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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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seyn / in allerley Fällen / Gescheffte vnd Hendeln / als stünde es an allen örten geschrieben / wo er hin siehet / ja wo er gehet oder stehet / so würde man beyde für sich daheim in seinem Hause / vnd gegen Nachbarn vrsach gnug finden / die Zehen Gebot zu treiben / daß niemand weit darnach lauffen dürffte.

Aus dem siehet man abermal / wie hoch diese Zehen Gebot zuWerck der Zehen Gebot. heben vnd preisen sind / vber alle Stende / Gebot vnd Werck / so man sonst lehret vnd treibet / Denn hie können wir trotzen / vnd sagen: Las aufftretten alle Weisen vnd Heiligen / ob sie köndten ein Werck herfür bringen / als diese Gebot / so GOtt mit solchem ernst foddert / vnd befihlt / bey seinem höhesten Zorn vnd Straffe / dazu so herrliche Verheissung dazu setzet / daß Er vns mit allen Gütern vnd Segen vberschütten wil / darumb sol man sie ie für allen andern Lehren / thewr vnd werth halten / als den höhesten Schatz von GOTT gegeben.

seyn / in allerley Fällen / Gescheffte vnd Hendeln / als stünde es an allen örten geschrieben / wo er hin siehet / ja wo er gehet oder stehet / so würde man beyde für sich daheim in seinem Hause / vnd gegen Nachbarn vrsach gnug finden / die Zehen Gebot zu treiben / daß niemand weit darnach lauffen dürffte.

Aus dem siehet man abermal / wie hoch diese Zehen Gebot zuWerck der Zehen Gebot. heben vnd preisen sind / vber alle Stende / Gebot vnd Werck / so man sonst lehret vnd treibet / Denn hie können wir trotzen / vnd sagen: Las aufftretten alle Weisen vnd Heiligen / ob sie köndten ein Werck herfür bringen / als diese Gebot / so GOtt mit solchem ernst foddert / vnd befihlt / bey seinem höhesten Zorn vnd Straffe / dazu so herrliche Verheissung dazu setzet / daß Er vns mit allen Gütern vnd Segen vberschütten wil / darumb sol man sie ie für allen andern Lehren / thewr vnd werth halten / als den höhesten Schatz von GOTT gegeben.

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[110/0245] seyn / in allerley Fällen / Gescheffte vnd Hendeln / als stünde es an allen örten geschrieben / wo er hin siehet / ja wo er gehet oder stehet / so würde man beyde für sich daheim in seinem Hause / vnd gegen Nachbarn vrsach gnug finden / die Zehen Gebot zu treiben / daß niemand weit darnach lauffen dürffte. Aus dem siehet man abermal / wie hoch diese Zehen Gebot zu heben vnd preisen sind / vber alle Stende / Gebot vnd Werck / so man sonst lehret vnd treibet / Denn hie können wir trotzen / vnd sagen: Las aufftretten alle Weisen vnd Heiligen / ob sie köndten ein Werck herfür bringen / als diese Gebot / so GOtt mit solchem ernst foddert / vnd befihlt / bey seinem höhesten Zorn vnd Straffe / dazu so herrliche Verheissung dazu setzet / daß Er vns mit allen Gütern vnd Segen vberschütten wil / darumb sol man sie ie für allen andern Lehren / thewr vnd werth halten / als den höhesten Schatz von GOTT gegeben. Werck der Zehen Gebot.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/245>, abgerufen am 24.11.2024.