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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Nu sind beyde die Confessio Augustana, vnd derselben Apologia, auff dem grossen Reichstag zu Augspurg / Anno Tausent / Fünffhundert / Dreissig / im Namen der Protestirende Stende gestellet / vnd der Römischen Keiserlichen Maiestet daselbs vbergeben / vnd folgends Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig ist das Exemplar, welchs die Stende für das rechte Authenticun gehalten / durch offentlichen Druck publiciret / So haben auch hernach Anno Tausent / Fünffhundert Sieben vnd Dreissig / aller Euangelischen Stende fürnemste Theologi auff dem Tage zu Schmalcalden demselben Exemplare vnterschrieben / in massen auch Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Sechtzig / Chur vnd Fürsten / so sich zur Augspurgischen Confession bekennen / dasselbige Exemplar / so Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig publiciret / für das rechte Authenticum erkant / vnd auff dem Tage zur Naumburg mit jrer Subscription confirmiret haben / Derhalben daß in vnsern Kirchen vnd Schulen der Exemplar halben nicht möchte Irrung fürfallen / haben wirs auß dem Exemplar / so Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig publiciret / in dieses vnser Corpus Doctrinae lassen nachdrucken. Vnd weil im Lateinischem Exemplar etliche dinge klerer expliciret / wöllen wir / daß beydes gegen einander conferiret solle werden / wie wir denn willens / das Corpus Doctrinae auch Lateinisch drucken zulassen.

Zum Vierden / haben wir in diesem vnserm Corpore Doctrinae setzen vnd drucken lassen / die Schmalcaldischen Artickel / weil dieselbige / als gemeiner Euangelischen Stedte entliche Bekentnis gestellet / darin die Lehre der Augspurgischen Confession widerholet vnd bestetiget / vnd etliche Artickel aus Gottes Worte weiter er-

Nu sind beyde die Confessio Augustana, vnd derselbẽ Apologia, auff dem grossen Reichstag zu Augspurg / Anno Tausent / Fünffhundert / Dreissig / im Namen der Protestirende Stende gestellet / vnd der Römischen Keiserlichen Maiestet daselbs vbergeben / vnd folgends Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig ist das Exemplar, welchs die Stende für das rechte Authenticũ gehalten / durch offentlichen Druck publiciret / So haben auch hernach Anno Tausent / Fünffhundert Sieben vnd Dreissig / aller Euangelischen Stende fürnemste Theologi auff dem Tage zu Schmalcalden demselben Exemplare vnterschrieben / in massen auch Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Sechtzig / Chur vnd Fürsten / so sich zur Augspurgischen Confession bekennen / dasselbige Exemplar / so Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig publiciret / für das rechte Authenticum erkant / vnd auff dem Tage zur Naumburg mit jrer Subscription confirmiret haben / Derhalben daß in vnsern Kirchen vnd Schulen der Exemplar halben nicht möchte Irrung fürfallen / haben wirs auß dem Exemplar / so Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig publiciret / in dieses vnser Corpus Doctrinae lassen nachdrucken. Vnd weil im Lateinischem Exemplar etliche dinge klerer expliciret / wöllen wir / daß beydes gegen einander conferiret solle werden / wie wir denn willens / das Corpus Doctrinae auch Lateinisch drucken zulassen.

Zum Vierden / haben wir in diesem vnserm Corpore Doctrinae setzen vnd drucken lassen / die Schmalcaldischen Artickel / weil dieselbige / als gemeiner Euangelischen Stedte entliche Bekentnis gestellet / darin die Lehre der Augspurgischen Confessiõ widerholet vnd bestetiget / vnd etliche Artickel aus Gottes Worte weiter er-

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[0021] Nu sind beyde die Confessio Augustana, vnd derselbẽ Apologia, auff dem grossen Reichstag zu Augspurg / Anno Tausent / Fünffhundert / Dreissig / im Namen der Protestirende Stende gestellet / vnd der Römischen Keiserlichen Maiestet daselbs vbergeben / vnd folgends Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig ist das Exemplar, welchs die Stende für das rechte Authenticũ gehalten / durch offentlichen Druck publiciret / So haben auch hernach Anno Tausent / Fünffhundert Sieben vnd Dreissig / aller Euangelischen Stende fürnemste Theologi auff dem Tage zu Schmalcalden demselben Exemplare vnterschrieben / in massen auch Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Sechtzig / Chur vnd Fürsten / so sich zur Augspurgischen Confession bekennen / dasselbige Exemplar / so Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig publiciret / für das rechte Authenticum erkant / vnd auff dem Tage zur Naumburg mit jrer Subscription confirmiret haben / Derhalben daß in vnsern Kirchen vnd Schulen der Exemplar halben nicht möchte Irrung fürfallen / haben wirs auß dem Exemplar / so Anno Tausent / Fünffhundert / Ein vnd Dreissig publiciret / in dieses vnser Corpus Doctrinae lassen nachdrucken. Vnd weil im Lateinischem Exemplar etliche dinge klerer expliciret / wöllen wir / daß beydes gegen einander conferiret solle werden / wie wir denn willens / das Corpus Doctrinae auch Lateinisch drucken zulassen. Zum Vierden / haben wir in diesem vnserm Corpore Doctrinae setzen vnd drucken lassen / die Schmalcaldischen Artickel / weil dieselbige / als gemeiner Euangelischen Stedte entliche Bekentnis gestellet / darin die Lehre der Augspurgischen Confessiõ widerholet vnd bestetiget / vnd etliche Artickel aus Gottes Worte weiter er-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/21>, abgerufen am 30.04.2024.