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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Sünden / mit Gott versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist geheiliget vnd vernewert werden. Aber weil vnsere Nouitas in diesem Leben / von wegen der Sünde im Fleisch / nicht volnkommen noch gantz rein ist / auff daß die betrübten Gewissen möchten einen bestendigen gewissen Trost haben / vnnd daß dem Verdienste vnnd Ampte Christi / seine Ehre möge gegeben werden / so menget die Schrifft / vnsere Nouitatem nicht mit ein in den Artickel vnser Rechtfertigung / Sondern setzet dieselbige allein darinn / daß wir aus Gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben / mit Gott versönet / Vergebung der Sünden / einen gnedigen GOtt / vnd die Erbschafft des Ewigen Lebens haben / wie solches aus gutem klaren bestendigen grunde der Schrifft / in der Apologia erweiset wird / Derhalben sollen diese Rede / vnd diese Lehre in diesen Kirchen nicht geführet werden / daß die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott / diese zwey Theil habe / oder in diesen zweyen Stücken stehe / in Vergebung der Sünden / vnd in der angefangenen Ernewerung. Gleich wie auch das nicht recht ist / wie etliche reden / Daß wir für Gott gerecht / vnd angenehme seyn / imputatione & inchoatione, Das ist / Darumb / daß vns der Gehorsam / vnd das Verdienst Christi zugerechnet wird / Vnd darnach zugleich auch darumb / daß der New Gehorsam in vns angefangen ist / Denn die Summa der reinen Lehre / vnd der heilsamen Wort ist diese / daß wir für GOTT gerecht vnd selig werden / ALLEIN aus Gnaden / vmb des Gehorsams vnd Tods Christi willen / durch den Glauben / ohne zuthun vnserer Newerung / Gehorsams / oder guten Wercken / dieselbigen folgen gewißlich / aber sie gehören nicht in den Artickel / wie vnd wodurch man für GOtt gerecht vnd selig wird Vnd eben darumb ist auch die wesentliche Gerechtigkeit Gottes / welche die Gleubigen treibet recht zu thun / nicht vnsere Gerechtigkeit für GOtt zum Ewigen Leben / Also / daß vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu Gnaden GOttes auffgenommen werden / vnd Ewig leben sollen.

Derhalben wenn die Lehre in diesem Artickel von aller Irrung geleutert / vnd wieder alle Verfelschung lauter vnd rein / durch Gottes Gnade erhalten sol werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / daß die particulae exclusiuae mit allem fleis vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden / Primo, in merito, Secundo, in applicatione, Tertio, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Daß der Verdienst alleine sey des Gehorsams / Leidens vnd Sterbens Christi /

Sünden / mit Gott versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist geheiliget vnd vernewert werden. Aber weil vnsere Nouitas in diesem Leben / von wegen der Sünde im Fleisch / nicht volnkommen noch gantz rein ist / auff daß die betrübten Gewissen möchten einen bestendigen gewissen Trost haben / vnnd daß dem Verdienste vnnd Ampte Christi / seine Ehre möge gegeben werden / so menget die Schrifft / vnsere Nouitatem nicht mit ein in den Artickel vnser Rechtfertigung / Sondern setzet dieselbige allein dariñ / daß wir aus Gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben / mit Gott versönet / Vergebung der Sünden / einen gnedigen GOtt / vnd die Erbschafft des Ewigen Lebens haben / wie solches aus gutem klaren bestendigen grunde der Schrifft / in der Apologia erweiset wird / Derhalben sollen diese Rede / vnd diese Lehre in diesen Kirchen nicht geführet werden / daß die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott / diese zwey Theil habe / oder in diesen zweyen Stücken stehe / in Vergebung der Sünden / vnd in der angefangenen Ernewerung. Gleich wie auch das nicht recht ist / wie etliche reden / Daß wir für Gott gerecht / vnd angenehme seyn / imputatione & inchoatione, Das ist / Darumb / daß vns der Gehorsam / vnd das Verdienst Christi zugerechnet wird / Vnd darnach zugleich auch darumb / daß der New Gehorsam in vns angefangen ist / Denn die Summa der reinen Lehre / vnd der heilsamen Wort ist diese / daß wir für GOTT gerecht vnd selig werden / ALLEIN aus Gnaden / vmb des Gehorsams vnd Tods Christi willen / durch den Glauben / ohne zuthun vnserer Newerung / Gehorsams / oder guten Wercken / dieselbigen folgen gewißlich / aber sie gehören nicht in den Artickel / wie vnd wodurch man für GOtt gerecht vnd selig wird Vnd eben darumb ist auch die wesentliche Gerechtigkeit Gottes / welche die Gleubigen treibet recht zu thun / nicht vnsere Gerechtigkeit für GOtt zum Ewigen Leben / Also / daß vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu Gnaden GOttes auffgenommen werden / vnd Ewig leben sollen.

Derhalben wenn die Lehre in diesem Artickel von aller Irrung geleutert / vnd wieder alle Verfelschung lauter vnd rein / durch Gottes Gnade erhalten sol werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / daß die particulae exclusiuae mit allem fleis vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden / Primò, in merito, Secundò, in applicatione, Tertiò, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Daß der Verdienst alleine sey des Gehorsams / Leidens vnd Sterbens Christi /

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[0056] Sünden / mit Gott versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist geheiliget vnd vernewert werden. Aber weil vnsere Nouitas in diesem Leben / von wegen der Sünde im Fleisch / nicht volnkommen noch gantz rein ist / auff daß die betrübten Gewissen möchten einen bestendigen gewissen Trost haben / vnnd daß dem Verdienste vnnd Ampte Christi / seine Ehre möge gegeben werden / so menget die Schrifft / vnsere Nouitatem nicht mit ein in den Artickel vnser Rechtfertigung / Sondern setzet dieselbige allein dariñ / daß wir aus Gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben / mit Gott versönet / Vergebung der Sünden / einen gnedigen GOtt / vnd die Erbschafft des Ewigen Lebens haben / wie solches aus gutem klaren bestendigen grunde der Schrifft / in der Apologia erweiset wird / Derhalben sollen diese Rede / vnd diese Lehre in diesen Kirchen nicht geführet werden / daß die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott / diese zwey Theil habe / oder in diesen zweyen Stücken stehe / in Vergebung der Sünden / vnd in der angefangenen Ernewerung. Gleich wie auch das nicht recht ist / wie etliche reden / Daß wir für Gott gerecht / vnd angenehme seyn / imputatione & inchoatione, Das ist / Darumb / daß vns der Gehorsam / vnd das Verdienst Christi zugerechnet wird / Vnd darnach zugleich auch darumb / daß der New Gehorsam in vns angefangen ist / Denn die Summa der reinen Lehre / vnd der heilsamen Wort ist diese / daß wir für GOTT gerecht vnd selig werden / ALLEIN aus Gnaden / vmb des Gehorsams vnd Tods Christi willen / durch den Glauben / ohne zuthun vnserer Newerung / Gehorsams / oder guten Wercken / dieselbigen folgen gewißlich / aber sie gehören nicht in den Artickel / wie vnd wodurch man für GOtt gerecht vnd selig wird Vnd eben darumb ist auch die wesentliche Gerechtigkeit Gottes / welche die Gleubigen treibet recht zu thun / nicht vnsere Gerechtigkeit für GOtt zum Ewigen Leben / Also / daß vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu Gnaden GOttes auffgenommen werden / vnd Ewig leben sollen. Derhalben wenn die Lehre in diesem Artickel von aller Irrung geleutert / vnd wieder alle Verfelschung lauter vnd rein / durch Gottes Gnade erhalten sol werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / daß die particulae exclusiuae mit allem fleis vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden / Primò, in merito, Secundò, in applicatione, Tertiò, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Daß der Verdienst alleine sey des Gehorsams / Leidens vnd Sterbens Christi /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/56>, abgerufen am 21.11.2024.