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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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(Z. holden, decimatus) an den Z.herrn (decimator). Schon bei den Römern in großer Ausdehnung für den Besitz von Gütern des Staates, der Tempel und Municipien, bei den Colonen Doppel-Z. (decimae et nonae) an den Eigenthümer und an den Besitzer; in Gallien viele derlei Doppel-Z. für die Könige, Vasallen und Kirchen; auch das Levitenrecht des A. T. war den kirchlichen Z.n günstig, Könige und Große statteten Kirchen und Klöster damit aus, Grundeigenthümer und Gemeinden übernahmen freiwillig die Z.pflicht für Kirche und Gottesdienst; in Ländern wie in Sachsen unter Karl d. Gr. wurde der Z. als eine Art Kirchensteuer gesetzlich aufgelegt; doch ist nicht aller deutsche Boden z. pflichtig geworden. Im Laufe der Jahrh. ist der Z. eine privatrechtliche Reallast geworden, die man im Interesse der Landwirthschaft bald gewaltthätig ohne Ersatz (Frankreich), bald auf dem Entschädigungswege der Ablösung aufzuheben sucht. Man unterscheidet nach der Person des Z. berechtigten den kirchlichen u. weltlichen Z.n; nach seinen Arten den großen Feld-Z.n von Getreide, Wein u. Heu; den kleinen Feld-Z. n von anderen Feld- und Baumfrüchten; den Blut-Z. n (Dorf-, Schmal-, Fleisch-Z.) vom Haus- u. Gutsvieh, Wirthschaftsfrüchten, Milch, Käse u. s. w. Er wird entrichtet in natürlicher Abgabe der Erzeugnisse (Natural-Z.) oder umgewandelt als Geld-Z. In der Regel hat der Z. herr für den Bezug zu sorgen und besitzt hiefür Z.urbarien, Z.schreiber, Z.amt. Z.scheunen.


Zeichen, arithmetische, chemische, musikalische, astronomische etc., s. die betreffenden Artikel.


Zeichenkunst, die Kunst, die Umrisse von Körpern durch Linien auf ebener Fläche darzustellen, gewöhnlich verbunden mit Ausführung von Schatten und Licht zur Hebung der Formen, bildet somit die Grundlage der bildenden Künste. Das Zeichnen geschieht hauptsächlich auf Papier, theils weißes, theils farbiges, und zwar entweder mittelst der Feder, oder der Kreide (auch Bleistift), oder mittelst der Tusche. Bei den Federzeichnungen wird der Schatten entweder durch Federstriche ausgeführt oder getuscht. Bei den Kreidezeichnungen, wohin auch die Bleistiftzeichnungen gehören, bedient man sich, namentlich zu Porträts, häufig auch farbiger Stifte, um die Hauptfarben anzugeben. Die Tuschzeichnungen werden mittelst des Pinsels mit chines. Tusche oder mit Sepia ausgeführt. - Nach der mehr oder minder genauen Ausführung oder nach dem Zwecke unterscheidet man die Zeichnungen in Skizzen oder Entwürfe, als erste flüchtige Andeutung der Idee des Künstlers; in ausgeführte Zeichnungen, mit genauer Ausarbeitung des Einzelnen; in Studien, Zeichnungen von einzelnen Theilen der Gegenstände, zur Uebung im genauen Zeichnen der natürlichen Formen; ferner in Acte, Zeichnungen nach lebendem Modell; endlich in Cartons, Zeichnungen in der Größe des auszuführenden Kunstwerks. - Zur Zeichnung einer genauen Copie eines Gemäldes od. einer andern Zeichnung bedient man sich, besonders wenn die Copie kleiner oder größer als das Original ausgeführt werden soll, als Hilfsmittel des Ausspannens von Fäden in Quadraten sowohl über die Fläche des Originals als über die Fläche, auf welcher die Copie gezeichnet wird.


Zeidelgüter, ehemals die in den Reichsforsten um Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler (Bienenzüchter) mit einem eigenen Zeidelgerichte.


Zeilithoid, s. Getreidestein.


Zeisige, bilden eine Familie der Gattung Fink (s. d.), mit schlankem Körper, sehr spitzigem, vorn zusammengedrücktem Schnabel und grünem Gefieder. Sie leben von Samen, füttern aber ihre Jungen zuerst mit Insekten und deren Larven, später mit im Kropfe erweichtem Samen. Der Erlenzeisig (fringilla spinus), oben olivengrün, unten gelb, Strichvogel, lebt in Nadelwäldern und ist wegen seines angenehmen Gesanges und seiner Geschicklichkeit ein beliebter Zimmervogel, der leicht sehr zahm wird. Der Distelzeisig od. Stieglitz (fr. carduelis), einer der schönsten europ. Vögel, mit angenehmem Gesang; in ganz Europa. Der Citronenzeisig (fr.

(Z. holden, decimatus) an den Z.herrn (decimator). Schon bei den Römern in großer Ausdehnung für den Besitz von Gütern des Staates, der Tempel und Municipien, bei den Colonen Doppel-Z. (decimae et nonae) an den Eigenthümer und an den Besitzer; in Gallien viele derlei Doppel-Z. für die Könige, Vasallen und Kirchen; auch das Levitenrecht des A. T. war den kirchlichen Z.n günstig, Könige und Große statteten Kirchen und Klöster damit aus, Grundeigenthümer und Gemeinden übernahmen freiwillig die Z.pflicht für Kirche und Gottesdienst; in Ländern wie in Sachsen unter Karl d. Gr. wurde der Z. als eine Art Kirchensteuer gesetzlich aufgelegt; doch ist nicht aller deutsche Boden z. pflichtig geworden. Im Laufe der Jahrh. ist der Z. eine privatrechtliche Reallast geworden, die man im Interesse der Landwirthschaft bald gewaltthätig ohne Ersatz (Frankreich), bald auf dem Entschädigungswege der Ablösung aufzuheben sucht. Man unterscheidet nach der Person des Z. berechtigten den kirchlichen u. weltlichen Z.n; nach seinen Arten den großen Feld-Z.n von Getreide, Wein u. Heu; den kleinen Feld-Z. n von anderen Feld- und Baumfrüchten; den Blut-Z. n (Dorf-, Schmal-, Fleisch-Z.) vom Haus- u. Gutsvieh, Wirthschaftsfrüchten, Milch, Käse u. s. w. Er wird entrichtet in natürlicher Abgabe der Erzeugnisse (Natural-Z.) oder umgewandelt als Geld-Z. In der Regel hat der Z. herr für den Bezug zu sorgen und besitzt hiefür Z.urbarien, Z.schreiber, Z.amt. Z.scheunen.


Zeichen, arithmetische, chemische, musikalische, astronomische etc., s. die betreffenden Artikel.


Zeichenkunst, die Kunst, die Umrisse von Körpern durch Linien auf ebener Fläche darzustellen, gewöhnlich verbunden mit Ausführung von Schatten und Licht zur Hebung der Formen, bildet somit die Grundlage der bildenden Künste. Das Zeichnen geschieht hauptsächlich auf Papier, theils weißes, theils farbiges, und zwar entweder mittelst der Feder, oder der Kreide (auch Bleistift), oder mittelst der Tusche. Bei den Federzeichnungen wird der Schatten entweder durch Federstriche ausgeführt oder getuscht. Bei den Kreidezeichnungen, wohin auch die Bleistiftzeichnungen gehören, bedient man sich, namentlich zu Porträts, häufig auch farbiger Stifte, um die Hauptfarben anzugeben. Die Tuschzeichnungen werden mittelst des Pinsels mit chines. Tusche oder mit Sepia ausgeführt. – Nach der mehr oder minder genauen Ausführung oder nach dem Zwecke unterscheidet man die Zeichnungen in Skizzen oder Entwürfe, als erste flüchtige Andeutung der Idee des Künstlers; in ausgeführte Zeichnungen, mit genauer Ausarbeitung des Einzelnen; in Studien, Zeichnungen von einzelnen Theilen der Gegenstände, zur Uebung im genauen Zeichnen der natürlichen Formen; ferner in Acte, Zeichnungen nach lebendem Modell; endlich in Cartons, Zeichnungen in der Größe des auszuführenden Kunstwerks. – Zur Zeichnung einer genauen Copie eines Gemäldes od. einer andern Zeichnung bedient man sich, besonders wenn die Copie kleiner oder größer als das Original ausgeführt werden soll, als Hilfsmittel des Ausspannens von Fäden in Quadraten sowohl über die Fläche des Originals als über die Fläche, auf welcher die Copie gezeichnet wird.


Zeidelgüter, ehemals die in den Reichsforsten um Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler (Bienenzüchter) mit einem eigenen Zeidelgerichte.


Zeilithoid, s. Getreidestein.


Zeisige, bilden eine Familie der Gattung Fink (s. d.), mit schlankem Körper, sehr spitzigem, vorn zusammengedrücktem Schnabel und grünem Gefieder. Sie leben von Samen, füttern aber ihre Jungen zuerst mit Insekten und deren Larven, später mit im Kropfe erweichtem Samen. Der Erlenzeisig (fringilla spinus), oben olivengrün, unten gelb, Strichvogel, lebt in Nadelwäldern und ist wegen seines angenehmen Gesanges und seiner Geschicklichkeit ein beliebter Zimmervogel, der leicht sehr zahm wird. Der Distelzeisig od. Stieglitz (fr. carduelis), einer der schönsten europ. Vögel, mit angenehmem Gesang; in ganz Europa. Der Citronenzeisig (fr.

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[772/0773] (Z. holden, decimatus) an den Z.herrn (decimator). Schon bei den Römern in großer Ausdehnung für den Besitz von Gütern des Staates, der Tempel und Municipien, bei den Colonen Doppel-Z. (decimae et nonae) an den Eigenthümer und an den Besitzer; in Gallien viele derlei Doppel-Z. für die Könige, Vasallen und Kirchen; auch das Levitenrecht des A. T. war den kirchlichen Z.n günstig, Könige und Große statteten Kirchen und Klöster damit aus, Grundeigenthümer und Gemeinden übernahmen freiwillig die Z.pflicht für Kirche und Gottesdienst; in Ländern wie in Sachsen unter Karl d. Gr. wurde der Z. als eine Art Kirchensteuer gesetzlich aufgelegt; doch ist nicht aller deutsche Boden z. pflichtig geworden. Im Laufe der Jahrh. ist der Z. eine privatrechtliche Reallast geworden, die man im Interesse der Landwirthschaft bald gewaltthätig ohne Ersatz (Frankreich), bald auf dem Entschädigungswege der Ablösung aufzuheben sucht. Man unterscheidet nach der Person des Z. berechtigten den kirchlichen u. weltlichen Z.n; nach seinen Arten den großen Feld-Z.n von Getreide, Wein u. Heu; den kleinen Feld-Z. n von anderen Feld- und Baumfrüchten; den Blut-Z. n (Dorf-, Schmal-, Fleisch-Z.) vom Haus- u. Gutsvieh, Wirthschaftsfrüchten, Milch, Käse u. s. w. Er wird entrichtet in natürlicher Abgabe der Erzeugnisse (Natural-Z.) oder umgewandelt als Geld-Z. In der Regel hat der Z. herr für den Bezug zu sorgen und besitzt hiefür Z.urbarien, Z.schreiber, Z.amt. Z.scheunen. Zeichen, arithmetische, chemische, musikalische, astronomische etc., s. die betreffenden Artikel. Zeichenkunst, die Kunst, die Umrisse von Körpern durch Linien auf ebener Fläche darzustellen, gewöhnlich verbunden mit Ausführung von Schatten und Licht zur Hebung der Formen, bildet somit die Grundlage der bildenden Künste. Das Zeichnen geschieht hauptsächlich auf Papier, theils weißes, theils farbiges, und zwar entweder mittelst der Feder, oder der Kreide (auch Bleistift), oder mittelst der Tusche. Bei den Federzeichnungen wird der Schatten entweder durch Federstriche ausgeführt oder getuscht. Bei den Kreidezeichnungen, wohin auch die Bleistiftzeichnungen gehören, bedient man sich, namentlich zu Porträts, häufig auch farbiger Stifte, um die Hauptfarben anzugeben. Die Tuschzeichnungen werden mittelst des Pinsels mit chines. Tusche oder mit Sepia ausgeführt. – Nach der mehr oder minder genauen Ausführung oder nach dem Zwecke unterscheidet man die Zeichnungen in Skizzen oder Entwürfe, als erste flüchtige Andeutung der Idee des Künstlers; in ausgeführte Zeichnungen, mit genauer Ausarbeitung des Einzelnen; in Studien, Zeichnungen von einzelnen Theilen der Gegenstände, zur Uebung im genauen Zeichnen der natürlichen Formen; ferner in Acte, Zeichnungen nach lebendem Modell; endlich in Cartons, Zeichnungen in der Größe des auszuführenden Kunstwerks. – Zur Zeichnung einer genauen Copie eines Gemäldes od. einer andern Zeichnung bedient man sich, besonders wenn die Copie kleiner oder größer als das Original ausgeführt werden soll, als Hilfsmittel des Ausspannens von Fäden in Quadraten sowohl über die Fläche des Originals als über die Fläche, auf welcher die Copie gezeichnet wird. Zeidelgüter, ehemals die in den Reichsforsten um Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler (Bienenzüchter) mit einem eigenen Zeidelgerichte. Zeilithoid, s. Getreidestein. Zeisige, bilden eine Familie der Gattung Fink (s. d.), mit schlankem Körper, sehr spitzigem, vorn zusammengedrücktem Schnabel und grünem Gefieder. Sie leben von Samen, füttern aber ihre Jungen zuerst mit Insekten und deren Larven, später mit im Kropfe erweichtem Samen. Der Erlenzeisig (fringilla spinus), oben olivengrün, unten gelb, Strichvogel, lebt in Nadelwäldern und ist wegen seines angenehmen Gesanges und seiner Geschicklichkeit ein beliebter Zimmervogel, der leicht sehr zahm wird. Der Distelzeisig od. Stieglitz (fr. carduelis), einer der schönsten europ. Vögel, mit angenehmem Gesang; in ganz Europa. Der Citronenzeisig (fr.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 772. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/773>, abgerufen am 23.11.2024.