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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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zu halten / vnd dieser eusserlichen Feyer nach / ist diß Gebot alleine den Jüden gestellet / daß sie solten von groben Wercken stille stehen / vnd rugen / auff daß sich beyde Mensch vnd Viehe wieder erholeten / vnd nicht von steter Arbeit geschwecht würden. Wiewol sie es hernach allzu enge spanneten / vnd gröblich mißbrauchten / daß sie es auch an Christo lesterten / vnd nicht leiden kundten solche Wercke / die sie doch selbs daran theten / wie mann im Euangelio lieset / Gerade / als solt das Gebot damit erfüllet seyn / daß man gar kein eusserlich Werck thete / welchs doch nicht die meinung war / sondern endlich die / daß sie den Feyer oder Rugetag heiligten / wie wir hören werden.

Darumb gehet nu diß Gebot / nach dem groben Verstand / vns Christen nichts an / denn es ein gantz eusserlich ding ist / wie andere Satzunge des Alten Testaments / an sonderliche weise / Person / Zeit vnd Stete gebunden / welche nun durch Christum alle frey gelassen Christen feyren.sind. Aber einen Christlichen Verstand zu fassen / für die Einfeltigen / was Gott in diesem Gebot von vns foddert / so mercke daß wir Feyertag halten / nicht vmb der verstendigen vnd gelehrten Christen willen / denn diese dürffens nirgend zu / Sondern erstlich auch vmb leiblicher Vrsach vnd Notturfft willen / welche die Natur lehret vnd foddert / für den gemeinen Hauffen / Knecht vnd Megde / so die gantze Wochen jhrer Arbeit vnd Gewerbe gewartet / daß sie sich auch einen Tag einziehen zu rugen vnd erquicken. Darnach allermeist darumb / daß man an solchem Rugetage (weil man sonst nicht dazu kommen kan) raum vnd zeit nehme / Gottesdienstes zu warten / Also / daß man zu hauffe komme / Gottes Wort zuhören vnd handeln / darnach Gott loben / singen vnd beten.

Feyertag frey bey den Christen.

Solchs aber (sage ich) ist nicht also an Zeit gebunden / wie bey den Jüden / daß es müsse eben dieser oder jener Tag seyn / Denn es ist keiner an jhm selbs besser / denn der ander / sondern solt wol täglich geschehen / aber weil es der Hauffe nicht warten kan / muß man je zum wenigsten einen Tag in der Woche darzu außschiessen. Weil aber von alters her der Sontag dazu gestellet ist / sol mans auch dabey bleiben lassen / auff daß es in eintrechtiger Ordnung gehe / vnd niemand durch vnnötige Newerung ein Vnordnung mache. Also ist das die einfeltige Meinung dieses Gebots / weil man sonst Feyertag helt / daß man solche Feyer anlege / Gottes Wort zu lernen / Also / daß dieses Tages eigentlich Ampt sey / das Predigampt / vmb des Jungen Volcks / vnd armen Hauffens willen / doch daß das Feyren nicht so enge gespannet / daß darumb andere zufellige Arbeit / so man nicht vmbgehen kan / verboten were.

zu halten / vnd dieser eusserlichen Feyer nach / ist diß Gebot alleine den Jüden gestellet / daß sie solten von groben Wercken stille stehen / vnd rugen / auff daß sich beyde Mensch vnd Viehe wieder erholeten / vnd nicht von steter Arbeit geschwecht würden. Wiewol sie es hernach allzu enge spanneten / vnd gröblich mißbrauchten / daß sie es auch an Christo lesterten / vnd nicht leiden kundten solche Wercke / die sie doch selbs daran theten / wie mann im Euangelio lieset / Gerade / als solt das Gebot damit erfüllet seyn / daß man gar kein eusserlich Werck thete / welchs doch nicht die meinung war / sondern endlich die / daß sie den Feyer oder Rugetag heiligten / wie wir hören werden.

Darumb gehet nu diß Gebot / nach dem groben Verstand / vns Christen nichts an / denn es ein gantz eusserlich ding ist / wie andere Satzunge des Alten Testaments / an sonderliche weise / Person / Zeit vnd Stete gebunden / welche nun durch Christum alle frey gelassen Christen feyren.sind. Aber einen Christlichen Verstand zu fassen / für die Einfeltigen / was Gott in diesem Gebot von vns foddert / so mercke daß wir Feyertag halten / nicht vmb der verstendigen vnd gelehrten Christen willen / denn diese dürffens nirgend zu / Sondern erstlich auch vmb leiblicher Vrsach vnd Notturfft willen / welche die Natur lehret vnd foddert / für den gemeinen Hauffen / Knecht vnd Megde / so die gantze Wochen jhrer Arbeit vnd Gewerbe gewartet / daß sie sich auch einen Tag einziehen zu rugen vnd erquicken. Darnach allermeist darumb / daß man an solchem Rugetage (weil man sonst nicht dazu kommen kan) raum vnd zeit nehme / Gottesdienstes zu warten / Also / daß man zu hauffe komme / Gottes Wort zuhören vnd handeln / darnach Gott loben / singen vnd beten.

Feyertag frey bey den Christen.

Solchs aber (sage ich) ist nicht also an Zeit gebunden / wie bey den Jüden / daß es müsse eben dieser oder jener Tag seyn / Denn es ist keiner an jhm selbs besser / denn der ander / sondern solt wol täglich geschehen / aber weil es der Hauffe nicht warten kan / muß man je zum wenigsten einen Tag in der Woche darzu außschiessen. Weil aber von alters her der Sontag dazu gestellet ist / sol mans auch dabey bleiben lassen / auff daß es in eintrechtiger Ordnung gehe / vnd niemand durch vnnötige Newerung ein Vnordnung mache. Also ist das die einfeltige Meinung dieses Gebots / weil man sonst Feyertag helt / daß man solche Feyer anlege / Gottes Wort zu lernen / Also / daß dieses Tages eigentlich Ampt sey / das Predigampt / vmb des Jungen Volcks / vnd armen Hauffens willen / doch daß das Feyren nicht so enge gespannet / daß darumb andere zufellige Arbeit / so man nicht vmbgehen kan / verboten were.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/200>, abgerufen am 21.11.2024.