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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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ses Fürstenthumbs / in angehender Reformation nicht geturbiret / vnd etwa corruptelae mit eingeschleifft möchten werden / Sol dauon kurtzer bericht geschehen / vnd den einfeltigen Pastoribus anleitung gezeiget werden / wie sie aus dem Fürbilde der reinen Lehre / vnd gesunden Wort / in Corpore Doctrinae begriffen / suchen / vnd nehmen sollen Refutationes corruptelarum, vnnd daran probiren vnnd vnterscheiden / veram boni Pastoris vocem, & alienam vocem: Welches da sey die rechtschaffene Stimme eines guten Hirten / vnd welchs da sey eine frembde Stimme. In massen wie viel reine wolgeordente Kirchen / heilsame Lehre zubewahren / vnd allerley corruptelas außzusetzen vnd abzuhalten / gethan haben. Zum Dritten / wird solcher Bericht auch darzu dienen / daß nicht allerley frembde vndienstliche vnd vnnötige Disputationes & Contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingeführet / vnd dadurch arme Gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden.

Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert / vnd bewahret wird / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnd richtiger / Denn da jemands zum Ministerio sol bestellet werden / so wird jhm das Corpus Doctrinae, mit angeheffter Declaration / fürgelegt / Vnd nach dem er sich darauff erklert / wird er entweder angenommen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemand sich dem nicht gleichförmig vnd gemeß verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jhm darüber disputiren / sondern man hette einen geweiseten Proceß / de simplici & plano.

Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes allhie instituiret werden / Sondern / sollen nur seyn zur anleitung / kurtze Declarationes, von etlichen fürnemen Artickeln.

ses Fürstenthumbs / in angehender Reformation nicht geturbiret / vnd etwa corruptelae mit eingeschleifft möchten werden / Sol dauon kurtzer bericht geschehen / vnd den einfeltigen Pastoribus anleitung gezeiget werden / wie sie aus dem Fürbilde der reinen Lehre / vnd gesunden Wort / in Corpore Doctrinae begriffen / suchen / vnd nehmen sollen Refutationes corruptelarum, vnnd daran probiren vnnd vnterscheiden / veram boni Pastoris vocem, & alienam vocem: Welches da sey die rechtschaffene Stimme eines guten Hirten / vnd welchs da sey eine frembde Stimme. In massen wie viel reine wolgeordente Kirchen / heilsame Lehre zubewahren / vnd allerley corruptelas außzusetzen vnd abzuhalten / gethan haben. Zum Dritten / wird solcher Bericht auch darzu dienen / daß nicht allerley frembde vndienstliche vnd vnnötige Disputationes & Contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingeführet / vnd dadurch arme Gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden.

Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert / vnd bewahret wird / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnd richtiger / Denn da jemands zum Ministerio sol bestellet werden / so wird jhm das Corpus Doctrinae, mit angeheffter Declaration / fürgelegt / Vnd nach dem er sich darauff erklert / wird er entweder angenom̃en / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemand sich dem nicht gleichförmig vnd gemeß verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jhm darüber disputiren / sondern man hette einen geweiseten Proceß / de simplici & plano.

Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes allhie instituiret werden / Sondern / sollen nur seyn zur anleitung / kurtze Declarationes, von etlichen fürnemen Artickeln.

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[4/0033] ses Fürstenthumbs / in angehender Reformation nicht geturbiret / vnd etwa corruptelae mit eingeschleifft möchten werden / Sol dauon kurtzer bericht geschehen / vnd den einfeltigen Pastoribus anleitung gezeiget werden / wie sie aus dem Fürbilde der reinen Lehre / vnd gesunden Wort / in Corpore Doctrinae begriffen / suchen / vnd nehmen sollen Refutationes corruptelarum, vnnd daran probiren vnnd vnterscheiden / veram boni Pastoris vocem, & alienam vocem: Welches da sey die rechtschaffene Stimme eines guten Hirten / vnd welchs da sey eine frembde Stimme. In massen wie viel reine wolgeordente Kirchen / heilsame Lehre zubewahren / vnd allerley corruptelas außzusetzen vnd abzuhalten / gethan haben. Zum Dritten / wird solcher Bericht auch darzu dienen / daß nicht allerley frembde vndienstliche vnd vnnötige Disputationes & Contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingeführet / vnd dadurch arme Gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden. Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert / vnd bewahret wird / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnd richtiger / Denn da jemands zum Ministerio sol bestellet werden / so wird jhm das Corpus Doctrinae, mit angeheffter Declaration / fürgelegt / Vnd nach dem er sich darauff erklert / wird er entweder angenom̃en / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemand sich dem nicht gleichförmig vnd gemeß verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jhm darüber disputiren / sondern man hette einen geweiseten Proceß / de simplici & plano. Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes allhie instituiret werden / Sondern / sollen nur seyn zur anleitung / kurtze Declarationes, von etlichen fürnemen Artickeln.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/33>, abgerufen am 30.04.2024.