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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Ob sie sind Euangelische Volkommenheit.

Ob die Mönche haben merita supererogationis, das ist / so viel vbrigs Verdiensts vnd heiliger Wercke / daß sie der auch nicht alle dürffen.

Ob jhr Verdienste / wenn sie die den andern mittheilen / dieselbigen Selig machen.

Ob die Klöster Gelübde Christlich seyn / der meynung also gethan.

Item / Ob die Klöster Gelübde / welche erzwungen seyn von Vnwilligen / vnd den jenigen / welche noch Jugend halben nicht verstanden / was sie thun / welche die Eltern oder Freunde in die Klöster gestossen / des Bauchs halben / allein jhr Väterlich Erbe zu sparen / Christlich vnd Göttlich seyn.

Ob die Klöster Gelübde Christlich seyn / die gewißlich zu Sünden vrsach geben / Nemlich / daß die Ordens Person den heßlichen Mißbrauch der Messe / das anruffen vnd anbeten der Heiligen / loben vnd annehmen müssen / vnd des vnschüldigen Bluts / das bis anher vergossen ist / sich müssen theilhafftig machen.

Item / Da die Gelübde Schwacheit halben doch nicht gehalten werden / ob dieselbigen recht Gelübde vnd Christlich seyn.

Von diesen Fragen ist vnser Streit vnd Disputation / vnd so wir in vnser Confession / von vielen vntüchtigen Gelübden auch gesagt haben / welche die Canones der Bäpste selbs verwerffen / noch wollen die Wiedersacher alles / was wir fürbracht / verworffen haben. Denn also sagen sie mit klaren worten / das alles / so wir fürbracht haben / sol verworffen werden.

Es wil aber hie noth seyn anzuzeigen / wie sie doch vnser Gründe anfechten / vnd was sie fürbringen jhre Sache zu erhalten / darumb wollen wir kurtz verlegen / was die Wiedersacher fürbringen. Vnd so nu dieser Handel fleissig vnd reichlich gehandelt ist / in dem Buch Doctoris Martini von Klöster Gelübden / so wollen wir dasselbig Buch / hie als vor erenewert vnd erholet achten.

Für das erst / ist das gewiß / daß solche Gelübde nicht Göttlich noch Christlich seyn. Wenn ich also mein Kloster Gelübde thue / daß ich gedencke dadurch zu erlangen vergebung der Sünde / gegen Gott / oder für die Sünde gnug zu thun. Denn das ist ein Irrthumb / der da öffentlich wieder das Euangelium ist / vnd ist ein Lesterung Christi. Denn das Euangelium lehret / daß wir ohne Verdienst Vergebung der Sünde erlangen durch Christum / wie wir hieroben gesagt haben. Darumb haben wir Pauli Sprüche recht eingeführt zu den

Ob sie sind Euangelische Volkommenheit.

Ob die Mönche haben merita supererogationis, das ist / so viel vbrigs Verdiensts vnd heiliger Wercke / daß sie der auch nicht alle dürffen.

Ob jhr Verdienste / wenn sie die den andern mittheilen / dieselbigen Selig machen.

Ob die Klöster Gelübde Christlich seyn / der meynung also gethan.

Item / Ob die Klöster Gelübde / welche erzwungen seyn von Vnwilligen / vnd den jenigen / welche noch Jugend halben nicht verstanden / was sie thun / welche die Eltern oder Freunde in die Klöster gestossen / des Bauchs halben / allein jhr Väterlich Erbe zu sparen / Christlich vnd Göttlich seyn.

Ob die Klöster Gelübde Christlich seyn / die gewißlich zu Sünden vrsach geben / Nemlich / daß die Ordens Person den heßlichen Mißbrauch der Messe / das anruffen vnd anbeten der Heiligen / loben vnd annehmen müssen / vnd des vnschüldigen Bluts / das bis anher vergossen ist / sich müssen theilhafftig machen.

Item / Da die Gelübde Schwacheit halben doch nicht gehalten werden / ob dieselbigen recht Gelübde vnd Christlich seyn.

Von diesen Fragen ist vnser Streit vnd Disputation / vnd so wir in vnser Confession / von vielen vntüchtigen Gelübden auch gesagt haben / welche die Canones der Bäpste selbs verwerffen / noch wollen die Wiedersacher alles / was wir fürbracht / verworffen haben. Deñ also sagen sie mit klaren worten / das alles / so wir fürbracht haben / sol verworffen werden.

Es wil aber hie noth seyn anzuzeigen / wie sie doch vnser Gründe anfechten / vnd was sie fürbringen jhre Sache zu erhalten / darumb wollen wir kurtz verlegen / was die Wiedersacher fürbringen. Vnd so nu dieser Handel fleissig vnd reichlich gehandelt ist / in dem Buch Doctoris Martini von Klöster Gelübden / so wollen wir dasselbig Buch / hie als vor erenewert vnd erholet achten.

Für das erst / ist das gewiß / daß solche Gelübde nicht Göttlich noch Christlich seyn. Wenn ich also mein Kloster Gelübde thue / daß ich gedencke dadurch zu erlangen vergebung der Sünde / gegen Gott / oder für die Sünde gnug zu thun. Denn das ist ein Irrthumb / der da öffentlich wieder das Euangelium ist / vnd ist ein Lesterung Christi. Denn das Euangelium lehret / daß wir ohne Verdienst Vergebung der Sünde erlangen durch Christum / wie wir hieroben gesagt haben. Darumb haben wir Pauli Sprüche recht eingeführt zu den

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[278/0583] Ob sie sind Euangelische Volkommenheit. Ob die Mönche haben merita supererogationis, das ist / so viel vbrigs Verdiensts vnd heiliger Wercke / daß sie der auch nicht alle dürffen. Ob jhr Verdienste / wenn sie die den andern mittheilen / dieselbigen Selig machen. Ob die Klöster Gelübde Christlich seyn / der meynung also gethan. Item / Ob die Klöster Gelübde / welche erzwungen seyn von Vnwilligen / vnd den jenigen / welche noch Jugend halben nicht verstanden / was sie thun / welche die Eltern oder Freunde in die Klöster gestossen / des Bauchs halben / allein jhr Väterlich Erbe zu sparen / Christlich vnd Göttlich seyn. Ob die Klöster Gelübde Christlich seyn / die gewißlich zu Sünden vrsach geben / Nemlich / daß die Ordens Person den heßlichen Mißbrauch der Messe / das anruffen vnd anbeten der Heiligen / loben vnd annehmen müssen / vnd des vnschüldigen Bluts / das bis anher vergossen ist / sich müssen theilhafftig machen. Item / Da die Gelübde Schwacheit halben doch nicht gehalten werden / ob dieselbigen recht Gelübde vnd Christlich seyn. Von diesen Fragen ist vnser Streit vnd Disputation / vnd so wir in vnser Confession / von vielen vntüchtigen Gelübden auch gesagt haben / welche die Canones der Bäpste selbs verwerffen / noch wollen die Wiedersacher alles / was wir fürbracht / verworffen haben. Deñ also sagen sie mit klaren worten / das alles / so wir fürbracht haben / sol verworffen werden. Es wil aber hie noth seyn anzuzeigen / wie sie doch vnser Gründe anfechten / vnd was sie fürbringen jhre Sache zu erhalten / darumb wollen wir kurtz verlegen / was die Wiedersacher fürbringen. Vnd so nu dieser Handel fleissig vnd reichlich gehandelt ist / in dem Buch Doctoris Martini von Klöster Gelübden / so wollen wir dasselbig Buch / hie als vor erenewert vnd erholet achten. Für das erst / ist das gewiß / daß solche Gelübde nicht Göttlich noch Christlich seyn. Wenn ich also mein Kloster Gelübde thue / daß ich gedencke dadurch zu erlangen vergebung der Sünde / gegen Gott / oder für die Sünde gnug zu thun. Denn das ist ein Irrthumb / der da öffentlich wieder das Euangelium ist / vnd ist ein Lesterung Christi. Denn das Euangelium lehret / daß wir ohne Verdienst Vergebung der Sünde erlangen durch Christum / wie wir hieroben gesagt haben. Darumb haben wir Pauli Sprüche recht eingeführt zu den

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/583>, abgerufen am 22.11.2024.