[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.dar aus ein wüst vnordig wesen folget / Sondern werdet voll des heiligen Geistes / vnd redet vntereinander mit Psalmen vnd Lobsengen / vnd Geistlichen lieblichen Liedern / singet vnd spielet dem HERRN in ewern Hertzen / vnd saget danck allezeit für alles Gott vnd dem Vater / in dem Namen vnsers HErrn Jesu Christi / Romanor. 13. Lasset vns ablegen die Werck der Finsterniß / vnd anlegen die Waffen des Liechts / Lasset vns erbarlich wandeln / als am Tage / nicht in Fressen vnd Sauffen / etc. 1. Thessal. 5. Lasset vns wachen vnd nüchtern seyn / Denn die da schlaffen / die schlaffen des Nachts / vnd die da truncken sind / die sind des Nachts truncken / Wir aber / die wir des tages sind / sollen nüchtern seyn. Tit. 2. Es ist erschienen die heilsame Gnade Gottes allen Menschen / vnd züchtiget vns / daß wir sollen nüchtern oder züchtig / gerecht vnd Gottselig leben. Das ander sonderliche Fasten ist / so jemand in grossem anligen / oder von wegen des Gebets einen oder mehr Tage jhm selbst zu fasten aufflegt / Oder / so ein Bischoff oder Obrigkeit eine Fasten auffsetzet / wie Josaphat der König Juda / 2. Paralipom. 20. Vnd der Apostel S. Paulus 1. Corinth. 7. den Christlichen Cheleuten solche Fasten angibt / da er spricht: Entziehe sich nicht eins dem andern / es sey denn aus beyder bewilligung / eine zeitlang / daß jhr zum Fasten vnd Beten musse habt / Vnd ich halte dafür / daß die Fasten der viertzig Tage vor dem Osterfest / aus dieser vrsachen vor zeiten in der ersten Kirchen (doch mit Christlicher Freyheit) gehalten seyn / daß das Volck durch die Fasten geschickt würde / desto hefftiger vnd fleissiger zu beten / vnd Gotte zu dancken / bey des HERRN Abendmahl / beyde für das bittere Leiden / vnd Tod Christi / dadurch wir von allem vbel in Ewigkeit erlöset sind / Vnnd für die fröliche sieghaffte Aufferstehung desselben / daher vnser Gerechtigkeit vnd Aufferstehung kömpt. Also schreibet S. Ignatius des heiligen Euangelisten Johannis Jünger in Asia, vnd ein heiliger Märterer Christi / in der Epistel an die Philipper: Ihr solt die Fasten der Viertzig tage nicht verachten / Denn damit folget man dem Exempel dere / die mit Gotte Gemeinschafft gehabt haben / etc. Er hat aber / als ein heiliger Man / die Gewissen nicht beschweret mit solcher Last / wie vns der Bapst geplaget hat / welcher solch Fasten geboten hat bey einer Todsünde / dazu Fleisch / Eyer / Butter / zu essen verboten / von welcher S. Ignatius kein Wort gesagt hat. Deßgleichen schreibt auch S. Hieronymus wieder den Ketzer Montanum: Wir halten die Fasten der Viertzig tage des gantzen Jahrs / dar aus ein wüst vnordig wesen folget / Sondern werdet voll des heiligen Geistes / vnd redet vntereinander mit Psalmen vnd Lobsengen / vnd Geistlichen lieblichen Liedern / singet vnd spielet dem HERRN in ewern Hertzen / vnd saget danck allezeit für alles Gott vnd dem Vater / in dem Namen vnsers HErrn Jesu Christi / Romanor. 13. Lasset vns ablegen die Werck der Finsterniß / vnd anlegen die Waffen des Liechts / Lasset vns erbarlich wandeln / als am Tage / nicht in Fressen vnd Sauffen / etc. 1. Thessal. 5. Lasset vns wachen vnd nüchtern seyn / Denn die da schlaffen / die schlaffen des Nachts / vnd die da truncken sind / die sind des Nachts truncken / Wir aber / die wir des tages sind / sollen nüchtern seyn. Tit. 2. Es ist erschienen die heilsame Gnade Gottes allen Menschen / vnd züchtiget vns / daß wir sollen nüchtern oder züchtig / gerecht vnd Gottselig leben. Das ander sonderliche Fasten ist / so jemand in grossem anligen / oder von wegen des Gebets einen oder mehr Tage jhm selbst zu fasten aufflegt / Oder / so ein Bischoff oder Obrigkeit eine Fasten auffsetzet / wie Josaphat der König Juda / 2. Paralipom. 20. Vnd der Apostel S. Paulus 1. Corinth. 7. den Christlichen Cheleuten solche Fasten angibt / da er spricht: Entziehe sich nicht eins dem andern / es sey denn aus beyder bewilligung / eine zeitlang / daß jhr zum Fasten vnd Beten musse habt / Vnd ich halte dafür / daß die Fasten der viertzig Tage vor dem Osterfest / aus dieser vrsachen vor zeiten in der ersten Kirchen (doch mit Christlicher Freyheit) gehalten seyn / daß das Volck durch die Fasten geschickt würde / desto hefftiger vnd fleissiger zu beten / vnd Gotte zu dancken / bey des HERRN Abendmahl / beyde für das bittere Leiden / vnd Tod Christi / dadurch wir von allem vbel in Ewigkeit erlöset sind / Vnnd für die fröliche sieghaffte Aufferstehung desselben / daher vnser Gerechtigkeit vnd Aufferstehung kömpt. Also schreibet S. Ignatius des heiligen Euangelisten Johannis Jünger in Asia, vnd ein heiliger Märterer Christi / in der Epistel an die Philipper: Ihr solt die Fasten der Viertzig tage nicht verachten / Denn damit folget man dem Exempel dere / die mit Gotte Gemeinschafft gehabt haben / etc. Er hat aber / als ein heiliger Man / die Gewissen nicht beschweret mit solcher Last / wie vns der Bapst geplaget hat / welcher solch Fasten geboten hat bey einer Todsünde / dazu Fleisch / Eyer / Butter / zu essen verboten / von welcher S. Ignatius kein Wort gesagt hat. Deßgleichen schreibt auch S. 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Das ander sonderliche Fasten ist / so jemand in grossem anligen / oder von wegen des Gebets einen oder mehr Tage jhm selbst zu fasten aufflegt / Oder / so ein Bischoff oder Obrigkeit eine Fasten auffsetzet / wie Josaphat der König Juda / 2. Paralipom. 20. Vnd der Apostel S. Paulus 1. Corinth. 7. den Christlichen Cheleuten solche Fasten angibt / da er spricht: Entziehe sich nicht eins dem andern / es sey denn aus beyder bewilligung / eine zeitlang / daß jhr zum Fasten vnd Beten musse habt / Vnd ich halte dafür / daß die Fasten der viertzig Tage vor dem Osterfest / aus dieser vrsachen vor zeiten in der ersten Kirchen (doch mit Christlicher Freyheit) gehalten seyn / daß das Volck durch die Fasten geschickt würde / desto hefftiger vnd fleissiger zu beten / vnd Gotte zu dancken / bey des HERRN Abendmahl / beyde für das bittere Leiden / vnd Tod Christi / dadurch wir von allem vbel in Ewigkeit erlöset sind / Vnnd für die fröliche sieghaffte Aufferstehung desselben / daher vnser Gerechtigkeit vnd Aufferstehung kömpt.
Also schreibet S. Ignatius des heiligen Euangelisten Johannis Jünger in Asia, vnd ein heiliger Märterer Christi / in der Epistel an die Philipper: Ihr solt die Fasten der Viertzig tage nicht verachten / Denn damit folget man dem Exempel dere / die mit Gotte Gemeinschafft gehabt haben / etc. Er hat aber / als ein heiliger Man / die Gewissen nicht beschweret mit solcher Last / wie vns der Bapst geplaget hat / welcher solch Fasten geboten hat bey einer Todsünde / dazu Fleisch / Eyer / Butter / zu essen verboten / von welcher S. Ignatius kein Wort gesagt hat.
Deßgleichen schreibt auch S. Hieronymus wieder den Ketzer Montanum: Wir halten die Fasten der Viertzig tage des gantzen Jahrs /
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/700>, abgerufen am 16.07.2024. |