Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

dar aus ein wüst vnordig wesen folget / Sondern werdet voll des heiligen Geistes / vnd redet vntereinander mit Psalmen vnd Lobsengen / vnd Geistlichen lieblichen Liedern / singet vnd spielet dem HERRN in ewern Hertzen / vnd saget danck allezeit für alles Gott vnd dem Vater / in dem Namen vnsers HErrn Jesu Christi / Romanor. 13. Lasset vns ablegen die Werck der Finsterniß / vnd anlegen die Waffen des Liechts / Lasset vns erbarlich wandeln / als am Tage / nicht in Fressen vnd Sauffen / etc. 1. Thessal. 5. Lasset vns wachen vnd nüchtern seyn / Denn die da schlaffen / die schlaffen des Nachts / vnd die da truncken sind / die sind des Nachts truncken / Wir aber / die wir des tages sind / sollen nüchtern seyn. Tit. 2. Es ist erschienen die heilsame Gnade Gottes allen Menschen / vnd züchtiget vns / daß wir sollen nüchtern oder züchtig / gerecht vnd Gottselig leben.

Das ander sonderliche Fasten ist / so jemand in grossem anligen / oder von wegen des Gebets einen oder mehr Tage jhm selbst zu fasten aufflegt / Oder / so ein Bischoff oder Obrigkeit eine Fasten auffsetzet / wie Josaphat der König Juda / 2. Paralipom. 20. Vnd der Apostel S. Paulus 1. Corinth. 7. den Christlichen Cheleuten solche Fasten angibt / da er spricht: Entziehe sich nicht eins dem andern / es sey denn aus beyder bewilligung / eine zeitlang / daß jhr zum Fasten vnd Beten musse habt / Vnd ich halte dafür / daß die Fasten der viertzig Tage vor dem Osterfest / aus dieser vrsachen vor zeiten in der ersten Kirchen (doch mit Christlicher Freyheit) gehalten seyn / daß das Volck durch die Fasten geschickt würde / desto hefftiger vnd fleissiger zu beten / vnd Gotte zu dancken / bey des HERRN Abendmahl / beyde für das bittere Leiden / vnd Tod Christi / dadurch wir von allem vbel in Ewigkeit erlöset sind / Vnnd für die fröliche sieghaffte Aufferstehung desselben / daher vnser Gerechtigkeit vnd Aufferstehung kömpt.

Also schreibet S. Ignatius des heiligen Euangelisten Johannis Jünger in Asia, vnd ein heiliger Märterer Christi / in der Epistel an die Philipper: Ihr solt die Fasten der Viertzig tage nicht verachten / Denn damit folget man dem Exempel dere / die mit Gotte Gemeinschafft gehabt haben / etc. Er hat aber / als ein heiliger Man / die Gewissen nicht beschweret mit solcher Last / wie vns der Bapst geplaget hat / welcher solch Fasten geboten hat bey einer Todsünde / dazu Fleisch / Eyer / Butter / zu essen verboten / von welcher S. Ignatius kein Wort gesagt hat.

Deßgleichen schreibt auch S. Hieronymus wieder den Ketzer Montanum: Wir halten die Fasten der Viertzig tage des gantzen Jahrs /

dar aus ein wüst vnordig wesen folget / Sondern werdet voll des heiligen Geistes / vnd redet vntereinander mit Psalmen vnd Lobsengen / vnd Geistlichen lieblichen Liedern / singet vnd spielet dem HERRN in ewern Hertzen / vnd saget danck allezeit für alles Gott vnd dem Vater / in dem Namen vnsers HErrn Jesu Christi / Romanor. 13. Lasset vns ablegen die Werck der Finsterniß / vnd anlegen die Waffen des Liechts / Lasset vns erbarlich wandeln / als am Tage / nicht in Fressen vnd Sauffen / etc. 1. Thessal. 5. Lasset vns wachen vnd nüchtern seyn / Denn die da schlaffen / die schlaffen des Nachts / vnd die da truncken sind / die sind des Nachts truncken / Wir aber / die wir des tages sind / sollen nüchtern seyn. Tit. 2. Es ist erschienen die heilsame Gnade Gottes allen Menschen / vnd züchtiget vns / daß wir sollen nüchtern oder züchtig / gerecht vnd Gottselig leben.

Das ander sonderliche Fasten ist / so jemand in grossem anligen / oder von wegen des Gebets einen oder mehr Tage jhm selbst zu fasten aufflegt / Oder / so ein Bischoff oder Obrigkeit eine Fasten auffsetzet / wie Josaphat der König Juda / 2. Paralipom. 20. Vnd der Apostel S. Paulus 1. Corinth. 7. den Christlichen Cheleuten solche Fasten angibt / da er spricht: Entziehe sich nicht eins dem andern / es sey denn aus beyder bewilligung / eine zeitlang / daß jhr zum Fasten vnd Beten musse habt / Vnd ich halte dafür / daß die Fasten der viertzig Tage vor dem Osterfest / aus dieser vrsachen vor zeiten in der ersten Kirchen (doch mit Christlicher Freyheit) gehalten seyn / daß das Volck durch die Fasten geschickt würde / desto hefftiger vnd fleissiger zu beten / vnd Gotte zu dancken / bey des HERRN Abendmahl / beyde für das bittere Leiden / vnd Tod Christi / dadurch wir von allem vbel in Ewigkeit erlöset sind / Vnnd für die fröliche sieghaffte Aufferstehung desselben / daher vnser Gerechtigkeit vnd Aufferstehung kömpt.

Also schreibet S. Ignatius des heiligen Euangelisten Johannis Jünger in Asia, vnd ein heiliger Märterer Christi / in der Epistel an die Philipper: Ihr solt die Fasten der Viertzig tage nicht verachten / Denn damit folget man dem Exempel dere / die mit Gotte Gemeinschafft gehabt haben / etc. Er hat aber / als ein heiliger Man / die Gewissen nicht beschweret mit solcher Last / wie vns der Bapst geplaget hat / welcher solch Fasten geboten hat bey einer Todsünde / dazu Fleisch / Eyer / Butter / zu essen verboten / von welcher S. Ignatius kein Wort gesagt hat.

Deßgleichen schreibt auch S. Hieronymus wieder den Ketzer Montanum: Wir halten die Fasten der Viertzig tage des gantzen Jahrs /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0700" n="32"/>
dar aus ein wüst vnordig wesen folget / Sondern werdet                      voll des heiligen Geistes / vnd redet vntereinander mit Psalmen vnd Lobsengen /                      vnd Geistlichen lieblichen Liedern / singet vnd spielet dem HERRN in ewern                      Hertzen / vnd saget danck allezeit für alles Gott vnd dem Vater / in dem Namen                      vnsers HErrn Jesu Christi / Romanor. 13. Lasset vns ablegen die Werck der                      Finsterniß / vnd anlegen die Waffen des Liechts / Lasset vns erbarlich wandeln /                      als am Tage / nicht in Fressen vnd Sauffen / etc. 1. Thessal. 5. Lasset vns                      wachen vnd nüchtern seyn / Denn die da schlaffen / die schlaffen des Nachts /                      vnd die da truncken sind / die sind des Nachts truncken / Wir aber / die wir des                      tages sind / sollen nüchtern seyn. Tit. 2. Es ist erschienen die heilsame Gnade                      Gottes allen Menschen / vnd züchtiget vns / daß wir sollen nüchtern oder züchtig                      / gerecht vnd Gottselig leben.</p>
        <p>Das ander sonderliche Fasten ist / so jemand in grossem anligen / oder von wegen                      des Gebets einen oder mehr Tage jhm selbst zu fasten aufflegt / Oder / so ein                      Bischoff oder Obrigkeit eine Fasten auffsetzet / wie Josaphat der König Juda /                      2. Paralipom. 20. Vnd der Apostel S. Paulus 1. Corinth. 7. den Christlichen                      Cheleuten solche Fasten angibt / da er spricht: Entziehe sich nicht eins dem                      andern / es sey denn aus beyder bewilligung / eine zeitlang / daß jhr zum Fasten                      vnd Beten musse habt / Vnd ich halte dafür / daß die Fasten der viertzig Tage                      vor dem Osterfest / aus dieser vrsachen vor zeiten in der ersten Kirchen (doch                      mit Christlicher Freyheit) gehalten seyn / daß das Volck durch die Fasten                      geschickt würde / desto hefftiger vnd fleissiger zu beten / vnd Gotte zu dancken                      / bey des HERRN Abendmahl / beyde für das bittere Leiden / vnd Tod Christi /                      dadurch wir von allem vbel in Ewigkeit erlöset sind / Vnnd für die fröliche                      sieghaffte Aufferstehung desselben / daher vnser Gerechtigkeit vnd Aufferstehung                      kömpt.</p>
        <p>Also schreibet <hi rendition="#i">S. Ignatius</hi> des heiligen Euangelisten                      Johannis Jünger in <hi rendition="#i">Asia,</hi> vnd ein heiliger Märterer                      Christi / in der Epistel an die Philipper: Ihr solt die Fasten der Viertzig tage                      nicht verachten / Denn damit folget man dem Exempel dere / die mit Gotte                      Gemeinschafft gehabt haben / etc. Er hat aber / als ein heiliger Man / die                      Gewissen nicht beschweret mit solcher Last / wie vns der Bapst geplaget hat /                      welcher solch Fasten geboten hat bey einer Todsünde / dazu Fleisch / Eyer /                      Butter / zu essen verboten / von welcher <hi rendition="#i">S. Ignatius</hi> kein Wort gesagt hat.</p>
        <p>Deßgleichen schreibt auch <hi rendition="#i">S. Hieronymus</hi> wieder den Ketzer <hi rendition="#i">Montanum:</hi> Wir halten die Fasten der Viertzig tage                      des gantzen Jahrs /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[32/0700] dar aus ein wüst vnordig wesen folget / Sondern werdet voll des heiligen Geistes / vnd redet vntereinander mit Psalmen vnd Lobsengen / vnd Geistlichen lieblichen Liedern / singet vnd spielet dem HERRN in ewern Hertzen / vnd saget danck allezeit für alles Gott vnd dem Vater / in dem Namen vnsers HErrn Jesu Christi / Romanor. 13. Lasset vns ablegen die Werck der Finsterniß / vnd anlegen die Waffen des Liechts / Lasset vns erbarlich wandeln / als am Tage / nicht in Fressen vnd Sauffen / etc. 1. Thessal. 5. Lasset vns wachen vnd nüchtern seyn / Denn die da schlaffen / die schlaffen des Nachts / vnd die da truncken sind / die sind des Nachts truncken / Wir aber / die wir des tages sind / sollen nüchtern seyn. Tit. 2. Es ist erschienen die heilsame Gnade Gottes allen Menschen / vnd züchtiget vns / daß wir sollen nüchtern oder züchtig / gerecht vnd Gottselig leben. Das ander sonderliche Fasten ist / so jemand in grossem anligen / oder von wegen des Gebets einen oder mehr Tage jhm selbst zu fasten aufflegt / Oder / so ein Bischoff oder Obrigkeit eine Fasten auffsetzet / wie Josaphat der König Juda / 2. Paralipom. 20. Vnd der Apostel S. Paulus 1. Corinth. 7. den Christlichen Cheleuten solche Fasten angibt / da er spricht: Entziehe sich nicht eins dem andern / es sey denn aus beyder bewilligung / eine zeitlang / daß jhr zum Fasten vnd Beten musse habt / Vnd ich halte dafür / daß die Fasten der viertzig Tage vor dem Osterfest / aus dieser vrsachen vor zeiten in der ersten Kirchen (doch mit Christlicher Freyheit) gehalten seyn / daß das Volck durch die Fasten geschickt würde / desto hefftiger vnd fleissiger zu beten / vnd Gotte zu dancken / bey des HERRN Abendmahl / beyde für das bittere Leiden / vnd Tod Christi / dadurch wir von allem vbel in Ewigkeit erlöset sind / Vnnd für die fröliche sieghaffte Aufferstehung desselben / daher vnser Gerechtigkeit vnd Aufferstehung kömpt. Also schreibet S. Ignatius des heiligen Euangelisten Johannis Jünger in Asia, vnd ein heiliger Märterer Christi / in der Epistel an die Philipper: Ihr solt die Fasten der Viertzig tage nicht verachten / Denn damit folget man dem Exempel dere / die mit Gotte Gemeinschafft gehabt haben / etc. Er hat aber / als ein heiliger Man / die Gewissen nicht beschweret mit solcher Last / wie vns der Bapst geplaget hat / welcher solch Fasten geboten hat bey einer Todsünde / dazu Fleisch / Eyer / Butter / zu essen verboten / von welcher S. Ignatius kein Wort gesagt hat. Deßgleichen schreibt auch S. Hieronymus wieder den Ketzer Montanum: Wir halten die Fasten der Viertzig tage des gantzen Jahrs /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/700
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/700>, abgerufen am 16.07.2024.