Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.engern Sinne versteht man unter S. nur die sacramentale S. d. h. die Vollmacht Sünden nachzulassen oder zu behalten. Schlüter, Andr., einer der größten Bildhauer u. Baumeister des 17. Jahrh., geb. 1662. gest. 1714. war hauptsächlich in Berlin thätig unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm und König Friedrich I.; als sein Meisterwerk gilt die eherne Reiterstatue des Großen Kurfürsten auf der Langen-Brücke in Berlin. Schlund, Schlundkopf (pharynx) der oberste u. weiteste Theil der Speiseröhre, im obern Theile des Halses gelegen, öffnet sich nach oben unter dem Gaumensegel in die Mundhöhle, über dem Gaumensegel in die hinteren Nasenöffnungen, nach unten in die Speiseröhre und hängt durch die Stimmritze mit dem Kehlkopf zusammen. Der S. besteht nach innen aus einer Schleimhaut, einer Fortsetzung der Mundschleimhaut, nach außen aus einer Schichte von Muskeln, welche theils der willkürlichen Bewegung theils blos der unwillkürlichen fähig und besonders beim Schlingen thätig sind. Schlupfwespe (Ichneumon), eine Gattung Insekten aus der Ordnung der Hautflügler, mit Legstachel von verschidener Länge, borstenförmigen vielgliederigen Fühlhörnern, dadurch merkwürdig, daß sie ihre Eier in andere Insekten legen, vorzüglich in Raupen, von deren Fettkörper die auskriechenden Larven sich nähren, ohne gleich die Eingeweide anzugreifen, weßhalb auch die Raupen noch einige Zeit fortwachsen. Die gesellschaftliche S. (I. glomeratus), 3''' lang, schwarz, legt im Herbste ihre Eier in den Körper der gemeinen Kohlraupe, deren Hauptvertilger sie ist. Der Larventödter (I. larvarum), legt seine Eier in die Raupen der Nachtfalter; die gelbe S. (I. luteus) in die Raupe des Gabelschwanzes. Schluß, Schlüsse, nennt man in der Logik die Verknüpfung mehrer Urtheile zu einer Einheit, in welcher die Richtigkeit od. Falschheit des einen durch das andere bestimmt wird. Der S. als Denkobject ist ein vermitteltes Urtheil; an jedem Schlusse sind zu unterscheiden: die Vordersätze (Prämissen), die den Grund enthaltenden Urtheile und der S.satz (Conclusion). nämlich das aus den Vordersätzen abgeleitete Urtheil, ferner der Stoff, den die Urtheile bilden. und die Form, die Art und Weise ihrer Verknüpfung und Ableitung. Die kant'sche Eintheilung der Schlüsse in solche des Verstandes, der Urtheilskraft u. Vernunft ist als unhaltbar mit Recht aufgegeben, dagegen theilt man die Schlüsse entweder mit Rücksicht auf ihre Darstellung oder auf ihre Gültigkeit ein. Hinsichtlich der Darstellung unterscheidet man I. einfache Schlüsse, Monosyllogismen. u. zwar a) unmittelbare od. Folgerungen (Gleichheits-, Entgegensetzungs-, Unterordnungs-, Umkehrungs- und Modalitätsschlüsse); b) mittelbare (vollständige in gewöhnlicher Form: kategorische, hypothetische, disjunctive; vermischte: hypothetisch-disjunctive Dilemmata, dann S.figuren: 4 für die kategorischen; andere für die hypothetischen u. disjunctiven Schlüsse, endlich d) unvollständige Schlüsse oder Enthymeme); II. zusammengesetzte Schlüsse und zwar vollständig zusammengesetzte (Pro- und Episyllogismen) u. unvollständig zusammengesetzte (Epichereme, reine u. vermischte Soriten od. Kettenschlüsse). Rücksichtlich der Gültigkeit ist ein S. entweder a) wahr. wenn er sowohl formal als material richtig ist d. h. wenn nicht nur aus der regelrechten Anzahl und Stellung der Begriffe und Sätze ein richtiger S.satz folgt. worüber die formale Logik entscheidet, sondern wenn auch die angenommenen Vordersätze überhaupt Wahrheiten enthalten u. der S.satz nothwendig aus denselben hervorgeht, worüber die formale Logik nicht zu Gericht sitzen kann; oder der S. ist b) wahrscheinlich, wenn seine Obersätze keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit haben. Die Wahrscheinlichkeitsschlüsse kommen überall vor, wo immer aus Erfahrungssätzen ein S. gezogen werden soll, spielen deßhalb auch die Hauptrolle in der Wissenschaft wie im Leben und werden unterschieden als Inductions- und Analogieschlüsse und Hypothesen; endlich ist der S. III. falsch, sei es weil er den engern Sinne versteht man unter S. nur die sacramentale S. d. h. die Vollmacht Sünden nachzulassen oder zu behalten. Schlüter, Andr., einer der größten Bildhauer u. Baumeister des 17. Jahrh., geb. 1662. gest. 1714. war hauptsächlich in Berlin thätig unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm und König Friedrich I.; als sein Meisterwerk gilt die eherne Reiterstatue des Großen Kurfürsten auf der Langen-Brücke in Berlin. Schlund, Schlundkopf (pharynx) der oberste u. weiteste Theil der Speiseröhre, im obern Theile des Halses gelegen, öffnet sich nach oben unter dem Gaumensegel in die Mundhöhle, über dem Gaumensegel in die hinteren Nasenöffnungen, nach unten in die Speiseröhre und hängt durch die Stimmritze mit dem Kehlkopf zusammen. Der S. besteht nach innen aus einer Schleimhaut, einer Fortsetzung der Mundschleimhaut, nach außen aus einer Schichte von Muskeln, welche theils der willkürlichen Bewegung theils blos der unwillkürlichen fähig und besonders beim Schlingen thätig sind. Schlupfwespe (Ichneumon), eine Gattung Insekten aus der Ordnung der Hautflügler, mit Legstachel von verschidener Länge, borstenförmigen vielgliederigen Fühlhörnern, dadurch merkwürdig, daß sie ihre Eier in andere Insekten legen, vorzüglich in Raupen, von deren Fettkörper die auskriechenden Larven sich nähren, ohne gleich die Eingeweide anzugreifen, weßhalb auch die Raupen noch einige Zeit fortwachsen. Die gesellschaftliche S. (I. glomeratus), 3''' lang, schwarz, legt im Herbste ihre Eier in den Körper der gemeinen Kohlraupe, deren Hauptvertilger sie ist. Der Larventödter (I. larvarum), legt seine Eier in die Raupen der Nachtfalter; die gelbe S. (I. luteus) in die Raupe des Gabelschwanzes. Schluß, Schlüsse, nennt man in der Logik die Verknüpfung mehrer Urtheile zu einer Einheit, in welcher die Richtigkeit od. Falschheit des einen durch das andere bestimmt wird. Der S. als Denkobject ist ein vermitteltes Urtheil; an jedem Schlusse sind zu unterscheiden: die Vordersätze (Prämissen), die den Grund enthaltenden Urtheile und der S.satz (Conclusion). nämlich das aus den Vordersätzen abgeleitete Urtheil, ferner der Stoff, den die Urtheile bilden. und die Form, die Art und Weise ihrer Verknüpfung und Ableitung. Die kant'sche Eintheilung der Schlüsse in solche des Verstandes, der Urtheilskraft u. Vernunft ist als unhaltbar mit Recht aufgegeben, dagegen theilt man die Schlüsse entweder mit Rücksicht auf ihre Darstellung oder auf ihre Gültigkeit ein. Hinsichtlich der Darstellung unterscheidet man I. einfache Schlüsse, Monosyllogismen. u. zwar a) unmittelbare od. Folgerungen (Gleichheits-, Entgegensetzungs-, Unterordnungs-, Umkehrungs- und Modalitätsschlüsse); b) mittelbare (vollständige in gewöhnlicher Form: kategorische, hypothetische, disjunctive; vermischte: hypothetisch-disjunctive Dilemmata, dann S.figuren: 4 für die kategorischen; andere für die hypothetischen u. disjunctiven Schlüsse, endlich d) unvollständige Schlüsse oder Enthymeme); II. zusammengesetzte Schlüsse und zwar vollständig zusammengesetzte (Pro- und Episyllogismen) u. unvollständig zusammengesetzte (Epichereme, reine u. vermischte Soriten od. Kettenschlüsse). Rücksichtlich der Gültigkeit ist ein S. entweder a) wahr. wenn er sowohl formal als material richtig ist d. h. wenn nicht nur aus der regelrechten Anzahl und Stellung der Begriffe und Sätze ein richtiger S.satz folgt. worüber die formale Logik entscheidet, sondern wenn auch die angenommenen Vordersätze überhaupt Wahrheiten enthalten u. der S.satz nothwendig aus denselben hervorgeht, worüber die formale Logik nicht zu Gericht sitzen kann; oder der S. ist b) wahrscheinlich, wenn seine Obersätze keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit haben. Die Wahrscheinlichkeitsschlüsse kommen überall vor, wo immer aus Erfahrungssätzen ein S. gezogen werden soll, spielen deßhalb auch die Hauptrolle in der Wissenschaft wie im Leben und werden unterschieden als Inductions- und Analogieschlüsse und Hypothesen; endlich ist der S. 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engern Sinne versteht man unter S. nur die sacramentale S. d. h. die Vollmacht Sünden nachzulassen oder zu behalten.
Schlüter, Andr., einer der größten Bildhauer u. Baumeister des 17. Jahrh., geb. 1662. gest. 1714. war hauptsächlich in Berlin thätig unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm und König Friedrich I.; als sein Meisterwerk gilt die eherne Reiterstatue des Großen Kurfürsten auf der Langen-Brücke in Berlin.
Schlund, Schlundkopf (pharynx) der oberste u. weiteste Theil der Speiseröhre, im obern Theile des Halses gelegen, öffnet sich nach oben unter dem Gaumensegel in die Mundhöhle, über dem Gaumensegel in die hinteren Nasenöffnungen, nach unten in die Speiseröhre und hängt durch die Stimmritze mit dem Kehlkopf zusammen. Der S. besteht nach innen aus einer Schleimhaut, einer Fortsetzung der Mundschleimhaut, nach außen aus einer Schichte von Muskeln, welche theils der willkürlichen Bewegung theils blos der unwillkürlichen fähig und besonders beim Schlingen thätig sind.
Schlupfwespe (Ichneumon), eine Gattung Insekten aus der Ordnung der Hautflügler, mit Legstachel von verschidener Länge, borstenförmigen vielgliederigen Fühlhörnern, dadurch merkwürdig, daß sie ihre Eier in andere Insekten legen, vorzüglich in Raupen, von deren Fettkörper die auskriechenden Larven sich nähren, ohne gleich die Eingeweide anzugreifen, weßhalb auch die Raupen noch einige Zeit fortwachsen. Die gesellschaftliche S. (I. glomeratus), 3''' lang, schwarz, legt im Herbste ihre Eier in den Körper der gemeinen Kohlraupe, deren Hauptvertilger sie ist. Der Larventödter (I. larvarum), legt seine Eier in die Raupen der Nachtfalter; die gelbe S. (I. luteus) in die Raupe des Gabelschwanzes.
Schluß, Schlüsse, nennt man in der Logik die Verknüpfung mehrer Urtheile zu einer Einheit, in welcher die Richtigkeit od. Falschheit des einen durch das andere bestimmt wird. Der S. als Denkobject ist ein vermitteltes Urtheil; an jedem Schlusse sind zu unterscheiden: die Vordersätze (Prämissen), die den Grund enthaltenden Urtheile und der S.satz (Conclusion). nämlich das aus den Vordersätzen abgeleitete Urtheil, ferner der Stoff, den die Urtheile bilden. und die Form, die Art und Weise ihrer Verknüpfung und Ableitung. Die kant'sche Eintheilung der Schlüsse in solche des Verstandes, der Urtheilskraft u. Vernunft ist als unhaltbar mit Recht aufgegeben, dagegen theilt man die Schlüsse entweder mit Rücksicht auf ihre Darstellung oder auf ihre Gültigkeit ein. Hinsichtlich der Darstellung unterscheidet man I. einfache Schlüsse, Monosyllogismen. u. zwar a) unmittelbare od. Folgerungen (Gleichheits-, Entgegensetzungs-, Unterordnungs-, Umkehrungs- und Modalitätsschlüsse); b) mittelbare (vollständige in gewöhnlicher Form: kategorische, hypothetische, disjunctive; vermischte: hypothetisch-disjunctive Dilemmata, dann S.figuren: 4 für die kategorischen; andere für die hypothetischen u. disjunctiven Schlüsse, endlich d) unvollständige Schlüsse oder Enthymeme); II. zusammengesetzte Schlüsse und zwar vollständig zusammengesetzte (Pro- und Episyllogismen) u. unvollständig zusammengesetzte (Epichereme, reine u. vermischte Soriten od. Kettenschlüsse). Rücksichtlich der Gültigkeit ist ein S. entweder a) wahr. wenn er sowohl formal als material richtig ist d. h. wenn nicht nur aus der regelrechten Anzahl und Stellung der Begriffe und Sätze ein richtiger S.satz folgt. worüber die formale Logik entscheidet, sondern wenn auch die angenommenen Vordersätze überhaupt Wahrheiten enthalten u. der S.satz nothwendig aus denselben hervorgeht, worüber die formale Logik nicht zu Gericht sitzen kann; oder der S. ist b) wahrscheinlich, wenn seine Obersätze keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit haben. Die Wahrscheinlichkeitsschlüsse kommen überall vor, wo immer aus Erfahrungssätzen ein S. gezogen werden soll, spielen deßhalb auch die Hauptrolle in der Wissenschaft wie im Leben und werden unterschieden als Inductions- und Analogieschlüsse und Hypothesen; endlich ist der S. III. falsch, sei es weil er den
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