[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.auff gezogen sey / da er sonst hundert mal in seinem vnflat erstickt were. Darumb ists recht wol gesagt / von alten weisen Leuten: DEO, Parentibus & Magistris non potest satis gratiae rependi. Das ist / Gotte / den Eltern / vnd Schulmeistern / kan man nimmer gnugsam dancken noch vergelten. Wer das ansiehet vnd bedencket / der wird wol vngetrieben seinen Eltern alle Ehre thun / vnd sie auff den Henden tragen / als durch die jhm Gott alles guts gethan hat. VBer das alles / sol das auch ein grosse vrsach seyn /Verheissung bey diesem 4. Gebot. vns desto mehr zu reitzen / daß Gott an dieses Gebot ein Leibliche Verheissung hefftet / vnd spricht: Auff daß du langes Leben habst / im Lande da du wohnest / Da siche selbs / wie grosser ernst Gotte sey / vber diesem Gebot / weil er nicht alleine außdrücket / daß jhm angenehm sey / Frewde vnd Lust darinne habe / sondern solle auch vns wol gerahten / vnd zum besten gedeyen / daß wir ein sanfftes süsses Leben mügen haben mit allem guten. Darumb auch Sanct Paulus Ephes. 6. solchs hoch anzeucht vnd rhümet / als er spricht: Das ist das erste Gebot / das eine Verheissung hat / Auff daß dirs wolgehe / vnd lange lebest auff Erden. Denn wiewol dieLanges Leben. andern auch jre Verheissung eingeschlossen haben / ists doch zu keinem so deutlich vnd außgedrückt gesetzt. Da hastu nu die Frucht vnd das Lohn / daß / wer es helt / sol gute Tage / Glück vnd Wolfarth haben / wiederumb auch die Straffe / daß / wer vngehorsam ist / desto ehe vmbkommen / vnd des Lebens nicht fro werden sol. Denn langes Leben haben / heisset die Schrifft nichtLanges Leben. alleine wol betaget werden / sondern alles haben / so zu langem Leben gehöret / Als nemlich / Gesundheit / Weib vnd Kind / Narung / Friede / gut Regiment / etc. Ohn welche diß Leben nicht frölich genossen werden / noch die lenge bestehen kan. Wiltu nu nicht Vater vnd Mutter gehorchen / vnd dich lassen ziehen / so gehorche dem Hencker / gehorchstu dem nicht / so gehorche dem Streckebein / das ist der Tod. Denn das wil Gott kurtzumb haben / entweder / so du Ihm gehorchest / liebe vnd dienst thust / daß Er dirs vberschwencklich vergelte mit allem guten / oder wo du jhn erzürnest / daß er vber dich schicke / beyde Tod vndHencker vnd Tod vber die Vngehorsamen. Hencker. Wo kommen so viel Schelcke her / die mann täglich hengen / köpffen / vnd radbrechen muß / denn ausdem Vngehorsam / weil sie sich nicht mit gut ziehen lassen / daß sie es durch Gottes Straff so außrichten / daß man Vnglück vnd Hertzleid an jhnen siehet / Denn gar selten geschicht / daß solche verruchte Leute eines rechten oder zeitigen Tods sterben. auff gezogen sey / da er sonst hundert mal in seinem vnflat erstickt were. Darumb ists recht wol gesagt / von alten weisen Leuten: DEO, Parentibus & Magistris non potest satis gratiae rependi. Das ist / Gotte / den Eltern / vnd Schulmeistern / kan man nimmer gnugsam dancken noch vergelten. Wer das ansiehet vnd bedencket / der wird wol vngetrieben seinen Eltern alle Ehre thun / vnd sie auff den Henden tragen / als durch die jhm Gott alles guts gethan hat. VBer das alles / sol das auch ein grosse vrsach seyn /Verheissung bey diesem 4. Gebot. vns desto mehr zu reitzen / daß Gott an dieses Gebot ein Leibliche Verheissung hefftet / vnd spricht: Auff daß du langes Leben habst / im Lande da du wohnest / Da siche selbs / wie grosser ernst Gotte sey / vber diesem Gebot / weil er nicht alleine außdrücket / daß jhm angenehm sey / Frewde vnd Lust darinne habe / sondern solle auch vns wol gerahten / vnd zum besten gedeyen / daß wir ein sanfftes süsses Leben mügen haben mit allem guten. Darumb auch Sanct Paulus Ephes. 6. solchs hoch anzeucht vnd rhümet / als er spricht: Das ist das erste Gebot / das eine Verheissung hat / Auff daß dirs wolgehe / vnd lange lebest auff Erden. Denn wiewol dieLanges Leben. andern auch jre Verheissung eingeschlossen haben / ists doch zu keinem so deutlich vnd außgedrückt gesetzt. Da hastu nu die Frucht vnd das Lohn / daß / wer es helt / sol gute Tage / Glück vnd Wolfarth haben / wiederumb auch die Straffe / daß / wer vngehorsam ist / desto ehe vmbkom̃en / vnd des Lebens nicht fro werden sol. Denn langes Leben haben / heisset die Schrifft nichtLanges Leben. alleine wol betaget werden / sondern alles haben / so zu langem Leben gehöret / Als nemlich / Gesundheit / Weib vñ Kind / Narung / Friede / gut Regiment / etc. Ohn welche diß Leben nicht frölich genossen werden / noch die lenge bestehen kan. Wiltu nu nicht Vater vnd Mutter gehorchen / vnd dich lassen ziehen / so gehorche dem Hencker / gehorchstu dem nicht / so gehorche dem Streckebein / das ist der Tod. Denn das wil Gott kurtzumb haben / entweder / so du Ihm gehorchest / liebe vnd dienst thust / daß Er dirs vberschwencklich vergelte mit allem guten / oder wo du jhn erzürnest / daß er vber dich schicke / beyde Tod vndHencker vnd Tod vber die Vngehorsamen. Hencker. Wo kommen so viel Schelcke her / die mann täglich hengen / köpffen / vnd radbrechen muß / denn ausdem Vngehorsam / weil sie sich nicht mit gut ziehen lassen / daß sie es durch Gottes Straff so außrichten / daß man Vnglück vnd Hertzleid an jhnen siehet / Denn gar selten geschicht / daß solche verruchte Leute eines rechten oder zeitigen Tods sterben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0209" n="92"/> auff gezogen sey / da er sonst hundert mal in seinem vnflat erstickt were. Darumb ists recht wol gesagt / von alten weisen Leuten: <hi rendition="#i">DEO, Parentibus & Magistris non potest satis gratiae rependi</hi>. Das ist / Gotte / den Eltern / vnd Schulmeistern / kan man nimmer gnugsam dancken noch vergelten. Wer das ansiehet vnd bedencket / der wird wol vngetrieben seinen Eltern alle Ehre thun / vnd sie auff den Henden tragen / als durch die jhm Gott alles guts gethan hat.</p> <p>VBer das alles / sol das auch ein grosse vrsach seyn /<note place="right">Verheissung bey diesem 4. Gebot.</note> vns desto mehr zu reitzen / daß Gott an dieses Gebot ein Leibliche Verheissung hefftet / vnd spricht: Auff daß du langes Leben habst / im Lande da du wohnest / Da siche selbs / wie grosser ernst Gotte sey / vber diesem Gebot / weil er nicht alleine außdrücket / daß jhm angenehm sey / Frewde vnd Lust darinne habe / sondern solle auch vns wol gerahten / vnd zum besten gedeyen / daß wir ein sanfftes süsses Leben mügen haben mit allem guten. Darumb auch Sanct Paulus Ephes. 6. solchs hoch anzeucht vnd rhümet / als er spricht: Das ist das erste Gebot / das eine Verheissung hat / Auff daß dirs wolgehe / vnd lange lebest auff Erden. Denn wiewol die<note place="right">Langes Leben.</note> andern auch jre Verheissung eingeschlossen haben / ists doch zu keinem so deutlich vnd außgedrückt gesetzt.</p> <p>Da hastu nu die Frucht vnd das Lohn / daß / wer es helt / sol gute Tage / Glück vnd Wolfarth haben / wiederumb auch die Straffe / daß / wer vngehorsam ist / desto ehe vmbkom̃en / vnd des Lebens nicht fro werden sol. Denn langes Leben haben / heisset die Schrifft nicht<note place="right">Langes Leben.</note> alleine wol betaget werden / sondern alles haben / so zu langem Leben gehöret / Als nemlich / Gesundheit / Weib vñ Kind / Narung / Friede / gut Regiment / etc. Ohn welche diß Leben nicht frölich genossen werden / noch die lenge bestehen kan. Wiltu nu nicht Vater vnd Mutter gehorchen / vnd dich lassen ziehen / so gehorche dem Hencker / gehorchstu dem nicht / so gehorche dem Streckebein / das ist der Tod. Denn das wil Gott kurtzumb haben / entweder / so du Ihm gehorchest / liebe vnd dienst thust / daß Er dirs vberschwencklich vergelte mit allem guten / oder wo du jhn erzürnest / daß er vber dich schicke / beyde Tod vnd<note place="right">Hencker vnd Tod vber die Vngehorsamen.</note> Hencker. Wo kommen so viel Schelcke her / die mann täglich hengen / köpffen / vnd radbrechen muß / denn ausdem Vngehorsam / weil sie sich nicht mit gut ziehen lassen / daß sie es durch Gottes Straff so außrichten / daß man Vnglück vnd Hertzleid an jhnen siehet / Denn gar selten geschicht / daß solche verruchte Leute eines rechten oder zeitigen Tods sterben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [92/0209]
auff gezogen sey / da er sonst hundert mal in seinem vnflat erstickt were. Darumb ists recht wol gesagt / von alten weisen Leuten: DEO, Parentibus & Magistris non potest satis gratiae rependi. Das ist / Gotte / den Eltern / vnd Schulmeistern / kan man nimmer gnugsam dancken noch vergelten. Wer das ansiehet vnd bedencket / der wird wol vngetrieben seinen Eltern alle Ehre thun / vnd sie auff den Henden tragen / als durch die jhm Gott alles guts gethan hat.
VBer das alles / sol das auch ein grosse vrsach seyn / vns desto mehr zu reitzen / daß Gott an dieses Gebot ein Leibliche Verheissung hefftet / vnd spricht: Auff daß du langes Leben habst / im Lande da du wohnest / Da siche selbs / wie grosser ernst Gotte sey / vber diesem Gebot / weil er nicht alleine außdrücket / daß jhm angenehm sey / Frewde vnd Lust darinne habe / sondern solle auch vns wol gerahten / vnd zum besten gedeyen / daß wir ein sanfftes süsses Leben mügen haben mit allem guten. Darumb auch Sanct Paulus Ephes. 6. solchs hoch anzeucht vnd rhümet / als er spricht: Das ist das erste Gebot / das eine Verheissung hat / Auff daß dirs wolgehe / vnd lange lebest auff Erden. Denn wiewol die andern auch jre Verheissung eingeschlossen haben / ists doch zu keinem so deutlich vnd außgedrückt gesetzt.
Verheissung bey diesem 4. Gebot.
Langes Leben. Da hastu nu die Frucht vnd das Lohn / daß / wer es helt / sol gute Tage / Glück vnd Wolfarth haben / wiederumb auch die Straffe / daß / wer vngehorsam ist / desto ehe vmbkom̃en / vnd des Lebens nicht fro werden sol. Denn langes Leben haben / heisset die Schrifft nicht alleine wol betaget werden / sondern alles haben / so zu langem Leben gehöret / Als nemlich / Gesundheit / Weib vñ Kind / Narung / Friede / gut Regiment / etc. Ohn welche diß Leben nicht frölich genossen werden / noch die lenge bestehen kan. Wiltu nu nicht Vater vnd Mutter gehorchen / vnd dich lassen ziehen / so gehorche dem Hencker / gehorchstu dem nicht / so gehorche dem Streckebein / das ist der Tod. Denn das wil Gott kurtzumb haben / entweder / so du Ihm gehorchest / liebe vnd dienst thust / daß Er dirs vberschwencklich vergelte mit allem guten / oder wo du jhn erzürnest / daß er vber dich schicke / beyde Tod vnd Hencker. Wo kommen so viel Schelcke her / die mann täglich hengen / köpffen / vnd radbrechen muß / denn ausdem Vngehorsam / weil sie sich nicht mit gut ziehen lassen / daß sie es durch Gottes Straff so außrichten / daß man Vnglück vnd Hertzleid an jhnen siehet / Denn gar selten geschicht / daß solche verruchte Leute eines rechten oder zeitigen Tods sterben.
Langes Leben.
Hencker vnd Tod vber die Vngehorsamen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |