Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.Gotha 1827-38; Ausgabe einzelner Dialoge). Staltisch, griech.-deutsch, zusammenziehend, zurücktreibend; Staltica, griech.-lat., Mittel zum Wegätzen wilden Fleisches. Stambul, der türk. Name von Konstantinopel. Stamen, lat., Mehrzahl stamina, die Kette eines Gewebes; Staminen, die Staubgefäße in den Blüten. Stamford (Stämmförd), engl. Stadt in der Grafschaft Lincoln, am schiffbaren Welland, mit 5100 E.; Stadt in Obercanada am Niagara, mit 1200 E. Stammbaum, Verzeichniß von Personen, die von einander abstammen, als Baum mit Aesten und Zweigen dargestellt und mit Schildern, in welchen die Namen angeschrieben sind. Stammbuch, Gedenkbuch. Album, Buch, in welchem die Freunde des Besitzers ihre Namen eigenhändig einschreiben, gewöhnlich mit Zugabe eines Verses, Spruches etc. Stammeln, lat. psellismus, balbuties, das unrichtige Hervorbringen einzelner artikulirter Laute (Lallen), Folge von Mißbildung, Verletzung der Sprachwerkzeuge, übler Gewohnheit, oder das Unvermögen, einzelne Laute überhaupt hervorzubringen (vergl. Stottern). Stammgut, Vermögen, namentlich Grundeigenthum, das sich nach seiner Abstammung vererben u. dem Stamme verbleiben soll, im Gegensatz zum errungenen Gut, über welches der Erblasser freier verfügen kann. S. im engern Sinn bezeichnet Erbgüter,. welche dem männlichen Stamme erhalten bleiben, namentlich beim Adel und bei Familienstiftungen. Auf dem gleichen Grundgedanken, das Gut dem Sohne zu erhalten, beruhen die erbrechtlichen Sohnsvortheile in fast allen modernen Erbrechten. Stammmelodie, eine für ein besonderes Lied verfaßte Melodie, nach welcher auch spätere Lieder gesungen werden; die S.n für Kirchenlieder gehen theilweise in das 13. und 14. Jahrh., die meisten jedoch in das 16. und 17. zurück; der Satz ist jedoch vielfach geändert. Stammtafel, s. Genealogie. Stampa, ital., das Gepräge; als Aufschrift auf Postpaketen bedeutet es "Druckschriften". Stampalia, Istampalia, das alte Astypaläa, eine der Cykladen, 21/2 #M. groß. mit 1500 E. Stampfen, das Auf- u. Niederschwanken des Schiffes seiner Länge nach. Stanchio, Stanko, s. Kos. Standard (ständ-), die gesetzliche Maß- und Münzwährung in England. Standarte, s. Fahne; in der Jägersprache der Schweif des Raubwilds. Standbild, deutsch für Statue. Standesherren, heißen gegenwärtig in Deutschland die ehemals reichsunmittelbaren Herren, welche theils durch frühere Veränderungen, hauptsächlich aber in Folge der Kriege mit Frankreich Unterthanen souveräner Fürsten geworden sind. Ihre Vorrechte vor andern Unterthanen, durch die Bundesakte und durch die Gesetze der einzelnen Staaten bestimmt, sind der Hauptsache nach folgende: das Recht der Ebenbürtigkeit mit souveränen Häusern, privilegirter Gerichtsstand, Freiheit von der Militärpflicht, Gültigkeit der Familienverträge, für Fürsten der Titel Durchlaucht, für die Häupter gräflicher Häuser der Titel Erlaucht, in constitutionellen Monarchien Sitz u. Stimme in der 1. Kammer. Standesherrliche Rechte ertheilt ferner die Gnade des Monarchen. Im Umfange der österr. Monarchie finden sich im großen Grundbesitze viele ehemals reichsunmittelbare Geschlechter, doch war in Oesterreich selbst (wie in Sachsen, wo Schönburg den Mediatisirten gleichgestellt ist) keine Herrschaft unmittelbar. Gegenwärtig wohnen von den österr. S. 14 in Oesterreich: Auersberg, Colloredo-Mansfeld, Dietrichstein, Esterhazy, Kaunitz-Rietberg, Khevenhüller, Lobkowitz, Metternich, Rosenberg, Schwarzenberg, Schönborn, Stahremberg, Trautmannsdorf, Windischgrätz; 33 wohnen außerhalb der Monarchie. Preußische mediatisirte S., 17: Aremberg, Croy, Rheina-Wolbeck, Bentheim-Rheda, Bentheim-Bentheim, Salm-Horstmar, Salm-Salm, Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Solms-Braunfels, Solms-Lich, Wied, Thurn Gotha 1827–38; Ausgabe einzelner Dialoge). Staltisch, griech.-deutsch, zusammenziehend, zurücktreibend; Staltica, griech.-lat., Mittel zum Wegätzen wilden Fleisches. Stambul, der türk. Name von Konstantinopel. Stamen, lat., Mehrzahl stamina, die Kette eines Gewebes; Staminen, die Staubgefäße in den Blüten. Stamford (Stämmförd), engl. Stadt in der Grafschaft Lincoln, am schiffbaren Welland, mit 5100 E.; Stadt in Obercanada am Niagara, mit 1200 E. Stammbaum, Verzeichniß von Personen, die von einander abstammen, als Baum mit Aesten und Zweigen dargestellt und mit Schildern, in welchen die Namen angeschrieben sind. Stammbuch, Gedenkbuch. Album, Buch, in welchem die Freunde des Besitzers ihre Namen eigenhändig einschreiben, gewöhnlich mit Zugabe eines Verses, Spruches etc. Stammeln, lat. psellismus, balbuties, das unrichtige Hervorbringen einzelner artikulirter Laute (Lallen), Folge von Mißbildung, Verletzung der Sprachwerkzeuge, übler Gewohnheit, oder das Unvermögen, einzelne Laute überhaupt hervorzubringen (vergl. Stottern). Stammgut, Vermögen, namentlich Grundeigenthum, das sich nach seiner Abstammung vererben u. dem Stamme verbleiben soll, im Gegensatz zum errungenen Gut, über welches der Erblasser freier verfügen kann. S. im engern Sinn bezeichnet Erbgüter,. welche dem männlichen Stamme erhalten bleiben, namentlich beim Adel und bei Familienstiftungen. Auf dem gleichen Grundgedanken, das Gut dem Sohne zu erhalten, beruhen die erbrechtlichen Sohnsvortheile in fast allen modernen Erbrechten. Stammmelodie, eine für ein besonderes Lied verfaßte Melodie, nach welcher auch spätere Lieder gesungen werden; die S.n für Kirchenlieder gehen theilweise in das 13. und 14. Jahrh., die meisten jedoch in das 16. und 17. zurück; der Satz ist jedoch vielfach geändert. Stammtafel, s. Genealogie. Stampa, ital., das Gepräge; als Aufschrift auf Postpaketen bedeutet es „Druckschriften“. Stampalia, Istampalia, das alte Astypaläa, eine der Cykladen, 21/2 □M. groß. mit 1500 E. Stampfen, das Auf- u. Niederschwanken des Schiffes seiner Länge nach. Stanchio, Stanko, s. Kos. Standard (ständ–), die gesetzliche Maß- und Münzwährung in England. Standarte, s. Fahne; in der Jägersprache der Schweif des Raubwilds. Standbild, deutsch für Statue. Standesherren, heißen gegenwärtig in Deutschland die ehemals reichsunmittelbaren Herren, welche theils durch frühere Veränderungen, hauptsächlich aber in Folge der Kriege mit Frankreich Unterthanen souveräner Fürsten geworden sind. Ihre Vorrechte vor andern Unterthanen, durch die Bundesakte und durch die Gesetze der einzelnen Staaten bestimmt, sind der Hauptsache nach folgende: das Recht der Ebenbürtigkeit mit souveränen Häusern, privilegirter Gerichtsstand, Freiheit von der Militärpflicht, Gültigkeit der Familienverträge, für Fürsten der Titel Durchlaucht, für die Häupter gräflicher Häuser der Titel Erlaucht, in constitutionellen Monarchien Sitz u. Stimme in der 1. Kammer. Standesherrliche Rechte ertheilt ferner die Gnade des Monarchen. Im Umfange der österr. Monarchie finden sich im großen Grundbesitze viele ehemals reichsunmittelbare Geschlechter, doch war in Oesterreich selbst (wie in Sachsen, wo Schönburg den Mediatisirten gleichgestellt ist) keine Herrschaft unmittelbar. Gegenwärtig wohnen von den österr. S. 14 in Oesterreich: Auersberg, Colloredo-Mansfeld, Dietrichstein, Esterhazy, Kaunitz-Rietberg, Khevenhüller, Lobkowitz, Metternich, Rosenberg, Schwarzenberg, Schönborn, Stahremberg, Trautmannsdorf, Windischgrätz; 33 wohnen außerhalb der Monarchie. Preußische mediatisirte S., 17: Aremberg, Croy, Rheina-Wolbeck, Bentheim-Rheda, Bentheim-Bentheim, Salm-Horstmar, Salm-Salm, Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Solms-Braunfels, Solms-Lich, Wied, Thurn <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0308" n="307"/> Gotha 1827–38; Ausgabe einzelner Dialoge).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Staltisch</hi>, griech.-deutsch, zusammenziehend, zurücktreibend; <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Staltica</hi></hi>, griech.-lat., Mittel zum Wegätzen wilden Fleisches.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Stambul</hi>, der türk. 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Gotha 1827–38; Ausgabe einzelner Dialoge).
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Stambul, der türk. Name von Konstantinopel.
Stamen, lat., Mehrzahl stamina, die Kette eines Gewebes; Staminen, die Staubgefäße in den Blüten.
Stamford (Stämmförd), engl. Stadt in der Grafschaft Lincoln, am schiffbaren Welland, mit 5100 E.; Stadt in Obercanada am Niagara, mit 1200 E.
Stammbaum, Verzeichniß von Personen, die von einander abstammen, als Baum mit Aesten und Zweigen dargestellt und mit Schildern, in welchen die Namen angeschrieben sind.
Stammbuch, Gedenkbuch. Album, Buch, in welchem die Freunde des Besitzers ihre Namen eigenhändig einschreiben, gewöhnlich mit Zugabe eines Verses, Spruches etc.
Stammeln, lat. psellismus, balbuties, das unrichtige Hervorbringen einzelner artikulirter Laute (Lallen), Folge von Mißbildung, Verletzung der Sprachwerkzeuge, übler Gewohnheit, oder das Unvermögen, einzelne Laute überhaupt hervorzubringen (vergl. Stottern).
Stammgut, Vermögen, namentlich Grundeigenthum, das sich nach seiner Abstammung vererben u. dem Stamme verbleiben soll, im Gegensatz zum errungenen Gut, über welches der Erblasser freier verfügen kann. S. im engern Sinn bezeichnet Erbgüter,. welche dem männlichen Stamme erhalten bleiben, namentlich beim Adel und bei Familienstiftungen. Auf dem gleichen Grundgedanken, das Gut dem Sohne zu erhalten, beruhen die erbrechtlichen Sohnsvortheile in fast allen modernen Erbrechten.
Stammmelodie, eine für ein besonderes Lied verfaßte Melodie, nach welcher auch spätere Lieder gesungen werden; die S.n für Kirchenlieder gehen theilweise in das 13. und 14. Jahrh., die meisten jedoch in das 16. und 17. zurück; der Satz ist jedoch vielfach geändert.
Stammtafel, s. Genealogie.
Stampa, ital., das Gepräge; als Aufschrift auf Postpaketen bedeutet es „Druckschriften“.
Stampalia, Istampalia, das alte Astypaläa, eine der Cykladen, 21/2 □M. groß. mit 1500 E.
Stampfen, das Auf- u. Niederschwanken des Schiffes seiner Länge nach.
Stanchio, Stanko, s. Kos.
Standard (ständ–), die gesetzliche Maß- und Münzwährung in England.
Standarte, s. Fahne; in der Jägersprache der Schweif des Raubwilds.
Standbild, deutsch für Statue.
Standesherren, heißen gegenwärtig in Deutschland die ehemals reichsunmittelbaren Herren, welche theils durch frühere Veränderungen, hauptsächlich aber in Folge der Kriege mit Frankreich Unterthanen souveräner Fürsten geworden sind. Ihre Vorrechte vor andern Unterthanen, durch die Bundesakte und durch die Gesetze der einzelnen Staaten bestimmt, sind der Hauptsache nach folgende: das Recht der Ebenbürtigkeit mit souveränen Häusern, privilegirter Gerichtsstand, Freiheit von der Militärpflicht, Gültigkeit der Familienverträge, für Fürsten der Titel Durchlaucht, für die Häupter gräflicher Häuser der Titel Erlaucht, in constitutionellen Monarchien Sitz u. Stimme in der 1. Kammer. Standesherrliche Rechte ertheilt ferner die Gnade des Monarchen. Im Umfange der österr. Monarchie finden sich im großen Grundbesitze viele ehemals reichsunmittelbare Geschlechter, doch war in Oesterreich selbst (wie in Sachsen, wo Schönburg den Mediatisirten gleichgestellt ist) keine Herrschaft unmittelbar. Gegenwärtig wohnen von den österr. S. 14 in Oesterreich: Auersberg, Colloredo-Mansfeld, Dietrichstein, Esterhazy, Kaunitz-Rietberg, Khevenhüller, Lobkowitz, Metternich, Rosenberg, Schwarzenberg, Schönborn, Stahremberg, Trautmannsdorf, Windischgrätz; 33 wohnen außerhalb der Monarchie. Preußische mediatisirte S., 17: Aremberg, Croy, Rheina-Wolbeck, Bentheim-Rheda, Bentheim-Bentheim, Salm-Horstmar, Salm-Salm, Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Solms-Braunfels, Solms-Lich, Wied, Thurn
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