Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.1826 als Professor der Theologie u. morgenländischen Sprachen zu Halle, erwarb einen Namen durch Untersuchungen über den Pentateuch u. kirchengeschichtliche Stoffe, noch mehr durch eine hebräische Sprachlehre (1797) u. ein Handbuch der hebr., syr., chald. u. arab. Grammatik (1801); er befaßte sich auch mit der deutschen, poln. u. russischen Sprache, nicht minder mit dem Studium der allgemeinen Sprachlehre. Seine "Literatur der Grammatiken, Lexika u. Wörtersammlungen" (1815) gab in neuer Bearbeitung Jülg heraus, Berl. 1847. Vatermagen, lat. paterna generatio, die Blutsverwandten vom Vater oder vom väterlichen Stamme und Geschlecht her. Vatermord, s. parricidium. Vaterschaft, Paternität, öffentlich anerkanntes Zeugungsverhältniß von Vater u. Kind. 1) Die in der Ehe gebornen Kinder gelten für eheliche des Ehemanns (pater est quem nuptiae demonstrant) bis auf seine Klage durch absolute Unmöglichkeit, Ehebruch u. s. w. das Gegentheil fest bewiesen ist; 2) die unter Eheversprechen erzeugten Kinder, auch wenn keine Verehelichung nachfolgt, werden dem Erzeuger als eheliche zugesprochen; 3) bei den unehelichen Kindern hat die Mutter nach altrömischem und neufranzösischem Recht gegen den nicht freiwillig anerkennenden Vater keine Klage od., wie in einigen neuern deutschen Rechten, doch nur auf Alimente, das Kind wird der Mutter zugesprochen (Maternitätssystem); das canonische, gemeindeutsche Recht gibt der Mutter, das neuengl. der Kirchgemeinde gegen den Erzeuger die Vaterschaftsklage, sofern die Mutter nicht wegen verspäteter Anzeige oder unsittlichen Lebenswandels das Klagrecht verwirkt hat; die V. wird in der Regel durch den Eid bewiesen u. das Kind dem Vater, ohne Erbfolge, Geschlechts- u. Bürgerrechtshalber zugesprochen mit Alimentationspflichten (Paternitätssystem). Vater Unser, lat. Pater noster, auch Gebet des Herrn, lat. oratio dominica genannt, weil von Christus selber gelehrt (Matth. VI., 9-13; Luk. XI., 2-4), ist unbestritten das vortrefflichste und verbreitetste aller Gebete, von Tertullian mit Recht als "Auszug aus dem gesammten Evangelium" charakterisirt. Wie früh es schon beim Gottesdienst u. im Privatleben im allgemeinen Gebrauche gewesen, bezeugen viele Kirchenväter, Augustinus nennt es bereits das tägliche Gebet u. frühzeitig wurde es ein Hauptbestandtheil der Katechese. Den bei den Protestanten üblichen Schluß: "Denn dein ist das Reich, die Kraft u. die Herrlichkeit in Ewigkeit" kennt die Kirche nur als einen Zusatz späterer Zeit u. hat ihn deßhalb nicht angenommen, dagegen hat sie das Ave Maria od. den Englischen Gruß in die innigste Verbindung mit dem V. U. gebracht. Unter den neuern Erklärern des V. U. nehmen Veith in Wien u. Alban Stolz (letzterer im Kalender für Zeit u. Ewigkeit) unbestritten den ersten Rang ein. Vergl. Gebet. Vatican, s. Rom. Vaticinium, lat., Weissagung; vates, Prophet, Dichter. Vattel (Wattl), Emmeric de, philos. Schriftsteller, geb. 1714 zu Couret im Neuenburg'schen, wurde 1746 Legationsrath in Dresden, kursächs. Minister in Bern, 1758 in Dresden bei der geh. Kanzlei angestellt, st. 1767. Sein Hauptwerk war ein Völkerrecht (droit des gens, ou principes de la loi naturelle appliques a la conduite et aux affaires des nations et des souverains, Lond. 1757), welches so hohes Ansehen erwarb als früher Hugo Grotius mit seiner Schrift de jure belli et pacis. u. vielfach übersetzt wurde, im Grunde aber eine leichte und gefällige Ueberarbeitung des dickleibigen Völkerrechtes sein soll, das der Philosoph W elf geliefert hatte. Vauban (Wobang), Sebastien le Pretre de, berühmter franz. Ingenieur, geb. 1633 zu St. Leger de Foucheret in Burgund, trat im 17. Jahre als Ingenieur in den Kriegsdienst und spielte in allen Kriegen Ludwigs XIV. eine wichtige Rolle, wurde 1669 Generalinspector der franz. Festungen, 1703 Marschall, st. 1707. Er erwarb sich große Verdienste um den Festungsbau, baute eine Menge Festungen, aber auch Kanäle, Häfen u. a. Werke des Friedens, war Schriftsteller in seinem Fache und als 1826 als Professor der Theologie u. morgenländischen Sprachen zu Halle, erwarb einen Namen durch Untersuchungen über den Pentateuch u. kirchengeschichtliche Stoffe, noch mehr durch eine hebräische Sprachlehre (1797) u. ein Handbuch der hebr., syr., chald. u. arab. Grammatik (1801); er befaßte sich auch mit der deutschen, poln. u. russischen Sprache, nicht minder mit dem Studium der allgemeinen Sprachlehre. Seine „Literatur der Grammatiken, Lexika u. Wörtersammlungen“ (1815) gab in neuer Bearbeitung Jülg heraus, Berl. 1847. Vatermagen, lat. paterna generatio, die Blutsverwandten vom Vater oder vom väterlichen Stamme und Geschlecht her. Vatermord, s. parricidium. Vaterschaft, Paternität, öffentlich anerkanntes Zeugungsverhältniß von Vater u. Kind. 1) Die in der Ehe gebornen Kinder gelten für eheliche des Ehemanns (pater est quem nuptiae demonstrant) bis auf seine Klage durch absolute Unmöglichkeit, Ehebruch u. s. w. das Gegentheil fest bewiesen ist; 2) die unter Eheversprechen erzeugten Kinder, auch wenn keine Verehelichung nachfolgt, werden dem Erzeuger als eheliche zugesprochen; 3) bei den unehelichen Kindern hat die Mutter nach altrömischem und neufranzösischem Recht gegen den nicht freiwillig anerkennenden Vater keine Klage od., wie in einigen neuern deutschen Rechten, doch nur auf Alimente, das Kind wird der Mutter zugesprochen (Maternitätssystem); das canonische, gemeindeutsche Recht gibt der Mutter, das neuengl. der Kirchgemeinde gegen den Erzeuger die Vaterschaftsklage, sofern die Mutter nicht wegen verspäteter Anzeige oder unsittlichen Lebenswandels das Klagrecht verwirkt hat; die V. wird in der Regel durch den Eid bewiesen u. das Kind dem Vater, ohne Erbfolge, Geschlechts- u. Bürgerrechtshalber zugesprochen mit Alimentationspflichten (Paternitätssystem). Vater Unser, lat. Pater noster, auch Gebet des Herrn, lat. oratio dominica genannt, weil von Christus selber gelehrt (Matth. VI., 9–13; Luk. XI., 2–4), ist unbestritten das vortrefflichste und verbreitetste aller Gebete, von Tertullian mit Recht als „Auszug aus dem gesammten Evangelium“ charakterisirt. Wie früh es schon beim Gottesdienst u. im Privatleben im allgemeinen Gebrauche gewesen, bezeugen viele Kirchenväter, Augustinus nennt es bereits das tägliche Gebet u. frühzeitig wurde es ein Hauptbestandtheil der Katechese. Den bei den Protestanten üblichen Schluß: „Denn dein ist das Reich, die Kraft u. die Herrlichkeit in Ewigkeit“ kennt die Kirche nur als einen Zusatz späterer Zeit u. hat ihn deßhalb nicht angenommen, dagegen hat sie das Ave Maria od. den Englischen Gruß in die innigste Verbindung mit dem V. U. gebracht. Unter den neuern Erklärern des V. U. nehmen Veith in Wien u. 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1826 als Professor der Theologie u. morgenländischen Sprachen zu Halle, erwarb einen Namen durch Untersuchungen über den Pentateuch u. kirchengeschichtliche Stoffe, noch mehr durch eine hebräische Sprachlehre (1797) u. ein Handbuch der hebr., syr., chald. u. arab. Grammatik (1801); er befaßte sich auch mit der deutschen, poln. u. russischen Sprache, nicht minder mit dem Studium der allgemeinen Sprachlehre. Seine „Literatur der Grammatiken, Lexika u. Wörtersammlungen“ (1815) gab in neuer Bearbeitung Jülg heraus, Berl. 1847.
Vatermagen, lat. paterna generatio, die Blutsverwandten vom Vater oder vom väterlichen Stamme und Geschlecht her.
Vatermord, s. parricidium.
Vaterschaft, Paternität, öffentlich anerkanntes Zeugungsverhältniß von Vater u. Kind. 1) Die in der Ehe gebornen Kinder gelten für eheliche des Ehemanns (pater est quem nuptiae demonstrant) bis auf seine Klage durch absolute Unmöglichkeit, Ehebruch u. s. w. das Gegentheil fest bewiesen ist; 2) die unter Eheversprechen erzeugten Kinder, auch wenn keine Verehelichung nachfolgt, werden dem Erzeuger als eheliche zugesprochen; 3) bei den unehelichen Kindern hat die Mutter nach altrömischem und neufranzösischem Recht gegen den nicht freiwillig anerkennenden Vater keine Klage od., wie in einigen neuern deutschen Rechten, doch nur auf Alimente, das Kind wird der Mutter zugesprochen (Maternitätssystem); das canonische, gemeindeutsche Recht gibt der Mutter, das neuengl. der Kirchgemeinde gegen den Erzeuger die Vaterschaftsklage, sofern die Mutter nicht wegen verspäteter Anzeige oder unsittlichen Lebenswandels das Klagrecht verwirkt hat; die V. wird in der Regel durch den Eid bewiesen u. das Kind dem Vater, ohne Erbfolge, Geschlechts- u. Bürgerrechtshalber zugesprochen mit Alimentationspflichten (Paternitätssystem).
Vater Unser, lat. Pater noster, auch Gebet des Herrn, lat. oratio dominica genannt, weil von Christus selber gelehrt (Matth. VI., 9–13; Luk. XI., 2–4), ist unbestritten das vortrefflichste und verbreitetste aller Gebete, von Tertullian mit Recht als „Auszug aus dem gesammten Evangelium“ charakterisirt. Wie früh es schon beim Gottesdienst u. im Privatleben im allgemeinen Gebrauche gewesen, bezeugen viele Kirchenväter, Augustinus nennt es bereits das tägliche Gebet u. frühzeitig wurde es ein Hauptbestandtheil der Katechese. Den bei den Protestanten üblichen Schluß: „Denn dein ist das Reich, die Kraft u. die Herrlichkeit in Ewigkeit“ kennt die Kirche nur als einen Zusatz späterer Zeit u. hat ihn deßhalb nicht angenommen, dagegen hat sie das Ave Maria od. den Englischen Gruß in die innigste Verbindung mit dem V. U. gebracht. Unter den neuern Erklärern des V. U. nehmen Veith in Wien u. Alban Stolz (letzterer im Kalender für Zeit u. Ewigkeit) unbestritten den ersten Rang ein. Vergl. Gebet.
Vatican, s. Rom.
Vaticinium, lat., Weissagung; vates, Prophet, Dichter.
Vattel (Wattl), Emmeric de, philos. Schriftsteller, geb. 1714 zu Couret im Neuenburg'schen, wurde 1746 Legationsrath in Dresden, kursächs. Minister in Bern, 1758 in Dresden bei der geh. Kanzlei angestellt, st. 1767. Sein Hauptwerk war ein Völkerrecht (droit des gens, ou principes de la loi naturelle appliqués à la conduite et aux affaires des nations et des souverains, Lond. 1757), welches so hohes Ansehen erwarb als früher Hugo Grotius mit seiner Schrift de jure belli et pacis. u. vielfach übersetzt wurde, im Grunde aber eine leichte und gefällige Ueberarbeitung des dickleibigen Völkerrechtes sein soll, das der Philosoph W elf geliefert hatte.
Vauban (Wobang), Sebastien le Prêtre de, berühmter franz. Ingenieur, geb. 1633 zu St. Leger de Foucheret in Burgund, trat im 17. Jahre als Ingenieur in den Kriegsdienst und spielte in allen Kriegen Ludwigs XIV. eine wichtige Rolle, wurde 1669 Generalinspector der franz. Festungen, 1703 Marschall, st. 1707. Er erwarb sich große Verdienste um den Festungsbau, baute eine Menge Festungen, aber auch Kanäle, Häfen u. a. Werke des Friedens, war Schriftsteller in seinem Fache und als
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