[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.furcht Gottes zu behertzigen / vnd zu vrteilen vntergeben. Endlich lest sichs auch nicht verantworten / das die Herrn Verfasser so spielen mit den wörtlein habere, vnd accipere. Denn bisweilen setzen sie den vnterscheid der beiden Naturen in Christo also / das was die ewige Natur in Christo sey / nemlich allmechtig / alwissend / allenthalben / essendo, [fremdsprachliches Material]. Eben dasselbig sey die angenomene Natur / vnd gebür jr in der that habendo, [fremdsprachliches Material]. Aber dieses ist von den jenigen / welche die disputation der newen Licentiaten zu Wittembergk / Anno 80. gehalten / durch eine ausfürliche collation / oder vergleichung mit der alten rechtgleubigen Kirchen / vnd Lehr / dermassen widerlegt / das jnen vnmüglich etwas dawider mit gutem grunde auffzubringen. Bisweilen ziehen sie / dem vörigen verstand stracks zuwider / das wort habere auff die göttliche Natur / aber für die menschliche Natur behalten sie das wort accipere. Es ist aber die alte Schulregel vnwidersprechlich war: Quod dare & accipere personarum sit, vel suppositorum, non ipsarum naturarum. Vigil. lib. 2. contra Eutych. cap. 3.Welches der heilige Merterer Vigilius deutlich / vnd wol erkleret: Habere, vel non habere gehet auff die Person / Quod autem habetur, vel non habetur, das gehört zu dem vnterscheid der Naturn. Vnus enim est Christus, idemque Deus, idemque homo: habens in verbis, & gestis, vnum, quod humanitatis; aliud, quod propriae diuinitatis eius naturae conueniat: licet vtraque simul ad vnam eius personam, vel substantiam pertineant. Hiemit concordiret auch Fulgentius lib. 3. ad Thrafim. Vnus, idemque Christus est, qui quod humanum est, furcht Gottes zu behertzigen / vnd zu vrteilen vntergeben. Endlich lest sichs auch nicht verantworten / das die Herrn Verfasser so spielen mit den wörtlein habere, vnd accipere. Denn bisweilen setzen sie den vnterscheid der beiden Naturen in Christo also / das was die ewige Natur in Christo sey / nemlich allmechtig / alwissend / allenthalben / essendo, [fremdsprachliches Material]. Eben dasselbig sey die angenomene Natur / vnd gebür jr in der that habendo, [fremdsprachliches Material]. Aber dieses ist von den jenigen / welche die disputation der newen Licentiaten zu Wittembergk / Año 80. gehalten / durch eine ausfürliche collation / oder vergleichung mit der alten rechtgleubigen Kirchen / vnd Lehr / dermassen widerlegt / das jnen vnmüglich etwas dawider mit gutem grunde auffzubringen. Bisweilen ziehen sie / dem vörigen verstand stracks zuwider / das wort habere auff die göttliche Natur / aber für die menschliche Natur behalten sie das wort accipere. Es ist aber die alte Schulregel vnwidersprechlich war: Quòd dare & accipere personarum sit, vel suppositorum, non ipsarum naturarum. Vigil. lib. 2. contra Eutych. cap. 3.Welches der heilige Merterer Vigilius deutlich / vnd wol erkleret: Habere, vel non habere gehet auff die Person / Quod autem habetur, vel non habetur, das gehört zu dem vnterscheid der Naturn. Vnus enim est Christus, idemque Deus, idemque homo: habens in verbis, & gestis, vnum, quod humanitatis; aliud, quod propriae diuinitatis eius naturae conueniat: licet vtraque simul ad vnam eius personam, vel substantiam pertineant. Hiemit concordiret auch Fulgentius lib. 3. ad Thrafim. Vnus, idemque Christus est, qui quod humanum est, <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0084" n="82"/> furcht Gottes zu behertzigen / vnd zu vrteilen vntergeben.</p> <p>Endlich lest sichs auch nicht verantworten / das die Herrn Verfasser so spielen mit den wörtlein habere, vnd accipere. 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Vnus enim est Christus, idemque Deus, idemque homo: habens in verbis, & gestis, vnum, quod humanitatis; aliud, quod propriae diuinitatis eius naturae conueniat: licet vtraque simul ad vnam eius personam, vel substantiam pertineant.</p> <p>Hiemit concordiret auch Fulgentius lib. <hi rendition="#i">3</hi>. ad Thrafim. Vnus, idemque Christus est, qui quod humanum est, </p> </div> </body> </text> </TEI> [82/0084]
furcht Gottes zu behertzigen / vnd zu vrteilen vntergeben.
Endlich lest sichs auch nicht verantworten / das die Herrn Verfasser so spielen mit den wörtlein habere, vnd accipere. Denn bisweilen setzen sie den vnterscheid der beiden Naturen in Christo also / das was die ewige Natur in Christo sey / nemlich allmechtig / alwissend / allenthalben / essendo, _ . Eben dasselbig sey die angenomene Natur / vnd gebür jr in der that habendo, _ .
Aber dieses ist von den jenigen / welche die disputation der newen Licentiaten zu Wittembergk / Año 80. gehalten / durch eine ausfürliche collation / oder vergleichung mit der alten rechtgleubigen Kirchen / vnd Lehr / dermassen widerlegt / das jnen vnmüglich etwas dawider mit gutem grunde auffzubringen.
Bisweilen ziehen sie / dem vörigen verstand stracks zuwider / das wort habere auff die göttliche Natur / aber für die menschliche Natur behalten sie das wort accipere.
Es ist aber die alte Schulregel vnwidersprechlich war: Quòd dare & accipere personarum sit, vel suppositorum, non ipsarum naturarum.
Welches der heilige Merterer Vigilius deutlich / vnd wol erkleret: Habere, vel non habere gehet auff die Person / Quod autem habetur, vel non habetur, das gehört zu dem vnterscheid der Naturn. Vnus enim est Christus, idemque Deus, idemque homo: habens in verbis, & gestis, vnum, quod humanitatis; aliud, quod propriae diuinitatis eius naturae conueniat: licet vtraque simul ad vnam eius personam, vel substantiam pertineant.
Hiemit concordiret auch Fulgentius lib. 3. ad Thrafim. Vnus, idemque Christus est, qui quod humanum est,
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