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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollengebracht werden etc.

Vnd wenn das geschicht / Als denn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.

Erstlich / Ob das Kind getaufft sey:

Wird nu geantwortet /

Ja /

So frage der Pfarherr ferner.

Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen:

Spricht denn jemand.

Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.

So frag er weiter.

Womit habt jr getaufft:

Antwortet man denn.

Mit Wasser.

So frage er.

Mit was worten habt jr getaufft:

in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollengebracht werden etc.

Vnd wenn das geschicht / Als denn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.

Erstlich / Ob das Kind getaufft sey:

Wird nu geantwortet /

Ja /

So frage der Pfarherr ferner.

Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen:

Spricht denn jemand.

Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.

So frag er weiter.

Womit habt jr getaufft:

Antwortet man denn.

Mit Wasser.

So frage er.

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[0114] in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollengebracht werden etc. Vnd wenn das geschicht / Als denn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen. Erstlich / Ob das Kind getaufft sey: Wird nu geantwortet / Ja / So frage der Pfarherr ferner. Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen: Spricht denn jemand. Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frag er weiter. Womit habt jr getaufft: Antwortet man denn. Mit Wasser. So frage er. Mit was worten habt jr getaufft:

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/114>, abgerufen am 24.11.2024.