Ethica Complementoria. Nürnberg. 1643Complem. Achtes Cap. reden anstehet / also hat auch eine jeglicheNation jre absonderliche art zu comple- mentiren / als auf Französisch / Welsch / Hispanisch vnd dergleichen / welches einer der in Litteratura vnd sonderlich in Poe- si Maroniana wol versiret ist / leichtlich assequiren kan / so wol durch diesen Vn- terricht / als Absehen vnd Gewohnheit. Weil nun dieses ein Introductier- Göttliches gefallens / Ehre / Rhumb vnd Contentus hoc Catone; Complem. Achtes Cap. reden anſtehet / alſo hat auch eine jeglicheNatiõ jre abſonderliche art zu comple- mentiren / als auf Franzoͤſiſch / Welſch / Hiſpaniſch vñ dergleichen / welches einer der in Litteratura vñ ſondeꝛlich in Poe- ſi Maroniana wol verſiret iſt / leichtlich aſſequiren kan / ſo wol durch dieſen Vn- terricht / als Abſehen vnd Gewohnheit. Weil nun dieſes ein Introductier- Goͤttliches gefallens / Ehre / Rhumb vnd Contentus hoc Catone; <TEI> <text> <body> <div> <div n="8"> <p><pb facs="#f0096" n="D12b"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">Complem</hi>. <hi rendition="#b">Achtes Cap.</hi></fw><lb/> reden anſtehet / alſo hat auch eine jegliche<lb/><hi rendition="#aq">Nati</hi>õ jre abſonderliche art zu <hi rendition="#aq">comple-<lb/> menti</hi>ren / als auf Franzoͤſiſch / Welſch /<lb/> Hiſpaniſch vñ dergleichen / welches einer<lb/> der in <hi rendition="#aq">Litteratura</hi> vñ ſondeꝛlich in <hi rendition="#aq">Poe-<lb/> ſi Maroniana</hi> wol <hi rendition="#aq">verſi</hi>ret iſt / leichtlich<lb/><hi rendition="#aq">aſſequi</hi>ren kan / ſo wol durch dieſen Vn-<lb/> terricht / als Abſehen vnd Gewohnheit.</p><lb/> <p>Weil nun dieſes ein <hi rendition="#aq">Introduc</hi>tier-<lb/><hi rendition="#aq">Complement</hi> oder Redensbefuͤllung<lb/> iſt / vnd vnd weitlaͤufftige Sachen <hi rendition="#aq">judi-<lb/> cium & memoriam</hi> mehr <hi rendition="#aq">confundi-</hi><lb/> ren als <hi rendition="#aq">illuſtri</hi>ren / laſſen wir es vor diß-<lb/> mahl bey dieſer kurtzen Anleitung bewen-<lb/> den; Zu dieſen <hi rendition="#aq">Inventis</hi> kan ein jeglicher<lb/> verſtaͤndiger Biderman leichtlich <hi rendition="#aq">addi-</hi><lb/> ren / was fuͤglich <hi rendition="#aq">pro re nata</hi> hiezu ange-<lb/> wendet werden kan / damit er / vormittels</p><lb/> <p rendition="#c">Goͤttliches gefallens / Ehre / Rhumb vnd<lb/> Beforderung bey maͤnniglich davon<lb/> erlangen vnd behalten<lb/> moͤge.</p><lb/> <p rendition="#c"><hi rendition="#aq">Contentus hoc Catone</hi>;<lb/> Genug vor dießmahl.<lb/><hi rendition="#aq">Cœtera praxis habet</hi>.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [D12b/0096]
Complem. Achtes Cap.
reden anſtehet / alſo hat auch eine jegliche
Natiõ jre abſonderliche art zu comple-
mentiren / als auf Franzoͤſiſch / Welſch /
Hiſpaniſch vñ dergleichen / welches einer
der in Litteratura vñ ſondeꝛlich in Poe-
ſi Maroniana wol verſiret iſt / leichtlich
aſſequiren kan / ſo wol durch dieſen Vn-
terricht / als Abſehen vnd Gewohnheit.
Weil nun dieſes ein Introductier-
Complement oder Redensbefuͤllung
iſt / vnd vnd weitlaͤufftige Sachen judi-
cium & memoriam mehr confundi-
ren als illuſtriren / laſſen wir es vor diß-
mahl bey dieſer kurtzen Anleitung bewen-
den; Zu dieſen Inventis kan ein jeglicher
verſtaͤndiger Biderman leichtlich addi-
ren / was fuͤglich pro re nata hiezu ange-
wendet werden kan / damit er / vormittels
Goͤttliches gefallens / Ehre / Rhumb vnd
Beforderung bey maͤnniglich davon
erlangen vnd behalten
moͤge.
Contentus hoc Catone;
Genug vor dießmahl.
Cœtera praxis habet.
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