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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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zu leiden were / daß ers vmb des Mißbrauchs willen / auff dieselbige Stunde / abermahl nehme / Als hette er zuuor nicht warhafftig das Sacrament empfangen / Denn das hiesse das Sacrament auffs höhest gelestert vnd geschendet. Wie kehmen wir dazu / daß Gottes Wort vnd Ordnung darumb solt vnrecht seyn / vnd nichts gelten / daß wirs vnrecht brauchen?

Darumb sage ich / hastu nicht gegleubt / so gleube noch / vnd sprich also: Die Tauffe ist wol recht gewesen / Ich habe sie aber leider nicht recht empfangen / Denn auch ich selbs / vnd alle / so sich Niemand sol auff seinen Glauben bawen.teuffen lassen / müssen für Gott also sprechen: Ich komme her in meinem Glauben / vnd auch der andern / noch kan ich nicht darauff bawen / daß ich gleube / vnd viel Leute für mich bitten / Sondern darauff bawe ich / daß es dein Wort vnd Befehl ist / Gleich wie ich zum Sacrament gehe / nicht auff meinen Glauben / sondern auff Christus Wort. Ich sey starck oder schwach / das lasse ich GOTT walten / Das weis ich aber / daß er mich heisset hingehen / Essen vnd Trincken / etc. vnd mir seinen Leib vnd Blut schenckt / das wird mir nicht liegen noch triegen.

Also thun wir nu auch mit der Kindertauffe / das Kind tragen wir herzu / der meinung vnd Hoffnung / daß es gleube / Vnd bitten / daß jhm Gott den Glauben gebe / Aber darauff teuffen wirs nicht / Sondern allein darauff / daß Gott befohlen hat. Warumb das? Darumb / daß wir wissen / daß Gott nicht leugt / Ich vnd mein Nehester / vnd Summa / alle Menschen / mügen fehlen vnd triegen / Aber Gottes Wort kan nicht fehlen.

Vnglaube schwechet GOttes Wort nicht.

Darumb sind es je vermessene tölpische Geister / die also folgern vnd schliessen / Wo der Glaube nicht recht ist / da ist auch die Tauffe nicht recht / gerade / als ich wolt schliessen / Wenn ich nicht gleube / so ist Christus nichts / Oder also / wenn ich nicht gehorsam bin / so ist Vater / Mutter / vnd Obrigkeit nichts / Ist das wol geschlossen / Wo jemand nicht thut / was er thun sol / daß darumb das ding an jhm selbs nichts seyn / noch gelten sol? Lieber kehre es vmb / vnd schleuß viel mehr also / Eben darumb ist die Tauffe etwas vnd recht / daß mans vnrecht empfangen hat. Denn wo sie an jhr selbs nicht recht were / kündte man sie nicht mißbrauchen / noch daran sündigen. Es heisset also: Abusus non tollit, sed confirmat substantiam, Mißbrauch nimpt nicht hinweg das Wesen / sondern bestetigts / Denn Gold bleibet nichts weniger Gold / ob es gleich ein Bübin mit Sünden vnd Schanden tregt.

DArumb sey beschlossen / Daß die Tauffe allezeit recht / vnd in vollem wesen bleibt / Wenn gleich nur ein Men-

zu leiden were / daß ers vmb des Mißbrauchs willen / auff dieselbige Stunde / abermahl nehme / Als hette er zuuor nicht warhafftig das Sacrament empfangen / Denn das hiesse das Sacrament auffs höhest gelestert vnd geschendet. Wie kehmen wir dazu / daß Gottes Wort vnd Ordnung darumb solt vnrecht seyn / vnd nichts gelten / daß wirs vnrecht brauchen?

Darumb sage ich / hastu nicht gegleubt / so gleube noch / vnd sprich also: Die Tauffe ist wol recht gewesen / Ich habe sie aber leider nicht recht empfangen / Denn auch ich selbs / vnd alle / so sich Niemand sol auff seinen Glauben bawen.teuffen lassen / müssen für Gott also sprechen: Ich komme her in meinem Glauben / vnd auch der andern / noch kan ich nicht darauff bawen / daß ich gleube / vnd viel Leute für mich bitten / Sondern darauff bawe ich / daß es dein Wort vnd Befehl ist / Gleich wie ich zum Sacrament gehe / nicht auff meinen Glauben / sondern auff Christus Wort. Ich sey starck oder schwach / das lasse ich GOTT walten / Das weis ich aber / daß er mich heisset hingehen / Essen vnd Trincken / etc. vnd mir seinen Leib vnd Blut schenckt / das wird mir nicht liegen noch triegen.

Also thun wir nu auch mit der Kindertauffe / das Kind tragen wir herzu / der meinung vnd Hoffnung / daß es gleube / Vnd bitten / daß jhm Gott den Glauben gebe / Aber darauff teuffen wirs nicht / Sondern allein darauff / daß Gott befohlen hat. Warumb das? Darumb / daß wir wissen / daß Gott nicht leugt / Ich vnd mein Nehester / vnd Summa / alle Menschen / mügen fehlen vnd triegen / Aber Gottes Wort kan nicht fehlen.

Vnglaube schwechet GOttes Wort nicht.

Darumb sind es je vermessene tölpische Geister / die also folgern vnd schliessen / Wo der Glaube nicht recht ist / da ist auch die Tauffe nicht recht / gerade / als ich wolt schliessen / Weñ ich nicht gleube / so ist Christus nichts / Oder also / weñ ich nicht gehorsam bin / so ist Vater / Mutter / vnd Obrigkeit nichts / Ist das wol geschlossen / Wo jemand nicht thut / was er thun sol / daß darumb das ding an jhm selbs nichts seyn / noch gelten sol? Lieber kehre es vmb / vnd schleuß viel mehr also / Eben darumb ist die Tauffe etwas vnd recht / daß mans vnrecht empfangen hat. Deñ wo sie an jhr selbs nicht recht were / kündte man sie nicht mißbrauchen / noch daran sündigen. Es heisset also: Abusus non tollit, sed confirmat substantiam, Mißbrauch nimpt nicht hinweg das Wesen / sondern bestetigts / Deñ Gold bleibet nichts weniger Gold / ob es gleich ein Bübin mit Sünden vnd Schanden tregt.

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[0296] zu leiden were / daß ers vmb des Mißbrauchs willen / auff dieselbige Stunde / abermahl nehme / Als hette er zuuor nicht warhafftig das Sacrament empfangen / Denn das hiesse das Sacrament auffs höhest gelestert vnd geschendet. Wie kehmen wir dazu / daß Gottes Wort vnd Ordnung darumb solt vnrecht seyn / vnd nichts gelten / daß wirs vnrecht brauchen? Darumb sage ich / hastu nicht gegleubt / so gleube noch / vnd sprich also: Die Tauffe ist wol recht gewesen / Ich habe sie aber leider nicht recht empfangen / Denn auch ich selbs / vnd alle / so sich teuffen lassen / müssen für Gott also sprechen: Ich komme her in meinem Glauben / vnd auch der andern / noch kan ich nicht darauff bawen / daß ich gleube / vnd viel Leute für mich bitten / Sondern darauff bawe ich / daß es dein Wort vnd Befehl ist / Gleich wie ich zum Sacrament gehe / nicht auff meinen Glauben / sondern auff Christus Wort. Ich sey starck oder schwach / das lasse ich GOTT walten / Das weis ich aber / daß er mich heisset hingehen / Essen vnd Trincken / etc. vnd mir seinen Leib vnd Blut schenckt / das wird mir nicht liegen noch triegen. Niemand sol auff seinen Glauben bawen. Also thun wir nu auch mit der Kindertauffe / das Kind tragen wir herzu / der meinung vnd Hoffnung / daß es gleube / Vnd bitten / daß jhm Gott den Glauben gebe / Aber darauff teuffen wirs nicht / Sondern allein darauff / daß Gott befohlen hat. Warumb das? Darumb / daß wir wissen / daß Gott nicht leugt / Ich vnd mein Nehester / vnd Summa / alle Menschen / mügen fehlen vnd triegen / Aber Gottes Wort kan nicht fehlen. Darumb sind es je vermessene tölpische Geister / die also folgern vnd schliessen / Wo der Glaube nicht recht ist / da ist auch die Tauffe nicht recht / gerade / als ich wolt schliessen / Weñ ich nicht gleube / so ist Christus nichts / Oder also / weñ ich nicht gehorsam bin / so ist Vater / Mutter / vnd Obrigkeit nichts / Ist das wol geschlossen / Wo jemand nicht thut / was er thun sol / daß darumb das ding an jhm selbs nichts seyn / noch gelten sol? Lieber kehre es vmb / vnd schleuß viel mehr also / Eben darumb ist die Tauffe etwas vnd recht / daß mans vnrecht empfangen hat. Deñ wo sie an jhr selbs nicht recht were / kündte man sie nicht mißbrauchen / noch daran sündigen. Es heisset also: Abusus non tollit, sed confirmat substantiam, Mißbrauch nimpt nicht hinweg das Wesen / sondern bestetigts / Deñ Gold bleibet nichts weniger Gold / ob es gleich ein Bübin mit Sünden vnd Schanden tregt. DArumb sey beschlossen / Daß die Tauffe allezeit recht / vnd in vollem wesen bleibt / Wenn gleich nur ein Men-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/296>, abgerufen am 22.11.2024.