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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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positiven Rechts in den verwichenen Jahrh. bald als ein den Herrschern der Welt übertragenes göttliches Recht, bald als Nothwendigkeit im gemeinen Interesse; die Naturrechtslehrer des 17. Jahrh. äußerst schwankend u. roh: Hobbes, Pufendorf. Die Theorien der neueren Philosophen und Juristen theilen sich in absolute, wobei die Strafe als eine an sich nothwendige Folge des Verbrechens erscheint, als göttliche oder menschliche Gerechtigkeit: Jarke, Kant, Hegel, Hanke, Rossi, Richter; - in relative, wobei die Strafe nur ein Mittel für andere Zwecke wird, als zur Beförderung des gemeinen Nutzens, Utilitarier: Bentham; zur Abschreckung: Böhmer, Gmelin, Feuerbach, Grolmann; zur Prävention und Warnung: Kleinschrod, Oersted, Bauer; zur Nothwehr des Staates: Schulze, Romagnosi, Martin, Droste-Hülshoff; zur politischen Abbüßung: Fichte, Rousseau; zur Erstattung: Klein, Schneider; zur Besserung: Abicht, Spangenberg, Houward; - und in gemischte, welche die Gerechtigkeit und einzelne Zwecke zu verbinden suchen: Schmid, Welker, Heffter.


Strafverjährung, entweder Verjährung der Klagverfolgung, od. der Vollziehung urtheilsmäßiger Strafen, je nach der Schwere des Verbrechens von der Anzeige oder vom Urtheil an in 1, 3, 10, 20 Jahren oder auch gar nicht: auf die Idee gegründet, daß nach langer Zeit die Vertheidigung des Angeklagten (Unschuldsbeweis) erschwert wäre, oder daß ein Mensch, der während langen Jahren sich in menschlicher Gesellschaft wieder gut verhalten hat, Mitleid verdiene.


Strahl, s. Licht.


Strahlenbrechung od. Refraction, die Brechung der Lichtstrahlen, welche diese bei ihrem Uebergange aus einem durchsichtigen Medium in ein anderes erleiden (s. Licht). Astronomische S., ist die Brechung der von den Gestirnen kommenden Lichtstrahlen bei ihrem Eintritte in und ihrem Durchgange durch die Erdatmosphäre. Da diese von oben gegen die Erdoberfläche zu beständig an Dichtigkeit zunimmt, so geschieht die Brechung des Lichtstrahls nicht bloß bei seinem Eintritte in die Atmosphäre, sondern auf seinem ganzen Wege durch dieselbe beständig fort, und der Lichtstrahl beschreibt somit keine gerade, sondern eine krumme Linie. Die Richtung der Brechung geht hier (weil durch ein dichteres Medium) nach dem Einfallslothe hin. Diese Brechung des Lichtstrahls bewirkt nun, daß der Beobachter ein Gestirn nicht an der Stelle des Himmels sieht, an welcher es sich wirklich befindet, sondern in der Richtung der Tangente des Endes der krummen Linie, somit etwas höher am Himmel. Die Stärke der Brechung hängt indeß nicht allein von dem brechenden Medium ab, sondern auch von der Größe des Winkels, den der Lichtstrahl mit dem Einfallslothe macht; je größer dieser, desto stärker die Brechung, am stärksten also am Horizonte, von da gegen das Zenith allmälig abnehmend, am Zenith selber = 0. Bei 45° Abstand vom Zenith beträgt die Brechung 1 Minute, am Horizont zwischen 33 und 36 Minuten. Daher kommt es, daß wir die Sonne oder den Mond schon über dem Horizonte sehen, ehe sie wirklich aufgegangen, u. noch über dem Horizont, wenn sie bereits untergegangen. Daher auch die ovale Gestalt der Sonne und des Mondes am Horizont mit scheinbar kürzerem verticalen Durchmesser, weil der untere Rand durch die Brechung etwas stärker gehoben wird, als der höher stehende obere. Man hat eigene Tafeln, sogen. Refractionstafeln, mit Angabe der Stärke der S. für jede Höhe (bei mittlerer Luftdichtigkeit).


Strahlengänge, in der Botanik die schmalen, Rinde und Mark verbindenden, zwischen den Gefäßbündeln liegenden Schichten des Zellgewebes.


Strahlenkegel, in der Optik die von leuchtenden Punkten auf andere geworfen en Strahlenbüschel, geometrisch als Kegel gedacht, dessen Spitze auf dem leuchtenden Punkte u. dessen Grundlage auf dem beleuchteten ruht (vgl. Spiegel).


Strahlstein, griech. Aktinolith, strahlige bis faserige, stengelige Art der Hornblende; s. Hornblende.


Strahlthiere, Stachelhäuter, neulat. Radiata od. Echinodermata, eine Abtheilung der Pflanzenthiere (s. d.), mit

positiven Rechts in den verwichenen Jahrh. bald als ein den Herrschern der Welt übertragenes göttliches Recht, bald als Nothwendigkeit im gemeinen Interesse; die Naturrechtslehrer des 17. Jahrh. äußerst schwankend u. roh: Hobbes, Pufendorf. Die Theorien der neueren Philosophen und Juristen theilen sich in absolute, wobei die Strafe als eine an sich nothwendige Folge des Verbrechens erscheint, als göttliche oder menschliche Gerechtigkeit: Jarke, Kant, Hegel, Hanke, Rossi, Richter; – in relative, wobei die Strafe nur ein Mittel für andere Zwecke wird, als zur Beförderung des gemeinen Nutzens, Utilitarier: Bentham; zur Abschreckung: Böhmer, Gmelin, Feuerbach, Grolmann; zur Prävention und Warnung: Kleinschrod, Oersted, Bauer; zur Nothwehr des Staates: Schulze, Romagnosi, Martin, Droste-Hülshoff; zur politischen Abbüßung: Fichte, Rousseau; zur Erstattung: Klein, Schneider; zur Besserung: Abicht, Spangenberg, Houward; – und in gemischte, welche die Gerechtigkeit und einzelne Zwecke zu verbinden suchen: Schmid, Welker, Heffter.


Strafverjährung, entweder Verjährung der Klagverfolgung, od. der Vollziehung urtheilsmäßiger Strafen, je nach der Schwere des Verbrechens von der Anzeige oder vom Urtheil an in 1, 3, 10, 20 Jahren oder auch gar nicht: auf die Idee gegründet, daß nach langer Zeit die Vertheidigung des Angeklagten (Unschuldsbeweis) erschwert wäre, oder daß ein Mensch, der während langen Jahren sich in menschlicher Gesellschaft wieder gut verhalten hat, Mitleid verdiene.


Strahl, s. Licht.


Strahlenbrechung od. Refraction, die Brechung der Lichtstrahlen, welche diese bei ihrem Uebergange aus einem durchsichtigen Medium in ein anderes erleiden (s. Licht). Astronomische S., ist die Brechung der von den Gestirnen kommenden Lichtstrahlen bei ihrem Eintritte in und ihrem Durchgange durch die Erdatmosphäre. Da diese von oben gegen die Erdoberfläche zu beständig an Dichtigkeit zunimmt, so geschieht die Brechung des Lichtstrahls nicht bloß bei seinem Eintritte in die Atmosphäre, sondern auf seinem ganzen Wege durch dieselbe beständig fort, und der Lichtstrahl beschreibt somit keine gerade, sondern eine krumme Linie. Die Richtung der Brechung geht hier (weil durch ein dichteres Medium) nach dem Einfallslothe hin. Diese Brechung des Lichtstrahls bewirkt nun, daß der Beobachter ein Gestirn nicht an der Stelle des Himmels sieht, an welcher es sich wirklich befindet, sondern in der Richtung der Tangente des Endes der krummen Linie, somit etwas höher am Himmel. Die Stärke der Brechung hängt indeß nicht allein von dem brechenden Medium ab, sondern auch von der Größe des Winkels, den der Lichtstrahl mit dem Einfallslothe macht; je größer dieser, desto stärker die Brechung, am stärksten also am Horizonte, von da gegen das Zenith allmälig abnehmend, am Zenith selber = 0. Bei 45° Abstand vom Zenith beträgt die Brechung 1 Minute, am Horizont zwischen 33 und 36 Minuten. Daher kommt es, daß wir die Sonne oder den Mond schon über dem Horizonte sehen, ehe sie wirklich aufgegangen, u. noch über dem Horizont, wenn sie bereits untergegangen. Daher auch die ovale Gestalt der Sonne und des Mondes am Horizont mit scheinbar kürzerem verticalen Durchmesser, weil der untere Rand durch die Brechung etwas stärker gehoben wird, als der höher stehende obere. Man hat eigene Tafeln, sogen. Refractionstafeln, mit Angabe der Stärke der S. für jede Höhe (bei mittlerer Luftdichtigkeit).


Strahlengänge, in der Botanik die schmalen, Rinde und Mark verbindenden, zwischen den Gefäßbündeln liegenden Schichten des Zellgewebes.


Strahlenkegel, in der Optik die von leuchtenden Punkten auf andere geworfen en Strahlenbüschel, geometrisch als Kegel gedacht, dessen Spitze auf dem leuchtenden Punkte u. dessen Grundlage auf dem beleuchteten ruht (vgl. Spiegel).


Strahlstein, griech. Aktinolith, strahlige bis faserige, stengelige Art der Hornblende; s. Hornblende.


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[351/0352] positiven Rechts in den verwichenen Jahrh. bald als ein den Herrschern der Welt übertragenes göttliches Recht, bald als Nothwendigkeit im gemeinen Interesse; die Naturrechtslehrer des 17. Jahrh. äußerst schwankend u. roh: Hobbes, Pufendorf. Die Theorien der neueren Philosophen und Juristen theilen sich in absolute, wobei die Strafe als eine an sich nothwendige Folge des Verbrechens erscheint, als göttliche oder menschliche Gerechtigkeit: Jarke, Kant, Hegel, Hanke, Rossi, Richter; – in relative, wobei die Strafe nur ein Mittel für andere Zwecke wird, als zur Beförderung des gemeinen Nutzens, Utilitarier: Bentham; zur Abschreckung: Böhmer, Gmelin, Feuerbach, Grolmann; zur Prävention und Warnung: Kleinschrod, Oersted, Bauer; zur Nothwehr des Staates: Schulze, Romagnosi, Martin, Droste-Hülshoff; zur politischen Abbüßung: Fichte, Rousseau; zur Erstattung: Klein, Schneider; zur Besserung: Abicht, Spangenberg, Houward; – und in gemischte, welche die Gerechtigkeit und einzelne Zwecke zu verbinden suchen: Schmid, Welker, Heffter. Strafverjährung, entweder Verjährung der Klagverfolgung, od. der Vollziehung urtheilsmäßiger Strafen, je nach der Schwere des Verbrechens von der Anzeige oder vom Urtheil an in 1, 3, 10, 20 Jahren oder auch gar nicht: auf die Idee gegründet, daß nach langer Zeit die Vertheidigung des Angeklagten (Unschuldsbeweis) erschwert wäre, oder daß ein Mensch, der während langen Jahren sich in menschlicher Gesellschaft wieder gut verhalten hat, Mitleid verdiene. Strahl, s. Licht. Strahlenbrechung od. Refraction, die Brechung der Lichtstrahlen, welche diese bei ihrem Uebergange aus einem durchsichtigen Medium in ein anderes erleiden (s. Licht). Astronomische S., ist die Brechung der von den Gestirnen kommenden Lichtstrahlen bei ihrem Eintritte in und ihrem Durchgange durch die Erdatmosphäre. Da diese von oben gegen die Erdoberfläche zu beständig an Dichtigkeit zunimmt, so geschieht die Brechung des Lichtstrahls nicht bloß bei seinem Eintritte in die Atmosphäre, sondern auf seinem ganzen Wege durch dieselbe beständig fort, und der Lichtstrahl beschreibt somit keine gerade, sondern eine krumme Linie. Die Richtung der Brechung geht hier (weil durch ein dichteres Medium) nach dem Einfallslothe hin. Diese Brechung des Lichtstrahls bewirkt nun, daß der Beobachter ein Gestirn nicht an der Stelle des Himmels sieht, an welcher es sich wirklich befindet, sondern in der Richtung der Tangente des Endes der krummen Linie, somit etwas höher am Himmel. Die Stärke der Brechung hängt indeß nicht allein von dem brechenden Medium ab, sondern auch von der Größe des Winkels, den der Lichtstrahl mit dem Einfallslothe macht; je größer dieser, desto stärker die Brechung, am stärksten also am Horizonte, von da gegen das Zenith allmälig abnehmend, am Zenith selber = 0. Bei 45° Abstand vom Zenith beträgt die Brechung 1 Minute, am Horizont zwischen 33 und 36 Minuten. Daher kommt es, daß wir die Sonne oder den Mond schon über dem Horizonte sehen, ehe sie wirklich aufgegangen, u. noch über dem Horizont, wenn sie bereits untergegangen. Daher auch die ovale Gestalt der Sonne und des Mondes am Horizont mit scheinbar kürzerem verticalen Durchmesser, weil der untere Rand durch die Brechung etwas stärker gehoben wird, als der höher stehende obere. Man hat eigene Tafeln, sogen. Refractionstafeln, mit Angabe der Stärke der S. für jede Höhe (bei mittlerer Luftdichtigkeit). Strahlengänge, in der Botanik die schmalen, Rinde und Mark verbindenden, zwischen den Gefäßbündeln liegenden Schichten des Zellgewebes. Strahlenkegel, in der Optik die von leuchtenden Punkten auf andere geworfen en Strahlenbüschel, geometrisch als Kegel gedacht, dessen Spitze auf dem leuchtenden Punkte u. dessen Grundlage auf dem beleuchteten ruht (vgl. Spiegel). Strahlstein, griech. Aktinolith, strahlige bis faserige, stengelige Art der Hornblende; s. Hornblende. Strahlthiere, Stachelhäuter, neulat. Radiata od. Echinodermata, eine Abtheilung der Pflanzenthiere (s. d.), mit

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/352>, abgerufen am 23.11.2024.