Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.und Toulouse) an einem Orte sich befinden. Solcher U. end.h. isolirter Facultäten hat man 14, nämlich: Paris, Toulouse (1233), Montpellier (1289), Lyon (1300), Air (1409), Poitiers (1411), Caen (1433). Bordeaux (1447), Besancon (1564), Straßburg (1638), Dijon (1722), Montauban (1800), Rouen (1800) und Rennes (1801). Spanien zählte ehemals 14 durch die Geistlichkeit sehr blühende U.en (6 wurden in Secundärschulen umgewandelt), gegenwärtig 8, von denen nur einige in allen Facultäten unterrichten dürfen u. die insgesammt durch die Ereignisse seit 1833 arm gemacht wurden u. mehr od. minder in Zerfall geriethen: Valladolid (1346), Valencia (1410), Saragossa (1474), Sevilla (1504), St. Jago (1532), Granada (1531), Oviedo (1580 u. Salamanca (1222), dazu in Portugal die Landes-U. Coimbra (1297 in Lissabon gestiftet, 1308 nach Coimbra verlegt). Eigenthümlich bewahrten und entwickelten die U.en Großbritanniens den ursprünglichen corporativen Charakter der U., nur die freie U. zu London (frei genannt, insofern sich die Mitglieder nicht zu der engl. Staatskirche zu bekennen brauchen) u. etwa die zu Edinburgh haben in manchem den Zuschnitt der U.en Deutschlands; es gibt deren in England 3: Oxford (1249) u. Cambridge (1279) mit ungeheuren Einkünsten, dann London (1828) und ihr 1831 aufgestellter hochkirchlicher Gegensatz, das Kings-College, die irische in Dublin (1591) ist ebenfalls ungeheuer reich, die 4 schottischen befinden sich in St. Andrews (1411), Glasgow (1454), Aberdeen (1471) u. in Edinburgh (1581). Dänemark hat eine U. zu Kopenhagen seit 1479, Schweden u. Norwegen solche zu Upsala (1476), Lund (1668) und Christiania (1811), das ungeheure Rußland dagegen nur 7 (Wilna, gest. 1803, u. Warschau, gest. 1816, wurden 1832 aufgehoben), nämlich: Dorpat (1632), Moskau (1705), Kasan (1803), Charkow (1803), St. Petersburg (1819), Helsingfors (1827 von Abo hieher verlegt) u. Kiew (1833), dazu eine berühmte jüdische U. zu Brzesk in Lithauen und eine medicinisch-chirurgische Akademie zu Wilna. In Griechenland wurde die 1837 zu Athen errichtete Otto-U. fast ganz nach deutscher Art eingerichtet, in der europ. Türkei rief man 1846 eine U. zu Konstantinopel ins Dasein. In Asien, der Wiege der älteren Cultur, stehen Wissenschaften und Künste gegenwärtig vergleichweise auf einer sehr niedern Stufe; für brittisch Indien besteht zu Hertford bei London eine U., welche gleich denen in Calcutta und Madras vorzugsweise bestimmt ist, Civilbeamte der Compagnie zu bilden; neben den Braminenschulen gibt es Colleges zu Calcutta, Dakka, Benares, Delhi u. s. f. In Aegypten hatten Mehemed Ali's Versuche, höhere Schulen zu errichten, keinen sonderlichen Erfolg. In Amerika nennt man U. oder Akademie alle höhern Schulen; es gab deren 1849 in den Vereinigten Staaten 208, nämlich 118 Colleges, 42 theologische, 36 medicinische und 12 Rechtsschulen; die U.en im früheren span. Amerika (Mexiko, San Jago, Buenosayres) hatten nie große Bedeutung und kamen durch die unaufhörlichen Unruhen unserer Zeit noch mehr herab; in Brasilien bestehen neben der jungen U. in Rio Janeiro noch einige Colleges. Australien hat seit 1852 eine U. zu Sidney. - Was die innere Organisation der heutigen U.en in Deutschland betrifft, so überwacht in Folge der Carlsbader Beschlüsse von 1819 ein Curator, ein vom Staate hiefür aufgestellter Beamter, die politische Richtung der Lehrer u. Schüler, die Stelle des früher sehr mächtigen und angesehenen Rectors ist fast überall dem Landesherrn übertragen; für ihn präsidirt ein Prorector dem Senate und leitet mit diesem die U.sangelegenheiten, er wie die Senatoren werden von der Regierung gewählt oder doch bestätigt. Das Kanzleramt, früher von einem päpstlich bestätigten Professor der Theologie begleitet, ist fast überall verschwunden; der Kanzler gab Erlaubniß zu Vorlesungen u. beaufsichtigte die Gerichtsbarkeit; die Decane als Vertreter der einzelnen Facultät bestehen noch, ebenso der Syndicus (U.sanwalt), U.samtmann mit seinen Pedellen für Ausübung der Justiz und Polizei unter und Toulouse) an einem Orte sich befinden. Solcher U. end.h. isolirter Facultäten hat man 14, nämlich: Paris, Toulouse (1233), Montpellier (1289), Lyon (1300), Air (1409), Poitiers (1411), Caen (1433). Bordeaux (1447), Besançon (1564), Straßburg (1638), Dijon (1722), Montauban (1800), Rouen (1800) und Rennes (1801). Spanien zählte ehemals 14 durch die Geistlichkeit sehr blühende U.en (6 wurden in Secundärschulen umgewandelt), gegenwärtig 8, von denen nur einige in allen Facultäten unterrichten dürfen u. die insgesammt durch die Ereignisse seit 1833 arm gemacht wurden u. mehr od. minder in Zerfall geriethen: Valladolid (1346), Valencia (1410), Saragossa (1474), Sevilla (1504), St. Jago (1532), Granada (1531), Oviedo (1580 u. Salamanca (1222), dazu in Portugal die Landes-U. Coimbra (1297 in Lissabon gestiftet, 1308 nach Coimbra verlegt). Eigenthümlich bewahrten und entwickelten die U.en Großbritanniens den ursprünglichen corporativen Charakter der U., nur die freie U. zu London (frei genannt, insofern sich die Mitglieder nicht zu der engl. Staatskirche zu bekennen brauchen) u. etwa die zu Edinburgh haben in manchem den Zuschnitt der U.en Deutschlands; es gibt deren in England 3: Oxford (1249) u. Cambridge (1279) mit ungeheuren Einkünsten, dann London (1828) und ihr 1831 aufgestellter hochkirchlicher Gegensatz, das Kings-College, die irische in Dublin (1591) ist ebenfalls ungeheuer reich, die 4 schottischen befinden sich in St. Andrews (1411), Glasgow (1454), Aberdeen (1471) u. in Edinburgh (1581). Dänemark hat eine U. zu Kopenhagen seit 1479, Schweden u. Norwegen solche zu Upsala (1476), Lund (1668) und Christiania (1811), das ungeheure Rußland dagegen nur 7 (Wilna, gest. 1803, u. Warschau, gest. 1816, wurden 1832 aufgehoben), nämlich: Dorpat (1632), Moskau (1705), Kasan (1803), Charkow (1803), St. Petersburg (1819), Helsingfors (1827 von Abo hieher verlegt) u. Kiew (1833), dazu eine berühmte jüdische U. zu Brzesk in Lithauen und eine medicinisch-chirurgische Akademie zu Wilna. In Griechenland wurde die 1837 zu Athen errichtete Otto-U. fast ganz nach deutscher Art eingerichtet, in der europ. Türkei rief man 1846 eine U. zu Konstantinopel ins Dasein. In Asien, der Wiege der älteren Cultur, stehen Wissenschaften und Künste gegenwärtig vergleichweise auf einer sehr niedern Stufe; für brittisch Indien besteht zu Hertford bei London eine U., welche gleich denen in Calcutta und Madras vorzugsweise bestimmt ist, Civilbeamte der Compagnie zu bilden; neben den Braminenschulen gibt es Colleges zu Calcutta, Dakka, Benares, Delhi u. s. f. In Aegypten hatten Mehemed Ali's Versuche, höhere Schulen zu errichten, keinen sonderlichen Erfolg. In Amerika nennt man U. oder Akademie alle höhern Schulen; es gab deren 1849 in den Vereinigten Staaten 208, nämlich 118 Colleges, 42 theologische, 36 medicinische und 12 Rechtsschulen; die U.en im früheren span. Amerika (Mexiko, San Jago, Buenosayres) hatten nie große Bedeutung und kamen durch die unaufhörlichen Unruhen unserer Zeit noch mehr herab; in Brasilien bestehen neben der jungen U. in Rio Janeiro noch einige Colleges. Australien hat seit 1852 eine U. zu Sidney. – Was die innere Organisation der heutigen U.en in Deutschland betrifft, so überwacht in Folge der Carlsbader Beschlüsse von 1819 ein Curator, ein vom Staate hiefür aufgestellter Beamter, die politische Richtung der Lehrer u. Schüler, die Stelle des früher sehr mächtigen und angesehenen Rectors ist fast überall dem Landesherrn übertragen; für ihn präsidirt ein Prorector dem Senate und leitet mit diesem die U.sangelegenheiten, er wie die Senatoren werden von der Regierung gewählt oder doch bestätigt. Das Kanzleramt, früher von einem päpstlich bestätigten Professor der Theologie begleitet, ist fast überall verschwunden; der Kanzler gab Erlaubniß zu Vorlesungen u. beaufsichtigte die Gerichtsbarkeit; die Decane als Vertreter der einzelnen Facultät bestehen noch, ebenso der Syndicus (U.sanwalt), U.samtmann mit seinen Pedellen für Ausübung der Justiz und Polizei unter <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0562" n="561"/> und Toulouse) an einem Orte sich befinden. Solcher U. end.h. isolirter Facultäten hat man 14, nämlich: Paris, Toulouse (1233), Montpellier (1289), Lyon (1300), Air (1409), Poitiers (1411), Caen (1433). Bordeaux (1447), Besançon (1564), Straßburg (1638), Dijon (1722), Montauban (1800), Rouen (1800) und Rennes (1801). <hi rendition="#b">Spanien</hi> zählte ehemals 14 durch die Geistlichkeit sehr blühende U.en (6 wurden in Secundärschulen umgewandelt), gegenwärtig 8, von denen nur einige in allen Facultäten unterrichten dürfen u. die insgesammt durch die Ereignisse seit 1833 arm gemacht wurden u. mehr od. minder in Zerfall geriethen: Valladolid (1346), Valencia (1410), Saragossa (1474), Sevilla (1504), St. Jago (1532), Granada (1531), Oviedo (1580 u. Salamanca (1222), dazu in <hi rendition="#b">Portugal</hi> die Landes-U. Coimbra (1297 in Lissabon gestiftet, 1308 nach Coimbra verlegt). Eigenthümlich bewahrten und entwickelten die U.en <hi rendition="#b">Großbritanniens</hi> den ursprünglichen corporativen Charakter der U., nur die freie U. zu London (frei genannt, insofern sich die Mitglieder nicht zu der engl. Staatskirche zu bekennen brauchen) u. etwa die zu Edinburgh haben in manchem den Zuschnitt der U.en Deutschlands; es gibt deren in <hi rendition="#g">England</hi> 3: Oxford (1249) u. Cambridge (1279) mit ungeheuren Einkünsten, dann London (1828) und ihr 1831 aufgestellter hochkirchlicher Gegensatz, das Kings-College, die <hi rendition="#g">irische</hi> in Dublin (1591) ist ebenfalls ungeheuer reich, die 4 <hi rendition="#g">schottischen</hi> befinden sich in St. Andrews (1411), Glasgow (1454), Aberdeen (1471) u. in Edinburgh (1581). <hi rendition="#b">Dänemark</hi> hat eine U. zu Kopenhagen seit 1479, <hi rendition="#b">Schweden u. Norwegen</hi> solche zu Upsala (1476), Lund (1668) und Christiania (1811), das ungeheure <hi rendition="#b">Rußland</hi> dagegen nur 7 (Wilna, gest. 1803, u. Warschau, gest. 1816, wurden 1832 aufgehoben), nämlich: Dorpat (1632), Moskau (1705), Kasan (1803), Charkow (1803), St. Petersburg (1819), Helsingfors (1827 von Abo hieher verlegt) u. Kiew (1833), dazu eine berühmte <hi rendition="#g">jüdische</hi> U. zu Brzesk in Lithauen und eine medicinisch-chirurgische Akademie zu Wilna. In <hi rendition="#b">Griechenland</hi> wurde die 1837 zu Athen errichtete Otto-U. fast ganz nach deutscher Art eingerichtet, in der europ. <hi rendition="#b">Türkei</hi> rief man 1846 eine U. zu Konstantinopel ins Dasein. In <hi rendition="#b">Asien</hi>, der Wiege der älteren Cultur, stehen Wissenschaften und Künste gegenwärtig vergleichweise auf einer sehr niedern Stufe; für <hi rendition="#g">brittisch Indien</hi> besteht zu Hertford bei London eine U., welche gleich denen in Calcutta und Madras vorzugsweise bestimmt ist, Civilbeamte der Compagnie zu bilden; neben den Braminenschulen gibt es Colleges zu Calcutta, Dakka, Benares, Delhi u. s. f. In <hi rendition="#g">Aegypten</hi> hatten Mehemed Ali's Versuche, höhere Schulen zu errichten, keinen sonderlichen Erfolg. In <hi rendition="#b">Amerika</hi> nennt man U. oder Akademie alle höhern Schulen; es gab deren 1849 in den Vereinigten Staaten 208, nämlich 118 Colleges, 42 theologische, 36 medicinische und 12 Rechtsschulen; die U.en im früheren span. <hi rendition="#g">Amerika</hi> (Mexiko, San Jago, Buenosayres) hatten nie große Bedeutung und kamen durch die unaufhörlichen Unruhen unserer Zeit noch mehr herab; in <hi rendition="#g">Brasilien</hi> bestehen neben der jungen U. in Rio Janeiro noch einige Colleges. <hi rendition="#b">Australien</hi> hat seit 1852 eine U. zu Sidney. – Was die <hi rendition="#g">innere Organisation</hi> der heutigen U.en in Deutschland betrifft, so überwacht in Folge der Carlsbader Beschlüsse von 1819 ein Curator, ein vom Staate hiefür aufgestellter Beamter, die politische Richtung der Lehrer u. Schüler, die Stelle des früher sehr mächtigen und angesehenen Rectors ist fast überall dem Landesherrn übertragen; für ihn präsidirt ein Prorector dem Senate und leitet mit diesem die U.sangelegenheiten, er wie die Senatoren werden von der Regierung gewählt oder doch bestätigt. Das Kanzleramt, früher von einem päpstlich bestätigten Professor der Theologie begleitet, ist fast überall verschwunden; der Kanzler gab Erlaubniß zu Vorlesungen u. beaufsichtigte die Gerichtsbarkeit; die Decane als Vertreter der einzelnen Facultät bestehen noch, ebenso der Syndicus (U.sanwalt), U.samtmann mit seinen Pedellen für Ausübung der Justiz und Polizei unter </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [561/0562]
und Toulouse) an einem Orte sich befinden. Solcher U. end.h. isolirter Facultäten hat man 14, nämlich: Paris, Toulouse (1233), Montpellier (1289), Lyon (1300), Air (1409), Poitiers (1411), Caen (1433). Bordeaux (1447), Besançon (1564), Straßburg (1638), Dijon (1722), Montauban (1800), Rouen (1800) und Rennes (1801). Spanien zählte ehemals 14 durch die Geistlichkeit sehr blühende U.en (6 wurden in Secundärschulen umgewandelt), gegenwärtig 8, von denen nur einige in allen Facultäten unterrichten dürfen u. die insgesammt durch die Ereignisse seit 1833 arm gemacht wurden u. mehr od. minder in Zerfall geriethen: Valladolid (1346), Valencia (1410), Saragossa (1474), Sevilla (1504), St. Jago (1532), Granada (1531), Oviedo (1580 u. Salamanca (1222), dazu in Portugal die Landes-U. Coimbra (1297 in Lissabon gestiftet, 1308 nach Coimbra verlegt). Eigenthümlich bewahrten und entwickelten die U.en Großbritanniens den ursprünglichen corporativen Charakter der U., nur die freie U. zu London (frei genannt, insofern sich die Mitglieder nicht zu der engl. Staatskirche zu bekennen brauchen) u. etwa die zu Edinburgh haben in manchem den Zuschnitt der U.en Deutschlands; es gibt deren in England 3: Oxford (1249) u. Cambridge (1279) mit ungeheuren Einkünsten, dann London (1828) und ihr 1831 aufgestellter hochkirchlicher Gegensatz, das Kings-College, die irische in Dublin (1591) ist ebenfalls ungeheuer reich, die 4 schottischen befinden sich in St. Andrews (1411), Glasgow (1454), Aberdeen (1471) u. in Edinburgh (1581). Dänemark hat eine U. zu Kopenhagen seit 1479, Schweden u. Norwegen solche zu Upsala (1476), Lund (1668) und Christiania (1811), das ungeheure Rußland dagegen nur 7 (Wilna, gest. 1803, u. Warschau, gest. 1816, wurden 1832 aufgehoben), nämlich: Dorpat (1632), Moskau (1705), Kasan (1803), Charkow (1803), St. Petersburg (1819), Helsingfors (1827 von Abo hieher verlegt) u. Kiew (1833), dazu eine berühmte jüdische U. zu Brzesk in Lithauen und eine medicinisch-chirurgische Akademie zu Wilna. In Griechenland wurde die 1837 zu Athen errichtete Otto-U. fast ganz nach deutscher Art eingerichtet, in der europ. Türkei rief man 1846 eine U. zu Konstantinopel ins Dasein. In Asien, der Wiege der älteren Cultur, stehen Wissenschaften und Künste gegenwärtig vergleichweise auf einer sehr niedern Stufe; für brittisch Indien besteht zu Hertford bei London eine U., welche gleich denen in Calcutta und Madras vorzugsweise bestimmt ist, Civilbeamte der Compagnie zu bilden; neben den Braminenschulen gibt es Colleges zu Calcutta, Dakka, Benares, Delhi u. s. f. In Aegypten hatten Mehemed Ali's Versuche, höhere Schulen zu errichten, keinen sonderlichen Erfolg. In Amerika nennt man U. oder Akademie alle höhern Schulen; es gab deren 1849 in den Vereinigten Staaten 208, nämlich 118 Colleges, 42 theologische, 36 medicinische und 12 Rechtsschulen; die U.en im früheren span. Amerika (Mexiko, San Jago, Buenosayres) hatten nie große Bedeutung und kamen durch die unaufhörlichen Unruhen unserer Zeit noch mehr herab; in Brasilien bestehen neben der jungen U. in Rio Janeiro noch einige Colleges. Australien hat seit 1852 eine U. zu Sidney. – Was die innere Organisation der heutigen U.en in Deutschland betrifft, so überwacht in Folge der Carlsbader Beschlüsse von 1819 ein Curator, ein vom Staate hiefür aufgestellter Beamter, die politische Richtung der Lehrer u. Schüler, die Stelle des früher sehr mächtigen und angesehenen Rectors ist fast überall dem Landesherrn übertragen; für ihn präsidirt ein Prorector dem Senate und leitet mit diesem die U.sangelegenheiten, er wie die Senatoren werden von der Regierung gewählt oder doch bestätigt. Das Kanzleramt, früher von einem päpstlich bestätigten Professor der Theologie begleitet, ist fast überall verschwunden; der Kanzler gab Erlaubniß zu Vorlesungen u. beaufsichtigte die Gerichtsbarkeit; die Decane als Vertreter der einzelnen Facultät bestehen noch, ebenso der Syndicus (U.sanwalt), U.samtmann mit seinen Pedellen für Ausübung der Justiz und Polizei unter
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |