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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Gott wil. Wer böses thut / der kan vnd sol verdampt werden / wenn er im bösen verharret. Gleich wie Gott Petrum / Paulum / vnd vns andere Christen / zur Seligkeit versehen hat / Also hat Er auch zuuor verordnet vnd versehen jhre Bekehrung / jhren Christlichen Wandel vnd gute Werck / darinnen sie wandeln / vnd jhren Beruff vnd Glauben bezeugen musten / Ephes. 2.

Wir sollen den tieffen Abgrund Göttlicher Versehung nicht mit Menschlichem Fürwitz handeln / Sondern thun was vns Gott heist vnd befiehlet / Nemlich / dem Euangelio gleuben / Wer jhm gleubet / der ist der Erwehlten einer / Rom. 8. Johan. 8. Wer jhm noch nicht gleubet / der ist entweder nicht aus der Zahl der Außerwehlten / oder aber es ist die Stunde seines Beruffs noch nicht kommen. Wer hie nicht grewlich fallen wil / wie Lucifer / der sol mit den heimlichen Gerichten Gottes vnuerworren bleiben.

Darumb gefellet mir / daß S. Augustinus lib. de bono perseuerantiae, cap. 22. die Prediger warnet / so von der heimlichen Versehung vnd bedachten Raht Göttliches Willens für dem Volck reden wöllen / vnd spricht also: Wenn wir zu der Gemeine Christi oder den Christgleubigen reden / sollen wir nicht sprechen / Das ist durch bedachten Raht Göttliches Willens endlich beschlossen von der Versehung / Daß etliche aus euch aus dem Vnglauben zum Glauben kommen sind / da jhr habt angefangen zu wöllen gehorsam seyn / Denn wenn wir sagen / Etliche aus euch / so scheinets / als thun wir andern vnrecht / vnd schliessen sie aus von der Seligkeit / Sondern also sollen wir für der Christenheit reden / Das ist durch bedachten Raht Göttliches Willens beschlossen von der Versehung / daß jhr aus dem Vnglauben seyd zum Glauben kommen / da jhr den Willen gehorsam zu seyn von GOtt empfangen habet / Vnd daß jhr auch empfahet die Gnade zu beharren / vnd im Glauben bleibet / (das ist) Gott hat euch den Glauben an Christum / vnd guten Willen gegeben / vnd gibt euch auch die Gnade / daß jhr bis ans Ende im Glauben verharret.

Desselbigen gleichen sol man auch nicht also reden für dem hauffen / Daß die andern / so in Sündlichen Lüsten verharren / darumb noch nicht sind auff gestanden / weil sich GOTT durch die hülffe der Gnade noch nicht vber sie erbarmet hat / sie auffzurichten / Denn aus solchen worten möcht man meynen / daß wir etlichen vnter dem hauffen die Gnade der Busse versagten. Sondern also sol man für dem Volck reden: Welche noch in Lüsten der verdamlichen Sünde beharren / die sollen die heilsame Straffe oder Züchtigung Gottes ergreiffen / Welche aber nicht also sind / sollen nicht sich erheben vnd ver-

Gott wil. Wer böses thut / der kan vnd sol verdampt werden / wenn er im bösen verharret. Gleich wie Gott Petrum / Paulum / vnd vns andere Christen / zur Seligkeit versehen hat / Also hat Er auch zuuor verordnet vnd versehen jhre Bekehrung / jhren Christlichen Wandel vnd gute Werck / darinnen sie wandeln / vnd jhren Beruff vnd Glauben bezeugen musten / Ephes. 2.

Wir sollen den tieffen Abgrund Göttlicher Versehung nicht mit Menschlichem Fürwitz handeln / Sondern thun was vns Gott heist vnd befiehlet / Nemlich / dem Euangelio gleuben / Wer jhm gleubet / der ist der Erwehlten einer / Rom. 8. Johan. 8. Wer jhm noch nicht gleubet / der ist entweder nicht aus der Zahl der Außerwehlten / oder aber es ist die Stunde seines Beruffs noch nicht kommen. Wer hie nicht grewlich fallen wil / wie Lucifer / der sol mit den heimlichen Gerichten Gottes vnuerworren bleiben.

Darumb gefellet mir / daß S. Augustinus lib. de bono perseuerantiae, cap. 22. die Prediger warnet / so von der heimlichen Versehung vnd bedachten Raht Göttliches Willens für dem Volck reden wöllen / vnd spricht also: Wenn wir zu der Gemeine Christi oder den Christgleubigen redẽ / sollen wir nicht sprechen / Das ist durch bedachten Raht Göttliches Willens endlich beschlossen von der Versehung / Daß etliche aus euch aus dem Vnglauben zum Glauben kommen sind / da jhr habt angefangen zu wöllen gehorsam seyn / Denn wenn wir sagen / Etliche aus euch / so scheinets / als thun wir andern vnrecht / vnd schliessen sie aus von der Seligkeit / Sondern also sollen wir für der Christenheit reden / Das ist durch bedachten Raht Göttliches Willens beschlossen von der Versehung / daß jhr aus dem Vnglauben seyd zum Glauben kommen / da jhr den Willen gehorsam zu seyn von GOtt empfangen habet / Vnd daß jhr auch empfahet die Gnade zu beharren / vnd im Glauben bleibet / (das ist) Gott hat euch den Glauben an Christum / vnd guten Willen gegeben / vnd gibt euch auch die Gnade / daß jhr bis ans Ende im Glauben verharret.

Desselbigen gleichen sol man auch nicht also reden für dem hauffen / Daß die andern / so in Sündlichen Lüsten verharren / darumb noch nicht sind auff gestanden / weil sich GOTT durch die hülffe der Gnade noch nicht vber sie erbarmet hat / sie auffzurichten / Denn aus solchen worten möcht man meynen / daß wir etlichen vnter dem hauffen die Gnade der Busse versagten. Sondern also sol man für dem Volck reden: Welche noch in Lüsten der verdamlichen Sünde beharren / die sollen die heilsame Straffe oder Züchtigung Gottes ergreiffen / Welche aber nicht also sind / sollen nicht sich erheben vnd ver-

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[23/0691] Gott wil. Wer böses thut / der kan vnd sol verdampt werden / wenn er im bösen verharret. Gleich wie Gott Petrum / Paulum / vnd vns andere Christen / zur Seligkeit versehen hat / Also hat Er auch zuuor verordnet vnd versehen jhre Bekehrung / jhren Christlichen Wandel vnd gute Werck / darinnen sie wandeln / vnd jhren Beruff vnd Glauben bezeugen musten / Ephes. 2. Wir sollen den tieffen Abgrund Göttlicher Versehung nicht mit Menschlichem Fürwitz handeln / Sondern thun was vns Gott heist vnd befiehlet / Nemlich / dem Euangelio gleuben / Wer jhm gleubet / der ist der Erwehlten einer / Rom. 8. Johan. 8. Wer jhm noch nicht gleubet / der ist entweder nicht aus der Zahl der Außerwehlten / oder aber es ist die Stunde seines Beruffs noch nicht kommen. Wer hie nicht grewlich fallen wil / wie Lucifer / der sol mit den heimlichen Gerichten Gottes vnuerworren bleiben. Darumb gefellet mir / daß S. Augustinus lib. de bono perseuerantiae, cap. 22. die Prediger warnet / so von der heimlichen Versehung vnd bedachten Raht Göttliches Willens für dem Volck reden wöllen / vnd spricht also: Wenn wir zu der Gemeine Christi oder den Christgleubigen redẽ / sollen wir nicht sprechen / Das ist durch bedachten Raht Göttliches Willens endlich beschlossen von der Versehung / Daß etliche aus euch aus dem Vnglauben zum Glauben kommen sind / da jhr habt angefangen zu wöllen gehorsam seyn / Denn wenn wir sagen / Etliche aus euch / so scheinets / als thun wir andern vnrecht / vnd schliessen sie aus von der Seligkeit / Sondern also sollen wir für der Christenheit reden / Das ist durch bedachten Raht Göttliches Willens beschlossen von der Versehung / daß jhr aus dem Vnglauben seyd zum Glauben kommen / da jhr den Willen gehorsam zu seyn von GOtt empfangen habet / Vnd daß jhr auch empfahet die Gnade zu beharren / vnd im Glauben bleibet / (das ist) Gott hat euch den Glauben an Christum / vnd guten Willen gegeben / vnd gibt euch auch die Gnade / daß jhr bis ans Ende im Glauben verharret. Desselbigen gleichen sol man auch nicht also reden für dem hauffen / Daß die andern / so in Sündlichen Lüsten verharren / darumb noch nicht sind auff gestanden / weil sich GOTT durch die hülffe der Gnade noch nicht vber sie erbarmet hat / sie auffzurichten / Denn aus solchen worten möcht man meynen / daß wir etlichen vnter dem hauffen die Gnade der Busse versagten. Sondern also sol man für dem Volck reden: Welche noch in Lüsten der verdamlichen Sünde beharren / die sollen die heilsame Straffe oder Züchtigung Gottes ergreiffen / Welche aber nicht also sind / sollen nicht sich erheben vnd ver-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/691>, abgerufen am 22.11.2024.