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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Zorn geftillet vnd versünet / vnd Vergebung der Sünde für andere erlangt.

Zum andern / ist ein Danckopffer / dadurch nicht Vergebung der Sünde / oder Versünung erlangt wird / Sondern geschiehet von den jenigen / welche schon versünet seyn / daß sie für die erlangte vergebung der Sünde / vnd andere Gnaden vnd Gaben dancksagen.

Dieser zweyerley Opffer muß man mit fleis warnehmen / in diesem Handel / vnd in vielen andern Disputationen gantz wol darauff sehen / daß man diese zwey nicht in einander menge. Vnd diese vnterschiedliche Theilung hat wol starcke beweisung aus der Epistel zu den Ebreern / vnd an vielen örten in der Schrifft. Vnd alle Opffer im Gesetz Mosi / wie mancherley die seyn / können vnter diese zweyerley Opffer / als vnter jhre Genera beschlossen vnd begriffen werden. Denn etliche Opffer im Gesetz Mosi / werden genennet Süneopffer / oder Opffer für die Sünde / vmb der bedeutung willen / nicht daß Vergebung der Sünde dadurch verdienet wird für Gott / Sondern daß es eusserliche Versünung waren / vmb der bedeutung willen / Denn die jenigen / für welche sie geschahen / wurden durch solche Opffer versünet / daß sie nicht aus dem Volck Israel verstossen wurden. Darumb waren es genent Süneopffere / Die andern Opffer aber waren Danckopffer.

Also sind im Gesetz wol Bedeutung gewesen / des rechten Opffers / aber es ist allein ein einigs / warhafftigs Süneopffer / Opffer für die Sünde in der Welt gewesen / Nemlich / der Tod Christi / wie die Epistel zu den Ebreern sagt / Es ist vnmüglich gewest / daß der Ochsen vnd Böcke Blut solte Sünde wegnehmen. Vnd bald hernach stehet von dem Gehorsam vnd Willen Christi / in welchem Willen wir geheiliget seyn / durch das Opffern des Leibs JEsu Christi ein mal / etc.

Vnd Esaias der Prophet hat auch zuuor das Gesetz Mosi außgelegt / vnd zeigt an / daß der Tod Christi die Bezalung für die Sünde ist / vnd nicht die Opffer im Gesetz / da er von Christo sagt: Wenn Er sein Leben zum Schuldopffer gegeben hat / so wird er Samen haben / vnd in die lenge leben. Denn der Prophet hat das wort (Schuldopffer) auff Christus Tod gezogen / anzuzeigen / daß die Schuldopffer im Gesetz nicht das recht Opffer weren / die Sünde zu bezahlen / Sondern es müste ein ander Opffer kommen / Nemlich / Christus Tod / dadurch Gottes Zorn solt versünet werden.

Item / Die Schuldopffer im Gesetz musten auffhören / da das Euangelium geoffenbaret / vnd das recht Opffer außgericht ward.

Zorn geftillet vnd versünet / vnd Vergebung der Sünde für andere erlangt.

Zum andern / ist ein Danckopffer / dadurch nicht Vergebung der Sünde / oder Versünung erlangt wird / Sondern geschiehet von den jenigen / welche schon versünet seyn / daß sie für die erlangte vergebung der Sünde / vnd andere Gnaden vnd Gaben dancksagen.

Dieser zweyerley Opffer muß man mit fleis warnehmen / in diesem Handel / vnd in vielen andern Disputationen gantz wol darauff sehen / daß man diese zwey nicht in einander menge. Vnd diese vnterschiedliche Theilung hat wol starcke beweisung aus der Epistel zu den Ebreern / vnd an vielen örten in der Schrifft. Vnd alle Opffer im Gesetz Mosi / wie mancherley die seyn / können vnter diese zweyerley Opffer / als vnter jhre Genera beschlossen vnd begriffen werden. Deñ etliche Opffer im Gesetz Mosi / werden genennet Süneopffer / oder Opffer für die Sünde / vmb der bedeutung willen / nicht daß Vergebung der Sünde dadurch verdienet wird für Gott / Sondern daß es eusserliche Versünung waren / vmb der bedeutung willen / Denn die jenigen / für welche sie geschahen / wurden durch solche Opffer versünet / daß sie nicht aus dem Volck Israel verstossen wurden. Darumb waren es genent Süneopffere / Die andern Opffer aber waren Danckopffer.

Also sind im Gesetz wol Bedeutung gewesen / des rechten Opffers / aber es ist allein ein einigs / warhafftigs Süneopffer / Opffer für die Sünde in der Welt gewesen / Nemlich / der Tod Christi / wie die Epistel zu den Ebreern sagt / Es ist vnmüglich gewest / daß der Ochsen vnd Böcke Blut solte Sünde wegnehmen. Vnd bald hernach stehet von dem Gehorsam vnd Willen Christi / in welchem Willen wir geheiliget seyn / durch das Opffern des Leibs JEsu Christi ein mal / etc.

Vnd Esaias der Prophet hat auch zuuor das Gesetz Mosi außgelegt / vnd zeigt an / daß der Tod Christi die Bezalung für die Sünde ist / vnd nicht die Opffer im Gesetz / da er von Christo sagt: Wenn Er sein Leben zum Schuldopffer gegeben hat / so wird er Samen haben / vnd in die lenge leben. Deñ der Prophet hat das wort (Schuldopffer) auff Christus Tod gezogen / anzuzeigen / daß die Schuldopffer im Gesetz nicht das recht Opffer weren / die Sünde zu bezahlen / Sondern es müste ein ander Opffer kom̃en / Nemlich / Christus Tod / dadurch Gottes Zorn solt versünet werden.

Item / Die Schuldopffer im Gesetz musten auffhören / da das Euangelium geoffenbaret / vnd das recht Opffer außgericht ward.

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[0562] Zorn geftillet vnd versünet / vnd Vergebung der Sünde für andere erlangt. Zum andern / ist ein Danckopffer / dadurch nicht Vergebung der Sünde / oder Versünung erlangt wird / Sondern geschiehet von den jenigen / welche schon versünet seyn / daß sie für die erlangte vergebung der Sünde / vnd andere Gnaden vnd Gaben dancksagen. Dieser zweyerley Opffer muß man mit fleis warnehmen / in diesem Handel / vnd in vielen andern Disputationen gantz wol darauff sehen / daß man diese zwey nicht in einander menge. Vnd diese vnterschiedliche Theilung hat wol starcke beweisung aus der Epistel zu den Ebreern / vnd an vielen örten in der Schrifft. Vnd alle Opffer im Gesetz Mosi / wie mancherley die seyn / können vnter diese zweyerley Opffer / als vnter jhre Genera beschlossen vnd begriffen werden. Deñ etliche Opffer im Gesetz Mosi / werden genennet Süneopffer / oder Opffer für die Sünde / vmb der bedeutung willen / nicht daß Vergebung der Sünde dadurch verdienet wird für Gott / Sondern daß es eusserliche Versünung waren / vmb der bedeutung willen / Denn die jenigen / für welche sie geschahen / wurden durch solche Opffer versünet / daß sie nicht aus dem Volck Israel verstossen wurden. Darumb waren es genent Süneopffere / Die andern Opffer aber waren Danckopffer. Also sind im Gesetz wol Bedeutung gewesen / des rechten Opffers / aber es ist allein ein einigs / warhafftigs Süneopffer / Opffer für die Sünde in der Welt gewesen / Nemlich / der Tod Christi / wie die Epistel zu den Ebreern sagt / Es ist vnmüglich gewest / daß der Ochsen vnd Böcke Blut solte Sünde wegnehmen. Vnd bald hernach stehet von dem Gehorsam vnd Willen Christi / in welchem Willen wir geheiliget seyn / durch das Opffern des Leibs JEsu Christi ein mal / etc. Vnd Esaias der Prophet hat auch zuuor das Gesetz Mosi außgelegt / vnd zeigt an / daß der Tod Christi die Bezalung für die Sünde ist / vnd nicht die Opffer im Gesetz / da er von Christo sagt: Wenn Er sein Leben zum Schuldopffer gegeben hat / so wird er Samen haben / vnd in die lenge leben. Deñ der Prophet hat das wort (Schuldopffer) auff Christus Tod gezogen / anzuzeigen / daß die Schuldopffer im Gesetz nicht das recht Opffer weren / die Sünde zu bezahlen / Sondern es müste ein ander Opffer kom̃en / Nemlich / Christus Tod / dadurch Gottes Zorn solt versünet werden. Item / Die Schuldopffer im Gesetz musten auffhören / da das Euangelium geoffenbaret / vnd das recht Opffer außgericht ward.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/562>, abgerufen am 22.11.2024.