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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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der Don, in das schwarze: Kuban, Dniepr und Dniestr; die Donau ist auf eine kurze Strecke Gränzfluß. Von diesen Flüssen sind Niemen, Newa, Düna, Dwina, Wolga, Dniepr u. Don durch Kanäle mit einander verbunden. Die gewaltigen Ströme Sibiriens (Obi, Jenisei, Lena etc.) haben für den Verkehr nur untergeordnete Bedeutung, ebenso bis jetzt der Amur in der Mandschurei, der Rion, Kur und Araxes in Transkaukasien. Das Klima ist nur gemäßigt in den südl. Theilen und zeichnet sich (die Südthäler des Kaukasus aus genommen) durch langen u. strengen Winter sowie durch kurzen u. heißen Sommer aus. Die Volkszahl beträgt nach russ. Angaben 65237000 Seelen; am dichtesten ist die Bevölkerung in Polen und den centralen russ. Gouvernements, am dünnsten in dem ungeheuren Küstenlande des Eismeers; Städte zählt man 1842, darunter 1608 in Europa, von denen nur Petersburg, Moskau und Warschau über 100000 E. haben. Völkerschaften gibt es etwa 100 mit 40 verschiedenen Sprachen; die Hauptmasse bilden die Slaven, 55 Mill., darunter 48 Mill. Russen u. 7 Mill. Polen und Letten; zu dem finnischen Stamme gehören: die Finnländer, Esthen, Lappen, Syrjänen, Wogulen, Permier, Tschuwaschen, Wotjäken, Mordwinen; zu dem tatarischen: die eigentlichen Tataren, die Baschkiren, Kirgisen, Jakuten; zum mongolischen: die Khalkasmongolen, Kalmücken, Buräten, Tungusen, Lamuten, Kamtschadalen, Tschutschken etc. Der Religion nach gehören 49 Millionen der russ.-griech. Kirche an (vgl. russ. Kirche), 8 Mill. der röm.-kath.; die Zahl der Protestanten mag 2 Mill. betragen, der Moslemin 2 (, Mill., der Juden 300000 E., der Heiden 163000 E. Die russ. Nation besteht aus bevorzugten Ständen u. dem eigentlichen Volke. Der Adel zerfällt in 3 Klassen: Fürsten, Grafen, Barone od. in den alten, 1682 in das Sammelbuch eingetragenen Adel, in den durch die Gnade des Monarchen übertragenen Adel u. in den Rangadel. Der letztere ist seit 1722 in 14 Klassen eingetheilt, von denen 8 mit dem erblichen, 6 mit dem persönlichen Adel verbunden sind; der Adelige ist persönlich frei von Abgaben, deßgleichen sein Grundeigenthum, kann nicht ausgehoben und nicht körperlich bestraft werden. Der Bürgerstand zerfällt in 6 Klassen, beträgt nur etwas über 4 Mill., besitzt aber ziemliche Vorrechte, namentlich Militärfreiheit. Die Odnodworzen (d. h. Einhöfer), bis 1845 eine Art niederer Adel, Bauern mit freiem Grundeigenthum, aber dem Kaiser steuer- und militärpflichtig, vermindern sich mehr und mehr. Die Masse des Volks besteht aus Kronbauern (über 16 Mill.) und leibeigenen Bauern. Die Kronbauern bezahlen Kopfgeld u. Landpacht, sind militärpflichtig, haben aber eine freie patriarchalische Gemeindeverfassung; Grund und Boden ist Gemeindegut und wird von den Gemeindevorstehern den verheiratheten männlichen Individuen auf deren Lebenszeit verhältnißmäßig zugetheilt. Der leibeigene Bauer gehört mit Grund u. Boden einem adeligen Herrn, der ihn mit oder ohne denselben verkaufen, in Bergwerken, Fabriken etc. verwenden, auch ihn strafen kann, jedoch weder mit dem Tode noch mit Transportation nach Sibirien. Der leibeigene Bauer ist militärpflichtig und der Herr versteuert jedes männliche Individuum mit ungefähr 5 Rubel der Krone. Uebrigens ist das Loos des Leibeigenen meistens nicht so traurig wie wir es uns vorstellen, weil schon das Interesse des Leibherrn eine schonende Behandlung des Leibeigenen räthlich macht. In den Ostseeprovinzen ist die Leibeigenschaft seit Alexander I. aufgehoben, Finnland hat seine eigene Verfassung, deßgleichen die Kosacken, die Kaukasier etc.; die Stämme der Nomaden in Mittelasien leben in hergebrachter Weise, deßgleichen die armen Stämme in Sibirien, von denen einzelne fast ausgerottet sind. Die Hauptbeschäftigung des Volks ist Ackerbau u. Viehzucht, u. deren Produkte sind auch die Hauptgegenstände der russ. Aus fuhr: Getreide, Hanf, Flachs, Lein, Pferde, Häute, Leder, Talg; die ungeheuren Waldungen liefern für die Ausfuhr: Holz, Potasche, Theer und berühmtes Pelzwerk; die Fischerei der Wolga ist nicht nur für die Anwohner von Bedeutsamkeit,

der Don, in das schwarze: Kuban, Dniepr und Dniestr; die Donau ist auf eine kurze Strecke Gränzfluß. Von diesen Flüssen sind Niemen, Newa, Düna, Dwina, Wolga, Dniepr u. Don durch Kanäle mit einander verbunden. Die gewaltigen Ströme Sibiriens (Obi, Jenisei, Lena etc.) haben für den Verkehr nur untergeordnete Bedeutung, ebenso bis jetzt der Amur in der Mandschurei, der Rion, Kur und Araxes in Transkaukasien. Das Klima ist nur gemäßigt in den südl. Theilen und zeichnet sich (die Südthäler des Kaukasus aus genommen) durch langen u. strengen Winter sowie durch kurzen u. heißen Sommer aus. Die Volkszahl beträgt nach russ. Angaben 65237000 Seelen; am dichtesten ist die Bevölkerung in Polen und den centralen russ. Gouvernements, am dünnsten in dem ungeheuren Küstenlande des Eismeers; Städte zählt man 1842, darunter 1608 in Europa, von denen nur Petersburg, Moskau und Warschau über 100000 E. haben. Völkerschaften gibt es etwa 100 mit 40 verschiedenen Sprachen; die Hauptmasse bilden die Slaven, 55 Mill., darunter 48 Mill. Russen u. 7 Mill. Polen und Letten; zu dem finnischen Stamme gehören: die Finnländer, Esthen, Lappen, Syrjänen, Wogulen, Permier, Tschuwaschen, Wotjäken, Mordwinen; zu dem tatarischen: die eigentlichen Tataren, die Baschkiren, Kirgisen, Jakuten; zum mongolischen: die Khalkasmongolen, Kalmücken, Buräten, Tungusen, Lamuten, Kamtschadalen, Tschutschken etc. Der Religion nach gehören 49 Millionen der russ.-griech. Kirche an (vgl. russ. Kirche), 8 Mill. der röm.-kath.; die Zahl der Protestanten mag 2 Mill. betragen, der Moslemin 2 (, Mill., der Juden 300000 E., der Heiden 163000 E. Die russ. Nation besteht aus bevorzugten Ständen u. dem eigentlichen Volke. Der Adel zerfällt in 3 Klassen: Fürsten, Grafen, Barone od. in den alten, 1682 in das Sammelbuch eingetragenen Adel, in den durch die Gnade des Monarchen übertragenen Adel u. in den Rangadel. Der letztere ist seit 1722 in 14 Klassen eingetheilt, von denen 8 mit dem erblichen, 6 mit dem persönlichen Adel verbunden sind; der Adelige ist persönlich frei von Abgaben, deßgleichen sein Grundeigenthum, kann nicht ausgehoben und nicht körperlich bestraft werden. Der Bürgerstand zerfällt in 6 Klassen, beträgt nur etwas über 4 Mill., besitzt aber ziemliche Vorrechte, namentlich Militärfreiheit. Die Odnodworzen (d. h. Einhöfer), bis 1845 eine Art niederer Adel, Bauern mit freiem Grundeigenthum, aber dem Kaiser steuer- und militärpflichtig, vermindern sich mehr und mehr. Die Masse des Volks besteht aus Kronbauern (über 16 Mill.) und leibeigenen Bauern. Die Kronbauern bezahlen Kopfgeld u. Landpacht, sind militärpflichtig, haben aber eine freie patriarchalische Gemeindeverfassung; Grund und Boden ist Gemeindegut und wird von den Gemeindevorstehern den verheiratheten männlichen Individuen auf deren Lebenszeit verhältnißmäßig zugetheilt. Der leibeigene Bauer gehört mit Grund u. Boden einem adeligen Herrn, der ihn mit oder ohne denselben verkaufen, in Bergwerken, Fabriken etc. verwenden, auch ihn strafen kann, jedoch weder mit dem Tode noch mit Transportation nach Sibirien. Der leibeigene Bauer ist militärpflichtig und der Herr versteuert jedes männliche Individuum mit ungefähr 5 Rubel der Krone. Uebrigens ist das Loos des Leibeigenen meistens nicht so traurig wie wir es uns vorstellen, weil schon das Interesse des Leibherrn eine schonende Behandlung des Leibeigenen räthlich macht. In den Ostseeprovinzen ist die Leibeigenschaft seit Alexander I. aufgehoben, Finnland hat seine eigene Verfassung, deßgleichen die Kosacken, die Kaukasier etc.; die Stämme der Nomaden in Mittelasien leben in hergebrachter Weise, deßgleichen die armen Stämme in Sibirien, von denen einzelne fast ausgerottet sind. Die Hauptbeschäftigung des Volks ist Ackerbau u. Viehzucht, u. deren Produkte sind auch die Hauptgegenstände der russ. Aus fuhr: Getreide, Hanf, Flachs, Lein, Pferde, Häute, Leder, Talg; die ungeheuren Waldungen liefern für die Ausfuhr: Holz, Potasche, Theer und berühmtes Pelzwerk; die Fischerei der Wolga ist nicht nur für die Anwohner von Bedeutsamkeit,

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der Don, in das schwarze: Kuban, Dniepr und Dniestr; die Donau ist auf eine kurze Strecke Gränzfluß. Von diesen Flüssen sind Niemen, Newa, Düna, Dwina, Wolga, Dniepr u. Don durch Kanäle mit einander verbunden. Die gewaltigen Ströme Sibiriens (Obi, Jenisei, Lena etc.) haben für den Verkehr nur untergeordnete Bedeutung, ebenso bis jetzt der Amur in der Mandschurei, der Rion, Kur und Araxes in Transkaukasien. Das Klima ist nur gemäßigt in den südl. Theilen und zeichnet sich (die Südthäler des Kaukasus aus genommen) durch langen u. strengen Winter sowie durch kurzen u. heißen Sommer aus. Die Volkszahl beträgt nach russ. Angaben 65237000 Seelen; am dichtesten ist die Bevölkerung in Polen und den centralen russ. Gouvernements, am dünnsten in dem ungeheuren Küstenlande des Eismeers; Städte zählt man 1842, darunter 1608 in Europa, von denen nur Petersburg, Moskau und Warschau über 100000 E. haben. Völkerschaften gibt es etwa 100 mit 40 verschiedenen Sprachen; die Hauptmasse bilden die Slaven, 55 Mill., darunter 48 Mill. Russen u. 7 Mill. Polen und Letten; zu dem finnischen Stamme gehören: die Finnländer, Esthen, Lappen, Syrjänen, Wogulen, Permier, Tschuwaschen, Wotjäken, Mordwinen; zu dem tatarischen: die eigentlichen Tataren, die Baschkiren, Kirgisen, Jakuten; zum mongolischen: die Khalkasmongolen, Kalmücken, Buräten, Tungusen, Lamuten, Kamtschadalen, Tschutschken etc. Der Religion nach gehören 49 Millionen der russ.-griech. Kirche an (vgl. russ. Kirche), 8 Mill. der röm.-kath.; die Zahl der Protestanten mag 2 Mill. betragen, der Moslemin 2 (, Mill., der Juden 300000 E., der Heiden 163000 E. Die russ. Nation besteht aus bevorzugten Ständen u. dem eigentlichen Volke. Der Adel zerfällt in 3 Klassen: Fürsten, Grafen, Barone od. in den alten, 1682 in das Sammelbuch eingetragenen Adel, in den durch die Gnade des Monarchen übertragenen Adel u. in den Rangadel. Der letztere ist seit 1722 in 14 Klassen eingetheilt, von denen 8 mit dem erblichen, 6 mit dem persönlichen Adel verbunden sind; der Adelige ist persönlich frei von Abgaben, deßgleichen sein Grundeigenthum, kann nicht ausgehoben und nicht körperlich bestraft werden. Der Bürgerstand zerfällt in 6 Klassen, beträgt nur etwas über 4 Mill., besitzt aber ziemliche Vorrechte, namentlich Militärfreiheit. Die Odnodworzen (d. h. Einhöfer), bis 1845 eine Art niederer Adel, Bauern mit freiem Grundeigenthum, aber dem Kaiser steuer- und militärpflichtig, vermindern sich mehr und mehr. Die Masse des Volks besteht aus Kronbauern (über 16 Mill.) und leibeigenen Bauern. Die Kronbauern bezahlen Kopfgeld u. Landpacht, sind militärpflichtig, haben aber eine freie patriarchalische Gemeindeverfassung; Grund und Boden ist Gemeindegut und wird von den Gemeindevorstehern den verheiratheten männlichen Individuen auf deren Lebenszeit verhältnißmäßig zugetheilt. Der leibeigene Bauer gehört mit Grund u. Boden einem adeligen Herrn, der ihn mit oder ohne denselben verkaufen, in Bergwerken, Fabriken etc. verwenden, auch ihn strafen kann, jedoch weder mit dem Tode noch mit Transportation nach Sibirien. Der leibeigene Bauer ist militärpflichtig und der Herr versteuert jedes männliche Individuum mit ungefähr 5 Rubel der Krone. Uebrigens ist das Loos des Leibeigenen meistens nicht so traurig wie wir es uns vorstellen, weil schon das Interesse des Leibherrn eine schonende Behandlung des Leibeigenen räthlich macht. In den Ostseeprovinzen ist die Leibeigenschaft seit Alexander I. aufgehoben, Finnland hat seine eigene Verfassung, deßgleichen die Kosacken, die Kaukasier etc.; die Stämme der Nomaden in Mittelasien leben in hergebrachter Weise, deßgleichen die armen Stämme in Sibirien, von denen einzelne fast ausgerottet sind. Die Hauptbeschäftigung des Volks ist Ackerbau u. Viehzucht, u. deren Produkte sind auch die Hauptgegenstände der russ. Aus fuhr: Getreide, Hanf, Flachs, Lein, Pferde, Häute, Leder, Talg; die ungeheuren Waldungen liefern für die Ausfuhr: Holz, Potasche, Theer und berühmtes Pelzwerk; die Fischerei der Wolga ist nicht nur für die Anwohner von Bedeutsamkeit,
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[795/0796] der Don, in das schwarze: Kuban, Dniepr und Dniestr; die Donau ist auf eine kurze Strecke Gränzfluß. Von diesen Flüssen sind Niemen, Newa, Düna, Dwina, Wolga, Dniepr u. Don durch Kanäle mit einander verbunden. Die gewaltigen Ströme Sibiriens (Obi, Jenisei, Lena etc.) haben für den Verkehr nur untergeordnete Bedeutung, ebenso bis jetzt der Amur in der Mandschurei, der Rion, Kur und Araxes in Transkaukasien. Das Klima ist nur gemäßigt in den südl. Theilen und zeichnet sich (die Südthäler des Kaukasus aus genommen) durch langen u. strengen Winter sowie durch kurzen u. heißen Sommer aus. Die Volkszahl beträgt nach russ. Angaben 65237000 Seelen; am dichtesten ist die Bevölkerung in Polen und den centralen russ. Gouvernements, am dünnsten in dem ungeheuren Küstenlande des Eismeers; Städte zählt man 1842, darunter 1608 in Europa, von denen nur Petersburg, Moskau und Warschau über 100000 E. haben. Völkerschaften gibt es etwa 100 mit 40 verschiedenen Sprachen; die Hauptmasse bilden die Slaven, 55 Mill., darunter 48 Mill. Russen u. 7 Mill. Polen und Letten; zu dem finnischen Stamme gehören: die Finnländer, Esthen, Lappen, Syrjänen, Wogulen, Permier, Tschuwaschen, Wotjäken, Mordwinen; zu dem tatarischen: die eigentlichen Tataren, die Baschkiren, Kirgisen, Jakuten; zum mongolischen: die Khalkasmongolen, Kalmücken, Buräten, Tungusen, Lamuten, Kamtschadalen, Tschutschken etc. Der Religion nach gehören 49 Millionen der russ.-griech. Kirche an (vgl. russ. Kirche), 8 Mill. der röm.-kath.; die Zahl der Protestanten mag 2 Mill. betragen, der Moslemin 2 (, Mill., der Juden 300000 E., der Heiden 163000 E. Die russ. Nation besteht aus bevorzugten Ständen u. dem eigentlichen Volke. Der Adel zerfällt in 3 Klassen: Fürsten, Grafen, Barone od. in den alten, 1682 in das Sammelbuch eingetragenen Adel, in den durch die Gnade des Monarchen übertragenen Adel u. in den Rangadel. Der letztere ist seit 1722 in 14 Klassen eingetheilt, von denen 8 mit dem erblichen, 6 mit dem persönlichen Adel verbunden sind; der Adelige ist persönlich frei von Abgaben, deßgleichen sein Grundeigenthum, kann nicht ausgehoben und nicht körperlich bestraft werden. Der Bürgerstand zerfällt in 6 Klassen, beträgt nur etwas über 4 Mill., besitzt aber ziemliche Vorrechte, namentlich Militärfreiheit. Die Odnodworzen (d. h. Einhöfer), bis 1845 eine Art niederer Adel, Bauern mit freiem Grundeigenthum, aber dem Kaiser steuer- und militärpflichtig, vermindern sich mehr und mehr. Die Masse des Volks besteht aus Kronbauern (über 16 Mill.) und leibeigenen Bauern. Die Kronbauern bezahlen Kopfgeld u. Landpacht, sind militärpflichtig, haben aber eine freie patriarchalische Gemeindeverfassung; Grund und Boden ist Gemeindegut und wird von den Gemeindevorstehern den verheiratheten männlichen Individuen auf deren Lebenszeit verhältnißmäßig zugetheilt. Der leibeigene Bauer gehört mit Grund u. Boden einem adeligen Herrn, der ihn mit oder ohne denselben verkaufen, in Bergwerken, Fabriken etc. verwenden, auch ihn strafen kann, jedoch weder mit dem Tode noch mit Transportation nach Sibirien. Der leibeigene Bauer ist militärpflichtig und der Herr versteuert jedes männliche Individuum mit ungefähr 5 Rubel der Krone. Uebrigens ist das Loos des Leibeigenen meistens nicht so traurig wie wir es uns vorstellen, weil schon das Interesse des Leibherrn eine schonende Behandlung des Leibeigenen räthlich macht. In den Ostseeprovinzen ist die Leibeigenschaft seit Alexander I. aufgehoben, Finnland hat seine eigene Verfassung, deßgleichen die Kosacken, die Kaukasier etc.; die Stämme der Nomaden in Mittelasien leben in hergebrachter Weise, deßgleichen die armen Stämme in Sibirien, von denen einzelne fast ausgerottet sind. Die Hauptbeschäftigung des Volks ist Ackerbau u. Viehzucht, u. deren Produkte sind auch die Hauptgegenstände der russ. Aus fuhr: Getreide, Hanf, Flachs, Lein, Pferde, Häute, Leder, Talg; die ungeheuren Waldungen liefern für die Ausfuhr: Holz, Potasche, Theer und berühmtes Pelzwerk; die Fischerei der Wolga ist nicht nur für die Anwohner von Bedeutsamkeit,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 795. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/796>, abgerufen am 24.11.2024.