[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.zu halten / vnd dieser eusserlichen Feyer nach / ist diß Gebot alleine den Jüden gestellet / daß sie solten von groben Wercken stille stehen / vnd rugen / auff daß sich beyde Mensch vnd Viehe wieder erholeten / vnd nicht von steter Arbeit geschwecht würden. Wiewol sie es hernach allzu enge spanneten / vnd gröblich mißbrauchten / daß sie es auch an Christo lesterten / vnd nicht leiden kundten solche Wercke / die sie doch selbs daran theten / wie mann im Euangelio lieset / Gerade / als solt das Gebot damit erfüllet seyn / daß man gar kein eusserlich Werck thete / welchs doch nicht die meinung war / sondern endlich die / daß sie den Feyer oder Rugetag heiligten / wie wir hören werden. Darumb gehet nu diß Gebot / nach dem groben Verstand / vns Christen nichts an / denn es ein gantz eusserlich ding ist / wie andere Satzunge des Alten Testaments / an sonderliche weise / Person / Zeit vnd Stete gebunden / welche nun durch Christum alle frey gelassen Christen feyren.sind. Aber einen Christlichen Verstand zu fassen / für die Einfeltigen / was Gott in diesem Gebot von vns foddert / so mercke daß wir Feyertag halten / nicht vmb der verstendigen vnd gelehrten Christen willen / denn diese dürffens nirgend zu / Sondern erstlich auch vmb leiblicher Vrsach vnd Notturfft willen / welche die Natur lehret vnd foddert / für den gemeinen Hauffen / Knecht vnd Megde / so die gantze Wochen jhrer Arbeit vnd Gewerbe gewartet / daß sie sich auch einen Tag einziehen zu rugen vnd erquicken. Darnach allermeist darumb / daß man an solchem Rugetage (weil man sonst nicht dazu kommen kan) raum vnd zeit nehme / Gottesdienstes zu warten / Also / daß man zu hauffe komme / Gottes Wort zuhören vnd handeln / darnach Gott loben / singen vnd beten. Feyertag frey bey den Christen.Solchs aber (sage ich) ist nicht also an Zeit gebunden / wie bey den Jüden / daß es müsse eben dieser oder jener Tag seyn / Denn es ist keiner an jhm selbs besser / denn der ander / sondern solt wol täglich geschehen / aber weil es der Hauffe nicht warten kan / muß man je zum wenigsten einen Tag in der Woche darzu außschiessen. Weil aber von alters her der Sontag dazu gestellet ist / sol mans auch dabey bleiben lassen / auff daß es in eintrechtiger Ordnung gehe / vnd niemand durch vnnötige Newerung ein Vnordnung mache. Also ist das die einfeltige Meinung dieses Gebots / weil man sonst Feyertag helt / daß man solche Feyer anlege / Gottes Wort zu lernen / Also / daß dieses Tages eigentlich Ampt sey / das Predigampt / vmb des Jungen Volcks / vnd armen Hauffens willen / doch daß das Feyren nicht so enge gespannet / daß darumb andere zufellige Arbeit / so man nicht vmbgehen kan / verboten were. zu halten / vnd dieser eusserlichen Feyer nach / ist diß Gebot alleine den Jüden gestellet / daß sie solten von groben Wercken stille stehen / vnd rugen / auff daß sich beyde Mensch vnd Viehe wieder erholeten / vnd nicht von steter Arbeit geschwecht würden. Wiewol sie es hernach allzu enge spanneten / vnd gröblich mißbrauchten / daß sie es auch an Christo lesterten / vnd nicht leiden kundten solche Wercke / die sie doch selbs daran theten / wie mann im Euangelio lieset / Gerade / als solt das Gebot damit erfüllet seyn / daß man gar kein eusserlich Werck thete / welchs doch nicht die meinung war / sondern endlich die / daß sie den Feyer oder Rugetag heiligten / wie wir hören werden. Darumb gehet nu diß Gebot / nach dem groben Verstand / vns Christen nichts an / denn es ein gantz eusserlich ding ist / wie andere Satzunge des Alten Testaments / an sonderliche weise / Person / Zeit vnd Stete gebunden / welche nun durch Christum alle frey gelassen Christen feyren.sind. Aber einen Christlichen Verstand zu fassen / für die Einfeltigen / was Gott in diesem Gebot von vns foddert / so mercke daß wir Feyertag halten / nicht vmb der verstendigen vnd gelehrten Christen willen / denn diese dürffens nirgend zu / Sondern erstlich auch vmb leiblicher Vrsach vnd Notturfft willen / welche die Natur lehret vnd foddert / für den gemeinen Hauffen / Knecht vnd Megde / so die gantze Wochen jhrer Arbeit vnd Gewerbe gewartet / daß sie sich auch einen Tag einziehen zu rugen vnd erquicken. Darnach allermeist darumb / daß man an solchem Rugetage (weil man sonst nicht dazu kommen kan) raum vnd zeit nehme / Gottesdienstes zu warten / Also / daß man zu hauffe komme / Gottes Wort zuhören vnd handeln / darnach Gott loben / singen vnd beten. Feyertag frey bey den Christen.Solchs aber (sage ich) ist nicht also an Zeit gebunden / wie bey den Jüden / daß es müsse eben dieser oder jener Tag seyn / Denn es ist keiner an jhm selbs besser / denn der ander / sondern solt wol täglich geschehen / aber weil es der Hauffe nicht warten kan / muß man je zum wenigsten einen Tag in der Woche darzu außschiessen. Weil aber von alters her der Sontag dazu gestellet ist / sol mans auch dabey bleiben lassen / auff daß es in eintrechtiger Ordnung gehe / vnd niemand durch vnnötige Newerung ein Vnordnung mache. Also ist das die einfeltige Meinung dieses Gebots / weil man sonst Feyertag helt / daß man solche Feyer anlege / Gottes Wort zu lernen / Also / daß dieses Tages eigentlich Ampt sey / das Predigampt / vmb des Jungen Volcks / vnd armen Hauffens willen / doch daß das Feyren nicht so enge gespannet / daß darumb andere zufellige Arbeit / so man nicht vmbgehen kan / verboten were. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0200"/> zu halten / vnd dieser eusserlichen Feyer nach / ist diß Gebot alleine den Jüden gestellet / daß sie solten von groben Wercken stille stehen / vnd rugen / auff daß sich beyde Mensch vnd Viehe wieder erholeten / vnd nicht von steter Arbeit geschwecht würden. Wiewol sie es hernach allzu enge spanneten / vnd gröblich mißbrauchten / daß sie es auch an Christo lesterten / vnd nicht leiden kundten solche Wercke / die sie doch selbs daran theten / wie mann im Euangelio lieset / Gerade / als solt das Gebot damit erfüllet seyn / daß man gar kein eusserlich Werck thete / welchs doch nicht die meinung war / sondern endlich die / daß sie den Feyer oder Rugetag heiligten / wie wir hören werden.</p> <p>Darumb gehet nu diß Gebot / nach dem groben Verstand / vns Christen nichts an / denn es ein gantz eusserlich ding ist / wie andere Satzunge des Alten Testaments / an sonderliche weise / Person / Zeit vnd Stete gebunden / welche nun durch Christum alle frey gelassen <note place="left">Christen feyren.</note>sind. 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Also ist das die einfeltige Meinung dieses Gebots / weil man sonst Feyertag helt / daß man solche Feyer anlege / Gottes Wort zu lernen / Also / daß dieses Tages eigentlich Ampt sey / das Predigampt / vmb des Jungen Volcks / vnd armen Hauffens willen / doch daß das Feyren nicht so enge gespannet / daß darumb andere zufellige Arbeit / so man nicht vmbgehen kan / verboten were.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0200]
zu halten / vnd dieser eusserlichen Feyer nach / ist diß Gebot alleine den Jüden gestellet / daß sie solten von groben Wercken stille stehen / vnd rugen / auff daß sich beyde Mensch vnd Viehe wieder erholeten / vnd nicht von steter Arbeit geschwecht würden. Wiewol sie es hernach allzu enge spanneten / vnd gröblich mißbrauchten / daß sie es auch an Christo lesterten / vnd nicht leiden kundten solche Wercke / die sie doch selbs daran theten / wie mann im Euangelio lieset / Gerade / als solt das Gebot damit erfüllet seyn / daß man gar kein eusserlich Werck thete / welchs doch nicht die meinung war / sondern endlich die / daß sie den Feyer oder Rugetag heiligten / wie wir hören werden.
Darumb gehet nu diß Gebot / nach dem groben Verstand / vns Christen nichts an / denn es ein gantz eusserlich ding ist / wie andere Satzunge des Alten Testaments / an sonderliche weise / Person / Zeit vnd Stete gebunden / welche nun durch Christum alle frey gelassen sind. Aber einen Christlichen Verstand zu fassen / für die Einfeltigen / was Gott in diesem Gebot von vns foddert / so mercke daß wir Feyertag halten / nicht vmb der verstendigen vnd gelehrten Christen willen / denn diese dürffens nirgend zu / Sondern erstlich auch vmb leiblicher Vrsach vnd Notturfft willen / welche die Natur lehret vnd foddert / für den gemeinen Hauffen / Knecht vnd Megde / so die gantze Wochen jhrer Arbeit vnd Gewerbe gewartet / daß sie sich auch einen Tag einziehen zu rugen vnd erquicken. Darnach allermeist darumb / daß man an solchem Rugetage (weil man sonst nicht dazu kommen kan) raum vnd zeit nehme / Gottesdienstes zu warten / Also / daß man zu hauffe komme / Gottes Wort zuhören vnd handeln / darnach Gott loben / singen vnd beten.
Christen feyren. Solchs aber (sage ich) ist nicht also an Zeit gebunden / wie bey den Jüden / daß es müsse eben dieser oder jener Tag seyn / Denn es ist keiner an jhm selbs besser / denn der ander / sondern solt wol täglich geschehen / aber weil es der Hauffe nicht warten kan / muß man je zum wenigsten einen Tag in der Woche darzu außschiessen. Weil aber von alters her der Sontag dazu gestellet ist / sol mans auch dabey bleiben lassen / auff daß es in eintrechtiger Ordnung gehe / vnd niemand durch vnnötige Newerung ein Vnordnung mache. Also ist das die einfeltige Meinung dieses Gebots / weil man sonst Feyertag helt / daß man solche Feyer anlege / Gottes Wort zu lernen / Also / daß dieses Tages eigentlich Ampt sey / das Predigampt / vmb des Jungen Volcks / vnd armen Hauffens willen / doch daß das Feyren nicht so enge gespannet / daß darumb andere zufellige Arbeit / so man nicht vmbgehen kan / verboten were.
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