Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

Bild:
<< vorherige Seite

chenampt tüchtig / vnd guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich Testimonium gegeben werden.

chenampt tüchtig / vnd guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich Testimonium gegeben werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0013"/>
chenampt tüchtig / vnd                      guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch                      geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt                      were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener                      vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd                      fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage                      verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben                      vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd                      leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben                      wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen                      tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich <hi rendition="#i">Testimonium</hi> gegeben werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0013] chenampt tüchtig / vnd guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich Testimonium gegeben werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/13
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/13>, abgerufen am 29.04.2024.