreize hervorgebracht, nennt man R. (roseola); Veranlassung dazu geben Sommerhitze, Berührung mit den Borstenhaaren gewisser Raupen oder Pflanzen, Insektenstich etc.; auch symptomatisch bei andern Krankheiten, wie bei Typhus und andern Fiebern.


Röthscher, Heinrich Theodor, geb. 1804 zu Mittenwalde, zuerst Gymnasiallehrer, seit 1842 Dramaturg in Berlin; schrieb u. a.: "Aristophanes u. sein Zeitalter", Berlin 1827; "Kunst der dramatischen Darstellung", 3 Bde., Berlin 1811-46; "Seydelmanns Leben u. Wirken", Berlin 1845.


Rogate, lat. (bittet), der 5. Sonntag nach Ostern, so genannt wegen der in der Woche darauf folgenden Bittgänge.


Rogation, lat.-dtsch., Frage; Bitte Gesetzesvorschlag; rogatorium, Bitt schreiben.


Rogen, s. Laich.

erreichte diese Unterwürfigkeit den tiefsten Grad. Seit Mitte des 18. u. vorzüglich des 19. Jahrh. nimmt eine entgegengesetzte Richtung zu. Die legale Autorität des corpus juris wird in großen Staaten (Preußen, Oesterreich) gesetzlich aufgehoben, das r. R. mehr und mehr wieder zu einem bloßen Gegenstande der Wissenschaft, die Bedeutung des deutschen Rechts fängt an zu steigen. – Gegenwärtige Stellung. Das r. R. ist antiquirt u. gilt in allen denjenigen Rechtsverhältnissen nichts, welche unserer Zeit überhaupt fremd sind, wie z. B. die ganze Sklavenlehre, mancipium u. s. w. Es gilt ebensowenig in den Verhältnissen, welche ihrer Natur nach deutschrechtliche Institutionen sind, wie mehrentheils im Personen-, Familien- u. Sachenrecht. Dagegen findet es als Recht noch Anwendung in den aus dem r. R. wirklich recipirten Institutionen, zwar nicht als Gesetz, sondern als Recht aus der Natur der Sache, wie im Obligationen- und theilweise auch im Erbrecht. Das Studium aber des r. R.s wird bleiben so lange es eine wahrhaftige R.swissenschaft gibt. Die Denkweise, Lebensanschauung u. Entwicklung des großen röm. Volkes spiegelt sich wundersam ab in seinem Rechte, das aus ihm herausgewachsen ist. Für die Juristen allerwärts bietet die consequente Ausbildung der r. R.sinstitute sowie das außerordentliche Maß von Rechtlichkeit, Scharfsinn u. Billigkeit, womit in kurzen schlagenden Worten das den Verhältnissen innewohnende Recht ergründet wurde, ein unerreichtes Muster und eine ewige Schule für Rechtsbehandlung. Endlich ruht das sog. Gemeine Civilrecht noch immer auf dem r. R. und kann ohne Kenntniß des letztern gar nicht verstanden werden. Bedeutendste Schriftsteller: Cujacius, Bynkershoek, Brissonius, Faber, Heineccius, Carpzow, J. H. Böhmer, Leyser, Bach, Gebauer, Höpfner, Spangenberg, Glük, Schweppe, Zimmern, Geib, Mühlenbruch, Puchta, Kierulf, Vangerow, Dirksen, Keller und vor allen Savigny.


Römischkatholische Kirche, s. Kirche.


Roer (Ruhr), Nebenfluß der Maas, entspringt auf der Hohen Veen 3 St. nördl. von Malmedy, mündet nach 17 Ml. bei Roermünde in holländ. Limburg.


Roeskilde, dän. Stadt auf Seeland, 4 Ml. westl. von Kopenhagen, mit 3000 E., alter Kathedrale, in welcher 20 dän. Könige und Königinen begraben sind.


Rösselsprung, Spielerei im Schachspiel, wobei der Springer (Rössel) von einem leeren Felde zum andern über das ganze Brett so geführt wird, daß er jedes Feld nur einmal berührt.


Rösten, nennt man das Erhitzen eines Körpers bei Zutritt der Luft, um in demselben enthaltene Substanzen gasförmig zu verflüchtigen, wie Schwefel, Arsenik, Kohle etc., oder um die Körper zu oxydiren. Das R. kohlenstoffhaltiger Körper heißt man auch Einäschern.


Röthel, Rothstein, Rothstift, Mineral aus Thon und Rotheisenocker.


Rötheln (rubeolae), auch Feuermasern genannt, ein acuter Hautausschlag von gewöhnlich gutartigem Verlauf, der zwischen Scharlach und Masern mitten inne steht. Der Ausschlag besteht in kleineren oder größeren rothen Flecken von runder Form, die ohne bestimmte Ordnung ausbrechen und nach 3–4 Tagen wieder verschwinden. Auch eine andere Form von Hautausschlag, in ähnlichen rothen Flecken bestehend, aber durch äußere Hautreize hervorgebracht, nennt man R. (roseola); Veranlassung dazu geben Sommerhitze, Berührung mit den Borstenhaaren gewisser Raupen oder Pflanzen, Insektenstich etc.; auch symptomatisch bei andern Krankheiten, wie bei Typhus und andern Fiebern.


Röthscher, Heinrich Theodor, geb. 1804 zu Mittenwalde, zuerst Gymnasiallehrer, seit 1842 Dramaturg in Berlin; schrieb u. a.: „Aristophanes u. sein Zeitalter“, Berlin 1827; „Kunst der dramatischen Darstellung“, 3 Bde., Berlin 1811–46; „Seydelmanns Leben u. Wirken“, Berlin 1845.


Rogate, lat. (bittet), der 5. Sonntag nach Ostern, so genannt wegen der in der Woche darauf folgenden Bittgänge.


Rogation, lat.-dtsch., Frage; Bitte Gesetzesvorschlag; rogatorium, Bitt schreiben.


Rogen, s. Laich.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0747" n="746"/>
erreichte diese Unterwürfigkeit den tiefsten Grad. Seit Mitte des 18. u. vorzüglich des 19. Jahrh. nimmt eine entgegengesetzte Richtung zu. Die legale Autorität des <hi rendition="#i">corpus juris</hi> wird in großen Staaten (Preußen, Oesterreich) gesetzlich aufgehoben, das r. R. mehr und mehr wieder zu einem bloßen Gegenstande der Wissenschaft, die Bedeutung des deutschen Rechts fängt an zu steigen. &#x2013; <hi rendition="#g">Gegenwärtige Stellung.</hi> Das r. R. ist antiquirt u. gilt in allen denjenigen Rechtsverhältnissen nichts, welche unserer Zeit überhaupt fremd sind, wie z. B. die ganze Sklavenlehre, <hi rendition="#i">mancipium</hi> u. s. w. Es gilt ebensowenig in den Verhältnissen, welche ihrer Natur nach deutschrechtliche Institutionen sind, wie mehrentheils im Personen-, Familien- u. Sachenrecht. Dagegen findet es als Recht noch Anwendung in den aus dem r. R. wirklich recipirten Institutionen, zwar nicht als Gesetz, sondern als Recht aus der Natur der Sache, wie im Obligationen- und theilweise auch im Erbrecht. Das Studium aber des r. R.s wird bleiben so lange es eine wahrhaftige R.swissenschaft gibt. Die Denkweise, Lebensanschauung u. Entwicklung des großen röm. Volkes spiegelt sich wundersam ab in seinem Rechte, das aus ihm herausgewachsen ist. Für die Juristen allerwärts bietet die consequente Ausbildung der r. R.sinstitute sowie das außerordentliche Maß von Rechtlichkeit, Scharfsinn u. Billigkeit, womit in kurzen schlagenden Worten das den Verhältnissen innewohnende Recht ergründet wurde, ein unerreichtes Muster und eine ewige Schule für Rechtsbehandlung. Endlich ruht das sog. Gemeine Civilrecht noch immer auf dem r. R. und kann ohne Kenntniß des letztern gar nicht verstanden werden. Bedeutendste Schriftsteller: Cujacius, Bynkershoek, Brissonius, Faber, Heineccius, Carpzow, J. H. Böhmer, Leyser, Bach, Gebauer, Höpfner, Spangenberg, Glük, Schweppe, Zimmern, Geib, Mühlenbruch, Puchta, Kierulf, Vangerow, Dirksen, Keller und vor allen Savigny.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Römischkatholische Kirche</hi>, s. Kirche.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Roer</hi> (Ruhr), Nebenfluß der Maas, entspringt auf der Hohen Veen 3 St. nördl. von Malmedy, mündet nach 17 Ml. bei Roermünde in holländ. Limburg.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Roeskilde</hi>, dän. Stadt auf Seeland, 4 Ml. westl. von Kopenhagen, mit 3000 E., alter Kathedrale, in welcher 20 dän. Könige und Königinen begraben sind.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Rösselsprung</hi>, Spielerei im Schachspiel, wobei der Springer (Rössel) von einem leeren Felde zum andern über das ganze Brett so geführt wird, daß er jedes Feld nur einmal berührt.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Rösten</hi>, nennt man das Erhitzen eines Körpers bei Zutritt der Luft, um in demselben enthaltene Substanzen gasförmig zu verflüchtigen, wie Schwefel, Arsenik, Kohle etc., oder um die Körper zu oxydiren. Das R. kohlenstoffhaltiger Körper heißt man auch <hi rendition="#g">Einäschern.</hi></p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Röthel</hi>, Rothstein, Rothstift, Mineral aus Thon und Rotheisenocker.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Rötheln</hi><hi rendition="#i">(rubeolae)</hi>, auch <hi rendition="#g">Feuermasern</hi> genannt, ein acuter Hautausschlag von gewöhnlich gutartigem Verlauf, der zwischen Scharlach und Masern mitten inne steht. Der Ausschlag besteht in kleineren oder größeren rothen Flecken von runder Form, die ohne bestimmte Ordnung ausbrechen und nach 3&#x2013;4 Tagen wieder verschwinden. Auch eine andere Form von Hautausschlag, in ähnlichen rothen Flecken bestehend, aber durch äußere Hautreize hervorgebracht, nennt man R. (<hi rendition="#i">roseola);</hi> Veranlassung dazu geben Sommerhitze, Berührung mit den Borstenhaaren gewisser Raupen oder Pflanzen, Insektenstich etc.; auch symptomatisch bei andern Krankheiten, wie bei Typhus und andern Fiebern.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Röthscher</hi>, Heinrich Theodor, geb. 1804 zu Mittenwalde, zuerst Gymnasiallehrer, seit 1842 Dramaturg in Berlin; schrieb u. a.: &#x201E;Aristophanes u. sein Zeitalter&#x201C;, Berlin 1827; &#x201E;Kunst der dramatischen Darstellung&#x201C;, 3 Bde., Berlin 1811&#x2013;46; &#x201E;Seydelmanns Leben u. Wirken&#x201C;, Berlin 1845.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Rogate</hi>, lat. (bittet), der 5. Sonntag nach Ostern, so genannt wegen der in der Woche darauf folgenden Bittgänge.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Rogation</hi>, lat.-dtsch., Frage; Bitte Gesetzesvorschlag; <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">rogatorium</hi></hi>, Bitt schreiben.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Rogen</hi>, s. Laich.
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[746/0747] erreichte diese Unterwürfigkeit den tiefsten Grad. Seit Mitte des 18. u. vorzüglich des 19. Jahrh. nimmt eine entgegengesetzte Richtung zu. Die legale Autorität des corpus juris wird in großen Staaten (Preußen, Oesterreich) gesetzlich aufgehoben, das r. R. mehr und mehr wieder zu einem bloßen Gegenstande der Wissenschaft, die Bedeutung des deutschen Rechts fängt an zu steigen. – Gegenwärtige Stellung. Das r. R. ist antiquirt u. gilt in allen denjenigen Rechtsverhältnissen nichts, welche unserer Zeit überhaupt fremd sind, wie z. B. die ganze Sklavenlehre, mancipium u. s. w. Es gilt ebensowenig in den Verhältnissen, welche ihrer Natur nach deutschrechtliche Institutionen sind, wie mehrentheils im Personen-, Familien- u. Sachenrecht. Dagegen findet es als Recht noch Anwendung in den aus dem r. R. wirklich recipirten Institutionen, zwar nicht als Gesetz, sondern als Recht aus der Natur der Sache, wie im Obligationen- und theilweise auch im Erbrecht. Das Studium aber des r. R.s wird bleiben so lange es eine wahrhaftige R.swissenschaft gibt. Die Denkweise, Lebensanschauung u. Entwicklung des großen röm. Volkes spiegelt sich wundersam ab in seinem Rechte, das aus ihm herausgewachsen ist. Für die Juristen allerwärts bietet die consequente Ausbildung der r. R.sinstitute sowie das außerordentliche Maß von Rechtlichkeit, Scharfsinn u. Billigkeit, womit in kurzen schlagenden Worten das den Verhältnissen innewohnende Recht ergründet wurde, ein unerreichtes Muster und eine ewige Schule für Rechtsbehandlung. Endlich ruht das sog. Gemeine Civilrecht noch immer auf dem r. R. und kann ohne Kenntniß des letztern gar nicht verstanden werden. Bedeutendste Schriftsteller: Cujacius, Bynkershoek, Brissonius, Faber, Heineccius, Carpzow, J. H. Böhmer, Leyser, Bach, Gebauer, Höpfner, Spangenberg, Glük, Schweppe, Zimmern, Geib, Mühlenbruch, Puchta, Kierulf, Vangerow, Dirksen, Keller und vor allen Savigny. Römischkatholische Kirche, s. Kirche. Roer (Ruhr), Nebenfluß der Maas, entspringt auf der Hohen Veen 3 St. nördl. von Malmedy, mündet nach 17 Ml. bei Roermünde in holländ. Limburg. Roeskilde, dän. Stadt auf Seeland, 4 Ml. westl. von Kopenhagen, mit 3000 E., alter Kathedrale, in welcher 20 dän. Könige und Königinen begraben sind. Rösselsprung, Spielerei im Schachspiel, wobei der Springer (Rössel) von einem leeren Felde zum andern über das ganze Brett so geführt wird, daß er jedes Feld nur einmal berührt. Rösten, nennt man das Erhitzen eines Körpers bei Zutritt der Luft, um in demselben enthaltene Substanzen gasförmig zu verflüchtigen, wie Schwefel, Arsenik, Kohle etc., oder um die Körper zu oxydiren. Das R. kohlenstoffhaltiger Körper heißt man auch Einäschern. Röthel, Rothstein, Rothstift, Mineral aus Thon und Rotheisenocker. Rötheln (rubeolae), auch Feuermasern genannt, ein acuter Hautausschlag von gewöhnlich gutartigem Verlauf, der zwischen Scharlach und Masern mitten inne steht. Der Ausschlag besteht in kleineren oder größeren rothen Flecken von runder Form, die ohne bestimmte Ordnung ausbrechen und nach 3–4 Tagen wieder verschwinden. Auch eine andere Form von Hautausschlag, in ähnlichen rothen Flecken bestehend, aber durch äußere Hautreize hervorgebracht, nennt man R. (roseola); Veranlassung dazu geben Sommerhitze, Berührung mit den Borstenhaaren gewisser Raupen oder Pflanzen, Insektenstich etc.; auch symptomatisch bei andern Krankheiten, wie bei Typhus und andern Fiebern. Röthscher, Heinrich Theodor, geb. 1804 zu Mittenwalde, zuerst Gymnasiallehrer, seit 1842 Dramaturg in Berlin; schrieb u. a.: „Aristophanes u. sein Zeitalter“, Berlin 1827; „Kunst der dramatischen Darstellung“, 3 Bde., Berlin 1811–46; „Seydelmanns Leben u. Wirken“, Berlin 1845. Rogate, lat. (bittet), der 5. Sonntag nach Ostern, so genannt wegen der in der Woche darauf folgenden Bittgänge. Rogation, lat.-dtsch., Frage; Bitte Gesetzesvorschlag; rogatorium, Bitt schreiben. Rogen, s. Laich.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:18Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:18Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/747
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 746. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/747>, abgerufen am 02.06.2024.