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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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vnd vmb Gottes Ehre vnd Göttlichs Gebots willen / sollen sie auch geschehen.

Daß aber die ewigen Pein nicht anders erlassen werden / denn allein durch Gnugthun im Fegfewer / oder etliche gute Wercke Menschlicher Tradition / da sagt die heilige Schrifft nirgend von. Durch den Ablaß werden etwa solche auffgelegte Bus vnd Satisfactio quittirt den publice poenitentibus oder Büssern / daß die Leute nicht zu sehr beschweret werden. Haben nu Menschen Macht die Satisfactiones vnd auffgelegte Straff oder Peen zu erlassen / so ist solche Satisfactio von Gott nicht geboten. Denn Göttlichen Befehl vnd Gebot / kan ein Mensch nicht abthun.

Nach dem aber die alte weise / der öffentlichen Bus vnd Gnugthuung ist vor lengst abgethan / welchs die Bischoffe von einer zeit in die ander haben geschehen lassen / ist des Ablaß nicht von nöthen / vnd ist doch der Nahme Indulgentia, oder Ablaß in der Kirchen blieben. Gleich wie nu das Wort / Satisfactio, ist anders verstanden / denn für eine Kirchenordnung vnd Ceremonia, Also hat man das Wort Indulgentz oder Ablaß auch vnrecht gedeutet / vnd außgelegt für solche Gnade vnd Ablaß / durch welchen die Seelen aus dem Fegfewer erlöset werden / so doch die gantze Gewalt der Schlüssel in der Kirchen nicht weiter sich erstreckt / denn allein hie auff Erden / Wie der Text lautet: Was du binden wirdest auff Erden / das sol gebunden seyn im Himmel / Was du aufflösen wirdest auff Erden / das sol auffgelöset seyn im Himmel.

So ist die gewalt der Schlüssel nicht ein solche gewalt / sonderliche eigen straff / oder Gottesdienst auffzurichten / sondern allein Sünde zu vergeben / den jenigen / so sich bekehren / vnd zu verbannen die jenigen / so sich nicht bekehren. Denn aufflösen an dem ort / heist Sünde vergeben / Binden heist Sünde nicht vergeben / Denn Christus redet von einem Geistlichen Reich / Vnd Gott hat befohlen / die jenigen / so sich bekehren / von Sünden zu entbinden / wie Paulus sagt: Die Gewalt ist vns gegeben zu erbawen / vnd nicht zu brechen.

Darumb ist auch die Reseruatio Casuum, das ist / darinne der Bapst vnd die Bischoffe etliche Felle fürbehalten / ein eusserlich / Weltlich ding. Denn sie behalten jhn für die Absolution a poena Canonica nicht von der Schuld gegen Gott. Darumb lehren die Wiedersacher recht / da sie selbs bekennen / vnd sagen / Daß an der Todsstunde ein solche Reseruatio oder Fürbehaltung nicht solle hindern / die rechte Christliche Absolution.

Hiemit haben wir die Summa vnser Lehre von der Busse an-

vnd vmb Gottes Ehre vnd Göttlichs Gebots willen / sollen sie auch geschehen.

Daß aber die ewigen Pein nicht anders erlassen werden / denn allein durch Gnugthun im Fegfewer / oder etliche gute Wercke Menschlicher Tradition / da sagt die heilige Schrifft nirgend von. Durch den Ablaß werden etwa solche auffgelegte Bus vnd Satisfactio quittirt den publicè poenitentibus oder Büssern / daß die Leute nicht zu sehr beschweret werden. Haben nu Menschen Macht die Satisfactiones vnd auffgelegte Straff oder Peen zu erlassen / so ist solche Satisfactio von Gott nicht geboten. Denn Göttlichen Befehl vnd Gebot / kan ein Mensch nicht abthun.

Nach dem aber die alte weise / der öffentlichen Bus vnd Gnugthuung ist vor lengst abgethan / welchs die Bischoffe von einer zeit in die ander haben geschehen lassen / ist des Ablaß nicht von nöthen / vnd ist doch der Nahme Indulgentia, oder Ablaß in der Kirchen blieben. Gleich wie nu das Wort / Satisfactio, ist anders verstanden / denn für eine Kirchenordnung vnd Ceremonia, Also hat man das Wort Indulgentz oder Ablaß auch vnrecht gedeutet / vnd außgelegt für solche Gnade vnd Ablaß / durch welchen die Seelen aus dem Fegfewer erlöset werden / so doch die gantze Gewalt der Schlüssel in der Kirchen nicht weiter sich erstreckt / denn allein hie auff Erden / Wie der Text lautet: Was du binden wirdest auff Erden / das sol gebunden seyn im Himmel / Was du aufflösen wirdest auff Erden / das sol auffgelöset seyn im Himmel.

So ist die gewalt der Schlüssel nicht ein solche gewalt / sonderliche eigen straff / oder Gottesdienst auffzurichten / sondern allein Sünde zu vergeben / den jenigen / so sich bekehren / vnd zu verbannen die jenigen / so sich nicht bekehren. Denn aufflösen an dem ort / heist Sünde vergeben / Binden heist Sünde nicht vergeben / Denn Christus redet von einem Geistlichen Reich / Vnd Gott hat befohlen / die jenigen / so sich bekehren / von Sünden zu entbinden / wie Paulus sagt: Die Gewalt ist vns gegeben zu erbawen / vnd nicht zu brechen.

Darumb ist auch die Reseruatio Casuum, das ist / darinne der Bapst vnd die Bischoffe etliche Felle fürbehalten / ein eusserlich / Weltlich ding. Denn sie behalten jhn für die Absolution à poena Canonica nicht von der Schuld gegen Gott. Darumb lehren die Wiedersacher recht / da sie selbs bekennen / vnd sagen / Daß an der Todsstunde ein solche Reseruatio oder Fürbehaltung nicht solle hindern / die rechte Christliche Absolution.

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[238/0503] vnd vmb Gottes Ehre vnd Göttlichs Gebots willen / sollen sie auch geschehen. Daß aber die ewigen Pein nicht anders erlassen werden / denn allein durch Gnugthun im Fegfewer / oder etliche gute Wercke Menschlicher Tradition / da sagt die heilige Schrifft nirgend von. Durch den Ablaß werden etwa solche auffgelegte Bus vnd Satisfactio quittirt den publicè poenitentibus oder Büssern / daß die Leute nicht zu sehr beschweret werden. Haben nu Menschen Macht die Satisfactiones vnd auffgelegte Straff oder Peen zu erlassen / so ist solche Satisfactio von Gott nicht geboten. Denn Göttlichen Befehl vnd Gebot / kan ein Mensch nicht abthun. Nach dem aber die alte weise / der öffentlichen Bus vnd Gnugthuung ist vor lengst abgethan / welchs die Bischoffe von einer zeit in die ander haben geschehen lassen / ist des Ablaß nicht von nöthen / vnd ist doch der Nahme Indulgentia, oder Ablaß in der Kirchen blieben. Gleich wie nu das Wort / Satisfactio, ist anders verstanden / denn für eine Kirchenordnung vnd Ceremonia, Also hat man das Wort Indulgentz oder Ablaß auch vnrecht gedeutet / vnd außgelegt für solche Gnade vnd Ablaß / durch welchen die Seelen aus dem Fegfewer erlöset werden / so doch die gantze Gewalt der Schlüssel in der Kirchen nicht weiter sich erstreckt / denn allein hie auff Erden / Wie der Text lautet: Was du binden wirdest auff Erden / das sol gebunden seyn im Himmel / Was du aufflösen wirdest auff Erden / das sol auffgelöset seyn im Himmel. So ist die gewalt der Schlüssel nicht ein solche gewalt / sonderliche eigen straff / oder Gottesdienst auffzurichten / sondern allein Sünde zu vergeben / den jenigen / so sich bekehren / vnd zu verbannen die jenigen / so sich nicht bekehren. Denn aufflösen an dem ort / heist Sünde vergeben / Binden heist Sünde nicht vergeben / Denn Christus redet von einem Geistlichen Reich / Vnd Gott hat befohlen / die jenigen / so sich bekehren / von Sünden zu entbinden / wie Paulus sagt: Die Gewalt ist vns gegeben zu erbawen / vnd nicht zu brechen. Darumb ist auch die Reseruatio Casuum, das ist / darinne der Bapst vnd die Bischoffe etliche Felle fürbehalten / ein eusserlich / Weltlich ding. Denn sie behalten jhn für die Absolution à poena Canonica nicht von der Schuld gegen Gott. Darumb lehren die Wiedersacher recht / da sie selbs bekennen / vnd sagen / Daß an der Todsstunde ein solche Reseruatio oder Fürbehaltung nicht solle hindern / die rechte Christliche Absolution. Hiemit haben wir die Summa vnser Lehre von der Busse an-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/503>, abgerufen am 22.11.2024.