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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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leins gesetzt hat. Wir wissen Gott lob ja wol / daß die Kinder nicht leiblich vom Teuffel besessen seyn / Wir wissen aber auch aus Gottes Wort / daß es viel gefehrlicher vnd schrecklicher ist / daß solche Kinder / so in Sünden empfangen vnd geboren sind / ausser dem Reich Gottes / Geistlicher weise / in vnd vnter dem Reich vnd gewalt der Finsternis verstrickt vnd gefangen sind. Weil denn solcher höchster jammer weder mit worten kan außgeredt / noch mit Verstandt gnugsam gefast werden mag / verstehen daraus Gottfürchtige Hertzen gar wol / daß der Exorcismus vnd die ernste Beschwerung des Teuffels bey der Tauffe nicht ohne wichtige Vrsachen von alters her verordnet vnd gebrauchet / auch von Luthero behalten worden sey / Nach welchem Exempel / in solcher meynung vnd erklerung derselbige auch in vnsern Kirchen / zu Gottseliger Erbawung / billich / doch vnser Christlichen Freyheit vnschedlich / behalten wird.

Zum Dritten / Weil die Sacramentirer tichten / daß die heilige Tauffe allein sey ein eusserliche sichtliche erinnerung vnd bezeugung / nicht aber ein solche verhandlung / da Gott Vater / Sohn vnd heiliger Geist / selbs durch dieses eusserlich Ministerium außtheile / darreiche / zueigne / bestettige / vnd versiegle die Verheissung seiner Gnaden / Haben etliche die Wort Lutheri in seinem Catechismo angefochten / als solte Lutherus nicht recht gesaget haben / Die Tauffe wircket Vergebung der Sünden / erlöset vom Tod vnd Teuffel / vnd giebet die ewige Seligkeit allen die es gleuben / wie die Wort vnd Verheissung Gottes lauten. Derhalben auff daß die Pastores hieuon den rechten Verstandt mit Christlicher bescheidenheit dem Volck fürtragen mögen / sollen sie deutlich vnd vnterschiedlich diese erklerung thun / daß die Krafft vnd wirckung der Tauffe nicht gegeben vnd zugeschrieben solle werden / weder dem Wasser / als dem verordneten Element / noch der wirdigkeit oder dem Werck des Dieners / Sondern weil die heilige Tauffe ein solche action oder handlung ist / in welcher durchs Wasserbad im Wort Gott der Vater vns selig machet / Gott der Sohn vns reiniget / vnd der heilige Geist vns anderweit wiedergebieret / auff daß wir aus der Gnade Christi / auff welches Todt vnd Aufferstehung wir getaufft werden / vnd den HErrn Christum in der Tauffe anziehen / also gerechtfertiget / Kinder GOttes vnd Erben würden des ewigen Lebens / Tit. 3. Eph. 5. Joh. 3. Rom. 6. 1. Pet. 3.

Ist derhalben alle Krafft vnd wirckung der Tauffe nur pur lauter allein des lieben Gottes selbs / der solches nicht immediate, ohne Mittel / Sondern durchs Wasserbad im Wort wircket / schencket / vnd außrichtet.

leins gesetzt hat. Wir wissen Gott lob ja wol / daß die Kinder nicht leiblich vom Teuffel besessen seyn / Wir wissen aber auch aus Gottes Wort / daß es viel gefehrlicher vnd schrecklicher ist / daß solche Kinder / so in Sünden empfangen vnd geboren sind / ausser dem Reich Gottes / Geistlicher weise / in vnd vnter dem Reich vnd gewalt der Finsternis verstrickt vnd gefangen sind. Weil denn solcher höchster jammer weder mit worten kan außgeredt / noch mit Verstandt gnugsam gefast werden mag / verstehen daraus Gottfürchtige Hertzen gar wol / daß der Exorcismus vnd die ernste Beschwerung des Teuffels bey der Tauffe nicht ohne wichtige Vrsachen von alters her verordnet vnd gebrauchet / auch von Luthero behalten worden sey / Nach welchem Exempel / in solcher meynung vnd erklerung derselbige auch in vnsern Kirchen / zu Gottseliger Erbawung / billich / doch vnser Christlichen Freyheit vnschedlich / behalten wird.

Zum Dritten / Weil die Sacramentirer tichten / daß die heilige Tauffe allein sey ein eusserliche sichtliche erinnerung vnd bezeugung / nicht aber ein solche verhandlung / da Gott Vater / Sohn vnd heiliger Geist / selbs durch dieses eusserlich Ministerium außtheile / darreiche / zueigne / bestettige / vnd versiegle die Verheissung seiner Gnaden / Haben etliche die Wort Lutheri in seinem Catechismo angefochten / als solte Lutherus nicht recht gesaget haben / Die Tauffe wircket Vergebung der Sünden / erlöset vom Tod vnd Teuffel / vnd giebet die ewige Seligkeit allen die es gleuben / wie die Wort vnd Verheissung Gottes lauten. Derhalben auff daß die Pastores hieuon den rechten Verstandt mit Christlicher bescheidenheit dem Volck fürtragen mögen / sollen sie deutlich vnd vnterschiedlich diese erklerung thun / daß die Krafft vnd wirckung der Tauffe nicht gegeben vnd zugeschrieben solle werden / weder dem Wasser / als dem verordneten Element / noch der wirdigkeit oder dem Werck des Dieners / Sondern weil die heilige Tauffe ein solche action oder handlung ist / in welcher durchs Wasserbad im Wort Gott der Vater vns selig machet / Gott der Sohn vns reiniget / vnd der heilige Geist vns anderweit wiedergebieret / auff daß wir aus der Gnade Christi / auff welches Todt vnd Aufferstehung wir getaufft werden / vnd den HErrn Christum in der Tauffe anziehen / also gerechtfertiget / Kinder GOttes vnd Erben würden des ewigen Lebens / Tit. 3. Eph. 5. Joh. 3. Rom. 6. 1. Pet. 3.

Ist derhalben alle Krafft vnd wirckung der Tauffe nur pur lauter allein des lieben Gottes selbs / der solches nicht immediatè, ohne Mittel / Sondern durchs Wasserbad im Wort wircket / schencket / vnd außrichtet.

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[113/0781] leins gesetzt hat. Wir wissen Gott lob ja wol / daß die Kinder nicht leiblich vom Teuffel besessen seyn / Wir wissen aber auch aus Gottes Wort / daß es viel gefehrlicher vnd schrecklicher ist / daß solche Kinder / so in Sünden empfangen vnd geboren sind / ausser dem Reich Gottes / Geistlicher weise / in vnd vnter dem Reich vnd gewalt der Finsternis verstrickt vnd gefangen sind. Weil denn solcher höchster jammer weder mit worten kan außgeredt / noch mit Verstandt gnugsam gefast werden mag / verstehen daraus Gottfürchtige Hertzen gar wol / daß der Exorcismus vnd die ernste Beschwerung des Teuffels bey der Tauffe nicht ohne wichtige Vrsachen von alters her verordnet vnd gebrauchet / auch von Luthero behalten worden sey / Nach welchem Exempel / in solcher meynung vnd erklerung derselbige auch in vnsern Kirchen / zu Gottseliger Erbawung / billich / doch vnser Christlichen Freyheit vnschedlich / behalten wird. Zum Dritten / Weil die Sacramentirer tichten / daß die heilige Tauffe allein sey ein eusserliche sichtliche erinnerung vnd bezeugung / nicht aber ein solche verhandlung / da Gott Vater / Sohn vnd heiliger Geist / selbs durch dieses eusserlich Ministerium außtheile / darreiche / zueigne / bestettige / vnd versiegle die Verheissung seiner Gnaden / Haben etliche die Wort Lutheri in seinem Catechismo angefochten / als solte Lutherus nicht recht gesaget haben / Die Tauffe wircket Vergebung der Sünden / erlöset vom Tod vnd Teuffel / vnd giebet die ewige Seligkeit allen die es gleuben / wie die Wort vnd Verheissung Gottes lauten. Derhalben auff daß die Pastores hieuon den rechten Verstandt mit Christlicher bescheidenheit dem Volck fürtragen mögen / sollen sie deutlich vnd vnterschiedlich diese erklerung thun / daß die Krafft vnd wirckung der Tauffe nicht gegeben vnd zugeschrieben solle werden / weder dem Wasser / als dem verordneten Element / noch der wirdigkeit oder dem Werck des Dieners / Sondern weil die heilige Tauffe ein solche action oder handlung ist / in welcher durchs Wasserbad im Wort Gott der Vater vns selig machet / Gott der Sohn vns reiniget / vnd der heilige Geist vns anderweit wiedergebieret / auff daß wir aus der Gnade Christi / auff welches Todt vnd Aufferstehung wir getaufft werden / vnd den HErrn Christum in der Tauffe anziehen / also gerechtfertiget / Kinder GOttes vnd Erben würden des ewigen Lebens / Tit. 3. Eph. 5. Joh. 3. Rom. 6. 1. Pet. 3. Ist derhalben alle Krafft vnd wirckung der Tauffe nur pur lauter allein des lieben Gottes selbs / der solches nicht immediatè, ohne Mittel / Sondern durchs Wasserbad im Wort wircket / schencket / vnd außrichtet.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/781>, abgerufen am 21.11.2024.