Ethica Complementoria. Nürnberg. 1643Fünfftes Capittel. schafft sey erfordert / jhnen sambtvnd sonders Dienst- vnd Ehren- freundlich zu dancken / daß sie auff jhre vorhergehende Einladung sich haben abmüssigen / vnd mit jhrer ansehnlichen praesentz den Kirchgang helffen zieren / Gott den Allmächtigen als Stifftern deß H. Ehestandes vmb eine glück- liche Ehe anruffen vnd vorbitten / Braut vnd Bräutigamb mit rei- chem milten Gaben wollen anse- hen vnd verehren; Selbe verspüren daraus jhre sonderbahre affection, welche sie auff begebende occasi- on hinwider zu ersetzen geneigt vnd schuldig wehren; Hätten hiebey / vorderst gebührlicher dienstlichen Bedanckung / Ehrenfreundlich zu bitten / die anwesenden Herrn wol- len mit den auffgetragenen Tra- ctamen-
Fuͤnfftes Capittel. ſchafft ſey erfordert / jhnen ſambtvnd ſonders Dienſt- vnd Ehren- freundlich zu dancken / daß ſie auff jhre vorhergehende Einladung ſich haben abmuͤſſigen / vnd mit jhrer anſehnlichen præſentz den Kirchgang helffen zieren / Gott den Allmaͤchtigen als Stifftern deß H. Eheſtandes vmb eine gluͤck- liche Ehe anruffen vnd vorbitten / Braut vnd Braͤutigamb mit rei- chem milten Gaben wollen anſe- hen vnd verehꝛen; Selbe verſpuͤren daraus jhre ſonderbahre affection, welche ſie auff begebende occaſi- on hinwider zu erſetzen geneigt vnd ſchuldig wehren; Haͤtten hiebey / vorderſt gebuͤhrlicher dienſtlichen Bedanckung / Ehrenfreundlich zu bitten / die anweſenden Herꝛn wol- len mit den auffgetragenen Tra- ctamen-
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Fuͤnfftes Capittel.
ſchafft ſey erfordert / jhnen ſambt
vnd ſonders Dienſt- vnd Ehren-
freundlich zu dancken / daß ſie auff
jhre vorhergehende Einladung
ſich haben abmuͤſſigen / vnd mit
jhrer anſehnlichen præſentz den
Kirchgang helffen zieren / Gott
den Allmaͤchtigen als Stifftern
deß H. Eheſtandes vmb eine gluͤck-
liche Ehe anruffen vnd vorbitten /
Braut vnd Braͤutigamb mit rei-
chem milten Gaben wollen anſe-
hen vnd verehꝛen; Selbe verſpuͤren
daraus jhre ſonderbahre affection,
welche ſie auff begebende occaſi-
on hinwider zu erſetzen geneigt vnd
ſchuldig wehren; Haͤtten hiebey /
vorderſt gebuͤhrlicher dienſtlichen
Bedanckung / Ehrenfreundlich zu
bitten / die anweſenden Herꝛn wol-
len mit den auffgetragenen Tra-
ctamen-
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