[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.men vnser Lehr dazu / wieder jhr eigen Gewissen / allein den vngelehrten einzubilden / als sey vnser Lehre vor alters von den Kirchen verdammet / vnd also menniglich wieder vns zu bewegen. Mit solchen griffen gehen sie vmb / vnd darumb haben sie vns die Confutation nicht wollen zustellen / sie haben besorget / man möchte jhr öffentliche Lügen verantworten / welchs jhnen ein ewige Schande bey allen Nachkommen seyn wird. Was aber Iouiniani Lehre belanget / haben wir hie oben gesaget / was wir von Keuscheit / was wir vom Ehestande halten. Denn wir sagen nicht / daß der Ehestand gleich sey der Jungfrawschafft / wiewol weder Jungfrawschafft noch Ehestand gerecht macht für Gott. Mit solchen schwachen / losen Gründen schützen vnd verthedingen sie des Bapsts Gesetz vom Celibat / das so zu grossen Lastern vnd Vnzucht hat vrsach geben. Die Fürsten vnd Bischoffe / so diesen Lehrern gleuben / werden wol sehen / ob solche Gründe den Stich halten / wenn es zu der Todsstunde kömpt / daß man für GOtt solle Rechenschafft geben / warumb sie frommer Leute Ehe zurissen haben / warumb sie diese gestöckt vnd geblöckt haben / warumb sie so viel Priester erwürget / vnd vnschüldig Blut vber alles klagen / heulen vnd weinen / so vieler Witwen vnd Waisen / vergossen haben / Denn das dürffen sie jhnen nicht in Sinn nehmen / die Zehern vnd Threnen der armen Witwen / das Blut der Vnschüldigen / ist im Himmel vnuergessen / es wird zu seiner stund als starck / als des heiligen / vnschüldigen Habels Blut / vber sie in hohen Himmel schreien / vnd für Gott dem rechten Richter ruffen. Wenn nu GOtt solche Tyranney richten wird / werden sie erfahren / daß jhr Argument Strohe vnd Hew sind / vnd Gott ein verzehrend Fewer / für dem nichts bleiben kan / ausser Göttlichs Worts / 1. Petr. 1. Vnsere Fürsten vnd Herrn / es gehe wie es wolle / haben sich des zu trösten / daß sie mit gutem Gewissen gehandelt haben. Denn ich wil gleich setzen / daß der Priester Ehe etwa anzufechten sey / als nicht ist / doch ist das stracks wieder GOttes Wort vnd Willen / daß die Widersacher die vollzogene Ehe also zureissen / arme vnschüldige Leute ins Elend jagen vnd erwürgen. Es haben vnsere Fürsten vnd Herrn ja nicht Lust an Newerung vnd zwispalt / dennoch sind sie schüldig / daß sie das Göttlich Wort vnd Warheit in so gerechter vnd gewisser Sachen mehr lassen gelten / denn alle andere Sachen / Da verleihe Gott Gnade zu / AMEN. men vnser Lehr dazu / wieder jhr eigen Gewissen / allein den vngelehrten einzubilden / als sey vnser Lehre vor alters von den Kirchen verdammet / vnd also menniglich wieder vns zu bewegen. Mit solchen griffen gehen sie vmb / vnd darumb haben sie vns die Confutation nicht wollen zustellen / sie haben besorget / man möchte jhr öffentliche Lügen verantworten / welchs jhnen ein ewige Schande bey allen Nachkommen seyn wird. Was aber Iouiniani Lehre belanget / haben wir hie oben gesaget / was wir von Keuscheit / was wir vom Ehestande halten. Denn wir sagen nicht / daß der Ehestand gleich sey der Jungfrawschafft / wiewol weder Jungfrawschafft noch Ehestand gerecht macht für Gott. Mit solchen schwachen / losen Gründen schützen vnd verthedingen sie des Bapsts Gesetz vom Celibat / das so zu grossen Lastern vnd Vnzucht hat vrsach geben. Die Fürsten vnd Bischoffe / so diesen Lehrern gleuben / werden wol sehen / ob solche Gründe den Stich halten / wenn es zu der Todsstunde kömpt / daß man für GOtt solle Rechenschafft geben / warumb sie from̃er Leute Ehe zurissen haben / warumb sie diese gestöckt vnd geblöckt haben / warumb sie so viel Priester erwürget / vnd vnschüldig Blut vber alles klagen / heulen vnd weinen / so vieler Witwen vnd Waisen / vergossen haben / Denn das dürffen sie jhnen nicht in Sinn nehmen / die Zehern vnd Threnen der armen Witwen / das Blut der Vnschüldigen / ist im Himmel vnuergessen / es wird zu seiner stund als starck / als des heiligen / vnschüldigen Habels Blut / vber sie in hohen Him̃el schreien / vnd für Gott dem rechten Richter ruffen. Wenn nu GOtt solche Tyranney richten wird / werden sie erfahren / daß jhr Argument Strohe vnd Hew sind / vnd Gott ein verzehrend Fewer / für dem nichts bleiben kan / ausser Göttlichs Worts / 1. Petr. 1. Vnsere Fürsten vnd Herrn / es gehe wie es wolle / haben sich des zu trösten / daß sie mit gutem Gewissen gehandelt haben. Denn ich wil gleich setzen / daß der Priester Ehe etwa anzufechten sey / als nicht ist / doch ist das stracks wieder GOttes Wort vnd Willen / daß die Widersacher die vollzogene Ehe also zureissen / arme vnschüldige Leute ins Elend jagen vnd erwürgen. Es haben vnsere Fürsten vnd Herrn ja nicht Lust an Newerung vnd zwispalt / dennoch sind sie schüldig / daß sie das Göttlich Wort vnd Warheit in so gerechter vnd gewisser Sachen mehr lassen gelten / denn alle andere Sachen / Da verleihe Gott Gnade zu / AMEN. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0557" n="265"/> men vnser Lehr dazu / wieder jhr eigen Gewissen / allein den vngelehrten einzubilden / als sey vnser Lehre vor alters von den Kirchen verdammet / vnd also menniglich wieder vns zu bewegen. Mit solchen griffen gehen sie vmb / vnd darumb haben sie vns die Confutation nicht wollen zustellen / sie haben besorget / man möchte jhr öffentliche Lügen verantworten / welchs jhnen ein ewige Schande bey allen Nachkommen seyn wird. Was aber <hi rendition="#i">Iouiniani</hi> Lehre belanget / haben wir hie oben gesaget / was wir von Keuscheit / was wir vom Ehestande halten. Denn wir sagen nicht / daß der Ehestand gleich sey der Jungfrawschafft / wiewol weder Jungfrawschafft noch Ehestand gerecht macht für Gott.</p> <p>Mit solchen schwachen / losen Gründen schützen vnd verthedingen sie des Bapsts Gesetz vom Celibat / das so zu grossen Lastern vnd Vnzucht hat vrsach geben. Die Fürsten vnd Bischoffe / so diesen Lehrern gleuben / werden wol sehen / ob solche Gründe den Stich halten / wenn es zu der Todsstunde kömpt / daß man für GOtt solle Rechenschafft geben / warumb sie from̃er Leute Ehe zurissen haben / warumb sie diese gestöckt vnd geblöckt haben / warumb sie so viel Priester erwürget / vnd vnschüldig Blut vber alles klagen / heulen vnd weinen / so vieler Witwen vnd Waisen / vergossen haben / Denn das dürffen sie jhnen nicht in Sinn nehmen / die Zehern vnd Threnen der armen Witwen / das Blut der Vnschüldigen / ist im Himmel vnuergessen / es wird zu seiner stund als starck / als des heiligen / vnschüldigen Habels Blut / vber sie in hohen Him̃el schreien / vnd für Gott dem rechten Richter ruffen. Wenn nu GOtt solche Tyranney richten wird / werden sie erfahren / daß jhr Argument Strohe vnd Hew sind / vnd Gott ein verzehrend Fewer / für dem nichts bleiben kan / ausser Göttlichs Worts / 1. Petr. 1.</p> <p>Vnsere Fürsten vnd Herrn / es gehe wie es wolle / haben sich des zu trösten / daß sie mit gutem Gewissen gehandelt haben. Denn ich wil gleich setzen / daß der Priester Ehe etwa anzufechten sey / als nicht ist / doch ist das stracks wieder GOttes Wort vnd Willen / daß die Widersacher die vollzogene Ehe also zureissen / arme vnschüldige Leute ins Elend jagen vnd erwürgen. Es haben vnsere Fürsten vnd Herrn ja nicht Lust an Newerung vnd zwispalt / dennoch sind sie schüldig / daß sie das Göttlich Wort vnd Warheit in so gerechter vnd gewisser Sachen mehr lassen gelten / denn alle andere Sachen / Da verleihe Gott Gnade zu / AMEN.</p> </div> </body> </text> </TEI> [265/0557]
men vnser Lehr dazu / wieder jhr eigen Gewissen / allein den vngelehrten einzubilden / als sey vnser Lehre vor alters von den Kirchen verdammet / vnd also menniglich wieder vns zu bewegen. Mit solchen griffen gehen sie vmb / vnd darumb haben sie vns die Confutation nicht wollen zustellen / sie haben besorget / man möchte jhr öffentliche Lügen verantworten / welchs jhnen ein ewige Schande bey allen Nachkommen seyn wird. Was aber Iouiniani Lehre belanget / haben wir hie oben gesaget / was wir von Keuscheit / was wir vom Ehestande halten. Denn wir sagen nicht / daß der Ehestand gleich sey der Jungfrawschafft / wiewol weder Jungfrawschafft noch Ehestand gerecht macht für Gott.
Mit solchen schwachen / losen Gründen schützen vnd verthedingen sie des Bapsts Gesetz vom Celibat / das so zu grossen Lastern vnd Vnzucht hat vrsach geben. Die Fürsten vnd Bischoffe / so diesen Lehrern gleuben / werden wol sehen / ob solche Gründe den Stich halten / wenn es zu der Todsstunde kömpt / daß man für GOtt solle Rechenschafft geben / warumb sie from̃er Leute Ehe zurissen haben / warumb sie diese gestöckt vnd geblöckt haben / warumb sie so viel Priester erwürget / vnd vnschüldig Blut vber alles klagen / heulen vnd weinen / so vieler Witwen vnd Waisen / vergossen haben / Denn das dürffen sie jhnen nicht in Sinn nehmen / die Zehern vnd Threnen der armen Witwen / das Blut der Vnschüldigen / ist im Himmel vnuergessen / es wird zu seiner stund als starck / als des heiligen / vnschüldigen Habels Blut / vber sie in hohen Him̃el schreien / vnd für Gott dem rechten Richter ruffen. Wenn nu GOtt solche Tyranney richten wird / werden sie erfahren / daß jhr Argument Strohe vnd Hew sind / vnd Gott ein verzehrend Fewer / für dem nichts bleiben kan / ausser Göttlichs Worts / 1. Petr. 1.
Vnsere Fürsten vnd Herrn / es gehe wie es wolle / haben sich des zu trösten / daß sie mit gutem Gewissen gehandelt haben. Denn ich wil gleich setzen / daß der Priester Ehe etwa anzufechten sey / als nicht ist / doch ist das stracks wieder GOttes Wort vnd Willen / daß die Widersacher die vollzogene Ehe also zureissen / arme vnschüldige Leute ins Elend jagen vnd erwürgen. Es haben vnsere Fürsten vnd Herrn ja nicht Lust an Newerung vnd zwispalt / dennoch sind sie schüldig / daß sie das Göttlich Wort vnd Warheit in so gerechter vnd gewisser Sachen mehr lassen gelten / denn alle andere Sachen / Da verleihe Gott Gnade zu / AMEN.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/557>, abgerufen am 16.07.2024. |