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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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vnd mit der Heiligen Verdienst beschmeißt / vnd jetzund die Sacramentschwermer / auch etliche andere / dieselbige zum theil verachten / zum theil gar verwerffen / auff daß die Leute aus Gottes Wort berichtet werden / was herrlichen schönen Trost die arme Gewissen finden in der Absolution / vnd also von derselbigen viel vnd hoch halten / die offt vnd gerne in rechtem Glauben brauchen. Es ist aber die Absolution nichts anders / denn eben die Verheissung des Euangelij / von GOttes Gnade / vnd von Vergebung der Sünde / durch den Glauben vmb Christus willen / die sonst in der gemeinen Predigt allen fürgetragen wird / aber mit diesem Vnterscheid / In der gemeinen Predigt wird dieselbige Verheissung in gemein fürgetragen / angeboten / gereichet vnd zugeeignet allen Gleubigen / Aber in der Absolution wird dieselbige Verheissung in sonderheit einem jeden für seine Person / der in rechtem Glauben derselbigen brauchet / fürgetragen / gereicht vnd zugeeignet. Nun sol auch in der gemeinen Predigt die Verheissung des Euangelij / nicht allein narratiue oder recitatiue gehandelt / Sondern / die Leute sollen vermanet werden / daß sie dieselbige durch den Glauben ergreiffen / vnd annehmen sollen: Vnnd wer also die Verheissung des Euangelij / so in gemein wird fürgetragen / vnd angebotten / durch den Glauben in sein Hertz fasset / vnd also zu sich nimpt / der sol wissen / vnd nicht zweiffeln / daß jhme dadurch der liebe GOtt warhafftig vnd gewißlich reiche / schencke / vnd zueigne / was die Verheissung fürtregt vnd anbeut / Daher ein alter guter nützer Brauch kommen ist / daß die Predigten beschlossen werden / mit einer gemeinen Beicht / vnd gemeinen Absolution / dadurch angezeiget wird / daß die Zuhörer die Lehr / so in der Predigt aus Gottes Worte fürgetragen wird / nicht sollen in gemein hin hengen lassen / Sondern de applicatione gedencken / zur Busse / zum Glauben / zur Besserung / wie von solcher gemeinen Absolution hernach sol gesaget werden.

Es kan aber ein armes Gewissen seinen schwachen Glauben / aus der gemeinen Predigt offt nicht gnugsam stercken / Denn es gleubt wol / daß Gottes Verheissung wahr sey / vnd allen Gleubigen gegeben werde / Aber dauon disputieret es / Wer weis / ob der liebe GOtt dir armen grossen vnwirdigen Sünder solche hohe Himlische Schätze / vnd Güter auch geben wölle: Du wüntschest / begerest / gleubest / trawest ja wol / aber wer weis / was GOTT im Himmel gedenckt / vnd von deiner Person beschlossen habe / etc.

Hie hat nun der Sohn Gottes den schwachen Glauben zustercken / vnd die arme Gewissen zutrösten / nicht allein in gemein das

vnd mit der Heiligen Verdienst beschmeißt / vnd jetzund die Sacramentschwermer / auch etliche andere / dieselbige zum theil verachten / zum theil gar verwerffen / auff daß die Leute aus Gottes Wort berichtet werden / was herrlichen schönen Trost die arme Gewissen finden in der Absolution / vnd also von derselbigen viel vnd hoch halten / die offt vnd gerne in rechtem Glauben brauchen. Es ist aber die Absolution nichts anders / denn eben die Verheissung des Euangelij / von GOttes Gnade / vnd von Vergebung der Sünde / durch den Glauben vmb Christus willen / die sonst in der gemeinen Predigt allen fürgetragen wird / aber mit diesem Vnterscheid / In der gemeinen Predigt wird dieselbige Verheissung in gemein fürgetragen / angeboten / gereichet vnd zugeeignet allen Gleubigen / Aber in der Absolution wird dieselbige Verheissung in sonderheit einem jeden für seine Person / der in rechtem Glauben derselbigen brauchet / fürgetragen / gereicht vnd zugeeignet. Nun sol auch in der gemeinen Predigt die Verheissung des Euangelij / nicht allein narratiuè oder recitatiuè gehandelt / Sondern / die Leute sollen vermanet werden / daß sie dieselbige durch den Glauben ergreiffen / vnd annehmen sollen: Vnnd wer also die Verheissung des Euangelij / so in gemein wird fürgetragen / vnd angebotten / durch den Glauben in sein Hertz fasset / vnd also zu sich nimpt / der sol wissen / vnd nicht zweiffeln / daß jhme dadurch der liebe GOtt warhafftig vnd gewißlich reiche / schencke / vnd zueigne / was die Verheissung fürtregt vnd anbeut / Daher ein alter guter nützer Brauch kommen ist / daß die Predigten beschlossen werden / mit einer gemeinen Beicht / vnd gemeinen Absolution / dadurch angezeiget wird / daß die Zuhörer die Lehr / so in der Predigt aus Gottes Worte fürgetragen wird / nicht sollen in gemein hin hengen lassen / Sondern de applicatione gedencken / zur Busse / zum Glauben / zur Besserung / wie von solcher gemeinen Absolution hernach sol gesaget werden.

Es kan aber ein armes Gewissen seinen schwachen Glauben / aus der gemeinen Predigt offt nicht gnugsam stercken / Denn es gleubt wol / daß Gottes Verheissung wahr sey / vnd allen Gleubigen gegeben werde / Aber dauon disputieret es / Wer weis / ob der liebe GOtt dir armen grossen vnwirdigen Sünder solche hohe Himlische Schätze / vnd Güter auch geben wölle: Du wüntschest / begerest / gleubest / trawest ja wol / aber wer weis / was GOTT im Himmel gedenckt / vnd von deiner Person beschlossen habe / etc.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/74>, abgerufen am 21.11.2024.