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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Wir wissen fast wol / daß etliche sehr schreien / wir machen Schismata. Aber vnser Gewissen sind gantz sicher / nach dem wir mit allem trewen fleis / Friede vnd Einigkeit gesucht haben / vnd die Wiedersacher jhnen nicht wollen gnügen lassen / wir verleugnen denn (das Gott verhüte) die öffentliche / Göttliche Warheit / wir willigen denn mit jhnen / das heßliche Bapst Gesetz anzunehmen / fromme / vnschüldige Eheleute von einander zureissen / die Eheliche Priester zu erwürgen / vnschüldige Weib vnd Kind ins Elend zu treiben / ohne alle Vrsache vnschüldig Blut zu vergiessen / Denn nach dem es gewiß ist / daß solchs Gott nicht gefellet / so sollen wir vns lassen lieb seyn / daß wir kein Einigkeit noch Gemeinschafft / auch kein Schuld / an so viel vnschüldigem Blute / mit den Wiedersachern haben.

Wir haben vrsach angezeigt / warumb wir es mit gutem Gewissen mit den Wiedersachern nicht halten können / die den Celibat verthedingen / denn es ist wieder alle Göttliche vnd Natürliche Recht / wieder die Canones selbs / dazu ists eytel Heucheley vnd Fahr / Denn sie halten vber derselbigen ertichten Keuscheit nicht so hart / Heiligkeit halben / oder / daß sie es nicht anders verstünden / Sie wissen wol / daß jederman der hohen Stiffte Wesen / welche wir wol zu nennen wüsten / kennet / Sondern allein jhre Tyranney vnd Herrschafft zu erhalten. Vnd es wird kein Erbar Mensch wieder obangezeigte / starcke / klare Gründe / etwas mögen auffbringen. Das Euangelium lesst alle den jenigen den Ehestand frey / den er von nöthen ist / So zwinget es die zum Ehestande nicht / so die Gabe der Keuscheit haben / wenn es allein rechte Keuscheit / vnnd nicht Heucheley ist. Die Freyheit / halten wir / sey den Priestern auch zu vergönnen / Vnd wir wollen niemands mit Gewalt zum Celibat zwingen / wollen auch fromme Eheleute nicht von einander treiben / oder Ehe zureissen.

WIR haben nun etliche vnser Gründ auff dis mahl kurtz angezeit / Auch haben wir vermeldet / wie die Wiedersacher so vngeschickten Behelff / vnd Trewme dawieder auffbringen. Nun wöllen wir anzeigen / mit was starcken Gründen / sie jhr Bapst Gesetz verthedingen. Erstlich sagen sie / solch Gesetz sey von GOtt offenbahrt. Da siehet man / wie gantz vnuerschampt die heilosen Leute seyn. Sie dürffen sagen / daß jhr Ehe verbieten von Gott offenbahrt sey / so es doch öffentlich ist wieder die Schrifft / wieder Paulum / da er saget: Hurerey zu vermeiden habe ein jeglicher sein eigen Eheweib. Item / so die Schrifft vnd Ca-

Wir wissen fast wol / daß etliche sehr schreien / wir machen Schismata. Aber vnser Gewissen sind gantz sicher / nach dem wir mit allem trewen fleis / Friede vnd Einigkeit gesucht haben / vnd die Wiedersacher jhnen nicht wollen gnügen lassen / wir verleugnen deñ (das Gott verhüte) die öffentliche / Göttliche Warheit / wir willigen denn mit jhnen / das heßliche Bapst Gesetz anzunehmen / fromme / vnschüldige Eheleute von einander zureissen / die Eheliche Priester zu erwürgen / vnschüldige Weib vnd Kind ins Elend zu treiben / ohne alle Vrsache vnschüldig Blut zu vergiessen / Deñ nach dem es gewiß ist / daß solchs Gott nicht gefellet / so sollen wir vns lassen lieb seyn / daß wir kein Einigkeit noch Gemeinschafft / auch kein Schuld / an so viel vnschüldigem Blute / mit den Wiedersachern haben.

Wir haben vrsach angezeigt / warumb wir es mit gutem Gewissen mit den Wiedersachern nicht halten können / die den Celibat verthedingen / denn es ist wieder alle Göttliche vnd Natürliche Recht / wieder die Canones selbs / dazu ists eytel Heucheley vnd Fahr / Denn sie halten vber derselbigen ertichten Keuscheit nicht so hart / Heiligkeit halben / oder / daß sie es nicht anders verstünden / Sie wissen wol / daß jederman der hohen Stiffte Wesen / welche wir wol zu nennen wüsten / kennet / Sondern allein jhre Tyranney vnd Herrschafft zu erhalten. Vnd es wird kein Erbar Mensch wieder obangezeigte / starcke / klare Gründe / etwas mögen auffbringen. Das Euangelium lesst alle den jenigen den Ehestand frey / den er von nöthen ist / So zwinget es die zum Ehestande nicht / so die Gabe der Keuscheit haben / wenn es allein rechte Keuscheit / vnnd nicht Heucheley ist. Die Freyheit / halten wir / sey den Priestern auch zu vergönnen / Vnd wir wollen niemands mit Gewalt zum Celibat zwingen / wollen auch fromme Eheleute nicht von einander treiben / oder Ehe zureissen.

WIR haben nun etliche vnser Gründ auff dis mahl kurtz angezeit / Auch haben wir vermeldet / wie die Wiedersacher so vngeschickten Behelff / vnd Trewme dawieder auffbringen. Nun wöllen wir anzeigen / mit was starcken Gründen / sie jhr Bapst Gesetz verthedingen. Erstlich sagen sie / solch Gesetz sey von GOtt offenbahrt. Da siehet man / wie gantz vnuerschampt die heilosen Leute seyn. Sie dürffen sagen / daß jhr Ehe verbieten von Gott offenbahrt sey / so es doch öffentlich ist wieder die Schrifft / wieder Paulum / da er saget: Hurerey zu vermeiden habe ein jeglicher sein eigen Eheweib. Item / so die Schrifft vnd Ca-

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[264/0555] Wir wissen fast wol / daß etliche sehr schreien / wir machen Schismata. Aber vnser Gewissen sind gantz sicher / nach dem wir mit allem trewen fleis / Friede vnd Einigkeit gesucht haben / vnd die Wiedersacher jhnen nicht wollen gnügen lassen / wir verleugnen deñ (das Gott verhüte) die öffentliche / Göttliche Warheit / wir willigen denn mit jhnen / das heßliche Bapst Gesetz anzunehmen / fromme / vnschüldige Eheleute von einander zureissen / die Eheliche Priester zu erwürgen / vnschüldige Weib vnd Kind ins Elend zu treiben / ohne alle Vrsache vnschüldig Blut zu vergiessen / Deñ nach dem es gewiß ist / daß solchs Gott nicht gefellet / so sollen wir vns lassen lieb seyn / daß wir kein Einigkeit noch Gemeinschafft / auch kein Schuld / an so viel vnschüldigem Blute / mit den Wiedersachern haben. Wir haben vrsach angezeigt / warumb wir es mit gutem Gewissen mit den Wiedersachern nicht halten können / die den Celibat verthedingen / denn es ist wieder alle Göttliche vnd Natürliche Recht / wieder die Canones selbs / dazu ists eytel Heucheley vnd Fahr / Denn sie halten vber derselbigen ertichten Keuscheit nicht so hart / Heiligkeit halben / oder / daß sie es nicht anders verstünden / Sie wissen wol / daß jederman der hohen Stiffte Wesen / welche wir wol zu nennen wüsten / kennet / Sondern allein jhre Tyranney vnd Herrschafft zu erhalten. Vnd es wird kein Erbar Mensch wieder obangezeigte / starcke / klare Gründe / etwas mögen auffbringen. Das Euangelium lesst alle den jenigen den Ehestand frey / den er von nöthen ist / So zwinget es die zum Ehestande nicht / so die Gabe der Keuscheit haben / wenn es allein rechte Keuscheit / vnnd nicht Heucheley ist. Die Freyheit / halten wir / sey den Priestern auch zu vergönnen / Vnd wir wollen niemands mit Gewalt zum Celibat zwingen / wollen auch fromme Eheleute nicht von einander treiben / oder Ehe zureissen. WIR haben nun etliche vnser Gründ auff dis mahl kurtz angezeit / Auch haben wir vermeldet / wie die Wiedersacher so vngeschickten Behelff / vnd Trewme dawieder auffbringen. Nun wöllen wir anzeigen / mit was starcken Gründen / sie jhr Bapst Gesetz verthedingen. Erstlich sagen sie / solch Gesetz sey von GOtt offenbahrt. Da siehet man / wie gantz vnuerschampt die heilosen Leute seyn. Sie dürffen sagen / daß jhr Ehe verbieten von Gott offenbahrt sey / so es doch öffentlich ist wieder die Schrifft / wieder Paulum / da er saget: Hurerey zu vermeiden habe ein jeglicher sein eigen Eheweib. Item / so die Schrifft vnd Ca-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/555>, abgerufen am 22.11.2024.